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ID0103203700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1950 981 32. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 982A Niederlegung des Mandats des Abg. Leibbrand 982B Antrag der Abg. Loritz, Dr. Richter und Dr. Reismann auf Einberufung des Ältestenrats zwecks Aussprache über den Ausschluß des Abg. Goetzendorff für 20 Sitzungstage . . , 982B Dr. Miessner (NR) (zur Geschäftsordnung) 982C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksache Nr. 405) 982D Dr. Nölting (SPD), Antragsteller 982D, 1001C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 987D, 1002D Etzel (CDU) 991B Rische (KPD) 993A Aumer (BP) . . . . .. . . . 995A Loritz (WAV) 996B Dr. Schäfer (FDP) 997D Dr. Bertram (Z) 1000A Dr. von Merkatz (DP) 1001A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den LohnsteuerJahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 (Drucksachen Nr. 463 und 430) . . 1003B Bodensteiner (CSU), Berichterstatter 1003B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten im 2. Rechnungshalbjahr 1949 (Drucksachen Nr. 464 und 318) . . . . 1004A Dr. Besold (BP), Berichterstatter 1004B Morgenthaler (CDU), Antragsteller 1005A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1006A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über die Anträge der Fraktion der WAV betr. Benzinpreiserhöhung, der Fraktion der KPD betr. Mißbilligung der Anordnung des Bundesministers für Wirtschaft auf Erhöhung der Mineralölpreise und Antrag auf 'Aufhebung derselben, der Abgeordneten Rademacher, Stahl, Dr. Oellers, Dr. Schäfer, Dr. Wellhausen und Fraktion der FDP betr. Preiserhöhung für Treibstoff (Drucksachen Nr. 465, 331, 363 und 384) . 1007A Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 1007A Loritz (WAV) 1007C Dr. Preusker (FDP) 1008B Dr. Veit (SPD) . . . . . . . 1008D Renner (KPD) 1010A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Deutsche Kriegsgefangene und Internierte in der Sowjet-Union (Drucksache Nr. 378) in Verbindung mit der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Zurückhaltung von 400 000 Deutschen in der Sowjet-Union (Drucksache Nr. 432) und der Interpellation der Abgeordneten Höfler und Fraktion der CDU/CSU betr. Deutsche Gefangene in Jugoslawien (Drucksache Nr. 411) 1011B Farke (DP), Antragsteller 1011C, 1012B Höfler (CDU), Interpellant . . . . 1011D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 1012B Unterbrechung der Sitzung . 1013D Renner (KPD) 1013D Pohle (SPD) 1017C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier und Genossen betr. Wiederherstellung der deutschen Jagdhoheit (Drucksachen Nr. 400 und 147) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Rahmengesetzes für die Jagd (Drucksachen Nr. 401 und 229) 1018A Lübke (CDU) Berichterstatter . . . 1018A Dr. Fink (BP) 1018C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Dr. Holzapfel und Genossen betr. Gesetz über die Liquidation des ehemalig reichseigenen Filmeigentums (Drucksachen Nr. 402 und 34) 1019B Dr. Dr. Lehr (CDU), Berichterstatter 1019B Brunner (SPD) 1022B Rische (KPD) 1022C Aumer (BP) 1023C Löfflad (WAV) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 1024C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1024C Die Sitzung wird um 1'4 Uhr 12 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Anton Besold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Drucksache Nr. 318 wurde dem Finanz- und Steuerausschuß der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 durch den Bundestag zur Beratung vorgelegt. In Drucksache Nr. 464 ist dieser Gesetzentwurf durch den Finanzausschuß zur Verabschiedung bearbeitet.
