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ID0102906500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1950 899 29. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . . 899D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (Drucksachen Nr. 398 und 392) 900A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer (Drucksache Nr. 395) . 900B Storch, Bundesminister für Arbeit 900B Frau Dr. Probst (CSU) 901D Bazille (SPD) 903C, 910C Mende (FDP) 905B Renner (KPD) 906A Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 907C Löfflad (WAV) 908B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 908C Frau Arnold (Z) 909D Dr. Ott (parteilos) . . . . . . 910A Beschlußfassung über den Entwurf einer Verordnung über Errichtung einer Zweigstelle des Deutschen Patentamtes in Groß-Berlin (Drucksachen Nr. 397 und 368) 910C Dr. Wellhausen (FDP), Bericht- erstatter 910D Dr. Decker (BP) 910D Dr. Schatz (CSU) 911A Dr. Bucerius (CDU) . . . . .. . 911C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 911D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der KPD betr. die Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksachen Nr. 421 und 386) . . . . 912C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 912C Dr. Richter (NR) 915C Renner (KPD) 916B Kiesinger (CDU) 918B Loibl (CSU) . . . . . . . . 919C Brunner (SPD) 919D Ewers (DP) 920D Rische (KPD) 921D Zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen-und Körperschaftsteuer 1950 (Drucksachen Nr. 396 und 367) 922D Dr. Besold (BP), Berichterstatter . 923A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 352) 923D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 923D Klabunde (SPD), Antragsteller . . . 924A Dr. von Brentano (CDU) . . . . . 926A Loritz (WAV) 926B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . 927C Paul (KPD) 927D Nächste Sitzung 928C Die Sitzung wird um 14 Uhr 47 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Rednerliste ist erschöpft. Wir treten in die Abstimmung ein.

    (Abg. Renner: Zur Abstimmung! — Abg. Rische: Herr Präsident, entschuldigen Sie, noch eine Anregung! — Abg. Renner: Ein Vorschlag zur Abstimmung!)

    — Wir sind in der Abstimmung, Sie können keinen Antrag mehr stellen.

    (Abg. Renner: Sie haben noch nicht zur Abstimmung aufgerufen!)

    — Ich habe gesagt: wir treten in die Abstimmung ein.

    (Zurufe von der KPD.)

    Wer für den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität Drucksache Nr. 421 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.

    (Lebhafte Zurufe: Einstimmig angenommen! — Abg. Renner: Das ist doch Unsinn!)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung.

(Abg. Renner: Herr Präsident, ich bitte ums Wort zur Abstimmung!)

— Die Abstimmung ist beendet!

(Abg. Renner: Ich bitte ums Wort zu einer Erklärung zu meiner Haltung bei der Abstimmung!)

— Es tut mir leid, die Abstimmung ist bereits erfolgt, und damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

(Abg. Renner: Aber ich muß noch eine Erklärung zu unserer Haltung bei der Abstimmung abgeben!)

— Es gibt nach der Geschäftsordnung nur die Möglichkeit von persönlichen Erklärungen, weiter nichts!

(Abg. Renner: Dann bitte ich, eine persönliche Erklärung abgeben zu können! — Zuruf rechts: Am Schluß der Sitzung!)

- Das kann nach der Geschäftsordnung am
Schluß der Sitzung geschehen.

(Abg. Renner: Nein, am Schluß eines Tagesordnungspunktes!)

Wir kommen zum nächsten Punkt:
Zweite und Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer 1950 (Drucksachen Nr. 396 und 367).
Ehe ich dem Herrn Berichterstatter das Wort erteile, darf ich mitteilen, daß mir in einer Sitzung des Finanzausschusses übereinstimmend erklärt worden ist, es bestehe allgemeine Über-


