Rede von
Hans
Löfflad
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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur in einigen kurzen Sätzen den Standpunkt meiner Fraktion im Plenum dartun; bin ich doch persönlich davon überzeugt, daß das Kriegsopfernroblem allen Mitgliedern des Hauses sehr am Herzen liegt, wie ich persönlich an dem „überfüllten" Saal feststellen kann.
Es hat selbstverständlich gar keinen Zweck, so lange das Kriegsopferproblem noch Länderangelegenheit ist, lange Debatten darüber zu entfesseln. Wir waren um so mehr enttäuscht, als wir feststellen mußten, daß die 80 Millionen Mark, die vorgesehen waren. um die Rentenversorgung für den ganzen Bund im kommenden Haushalt zu garantieren, nicht für drei Monate. sondern für das ganze Jahr vorgesehen waren. Es erübrigt sich, viele Worte zu machen. Ich sage Ihnen nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kriegsversehrten im ganzen Bundesgebiet würden Ihnen, falls sie Gelegenheit hätten, persönlich hier zu stehen
und zu sprechen, zurufen: Geben Sie schnell, dann geben Sie doppelt, aber geben Sie!
Aus diesem Grunde stehen wir auf dem Standpunkt: das sogenannte Übergangsgesetz, das uns von der Regierung versprochen wurde und schon vor Weihnachten verabschiedet werden sollte, ist nach unserer Meinung zweifellos keine befriedigende Lösung. Aber wollen wir doch darauf hinarbeiten, daß das Gesetz, das geschaffen werden soll, alle Kriegsversehrten befriedigen wird.
Eines möchte ich allerdings noch betonen, nämlich daß nicht der Ausschuß oder der Ausschußvorsitzende die Schuld daran trägt, daß die Kriegsversehrten im ganzen Bund heute noch auf Befriedigung ihrer berechtigten Forderungen warten; denn wenn der Ausschuß und dessen Vorsitzender geglaubt haben, daß das sogenannte Übergangsgesetz noch vor Weihnachten verabschiedet wird, und die Regierung, was wir nebenbei bemerkt verstehen können, nicht in der Lage war, dieses Übergangsgesetz noch vor Weihnachten zu verabschieden, so wollen wir doch im Interesse aller Rentenberechtigten hoffen, daß das neu zu schaffende Übergangsgesetz, das im wesentlichen auf das ehemalige Reichsversorgungsgesetz aufgebaut werden soll, zur Zufriedenheit aller Versehrten ausgearbeitet wird.