    Die unterschiedliche Belastung der einzelnen Länder mit den Besatzungskosten und die sonstigen Kriegsfolgelasten und die verschiedenartige Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder bedingen. einen Finanzausgleich zwischen den Ländern. Das Fehlen klarer Rechts- und Tatsachengrundlagen und die völlig verschieden gelagerte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Länder auf der einen und die hohen Kriegsfolgelasten auf der anderen Seite machen die Gestaltung einer gerechten Lösung des Finanzausgleichs unter den Ländern zu einem höchst schwierigen Problem. Nach eingehenden Verhandlungen unter den Ländern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wurde am 6. August 1949 das Gesetz des Wirtschaftsrates zur vorläufigen Regelung der Kriegsfolgelasten im Rechnungsjahr 1949 verkündet. Seine Geltungsdauer ist bis zum 31. Dezember 1949 befristet. Der bisherige Finanzausgleich war nur ein vorläufiger; er muß mit Wirkung vom 1. Oktober 1949 durch eine neue Regelung ersetzt werden. Dazu kommt, daß nach Artikel 120 des Grundgesetzes der Bund die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung eines Bundesgesetzes trägt.
    Nach dem Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz vom Sommer 1949 soll die im Grundgesetz angeordnete Übernahme der Kriegsfolgelasten durch den Bund erst zum 1. April 1950 erfolgen, und zwar aus haushalttechnischen Gründen und weil der Umfang und die Begrenzung der zu übernehmenden Lasten erst durch das im Artikel 120 vorgesehene Bundesgesetz zu bestimmen ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß der neue Finanzausgleich mit Wirkung vom 1. Oktober 1949 die drei Länder der französischen Zone zu erfassen hat. Gleichzeitig war im Entwurf zu beachten, daß vom 1. Januar 1950 bis zum 1. April 1950 eine gesetzliche Regelung zum Finanzausgleich unter den Ländern getroffen werden muß, um einen gesetzlosen Zustand zu vermeiden.
    Der Bundesrat hat die im Gesetzentwurf vorliegende Lösung unter Berücksichtigung aller Umstände, nämlich der Rechtslage und der wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Länder nach der steuerlichen und sozialen Seite hin, mit Mehrheitsbeschluß gutgeheißen. Dabei wurden insbesondere die Besatzungskosten und die Kriegsfolgekosten, die Flüchtlingskosten, die Arbeitslosenfürsorge, die Verdrängtenfürsorge und die Beamtenpensionen bei der Findung des Finanzausgleichs in ein bestimmtes Verhältnis gebracht. Man kam dabei zu der Feststellung, daß die Durchschnittslage der Länder Süd-Baden und Württemberg-Hohenzollern trotz der hohen Besatzungskosten eine Berücksichtigung im Finanzausgleich nicht rechtfertige. Andererseits kam man zu dem Ergebnis, daß Rheinland-Pfalz unter dem Durchschnitt liege und unbedingt einen Ausgleich nötig habe. Außerdem ergab sich die Notwendigkeit, Hessen aus einem beitragspflichtigen Land zu einem zuschußempfangenden Land zu machen.
    Der Finanz- und Steuerausschuß hat den vorliegenden Entwurf in seiner Sitzung vom 17. Januar 1950 beraten. Entsprechend der Anregung des Deutschen Bundesrats sind in der Drucksache Nr. 318 folgende Änderungen vorgenommen worden. In § 2 ist der Betrag von 300 Millionen D-Mark auf 307,5 Millionen D-Mark, in § 3 der Betrag von 80,5 Millionen D-Mark auf 80 Millionen D-Mark und in § 4 der Betrag von 43 Millionen D-Mark auf 42,5 Millionen D-Mark abgeändert worden. Zudem sind in § 6 die Worte „des Finanzausschusses" gestrichen worden, so daß § 6 lautet: „Der Bundesminister der Finanzen erläßt mit Zustimmung des Bundesrats die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsanordnungen." Damit ist den Erfordernissen des Grundgesetzes Rechnung getragen worden.
    Ferner muß festgestellt werden, daß der vorliegende Entwurf im Gegensatz zu dem Gesetz des Wirtschaftsrates vom 6. August 1949 keinen vorläufigen Charakter mehr trägt. Es handelt sich vielmehr um eine endgültige Regelung für das Rechnungsjahr 1949 bis zum 1. April 1950.
    Mit dieser Fassung hat der Finanz- und Steuerausschuß in seiner Sitzung vom 17. Januar 1950 die Beratung über den Gesetzentwurf abgeschlossen. Auf besonderen Wunsch des Abgeordneten Morgenthaler ist die Verhandlung hierüber in der Finanzausschußsitzung vom 26. Januar 1950 nochmals aufgenommen worden, da Baden die schon im Bundesrat vorgebrachten Einwendungen gegen den Entwurf des Gesetzes dem Finanzausschuß ebenfalls vortragen wollte. Hierzu ist dem Abgeordneten Morgenthaler und den Vertretern der Regierung des Landes Baden in der Sitzung vom


