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ID0103203400

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    Deutscher Bundestag — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1950 981 32. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 982A Niederlegung des Mandats des Abg. Leibbrand 982B Antrag der Abg. Loritz, Dr. Richter und Dr. Reismann auf Einberufung des Ältestenrats zwecks Aussprache über den Ausschluß des Abg. Goetzendorff für 20 Sitzungstage . . , 982B Dr. Miessner (NR) (zur Geschäftsordnung) 982C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksache Nr. 405) 982D Dr. Nölting (SPD), Antragsteller 982D, 1001C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 987D, 1002D Etzel (CDU) 991B Rische (KPD) 993A Aumer (BP) . . . . .. . . . 995A Loritz (WAV) 996B Dr. Schäfer (FDP) 997D Dr. Bertram (Z) 1000A Dr. von Merkatz (DP) 1001A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den LohnsteuerJahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 (Drucksachen Nr. 463 und 430) . . 1003B Bodensteiner (CSU), Berichterstatter 1003B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten im 2. Rechnungshalbjahr 1949 (Drucksachen Nr. 464 und 318) . . . . 1004A Dr. Besold (BP), Berichterstatter 1004B Morgenthaler (CDU), Antragsteller 1005A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1006A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über die Anträge der Fraktion der WAV betr. Benzinpreiserhöhung, der Fraktion der KPD betr. Mißbilligung der Anordnung des Bundesministers für Wirtschaft auf Erhöhung der Mineralölpreise und Antrag auf 'Aufhebung derselben, der Abgeordneten Rademacher, Stahl, Dr. Oellers, Dr. Schäfer, Dr. Wellhausen und Fraktion der FDP betr. Preiserhöhung für Treibstoff (Drucksachen Nr. 465, 331, 363 und 384) . 1007A Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 1007A Loritz (WAV) 1007C Dr. Preusker (FDP) 1008B Dr. Veit (SPD) . . . . . . . 1008D Renner (KPD) 1010A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Deutsche Kriegsgefangene und Internierte in der Sowjet-Union (Drucksache Nr. 378) in Verbindung mit der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Zurückhaltung von 400 000 Deutschen in der Sowjet-Union (Drucksache Nr. 432) und der Interpellation der Abgeordneten Höfler und Fraktion der CDU/CSU betr. Deutsche Gefangene in Jugoslawien (Drucksache Nr. 411) 1011B Farke (DP), Antragsteller 1011C, 1012B Höfler (CDU), Interpellant . . . . 1011D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 1012B Unterbrechung der Sitzung . 1013D Renner (KPD) 1013D Pohle (SPD) 1017C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier und Genossen betr. Wiederherstellung der deutschen Jagdhoheit (Drucksachen Nr. 400 und 147) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Rahmengesetzes für die Jagd (Drucksachen Nr. 401 und 229) 1018A Lübke (CDU) Berichterstatter . . . 1018A Dr. Fink (BP) 1018C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Dr. Holzapfel und Genossen betr. Gesetz über die Liquidation des ehemalig reichseigenen Filmeigentums (Drucksachen Nr. 402 und 34) 1019B Dr. Dr. Lehr (CDU), Berichterstatter 1019B Brunner (SPD) 1022B Rische (KPD) 1022C Aumer (BP) 1023C Löfflad (WAV) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 1024C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1024C Die Sitzung wird um 1'4 Uhr 12 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung. Außer dem Antrag der SPD-Fraktion liegen zwei Anträge vor. Am weitesten geht der Antrag der Deutschen Partei auf Übergang zur Tagesordnung. Ich lasse über diesen Antrag zuerst abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
    Ich lasse nunmehr über den Antrag abstimmen, den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache Nr. 405, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war eindeutig die Mehrheit. Damit ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 (Drucksachen Nr. 463 und 430).
    Ich erteile das Wort dem Berichterstatter Herrn Abgeordneten Bodensteiner.


