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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949, den ich in Vertretung des verhinderten Herrn Bundesfinanzministers einzubringen die Ehre habe, ist keine politische Vorlage; es ist eine rein technische Vorlage. Sie ist aber von besonderer sozialer Bedeutung. Der Gesetzentwurf will erreichen, daß die Lohnsteuerpflichtigen in jeder Beziehung denjenigen gleichgestellt werden, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, und zwar nicht nur bei unständiger Beschäftigung oder bei schwankendem Arbeitslohn, sondern auch in den Fällen, wie Sie sie im § 1 Absatz 2 des Entwurfs aufgezeichnet finden.
Ich möchte mich auf diese Bemerkungen beschränken, da der weitere Inhalt des Entwurfs technischer Natur ist, darf aber der Hoffnung Ausdruck geben, daß es dem Finanzausschuß des Hohen Hauses möglich sein wird, die Beratung dieser Vorlage in die jetzt andauernden Beratungen über die Einkommensteuernovelle einzuschieben, damit das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden kann und die Lohnsteuerpflichtigen in den Genuß der Vorteile des Gesetzes kommen.