Rede:
ID0102903900

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Der: 1
    2. Herr: 1
    3. Justizminister: 1
    4. hat: 1
    5. das: 1
    6. Wort.: 1
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    Deutscher Bundestag — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1950 899 29. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . . 899D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (Drucksachen Nr. 398 und 392) 900A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer (Drucksache Nr. 395) . 900B Storch, Bundesminister für Arbeit 900B Frau Dr. Probst (CSU) 901D Bazille (SPD) 903C, 910C Mende (FDP) 905B Renner (KPD) 906A Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 907C Löfflad (WAV) 908B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 908C Frau Arnold (Z) 909D Dr. Ott (parteilos) . . . . . . 910A Beschlußfassung über den Entwurf einer Verordnung über Errichtung einer Zweigstelle des Deutschen Patentamtes in Groß-Berlin (Drucksachen Nr. 397 und 368) 910C Dr. Wellhausen (FDP), Bericht- erstatter 910D Dr. Decker (BP) 910D Dr. Schatz (CSU) 911A Dr. Bucerius (CDU) . . . . .. . 911C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 911D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der KPD betr. die Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksachen Nr. 421 und 386) . . . . 912C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 912C Dr. Richter (NR) 915C Renner (KPD) 916B Kiesinger (CDU) 918B Loibl (CSU) . . . . . . . . 919C Brunner (SPD) 919D Ewers (DP) 920D Rische (KPD) 921D Zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen-und Körperschaftsteuer 1950 (Drucksachen Nr. 396 und 367) 922D Dr. Besold (BP), Berichterstatter . 923A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 352) 923D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 923D Klabunde (SPD), Antragsteller . . . 924A Dr. von Brentano (CDU) . . . . . 926A Loritz (WAV) 926B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . 927C Paul (KPD) 927D Nächste Sitzung 928C Die Sitzung wird um 14 Uhr 47 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir bei den allerersten Versuchen, die Stellung Berlins im Bund um ein Geringes zu verbessern, schon in diesem Hause auf Widerstand stoßen, was mag sich dann erst abspielen, wenn wir wirklich ernsthaft an die große Aufgabe herangehen, Berlin für Deutschland und Europa zu erhalten.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien und bei der SPD.)

    Wir haben immer wieder gesagt, daß die Erhaltung Berlins nicht eine deutsche, sondern eine europäische Aufgabe sei. Wir haben mit Freude vernommen, daß sich der amerikanische Außenminister und der französische Außenminister dieser Aufgabe bewußt geworden und in Berlin erschienen sind und daß sie dort europäische Interessen vertreten haben. Aber die Anerkennung der europäischen Verpflichtung soll doch nicht bedeuten, daß Deutschland aus seiner Verpflichtung entlassen wird. Nur wenn wir bereit sind, diese Verpflichtung zu erfüllen, können wir erwarten, daß andere Länder mit uns für diese große Aufgabe eintreten, und wir werden uns auf diesem Wege durch niemand beirren lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der KPD: „Die Stimme Amerikas"! — Sehr bezeichnend!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Herr Justizminister hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Nur einige ganz kurze Ausführungen zu den geltend gemachten Bedenken! Meine Zuständigkeit zum Erlaß dieser Verordnung, zu der die Zustimmung des Bundestags erbeten wird, wird bezweifelt, weil in § 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 12. August 1949 der Vorsitzende des Verwaltungsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als zuständig bezeichnet worden ist. Es wird gesagt, daß die nach Artikel 129 des Grundgesetzes korrespondierende Stelle nicht der Bundesminister der Justiz sei, sondern die Bundesregierung oder der Bundeskanzler. Ich


    (Bundesminister Dr. Dehler)

    halte diesen Einwand nicht für begründet. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist in dem Gesetz damals als berechtigt zum Erlaß der Verordnung bezeichnet worden, weil auf ihn nach dem ersten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes vom 8. Juli 1949 allgemein die Zuständigkeiten des früheren Reichsministers der Justiz auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes übergeleitet worden sind. Daß der Vorsitzende des Verwaltungsrates für zuständig erklärt wurde, geht darauf zurück, daß es in der Organisation des Verwaltungsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes den „Direktor für Justiz" nicht gab. Es steht außer Frage, daß diese Zuständigkeit jetzt auf den Bundesjustizminister übergegangen ist.
    Auch das andere Bedenken hinsichtlich der Bezeichnung in § 1 Absatz 2 „Deutsches Patentamt, Dienststelle Berlin" halte ich nicht für gerechtfertigt. An sich hätte es dieses Absatz 2 nicht bedurft. Der Zusammenhang ist folgender. Der Direktor des Internationalen Büros in Bern hat an der Kennzeichnung „Zweigstelle" Anstoß genommen, weil im Jahre 1938 eine solche „Zweigstelle" des damaligen Reichspatentamtes für Österreich geschaffen worden ist, und zwar nach der gewaltsamen Eingliederung von Österreich in das Reich. Man wollte Mißverständnisse und Mißdeutungen ausgeschlossen wissen; deswegen die Bezeichnung als „Dienststelle" und deswegen der Absatz 2, der nach meiner Meinung harmlos ist; man darf nichts hineindeuten.
    Ein weiteres Bedenken ist dahin erhoben worden, daß die Errichtung einer Zweigstelle gar nicht mehr möglich sei, weil in § 3 des Gesetzes vom August 1949- die Annahmestellen in Darmstadt und in Berlin aufgehoben worden seien. Ich sehe diesen Widerspruch nicht ein. Der § 1 Absatz 3 sieht ja ausdrücklich die Errichtung von Zweigstellen vor. Welche Zuständigkeiten diesen Zweigstellen zugeteilt werden, insbesondere dieser Zweigstelle Berlin, das muß noch Gegenstand der Verhandlungen sein, über die Sie, meine Damen und Herren, unterrichtet werden. Zunächst beschränkt sich die Zuständigkeit

    (Abg. Dr. Seelos: Zunächst!)

    auf die Annahme von Anmeldungen; aber es läuft die Verhandlung — das habe ich schon dargelegt, als ich diese Vorlage einbrachte — über die Ausweitung dieser Zuständigkeit. Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Patentrechts auch in der Praxis muß aufrechterhalten werden. Er ist eine klare technische Forderung. Daneben gilt die Erwägung, die der Abgeordnete Dr. Bucerius mit Recht hervorgehoben hat, ob man nicht aus politischen Gründen dieser Zweigstelle in Berlin noch bestimmte Zuständigkeiten zusprechen soll: Alt-, schutzrechte, Altschutzanmeldungen, ihre Behandlung und ähnliches; ' aber das haben wir heute nicht zu entscheiden.
    Ich bitte, der Verordnung so zuzustimmen, wie sie von mir eingebracht worden ist, mit der Inkraftsetzung der Verordnung am 1. Februar 1950.