Rede von
Dr.
Josef
Schatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Es ist richtig, daß der Herr Staatssekretär im Justizministerium gestern im Ausschuß erwähnte, daß in Berlin nur eine Anmeldestelle geschaffen
3) werden soll. Demgegenüber möchte ich aber sagen, daß die Begründung zu dem Entwurf immerhin besagt, die Aufgabe dieser Stelle solle zunächst nur die Anmeldung von Patentrechten und fristwahrenden Anträgen sein. Wenn aber das Wort „zunächst" richtig ausgelegt wird, muß man doch wohl sagen, daß die Verordnung den ersten Schritt zu einer möglichen Unterhöhlung des Patentamts bedeutet. Dagegen wende ich mich; denn so wie das Reichspatentamt eine konzentrierte, zusammengefaßte Behörde war, die für die Rechtssicherheit in gewerblichen Rechtsschutz- und Patentsachen geschaffen wurde, so muß man auch verlangen, daß heute und in Zukunft das Deutsche Patentamt die Garantien für die Rechtssicherheit gibt. Ich habe auch nichts dagegen, daß in Berlin eine Annahmestelle geschaffen wird. Aber es ist verführerisch, wenn in dem Entwurf schon davon gesprochen wird, daß sie das nur zunächst bleiben soll.
In diesem Zusammenhang komme ich darauf, daß unter Umständen zu prüfen ist, ob überhaupt das Patentgesetz, das der Wirtschaftsrat erlassen hat, die Grundlage für die Schaffung dieser Verordnung bedeuten kann. In § 3 des Patentgesetzes sind nämlich die Annahmestellen aufgehoben. Solcher Annahmestellen hatten wir zwei: in Darmstadt und in Berlin. Jetzt enthält § 1 Absatz 3 die Bestimmune, daß Zweigstellen errichtet werden können. Wenn aber die Verordnung vorsieht, daß diese sogenannte Zweigstelle im Falle Berlin nur eine Annahme- oder Anmeldestelle ist, dann kann doch logischerweise nicht, da in § 3 die Aufhebung solcher Annahmestellen gesetzmäßig verankert ist, nun plötzlich in § 1 Ziffer 3 wiederum eine unter den Zweigstellen genannte Annahmestelle geschaffen werden. In diesem Falle müßte meines Erachtens das Gesetz einen Zusatz nach der Richtung bekommen, daß das Patentgesetz zu § 1 eine Ziffer 4 erhält, die diese Möglichkeit vorsieht.
Es ergibt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob denn der Herr Justizminister überhaupt dafür zuständig ist, diese Verordnung einzubringen. Wir haben auch die rechtlichen Dinge zu prüfen. Nach dem Patentgesetz war der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes dafür zuständig, Verordnungen zu erlassen. Es fragt sich nun: wer ist der Nachfolger des Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes? Ich glaube nicht, daß man sagen kann: der Justizminister ist der Nachfolger. Ich glaube höchstens — und manche vertreten die Meinung —, daß man die Bundesregierung oder den Bundeskanzler als Nachfolger ansprechen kann. Von letzterem bin ich eben nicht überzeugt. Diese sachlichen und rechtlichen Bedenken veranlassen meine Freunde von der CSU und mich, uns in dieser Angelegenheit der Stimme zu enthalten und dem Antrag nicht zuzustimmen.