Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gegen die Form des Antrag es der kommunistischen Fraktion Bedenken anzumelden. Tatsächlich beinhaltet er 'eine große Anfrage, für die nach der Geschäftsordnung eine qualifizierte Unterstützung erforderlich ist. Wenn wir auf dem Wege fortschreiten, inhaltlich große Anfragen in der Form von Anträgen einzubringen,
umgehen wir die aus gutem Grunde von der Geschäftsordnung festgelegte Regel. Ich halte mich für verpflichtet, auf dieses Umgehungsverfahren hinzuweisen, damit diese Praxis sich in der Zukunft nicht wiederholt.
Die von der kommunistischen Fraktion gegen die Antwort des Herrn Justizministers an den Herrn Präsidenten des Bundestags gemachten Ausführungen halte ich für sehr abwegig. Es wäre eine große Verkennung der wirklich eingehenden Bemühungen aller deutschen Politiker, aller deutschen Parteien und der deutschen Wissenschaft, in dieser Hinsicht eine Klärung des Rechtszustandes herbeizuführen, wenn man diese Bemühungen derart entwerten wollte. Im letzten Absatz der Antwort des Herrn Justizministers ist ein sehr entscheidender Satz, ein wirklich praktischer Satz enthalten. Es heißt dort: .
Insbesondere sind ungeachtet der Verbesserungen die strafrechtlichen Tatbestände zum Teil noch nicht mit der Genauigkeit festgelegt, die der Überlieferung der deutschen Gesetzgebung entspricht. Die Bundesregierung wird bemüht sein, in geeigneter Weise, insbesondere gegebenenfalls durch Herbeiführung eindeutiger Auslegungen, weitere Fortschritte herbeizuführen.
Es bedarf keiner Worte, daß es eine sehr schwer zu tragende Hypothek für ein Land ist, auf seinem Boden und über seine Staatsangehörigen eine fremde Gerichtsbarkeit dulden zu müssen. In der von der Besatzungsmacht angedeuteten Linie, binnen 12 Monaten, spätestens binnen 18 Monaten, das Besatzungsstatut zu revidieren und mehr Verantwortlichkeiten auf die deutschen Schultern zurückzugeben, ist der Weg angedeutet, auf dem auch diese Hypothek weiter abgetragen werden kann.
Von meinem Herrn Vorredner ist sehr richtig formuliert worden, daß der Zeitpunkt einer voraussetzungslosen Gesetzgebung für die Besatzungsmacht vorüber sein sollte. Ich kann den von der sozialdemokratischen Fraktion gestellten Antrag in seinem Inhalt nur begrüßen, indem gesagt ist, daß die verfassungsmäßigen Rechtsgrundsätze auch von der Besatzungsmacht bei ihrer Gesetzgebung beachtet werden sollten, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetzes, das ja auf der Genehmigung der Besatzungsmächte beruht. Ich darf aber zugleich auch darauf hinweisen, daß man nur dann praktisch .zu Erfolgen und zu einem Ziel kommt, das zur Befriedung beiträgt, wenn man in diesen Dingen geduldig, praktisch und am konkreten Fall orientiert vorgeht, so wie es der Herr Justizminister in seinem Schreiben getan hat, wo er von einer Konkretisierung der Tatbestände spricht. Man wird dabei nicht umgehen können, daß die Besatzungsmacht in geeigneten Verhandlungen darauf hingewiesen wird, inwieweit und in welchen Formen sie sich durch ihre eigene Genehmigung an die Grundsätze unseres Verfassungsrechts gebunden hat und bei ihrer Gesetzgebung auf diese Grundsätze Rücksicht nehmen sollte.