Rede von Hans Bodensteiner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dein Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen war die Drucksache Nr. 430 betreffend Entwurf eines Gesetzes über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Jahr 1949 überwiesen. Im Auftrag des Ausschusses habe ich dem Hohen Hause über die Beratung des Gesetzentwurfs folgendes zu berichten.
Der § 35 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vom 16. 6. 1949 hat für die Fälle schwankenden Arbeitslohns und unständiger Beschäftigung den Lohnsteuer-Jahresausgleich eingeführt. Dieser allgemeine Lohnsteuer-Jahresausgleich bezweckt die Zusammenfassung der gesamten Jahresbezüge, deren durchschnittliche Besteuerung und damit eine Beseitigung der Härten, welche sich bei schwankendem Arbeitslohn infolge der Progression der Steuersätze ergeben. Durch die zweite Steuerüberleitungsverordnung wurde für 1948 ein erweiterter Lohnsteuer-Jahresausgleich eingeführt, welcher den Umfang der Ausgleichsfälle ausdehnte und unter anderem eine nachträgliche Revision der Sonderausgaben, Werbungskosten usw. am Jahresende ermöglichte. Die Durchführung dieses erweiterten Lohnsteuer-Jahresausgleichs wurde für das Jahr 1948 in den Lohnsteuer-Richtlinien geregelt.
Für das Jahr 1949 bestand bisher noch keine Regelung. Eine solche ist aber notwendig. Es hätte nun nahegelegen, lese Regelung auch für 1949 in
den „Richtlinien" zu treffen. Dagegen bestehen
jedoch in doppelter Hinsicht Bedenken. Durch die Regelung erwirbt nämlich der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch. Es widerspricht den Grundgesetz, solche materiell-rechtlichen Bestimmungen in einer Verwaltungsvorschrift zu treffen. Hierzu bedarf es vielmehr eines Gesetzes bzw. einer Verordnung. Ein Verordnungsrecht bestand aber nur für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet. Der erweiterte Lohnsteuer-Jahresausgleich soll aber für das ganze Bundesgebiet einschließlich der Länder der französischen Besatzungszone geschaffen werden. Aus diesen beiden Gründen ist also eine Regelung der Angelegenheit durch ein Gesetz geboten.
Außer dem § 1, welcher den Umfang des Lohnsteuer-Jahresausgleichs festlegt, ist das ganze Gesetz rein technischer Art. Die Regelung entspricht im großen und ganzen derjenigen, welche für das Jahr 1949 gültig war. Der Lohnsteuer-Jahresausgleich wird grundsätzlich von den Finanzämtern durchgeführt. Wo er bereits vom Arbeitgeber durchgeführt wurde, hat es hierbei sein Bewenden.
Der Ausschuß hat die §§ 1 bis 8 und 10 unverändert angenommen
Die Änderung im § 9 soll, soweit sie den Kreis Lindau betrifft, der etwas unklaren staatsrechtlichen Stellung dieses Kreises Rechnung tragen. Soweit die Änderung das Land Rheinland-Pfalz betrifft, ist sie durch eine Änderung der Gesetzgebung verursacht, welche in diesem Land in der Zwischenzeit seit Erstellung dieses Gesetzentwurfs erfolgt ist.
In § 9 Buchstabe d ergab sich nach Drucklegung der vom Ausschuß zunächst beschlossenen Fassung die Notwendigkeit einer weiteren rein formellen Änderung. Der letzte Satzteil dieser Ziffer ist zu streichen und durch folgenden Passus zu ersetzen: „die zur Anwendung kommenden Vorschriften über den Steuerabzug vom Arbeitslohn". § 9 Buchstabe d lautet folglich in der endgültig vom Ausschuß beschlossenen Fassung:
d) in dem bayerischen Kreise Lindau die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes vom 27. Februar 1939 in der Fassung des Steuerreformgesetzes vom 26. Juni 1948 (Amtsblatt Nr. 50) und des Zweiten Steuerreformgesetzes vom 22. Juli 1949 (Amtsblatt Nr. 35a) und die zur Anwendung kommenden Vorschriften über den Steuerabzug vom Arbeitslohn.
Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen schlägt dem Hohen Hause einstimmig vor, den Gesetzentwurf in der von ihm beschlossenen Fassung unverändert anzunehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache der zweiten Beratung. Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte, mir zu gestatten, die §§ 1 bis 8 zusammen aufzurufen. Ich rufe auf die §§ 1 bis 8 nach der Drucksache Nr. 430. Wer für ihre Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen angenommen.
    Ich rufe auf § 9 nach der Drucksache Nr. 463 in der vom Berichterstatter vorgetragenen endgültigen Ausschußfassung. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe!
    Angenommen.


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Ich rufe nunmehr auf § 10 nach der ursprünglichen Drucksache. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
    Ich rufe nunmehr auf Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen. Damit ist die zweite Lesung abgeschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Ich lasse über den Entwurf eines Gesetzes über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 in der in der zweiten Lesung beschlossenen Fassung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen angenommen. Damit ist das Gesetz über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 (Drucksachen Nr. 464 und 318).
    Ich teile dem Hohen Hause mit, daß hier Abänderungsanträge vorgelegt worden sind, und zwar zu den §§ 1, 2, 3 und 4. Ich werde sie beim Aufruf der Paragraphen verlesen.
    Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Besold, das Wort.