    (Dr. Besold)

    26. Januar 1950 Gelegenheit gegeben worden. In der Finanzausschußsitzung vom 26. Januar 1950 sind weder von Baden noch von Schleswig-Holstein, das ebenfalls noch Bedenken erhoben hat, Abänderungsanträge gestellt worden. Da der Finanzausschuß den Gesetzentwurf, wie er nunmehr in Druchsache Nr. 464 vorliegt, bereits in der Sitzung vom 17. Januar 1950 genehmigt hatte, ist es bei dieser Beschlußfassung geblieben.
    Es ist noch der Standpunkt des Finanzausschusses festzustellen, daß der vorliegende Gesetzentwurf kein Präjudiz für den zukünftigen Finanzausgleich sein darf.
    Der Finanzausschuß empfiehlt dem Hohen Haus, den mit Drucksache Nr. 464 vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 in der vom Finanzausschuß in seiner Sitzung vom 17. Januar 1950 beschlossenen Fassung zu genehmigen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die Aussprache der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Kriegfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 ein.
In der Einzelberatung rufe ich den § 1 auf. Hierzu ist ein Abänderungsantrag eingegangen, zu dessen Begründung ich dem Abgeordneten Morgenthaler das Wort erteile.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wendelin Morgenthaler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen meiner badischen Freunde darf ich erklären, daß wir mit der Regelung dieser Angelegenheit nicht einverstanden sind und daß wir dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht geben können. Ich habe bereits in der Sitzung des Bundestages vom 11. Januar dieses Jahres darauf hingewiesen, aus welchen Gründen wir in Baden mit dieser Ausgleichsregelung nicht einverstanden sein können. Ich erkenne dankbar an, daß der Vorsitzende des Finanzausschusses mir noch einmal Gelegenheit gegeben hat, diese Dinge im Finanzausschuß zu besprechen. Ich hätte allerdings gewünscht, daß sowohl der Vertreter der badischen Regierung als auch der Vertreter des Bundesrats in der Person des Finanzministers Dr. Hilpert von Hessen etwas tiefer in die Materie eingedrungen wären, damit wir dann die Möglichkeit gehabt hätten, an Hand der Berechnung, der Zahlen, der Ausgaben, an Hand all der Grundlagen, die eben letzten Endes die Berechnung maßgebend beeinflußt haben, Stellung zu nehmen. Das ist leider nicht geschehen. Ich habe auch die Bitte ausgesprochen, daß man versuchen sollte, entsprechend dem Antrag, den der badische Staatspräsident in der Sitzung des Bundesrats vom 9. Dezember 1949 an den Bundesrat gerichtet hat, die ganze Angelegenheit durch Rechnungshöfe prüfen zu lassen, weil wir in Baden gegen die Art der Berechnung ein gewisses begründetes Mißtrauen haben. Ich habe aber dafür keine besondere Gegenliebe gefunden. Es ist mir also nicht gelungen, diese Dinge so darstellen und so begründen zu lassen, wie es notwendig gewesen wäre.
    Baden hat berechtigten Anlaß, mit der Regelung dieser Sache nicht zufrieden zu sein. Wir haben, wie ich bereits damals gesagt habe, Besatzungslasten, die von allen Seiten, auch von seiten des Bundesrats als besonders hoch anerkannt worden
    sind. Wir zahlen 17 Prozent mehr an Besatzungslasten, als der Bundesdurchschnitt beträgt, und wenn wir die gesamten Kriegsfolgelasten in Betracht ziehen, kommen wir auf einen noch höheren Prozentsatz. Man hält uns vor, wir hätten nicht genügend Fürsorgelasten und nicht genügend Flüchtlingslasten zu tragen. Was die Fürsorgelasten betrifft, so darf ich sagen, daß sie für Baden nicht geringer sein werden als in den anderen Bundesländern. Bei der Berechnung der Flüchtlingslasten ist zu berücksichtigen, daß wir im ersten Halbjahr des Rechnungsjahres nicht soviel Flüchtlinge hatten. Daß wir sie nicht hatten, ist nicht die Schuld der Badener und auch nicht die Schuld der badischen Regierung. Das möchte ich einmal ganz klar herausstellen. Wir haben aber im zweiten Rechnungshalbjahr einen außerordentlich großen Zuwachs an Flüchtlingen zu verzeichnen, und wenn jetzt die Summe der Flüchtlingslasten 12 Millionen D-Mark beträgt

