Rede von
Dr.
Kurt Georg
Kiesinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich will nicht zur Sache sprechen, sondern nur auf ein verfassungsrechtliches Bedenken hinweisen, das irgendwie geklärt werden muß. So wie der Antrag lautet: „Der Bundestag wolle beschließen", und dann kommt das, was beschlossen werden soll, geht es nicht; denn das ist eine reine Exekutivmaßnahme.
Der Antrag muß, um angenommen werden zu können, etwa lauten: „Der Bundestag wolle beschließen: Der Regierung wird empfohlen"
oder: ,.Die Regierung wird ersucht", und dann muß das Petitum kommen.
Ich habe aber auch Bedenken — und meine politischen Freunde teilen sie — hinsichtlich des Absatz 2: „An dieser Körperschaft ist der Ausschuß für Kulturpolitik angemessen zu beteiligen". Eine Rechtspflicht der Regierung, dies durchzuführen, kann nicht begründet werden, ist aber wohl auch nicht gewollt.
Ich schließe mich da den Ausführungen des Herrn Professors Bergstraeßer an. Wenn auch dies in die Form einer Empfehlung gekleidet wird, dann habe ich keinen Zweifel daran, daß die Regierung es tatsächlich als ein nobile officium betrachten wird. Mitglieder dieses Ausschusses an ihrer Arbeit zu beteiligen. Aber um dies alles in die richtige Form zu bringen, glaube ich doch, mich dem Antrag anschließen zu sollen, die Sache an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, nicht an den Ausschuß für Kulturpolitik, zu verweisen. Wir haben dann in der nächsten Woche die Dinge da und können dann darüber entscheiden. Ich glaube, bis dahin hat diese Angelegenheit noch Zeit.