(Präsident Dr. Köhler)

einstimmung über diese Vorlage. Ich gebe diese Bemerkung wieder, um Ihnen insoweit zu erkennen zu geben, daß wir vielleicht in kürzerer Zeit als vorgesehen mit diesem Punkte fertig werden.
Herr Abgeordneter Dr. Besold als Berichterstatter hat das Wort.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache Nr. 367 wurde dem Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages der Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 1950 vorgelegt. Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 1949 dem in der Drucksache Nr. 367 vorliegenden Entwurf zu dem erwähnten Gesetz gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes ohne Widerspruch zugestimmt.
    Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen des Bundestages hat in seiner Sitzung vom 17. Januar 1950 den Gesetzentwurf beraten und legt dem Bundestag in Drucksache Nr. 396 den abgeänderten Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 1950 zur Genehmigung vor.
    Die Anordnung von monatlichen Abschlagszahlungen auf die vierteljährlichen Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen beruht auf dem Militärregierungsgesetz Nr. 64. Durch das Gesetz des Wirtschaftsrates vom 18. Februar 1949 wurden für das Kalenderjahr 1949 die monatlichen Abschlagszahlungen auf die vierteljährlichen Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen angeordnet. In § 1 Absatz 3 des erwähnten Gesetzes vom 18. Februar 1949 waren die obersten Finanzbehörden der Länder erniächtigt worden, von der Erhebung der Abschlagszahlungen abzusehen. Verschiedene Länder haben von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Niedersachsen zum Beispiel hat infolge seiner Finanzlage die Erhebung der Abschlagszahlungen durchgeführt.
    Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Erhebung der Abschlagszahlungen auf Einkommen-und Körperschaftsteuer 1950. Bei der Beratung dieses Gesetzes hat der Finanzausschuß den ebenfalls vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Anderung der Einkommensteuer berücksichtigt. Nachdem in diesem Entwurf die Entrichtung der Vorauszahlungen künftig für den 10. März, den 10. Juni, den 10. September und den 10. Dezember vorgesehen ist, ist der Finanzausschuß grundsätzlich der Auffassung, daß durch diese vorgesehene Regelung eine weitere Verlängerung der Abschlagszahlungsfristen gegenstandslos wird. Diese Auffassung hat ihren Grund in dem Bestreben, die Verwaltung zu vereinfachen. Da aber das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes erst im Stadium der Beratung ist und bis zur endgültigen Verbescheidung noch eine Zeit verstreichen wird, muß für diese Zeit eine Zwischenregelung gefunden werden, zumal insbesondere Niedersachsen wegen seiner Finanzlage auf die Abschlagszahlungen angewiesen ist, solange nicht die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Vorauszahlungen eingespielt sind.
    Auf Grund dieses Sachverhalts hat der Finanzausschuß in Abänderung der Vorlage Drucksache Nr. 367 die in dem Antrag Drucksache Nr. 396 vorgesehene Lösung gefunden, die den Übergang bis zum endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Einkommensteuer regeln soll.
    Der Finanzausschuß sieht keine Notwendigkeit, die Abschlagszahlungen noch über das ganze Jahr 1950 durchzuführen, da in Bälde mit der Verabschiedung des Abänderungsgesetzes zum Einkommensteuergesetz zu rechnen ist. Er ist der Überzeugung, daß folgende Fassung des Gesetzes der Sach- und Rechtslage gerecht wird. Der Finanzausschuß schlägt vor, den § 1 der Drucksache Nr. 367 dahin abzuändern, daß Abschlagszahlungen nur mehr auf die im April und Juli 1950 zu leistenden vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen erhoben werden und daß die Abschlagszahlungen jeweils am 10. der Monate Februar, März, Mai und Juni 1950 fällig sind. Im übrigen wird die Fassung des Entwurfs gemäß Drucksache Nr. 367 beibehalten. Damit ist auch den Bedürfnissen der Länder, die von den Abschlagszahlungen Gebrauch gemacht haben, Rechnung getragen.
    Der Finanzausschuß empfiehlt daher dem Hohen Hause, den in Drucksache Nr. 396 vorliegenden Gesetzentwurf in der von ihm in seiner Sitzung vom 17. Januar 1950 beschlossenen Fassung zu genehmigen.