    (Lachen und Zurufe links)

    - ja bitte, gemessen an unserem kleinen Lande ist das schon eine große Zunahme —, wenn die Aufwendungen für Flüchtlinge auf Grund der Berechnungen des ersten Halbjahres 12 Millionen D-Mark betragen haben, so müssen wir jetzt mit 20 Millionen und im nächsten Jahr mit 35 Millionen D-Mark rechnen. Sie sehen also schon an diesen Tatsachen, daß auch hier die Flüchtlingslasten ganz beträchtlich ins Gewicht fallen; und wenn man einem Land, das an Flüchtlingslasten nur 6 Millionen D-Mark mehr als das Land Baden aufzuweisen hat, eine ganz beträchtliche Summe aus dem Ausgleichsstock gibt, dann dürften wir von Baden aus auch erwarten, daß wir nicht als Stiefkinder behandelt werden. Wir wollen vom Bund durchaus keine Almosen haben, aber unter allen Umständen wollen wir unser Recht haben.
    Wenn man uns sagt und wenn man uns zuerkennt, daß die Besatzungslasten und die Verhältnisse bei uns besonders gelagert waren, dann dürfen wir auch die Hoffnung hegen, daß wir aus dem allgemeinen Topf etwas bekommen können. Es darf nicht so sein, daß es Länder gibt, die aus dem Ausgleichsstock etwas erhalten, während auf der anderen Seite durch den Bundesrat festgestellt wird, daß sie am Ende des Monats Überschüsse in ihren Kassen haben, die sie auf ihren Landeszentralbanken anlegen, während Baden nicht nur keine Überschüsse hat, sondern nur Beträge, die zur Ausgabendeckung überhaupt nicht ausreichen. Ich habe Ihnen, wie Sie wissen, erklärt, daß die französische Regierung von uns verlangt hat, daß wir in wenigen Tagen, ich glaube, 24 Millionen D-Mark bezahlen.

    (Abg. Hilbert: Nachzahlen!)

    Der badische Staatspräsident war nicht in der Lage, dieser Forderung nachzukommen. Wir stehen mit unseren Besatzungslasten seit November im Rückstand, und wir werden so lange im Rückstand bleiben, bis irgendeine Lösung gefunden wird. Wir waren bestrebt, diese Lösung durch die Länder des Bundes herbeiführen zu lassen. Das ist uns leider nicht gelungen. Es wäre für den föderativen Gedanken unseres Bundes ganz besonders günstig gewesen, wenn wir uns unter Brüdern hätten ausgleichen können. Das ist nicht der Fall gewesen. Wir bedauern das außerordentlich und sind deswegen zu dem Abänderungsantrag gekommen, der dahin geht, daß wir Ihnen


    (Morgenthaler)

    vorschlagen und um Ihre Zustimmung bitten, daß diejenigen Länder, die geben — es sind vier Länder —, etwa 3,4 Prozent mehr geben und daß die nehmenden Länder 3,4 Prozent weniger nehmen. Dann wird den Wünschen der badischen Regierung Rechnung getragen, und wir würden die Möglichkeit haben, unsere Rückstandsverpflichtungen auszugleichen. Dann werden wir weiter die Möglichkeit haben, als Glied im Rahmen und in der Familie der Bundesländer freudig mitwirken zu können, und das ist unser aufrichtiger Wunsch!

    (Beifall in der Mitte und bei der BP.)