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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1950 899 29. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . . 899D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (Drucksachen Nr. 398 und 392) 900A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer (Drucksache Nr. 395) . 900B Storch, Bundesminister für Arbeit 900B Frau Dr. Probst (CSU) 901D Bazille (SPD) 903C, 910C Mende (FDP) 905B Renner (KPD) 906A Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 907C Löfflad (WAV) 908B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 908C Frau Arnold (Z) 909D Dr. Ott (parteilos) . . . . . . 910A Beschlußfassung über den Entwurf einer Verordnung über Errichtung einer Zweigstelle des Deutschen Patentamtes in Groß-Berlin (Drucksachen Nr. 397 und 368) 910C Dr. Wellhausen (FDP), Bericht- erstatter 910D Dr. Decker (BP) 910D Dr. Schatz (CSU) 911A Dr. Bucerius (CDU) . . . . .. . 911C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 911D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der KPD betr. die Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksachen Nr. 421 und 386) . . . . 912C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 912C Dr. Richter (NR) 915C Renner (KPD) 916B Kiesinger (CDU) 918B Loibl (CSU) . . . . . . . . 919C Brunner (SPD) 919D Ewers (DP) 920D Rische (KPD) 921D Zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen-und Körperschaftsteuer 1950 (Drucksachen Nr. 396 und 367) 922D Dr. Besold (BP), Berichterstatter . 923A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 352) 923D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 923D Klabunde (SPD), Antragsteller . . . 924A Dr. von Brentano (CDU) . . . . . 926A Loritz (WAV) 926B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . 927C Paul (KPD) 927D Nächste Sitzung 928C Die Sitzung wird um 14 Uhr 47 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bazille.


Rede von Helmut Bazille
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir die Ankündigungen, die über diesen Gegenstand durch den deutschen Pressewald gegangen sind, mit dem Ergebnis vergleichen, das uns in dem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 395 heute vorliegt, so können wir nicht umhin festzustellen, daß es reichlich dürftig ist. Gestatten Siel mir zu dem Gesetzentwurf selbst eine kurze Vorbemerkung.
Der Herr Bundesarbeitsminister hat bereits angedeutet, daß dieses Gesetz nicht als endgültige Maßnahme zur Verbesserung von Leistungen an die Kriegsopfer gedacht Ist. Auf Grund der seitherigen Entwicklung sind wir leider skeptisch, daß der von meiner Fraktion gestellte Antrag Drucksache Nr. 30 so, wie es von dem Hause gewünscht wird, bis zum 1. April dieses Jahres durch die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs der Bundesregierung seine Erledigung findet. Wir vermissen daher im Titel oder in einer Präambel oder ineinem Paragraphen des Gesetzes den Hinweis auf seinen Überbrückungscharakter oder aber darauf, daß dieses Gesetz bis zum 1. April dieses Jahres befristet sein soll.
Des weiteren haben wir nun schon bei allen Verhandlungen immer wieder gehört, daß die Ausgaben für die Versorgung der Kriegsopfer sich in der Höhe von 3 Milliarden D-Mark jährlich bewegen. Wir wären dem Herrn Bundesarbeitsminister außerordentlich dankbar, wenn er uns einmal mitteilen würde, wie er zur Berechnung dieser Gesamtsumme für den Rentenaufwand kommt.

(Zuruf des Abg. Dr. Wuermeling.)

Ich werde auf diese Frage bei der Behandlung des
Entwurfs im einzelnen noch zu sprechen kommen.
Zu den Einzelheiten habe ich namens meiner Fraktion zu bemerken, daß mit dem Überbrückungsgesetz selbstverständlich nicht alle Wünsche der Kriegsopfer erfüllt werden und nicht alle rechtsnotwendigen Angleichungen und Verbesserungen erfolgen können, daß aber auch die Gesamttendenz der Vorlage nicht unsere Zustimmung finden kann.


(Bazille)

Sehen wir einmal Von den §§ 1 und 2 des Gesetzes ab und wenden wir uns dem § 3 zu, so müssen wir doch feststellen, daß die Bundesregierung eine recht eigenartige Auffassung von den bestehenden Härten des geltenden Rechts hat.

