Rede von
Thea
Arnold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Herren und Damen! Auch die Zentrumsfraktion ist sich bewußt, daß es sich bei diesem Gesetz nur um ein kurzes Provisorium handeln kann. Die Verbesserungen und Fehler sind von den Vorrednern aufgezählt und dargestellt worden. Aber ich möchte noch einiges zu diesem Gesetz sagen.
Durch das Gesetz wird ein Teuerungszuschlag durch Erhöhung der Renten für die Kriegsbeschädigten, die Witwen und Verwandten der aufsteigenden Linie gewährt. Wir freuen uns insbesond ere fiber die nunmehrige Besserstellung der anspruchsberechtigten Witwen und die Erweiterung ihres Kreises auf die Länder der ganzen Bundesrepublik. Aber mit einem können wir nicht einverstanden sein: daß alle `Witwen nach Vollendung des 60.. aber vor Beginn des 65. Lebensiahres ausgeschaltet werden sollen, wenn sie einen Rentenanspruch von 40 Prozent haben. Die Zuschläge, die gegeben werden. sollen ia eine Angleichung der Versorgungsleistungen an das Preis- und Lohngefüge sein. Die Nutznießung ist in diesem Falle ia auch so gering. daß man den Personenkreis nicht ausschalten sollte. Auch wiinschen wir die absolute Gleichschaltung hinsichtlich des Ansnruchs auf Waisenrenen bei Waisen bis zum vollendeten 18. Lebensiahr.
Wir wissen, daß dieses Gesetz nicht die Hoffnungen erfüllt hat, die an ein von den Kriegsopfern zu forderndes Gesetz gestellt werden müssen. Sie sind für die Kriegsopferversorgung noch nicht in Erfüllung gegangen; so zum Beispiel in bezug auf die Krankenversicherung für die Hinterbliebenen und die unterschiedlichen Leistungen
der Kassen, ferner die Loslösung des Kriegsopferrechts von der Verkoppelung mit der Unfallversicherung, Fragen der Siedlung für Schwerbeschädigte, ferner der Wunsch nach Einrichtung einer selbständigen Versorgungsverwaltung mit einer Hauptabteilung im Bundeswirtschaftsministerium, dann die Schaffung einer Stelle zur Wahrung des einheitlichen Rechts, vielleicht bei einem kommenden Bundesgericht.
Wir müssen uns bewußt sein, daß wir bei diesem Gesetz zunächst einmal eine Übergangslösung vor uns haben und eine großzügigere, weitergehende Verbreiterung der Versorgung erst bei der Regelung des gesamten Versorgungsrechts für Kriegsopfer erreichen können, das möglichst schnell kommen muß. Alle Fraktionen, die hier vertreten sind, haben den guten Willen, dieses Gesetz möglichst bald in Angriff zu nehmen; vor allem hat ihn auch unsere Zentrumsfraktion.