Rede:
ID0103005400

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr.: 1
    7. von: 1
    8. Merkatz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 30. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1950 929 30. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1950 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 930A, 949C Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entwurf eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 248) 930A Antrag der Fraktion der FDP betreffend Entwurf eines Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen (Drucksache Nr. 252) . . . . 930A Anfrage Nr. 23 der Fraktion der BP betreffend mangelnde Kohlenversorgung Bayerns (Drucksache Nr. 332) 930B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform (Antrag der Fraktion der FDP) (Drucksache Nr. 387) . . . . 930B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 430) 930C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 930C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei (Drucksachen Nr. 427 u. 221) 930D Lübke (CDU), Berichterstatter . . 930D Rische (KPD) 931D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 374 und, 199 sowie 443) . . . . . . . 932A Kiesinger (CDU), Berichterstatter . 932B Erler (SPD) 933A Dr. Laforet (CSU) 935D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Amtliche Graphik, Münzen, Siegel usw. des Bundes (Drucksachen Nr. 336 und 158) . 931D, 936C Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . 932A, 936C Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) 936D Frau Dr. Gröwel (CDU), Berichterstatterin .937B Dr. Decker (BP) . . . . . . . 938A Dr. Wellhausen (FDP) . . . 938D, 940C Dr. Bergstraeßer (SPD) 939B Kiesinger (CDU) . . . . . . . 940A Dr. Falkner (BP) 940B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Beteiligung bildender Künstler an den Aufträgen des Bundes (Drucksachen Nr. 337 und 157) 941A Hennig (SPD), Berichterstatter . 941A Dr. Besold (BP) . . . . . . . 941D Dr. Oellers (FDP) 942D Dr. von Merkatz (DP) 943A Dr. Seelos (BP) 943C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Ott und Genossen betr. Beseitigung der Zuzugsbestimmungen (Drucksachen Nr. 383 und 50) . . . . 943D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 943D Dr. Ott (Parteilos) . . . . . . . 944D Beratung des Antrags der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen (Drucksachen Nr. 293 und 369) . . . . 945D Leibbrand (KPD), Antragsteller 945D, 948C Dr. Greve (SPD) 947B Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 947D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz .. 948B Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 454) . . . . . 949A Die Sitzung wird um 14 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Otto Heinrich Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde und ich sind der Auffassung, daß die Antwort, die der Herr Bundesjustziminister auf die Anfrage der Fraktion der Kommunistischen Partei gegeben hat, nicht befriedigend ist. Wenn ich kurz zu dem Vorgang Stellung nehmen möchte, dann allerdings nicht mit der Tendenz, die immer in den Ausführungen zu finden ist, die die Vertreter der kommunistischen Fraktion hier machen.

    (Abg. Rische: Nur keine Hemmungen!)

    Meine Damen und Herren! Es ist nicht zu verkennen, daß wir in Deutschland nun einmal unter einer Besatzung leben und daß jede Besatzungsmacht ihre eigenen Rechtsgrundsätze entwickelt und sie auch zur Anwendung bringt. Wir bedauern das außerordentlich. Wir sind allerdings zur Zeit nicht in der Lage, von uns aus daran etwas zu ändern. Auch die Bundesregierung wird von sich aus nicht in der Lage sein, auf diesem Gebiet irgendwie Wandel zu schaffen. Was wir bedauern, ist, daß die Alliierte Hohe Kommission das Gesetz Nr. 14 erlassen hat, ohne sich vorher mit der Bundesregierung bzw., solange die Bundesregierung noch nicht bestand, mit deutschen Stellen in Verbindung zu setzen. Wir können uns mit Form und Inhalt des Gesetzes Nr. 14 nicht einverstanden erklären.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einige Beispiele hinweisen, die mit dem, was in Deutschland Rechtsgrundsatz ist, nicht ohne weiteres vereinbar sind. In Artikel 2 ist gesagt, daß, „wer sich bemüht, unbefugt Nachrichten zu erhalten.
    deren Weitergabe voraussichtlich die Sicherheit oder die Interessen der Besatzungsbehörden oder Besatzungsstreitkräfte beeinträchtigen würde", mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren usw. bestraft wird. Es ist weiterhin in Artikel 3 Ziffer 11 gesagt, daß, „wer eine falsche oder absichtlich entstellte Nachricht über eine Handlung oder Absicht der Besatzungbehörden oder Besatzungsstreitkräfte oder einer in ihrem Auftrage handelnden Person in der Absicht mitteilt oder verbreitet, Mißtrauen oder Feindseligkeit gegen solche Behörden oder Streitkräfte hervorzurufen oder dazu anzureizen", mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf . Jahren usw. bestraft wird. Meine Damen und Herren, das sind keine Normen, nach denen irgendwie Recht gesprochen werden kann, weder von einem Gericht der Alliierten noch von einem deutschen Gericht.
    Was aber besonders bedauerlich ist, ist, daß die Alliierte Hohe Kommission sich mit einem im Grundgesetz niedergelegten Faktum nicht hat abfinden können, sondern daß sie darüber hinweggegangen ist: nämlich daß in Artikel 102 des Grundgesetzes die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft worden ist. Das sollte auch von der Alliierten Hohen Kommission berücksichtigt werden, wenn nach einem Gesetz, das von ihr erlassen wird, ein Tatbestand mit dem Tode bestraft werden soll. Wir hätten gewünscht, daß die Alliierte Hohe Kommission dem, was in Deutschland Verfassungsrecht ist, etwas mehr Achtung und Respekt entgegenbringt, als es hier der Fall gewesen ist.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Der Zeitpunkt einer voraussetzungslosen Gesetzgebung sollte auch nach dem Rechtsdenken der Besatzungsmächte, nachdem das Besatzungsstatut in Geltung gekommen ist, in einem etwas größerem Umfange nicht mehr gegeben sein, als es ohne das Besatzungsstatut leider der Fall war.
    Der Antrag der KPD, sagte ich, ist für meine Freunde und mich in der Fassung, wie er vorliegt, nicht annehmbar. Ich schlage Ihnen zur Annahme einen Abänderungsantrag vor, in dem das Berücksichtigung findet, was unseres Erachtens noch geschehen muß. Der Abänderungsantrag, den ich Ihnen vorzulegen habe, lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu erklären, ob sie bereit ist, mit dem Rat der Alliierten Hohen Kommission darüber zu verhandeln, das Gesetz Nr. 14 in Form und Inhalt dahin zu modifizieren, daß es den verfassungsmäßigen deutschen Rechtsgrundsätzen Rechnung trägt.
    Ich glaube, daß die Aufforderung, die meine Fraktion in dieser Form an die Bundesregierung richtet, die Zustimmung des Hohen Hauses finden kann, und bitte Sie aus diesem Grunde um die Annahme unseres Abänderungsantrages.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gegen die Form des Antrag es der kommunistischen Fraktion Bedenken anzumelden. Tatsächlich beinhaltet er 'eine große Anfrage, für die nach der Geschäftsordnung eine qualifizierte Unterstützung erforderlich ist. Wenn wir auf dem Wege fortschreiten, inhaltlich große Anfragen in der Form von Anträgen einzubringen,