(Abg. Leddin: Sehr wahr!)

Bringt man den § 3 der Vorlage in Verbindung mit Abschnitt C Absatz 3 der Begründung, so erkennt man daran, daß die Bundesregierung glaubt, mit einer Aufwandsumme von 10 000 D-Mark, von 60 000 D-Mark und von 30 000 D-Mark jährlich in den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die durch das geltende Recht entstandenen Härten mildern zu können.

(Hört! Hört! links.)

Übertragen wir diese Summen einmal in die Praxis, meine Damen und Herren, dann stellen wir fest, daß wir damit in Hamburg gerade 10, in Niedersachsen 60 und in Schleswig-Holstein 30 Fälle erledigen können.

(Abg. Leddin: Hört! Hört!)

Man würde darüber hinweggehen können, wenn die Bundesregierung den Rest des Etats von 8C Millionen D-Mark, der diesem Gesetz zugrunde gelegt ist, für die Anwendung des Härteparagraphens aufgeteilt hätte. Aber das hat sie nicht getan, sondern sie hat einen Differenzbetrag von 0,2 Millionen D-Mark, der recht wohl für die Beseitigung von Härten hätte verwendet werden können, geradezu verschenkt, indem sie nämlich die gesamte Rentenaufwandsumme für dieses Gesetz nur mit 79,8 Million D-Mark oder vierteljährlich mit 19,9 Millionen D-Mark in Ansatz gebracht hat. Würde man den übrigbleibenden Teil noch für den Härteparagraphen verwenden, so könnte dieser immerhin mit nicht 0,1, sondern 0,3 Millionen
D-Mark materiell untermauert werden. Damit möchte ich nicht sagen, daß auch dieser Betrag ausreichend wäre; aber es ließe wenigstens in der Tendenz erkennen, daß man die Härten der bestehenden Kriegsopfergesetzgebung erkannt hat und gewillt ist, sie zu beseitigen.
Auch der § 1 ist so, wie ihn das Gesetz vorsieht, leider ohne praktische Auswirkung. Denn solange in diesem Gesetz nicht verankert ist, daß die Zuschläge nach § 1 auf Unterstützungen aus der allgemeinen Fürsorge nicht angerechnet werden dürfen, so lange wird gerade dem hilfsbedürftigsten Kreis der Kriegsopfer keinerlei materielle Hilfe erwachsen, da nach einer altbekannten Praxis die Fürsorgeverbände jede Rentenerhöhung sofort durch Kürzung der Fürsorgeleistungen wieder ausgleichen. Für den Staatsbürger draußen muß also der zwingende Eindruck entstehen: die eine Hand des Staates wird mir heute etwas geben, was mir die andere Hand morgen wieder wegnimmt. Um das zu vermeiden, wäre eine Einfügung in dem Sinne notwendig gewesen, wie ich es eben kurz angedeutet habe.
Wir wissen, daß weitergehende Änderungen und Verbesserungen des geltenden Rechts bei der bestehenden Rechts- und Finanzlage schwierig sind. Aber wir vermögen mit dem besten Willen kein Verständnis dafür aufzubringen, weshalb es die Bundesregierung für notwendig befunden hat, dem Bundestag den Entschließungsentwurf des Bundesrats vorzuenthalten, worin der Bundesrat die Bundesregierung ersucht, dahin zu wirken, daß Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene für den Fall der Krankheit so zu versichern sind wie die Empfänger von Renten aus der Invaliden- und Angestelltenversicherung.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Um so weniger vermögen wir diese Unterlassung zu verstehen, als die vom Bundesrat bei zwei Stimmen Enthaltung und einer Gegenstimme. glaube ich, gefaßte . Entschließung ja dem Sinn nach dem Antrag der Regierungsfraktion entspricht

