Rede von
Dr.
Gerhard
Schröder
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen Bericht zu erstatten über den Stand der Anträge, die sich um die Benzinpreiserhöhung drehen und die seit einiger Zeit im Ausschuß für Wirtschaftspolitik und im Ausschuß für Verkehrswesen behandelt worden sind. Der Antrag, um dessen Annahme Sie der Ausschuß heute bitten läßt, liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 465 vor. Ich möchte aber zum Verständnis dieser Drucksache einige Worte vorausschicken.
Wir haben insgesamt vier Anträge vorliegen, die sich mit etwa dem gleichen Gegenstand befassen, und zwar zunächst den Antrag der CDU auf Drucksache Nr. 146, der schon vom 27. Oktober 1949 stammt und die Aufhebung der Bewirtschaftung von Vergaser- und Dieselkraftstoffen zum Ziel hat. Wir haben dann einen zweiten Antrag, am 14. Dezember 1949 von der WAV gestellt, Drucksache Nr. 331, mit der Bezeichnung „Benzinpreiserhöhung", einen dritten Antrag, gestellt von der Fraktion der KPD am 5. Januar 1950, auf Drucksache Nr. 363 mit der Bezeichnung „Mißbilligung der Anordnung des Bundesministers für Wirtschaft auf Erhöhung der Mineralölpreise und Antrag auf Aufhebung derselben". Schließlich haben wir noch einen vierten Antrag, gestellt von der FDP am 12. Januar auf Drucksache Nr. 384, betreffend Preiserhöhung für Treibstoff. In diesem Antrag wird einmal verlangt, die Rechtsgrundlage für die Preiserhöhung nachzuprüfen, und außerdem, ein Gesetz vorzulegen, das den Vergaserkraftstoff- und Dieselkraftstoffpreis festlegt.
Die unter 2 und 3 erwähnten Anträge sind in unserer 26. Sitzung behandelt worden. Damals hatte das Hohe Haus diese Anträge an den Ausschuß mit der Maßgabe weitergegeben, daß die Ergebnisse seiner Beratungen bis zum 25. Januar vorliegen müssen. Der Ausschuß hat nun auch die Absicht gehabt, zu diesem Zeitpunkt zu berichten. Es war aber, wie Sie wissen, in der Zwischenzeit eine Veränderung der Sachlage, eingetreten. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hatte nämlich seine Absicht angekündigt, mit Wirkung vom 1. Februar die Bewirtschaftung ab Tankstelle aufzuheben und ebenfalls die Preise aufzuheben. Gegen diese Absicht sind von seiten der Hohen Kommissare gewisse Erwägungen laut geworden, die im Moment noch behandelt werden. Dem Ausschuß ist von Regierungsseite mitgeteilt worden, daß eine abschließende Äußerung der
Hohen Kommissare zu dieser Frage in den nächsten Tagen zu erwarten sein wird.
Unter diesen Umständen hat sich der Ausschuß entschlossen, Sie zu bitten, ihm zu gestatten, die Berichterstattungsfrist über die beiden Anträge, die ich an zweiter und dritter Stelle genannt habe, bis zum Freitag, dem 3. Februar, zu verlängern. Der Grund dafür ist der, daß wir annehmen, daß, sobald eine klare Stellungnahme der Hohen Kommissare vorliegt, wir dann in einer fruchtbaren Weise die Behandlung dieser Anträge, die innerlich zusammengehören, vornehmen können. Ich darf hinzufügen, daß das die Auffassung der Mehrheit des Ausschusses gewesen ist, während eine Minderheit der Auffassung war, daß die Anträge weiter behandelt werden sollten. Ich habe also den Auftrag, Sie im Namen des Ausschusses zu bitten, die uns gesetzte Berichterstattungsfrist bis zum 3. Februar zu verlängern.