Rede von
Dr.
Heinrich
Lübke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Notgesetz für die deutsche Hochseefischerei, das Ihnen in dem
Antrag Drucksache Nr. 221 vorliegt, entspricht wortwörtlich dem im Wirtschaftsrat bereits angenommenen Entwurf. In der Sitzung des Wirtschaftsrates vom 19./20. Juli 1949 wurde der Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, einstimmig angenommen, und er hat dann auch die Zustimmung des Länderrates erhalten. Die Militärregierung hat aber die Genehmigung versagt, weil sie der Bundesregierung in dieser Materie nicht vorgreifen wollte.
Die Deutsche Partei hat nun in ihrem Antrage denselben Entwurf wieder aufgenommen, und der Ausschuß für Ernährung hat diesen Entwurf am 6. Dezember 1949 einstimmig angenommen, der wirtschaftspolitische Ausschuß am 19. Januar 1950, ebenfalls einstimmig. Da also auf allen Gebieten Einstimmigkeit bestand, ist eine weitere und ins einzelne gehende Begründung nicht nötig.
Ich darf nur kurz darauf hinweisen, daß die wirtschaftliche Notlage der Hochseefischerei im wesentlichen auf Kriegsfolgen zurückzuführen ist und auf die damit im Zusammenhang stehende Überalterung der Schiffe, die auf diesem Gebiet eingesetzt werden. Von meines Wissens etwa 275 Dampfern sind mindestens 125 bis 150 als völlig überaltert anzusehen; sie wären in normalen Friedenszeiten längst aus der Seefischerei herausgezogen worden.
Nun ist die Kostenlage der Seefischerei im wesentlichen durch den Preis der Bunkerkohle bedingt. Vor dem Kriege kostete eine Tonne Kohle 18 Mark. Über den Wettbewerb der ausländischen Konkurrenz war erreicht worden, daß die Bunkerkohle mit 10 Mark pro Tonne abgegeben wurde Da heute die Kohlenwirtschaft nicht in der Lage ist, der Hochseefischerei eine derartige Verbilligung zuzugestehen, hat man im Wirtschaftsrat beschlossen — und auch die Ausschüsse dieses Hauses haben sich dem angeschlossen —, daß heute jede in der Hochseefischerei verbrauchte Tonne Kohle mit 15 Mark aus Haushaltsmitteln verbilligt wird. Die dazu erforderlichen Mittel sind bereits in der Zeit des Wirtschaftsrats in den Haushalt eingestellt worden, so daß neue Mittel nicht benötigt werden.
Unter diesen Umständen, da auch das Verhältnis der Verbilligung dasselbe ist wie in Friedenszeiten — damals von 18 auf 10 Mark, heute von 37 auf 22 Mark pro Tonne —, außerdem die Verbilligung ganz eindeutig auf 15 Mark pro Tonne beschränkt worden ist, glaube ich, daß es möglich sein wird, diese Materie auch in zweiter und dritter Lesung ebenfalls einstimmig und endgültig zu erledigen und damit das Gesetz zu verabschieden.