    (Dr. von Merkatz)

    umgehen wir die aus gutem Grunde von der Geschäftsordnung festgelegte Regel. Ich halte mich für verpflichtet, auf dieses Umgehungsverfahren hinzuweisen, damit diese Praxis sich in der Zukunft nicht wiederholt.
    Die von der kommunistischen Fraktion gegen die Antwort des Herrn Justizministers an den Herrn Präsidenten des Bundestags gemachten Ausführungen halte ich für sehr abwegig. Es wäre eine große Verkennung der wirklich eingehenden Bemühungen aller deutschen Politiker, aller deutschen Parteien und der deutschen Wissenschaft, in dieser Hinsicht eine Klärung des Rechtszustandes herbeizuführen, wenn man diese Bemühungen derart entwerten wollte. Im letzten Absatz der Antwort des Herrn Justizministers ist ein sehr entscheidender Satz, ein wirklich praktischer Satz enthalten. Es heißt dort: .
    Insbesondere sind ungeachtet der Verbesserungen die strafrechtlichen Tatbestände zum Teil noch nicht mit der Genauigkeit festgelegt, die der Überlieferung der deutschen Gesetzgebung entspricht. Die Bundesregierung wird bemüht sein, in geeigneter Weise, insbesondere gegebenenfalls durch Herbeiführung eindeutiger Auslegungen, weitere Fortschritte herbeizuführen.
    Es bedarf keiner Worte, daß es eine sehr schwer zu tragende Hypothek für ein Land ist, auf seinem Boden und über seine Staatsangehörigen eine fremde Gerichtsbarkeit dulden zu müssen. In der von der Besatzungsmacht angedeuteten Linie, binnen 12 Monaten, spätestens binnen 18 Monaten, das Besatzungsstatut zu revidieren und mehr Verantwortlichkeiten auf die deutschen Schultern zurückzugeben, ist der Weg angedeutet, auf dem auch diese Hypothek weiter abgetragen werden kann.
    Von meinem Herrn Vorredner ist sehr richtig formuliert worden, daß der Zeitpunkt einer voraussetzungslosen Gesetzgebung für die Besatzungsmacht vorüber sein sollte. Ich kann den von der sozialdemokratischen Fraktion gestellten Antrag in seinem Inhalt nur begrüßen, indem gesagt ist, daß die verfassungsmäßigen Rechtsgrundsätze auch von der Besatzungsmacht bei ihrer Gesetzgebung beachtet werden sollten, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetzes, das ja auf der Genehmigung der Besatzungsmächte beruht. Ich darf aber zugleich auch darauf hinweisen, daß man nur dann praktisch .zu Erfolgen und zu einem Ziel kommt, das zur Befriedung beiträgt, wenn man in diesen Dingen geduldig, praktisch und am konkreten Fall orientiert vorgeht, so wie es der Herr Justizminister in seinem Schreiben getan hat, wo er von einer Konkretisierung der Tatbestände spricht. Man wird dabei nicht umgehen können, daß die Besatzungsmacht in geeigneten Verhandlungen darauf hingewiesen wird, inwieweit und in welchen Formen sie sich durch ihre eigene Genehmigung an die Grundsätze unseres Verfassungsrechts gebunden hat und bei ihrer Gesetzgebung auf diese Grundsätze Rücksicht nehmen sollte.

    (Beifall rechts.)