Rede von
Margot
Kalinke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke Ihnen, Herr Präsident, für die ritterliche Hilfe.
Ich meine also, daß jene Gesichtspunkte bei der Vorbereitung und Schaffung einer neuen Sozialordnung maßgebend sein und dann in der Selbstverwaltung auf der Grundlage der Parität auch ihren Ausdruck finden sollen.
Meine Freunde verstehen es allerdings nicht, warum nicht auch in der knappschaftlichen Versicherung ebenso konsequent verfahren werden soll. Wir erwarten im Gegensatz zur Regierungsvorlage auch hier die Beteiligung sowohl der Bergleute als auch der Bergbauunternehmer im Verhältnis 1 zu 1.
Es wurde gesagt, daß die Regierung die Bergbaubehörde gefragt hat. Meine Fraktion hat nicht nur die Bergbaubehörde, sondern auch die Bergbauunternehmer gehört.
Für die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung hat der Kollege Wellhausen die wesentlichsten Gesichtspunkte schon angeführt. Ich kann mich darauf beschränken zu sagen, daß auch meine Fraktion der Auffassung ist, daß sich in der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung, die sich ursprünglich aus der privatrechtlichen Haftpflicht des Unternehmers ableitet, durchaus die Möglichkeit ergibt, es bei der bisherigen Regelung zu belassen. Da aber die Vereinigung der Arbeitgeberverbände selbst vorgeschlagen hat, hier mit gutem Willen zur vertrauensvollen Gemeinschaftsarbeit zusammenzustehen, sind wir der Auffassung, daß diese Frage aus Gründen der Zweckmäßigkeit im Ausschuß durchaus geprüft werden sollte.
In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erscheint es meiner Fraktion selbstverständlich, die durchaus begründeten und schon im Wirtschaftsrat vorgetragenen Bedenken der Landwirtschaft zu berücksichtigen, Bedenken, die in der besonderen Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe begründet sind. So beschäftigen nämlich fast zu 90 Prozent aller versicherten Betriebe keine fremden Hilfskräfte; nur etwa 10 Prozent arbeiten mit fremden Hilfskräften. Wir sind der Auffassung, daß mit Rücksicht auf diese besonderen Verhältnisse die Organe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sich aus einem Drittel Vertreter der Arbeitnehmer und zwei Drittel Vertreter der Arbeitgeber zusammensetzen.
Ohne bei der heutigen ersten Lesung noch mehr auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Versicherungsträger eingehen zu können 1
leider wegen der uns vorgeschriebenen Zeit —, darf ich noch kurz erwähnen, daß wir mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Arndgen hinsichtlich der „Versichertenältesten" und der Stellung der Geschäftsführer weitgehend übereinstimmen. Wir werden die Meinung unserer Fraktion darüber im Ausschuß zu sagen haben.
Darüber hinaus hat meine Fraktion zum Schluß noch ein besonderes Anliegen: das ist, daß der von ihr schon im September gestellte Antrag zur Wiedererrichtung der Bundesanstalt für Angestellte endlich eine Verwirklichung finden möchte. Sie erwartet, daß schon in diesem Gesetz nichts versäumt wird, um die besonderen Belange der Angestelltenversicherung zu verankern. Es erscheint uns weiter unerläßlich, daß schon in diesem Gesetz alle notwendigen Bestimmungen mit eingebaut werden, die dafür sorgen, daß die zersplitterte Rechtseinheit wieder hergestellt wird. Wie die Selbstverwaltung in Bayern und in der französischen Zone nicht anders aussehen kann als in Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, so sind wir auch der Auffassung, daß der Antrag, den der Kollege Degener hier gestellt hat und den wir besonders begrüßen — jener Antrag, für den die Fraktion der Deutschen Partei in Bremen schon seit Jahren kämpft —, im Rahmen dieses Gesetzes eine Verwirklichung finden muß, daß nämlich die deutschen Versicherten in Bremerhaven kein anderes Recht haben sollten als etwa in Freiburg im Breisgau.
Wir sind der Auffassung, daß zu dem gleichen Recht der Versicherten auch die freie Entscheidung und das natürliche Recht der Selbstverwaltung gehört, Beiträge und Leistung festzusetzen.
— Dieses natürliche Recht werden auch die Demokraten von links nicht bestreiten und durch keine Gesetzgebung schmälern wollen.