(Hört! Hört! bei der SPD)

und nachdem der Bundesrat ja letztlich bei dieser Vorlage vielleicht eine ausschlaggebendere Rolle spielen wird als dieses Hohe Haus, da die Mittel für dieses Gesetz bis zum 1. April 1950 von den Ländern aufzubringen sind.
Ich .kann mich auch nicht ganz mit der Argumentation des Herrn Bundesarbeitsministers anfreunden, daß diese 80 Millionen D-Mark für das Jahr 1950 ausreichen müssen, und zwar deshalb nicht, weil wir ja — ich glaube, in Übereinstimmung mit dem Herrn Bundesarbeitsminister zu sein — vom 1. April an neues Recht schaffen wollen. Wir wären deshalb durchaus in der Lage, gewisse Dinge, von denen wir wissen, daß sie im neuen Recht unter allen Umständen durchgeführt werden müssen, in diesem Gesetz zu präjudizieren und die Ausgaben dann eben zu tragen. Sie werden auch im neuen Gesetz getragen werden müssen und werden nicht etwa dann, wenn wir es einmal für grundsätziich richtig erkannt haben, auf irgendeine Art und Weise eingespart werden können. Diese Argumentation scheint mir also auch an der tatsächlichen rechtlichen und materiellen Seite dieser Problematik vorbeizugehen.
Ganz besonders kritisch muß ich noch den Teil C der Begründung bezüglich der Zahlenangaben beleuchten. Ich habe schon einmal früher im Wirtschaftsrat, als ich noch der einfache Sachverständige der Organisationen war, darauf hingewiesen, daß die Angaben der damaligen Verwaltung für Arbeit bezüglich der finanziellen Aufwendungen starken Schätzungsfehlern unterworfen waren. Ich vermag mich auch heute des Eindrucks nicht zu erwehren, daß die hier vorgelegten Zahlen ebenfalls starken Schätzungsfehlern unterlegen sind, und zwar ganz einfach deshalb, weil man aus der Summe der heute erarbeiteten Rentenanträge — etwa 50 bis 60 Prozent der insgesamt gestellten — auf die Gesamtheit geschlossen hat. Dieser Schluß ist falsch, denn die bis jetzt behandelten Anträge betreffen im wesentlichen Sozialfälle, bei denen der Beschädigte seinen Lebensunterhalt überwiegend aus seiner Rente bestreitet. Der Rest der jetzt noch zu bearbeitenden Anträge sind Fälle, in denen der Beschädigte überwiegend aus seinem eigenen Arbeitseinkommen lebt und daher nur die gekürzte Rente in Anspruch nehmen kann. Es ist also nicht angängig, aus der Zahl der heute 'versorgten Beschädigten und 'Hinterbliebenen auf die Gesamtzahl der zu Versorgenden dadurch zu schließen, daß man eben einfach eine Verdoppelung bei der Zugrundelegung von 50 Prozent vornimmt; ganz abgesehen davon, daß es im Ausschuß einfach nicht möglich sein wird, einen Gesetzentwurf zu beraten, wenn lakonische Zahlenangaben gegeben sind, wie etwa hier im Falle a: Bayern 11 Millionen D-Mark. Wenn die Abgeordneten sich schon ein Bild über die finanziellen Auswirkungen eines Gesetzes machen sollen, das wie kaum ein anderes hohe soziale Aufgaben zu erfüllen hat, dann ist es schon eine Mindestforderung, zu wissen, wie sich die Berechnungsgrundlage zusammensetzt.

(Abg. Dr. von Brentano: Dafür ist der Ausschuß da!)

Wir können es also nicht verstehen, daß das Bundesarbeitsministerium auf dem Wege über die


(Bazille)

Bundesregierung dem Hohen Hause nach einer so langen Zeit einen derart fragmentarischen Entwurf vorlegt.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Meine Fraktion ist trotzdem entschlossen, dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuß zuzustimmen, um den Kriegsopfern eine möglichst rasche Erledigung zu gewährleisten. Wir müssen aber darauf hinweisen, daß eine völlig unnötige Belastung der Ausschußarbeit dadurch entstanden ist, daß dieses Gesetz weder mit der genügenden Sorgfalt durchdacht noch begründet worden ist. Wir wünschen, daß die Bundesregierung bei der Vorlage des neuen Versorgungsgesetzes entsprechend unserem Antrag Nr. 30 in einer anderen Weise als bei dieser Vorlage Nr. 395 verfährt.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.