Meine Damen und Herren! Ich muß mit Bedauern feststellen, daß ein Teil der Redner mit großer Wärme und vielleicht großer Erregung und Leidenschaft gegen etwas gesprochen hat, was gar nicht zur Debatte steht, weil es gar nicht der Wille der Bundesregierung ist. Es ist davon gesprochen worden, daß es höchste Zeit sei, die Reichsverordnung über die sechsprozentige Gehaltskürzung aufzuheben. Es ist davon gesprochen worden, daß sie sofort aufgehoben werden müsse, und es ist getan worden, als ob in dieser Frage eine Debatte notwendig sei und in dieser Frage eine Meinungsverschiedenheit bestünde. Ich möchte, um Verzerrungen in der Öffentlichkeit von vornherein im Namen der Bundesregierung entgegenzutreten, feststellen, daß die Bundesregierung damit einverstanden ist, wenn das Hohe Haus beschließt: Die sechsprozentige Gehaltskürzung ist sofort aufzuheben.
— Moment! Ich darf Ihnen noch einmal erklären, worum es sich handelt. Es handelt sich nicht darum, daß die Bundesregierung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung grundsätzlich entgegentreten will; darum geht es gar nicht! Es geht doch darum, daß ich immer den Standpunkt vertreten habe, daß die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung bei den Beamten ein Teil eines Problems ist, eines Problems, das gleiche Verhältnisse im Bundesgebiet herstellen will und dies, wenn man vernünftig handeln will, auch zu gleicher Zeit, mit dem gleichen Inkrafttreten herstellen muß. Ich habe Ihnen deshalb in Aussicht gestellt, daß ich an die Frage mit all der Beschleunigung herangehen will, die bei der heutigen Arbeitsbelastung möglich ist.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen sagen. daß ich bereits — ich habe es neulich zusammengestellt — 15 Gesetzentwürfe in meinem Hause. darunter doch nicht ganz unbedeutende, ausarbeiten mußte und Ihnen vorgelegt habe und daß dort noch eine große Reihe von Gesetzentwürfen und anderen Arbeiten, bei denen es sich um Milliardenbeträge für das deutsche Volk handelt, in Ausarbeitung begriffen sind. Ich hätte gewünscht, daß es möglich gewesen wäre, im Benehmen mit meinem Herren Kollegen vom Bundesministerium für
Arbeit Ihnen im gleichen Zeitpunkt all die sozialen Probleme, die vor uns stehen, mit allen Aufwendungen, die dafür erforderlich sind, vorzulegen.
damit Sie in diesem Zeitpunkt vor Augen haben. was vorhanden ist, und prüfen können, ob die Möglichkeit besteht, dem einen etwas zu geben, ohne es dem anderen zu nehmen!
Ich möchte aber in dieser Stunde gegen eine Redewendung des Herrn Vorredners Dr. Falkner mit aller Schärfe protestieren. Es ist richtig, daß die Fragebogen des Bundesministeriums des Innern über den Kreis sämtlicher Beamten und Personen herausgegangen sind, die unter den Artikel 131 des Grundgesetzes fallen. Ich nehme an, daß ein Redner, der hier spricht und das Wort eines Mitgliedes der Bundesregierung in Zweifel zieht, sich vorher wenigstens genau erkundigt hat. Er hätte sich bei den Mitgliedern des Haushaltsausschusses erkundigen und erfahren können, daß ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe, daß dieses Gesetz zur Herstellung der Rechtsgleichheit für die ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten von mir vorgelegt werden muß, ohne daß die statistischen Unterlagen im Zeitpunkt der Vorlage beschafft werden können, und daß ich mir bei der Vorlage den Vorbehalt machen muß, wenn die statistischen Unterlagen die Möglichkeit ergeben, Welter entgegenzukommen, als das nach der jetzigen Situation der Fall ist, das später nachzuholen. Jeder, der über diesen Punkt spricht und Vorwürfe erhebt, hat natürlich die Pflicht, sich vorher zu erkundigen. Der Vorwurf, daß das Wort eines Vertreters der Bundesregierung nicht gelte und schon durch die Tatsachen widerlegt sei, ist ein schwerwiegender Vorwurf.
Wenn ein Mitglied dieses Hohen Hauses einen solchen Vorwurf erhebt, halte ich es für seine Pflicht, daß er sich vorher bei den Personen, die an den Beratungen teilgenommen haben, auch erkundigt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal folgendes feststellen. Es handelt sich nur darum, daß die Bundesregierung dringend Wert darauf legen muß, daß alle diese Bestimmungen betreffend Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung — die die Bundesregierung will. ich betone das noch einmal —, daß die Schaffung der gleichen Rechtsstellung für die verdrängten öffentlichen Bediensteten und daß das, was ich die Schicksalsgemeinschaft geheißen habe, gleichzeitig in Kraft treten, weil ich damit rechnen muß, daß die Ansprüche, die an den Bund herantreten, von mir ausgewogen werden müssen. Wir haben, um nur ein Beispiel zu nennen, ein Land in Deutschland. das sich heute schon an mich wendet und sagt: Ihr habt für die Stadt Berlin soviel gegeben und meine Finanzlage ist viel schlechter als diejenige von Berlin; und ich muß es dem Land fast zugeben, daß- darauf hinweist, daß es die AlfuUnterstützungen nicht mehr zahlen kann, daß es in den nächsten Wochen schon nicht mehr in der Lage sei, die laufenden Gehälter und Löhne auszuzahlen, und das an die Bundeshilfe herantritt. Sie wissen das vielleicht nicht. Ich weiß, wie eng die Decke ist, und ich weiß, welche Aufgaben gemeistert werden müssen. Ich weiß deshalb mit welcher Klugheit, mit welchem Bedacht und mit welcher Vorsicht an die Aufgabe herangegangen werden muß. Es sind verschiedene Teilgebiete, die vor uns stehen, und wenn Sie nur ein Teilgebiet nehmen und nur die Interessenten und Betroffenen dieses Teilgebietes hören und in dem Hause vertreten. dann tun Sie sich mir gegenüber sehr leicht. Dann können Sie die Ansprüche steigern. Aber ich muß an alle diese Personen denken. Ich muß von vornherein alle Ansprüche und alle Mittel gegeneinander abwägen.
Ich bitte das Hohe Haus, diese Stellung der Bundesregierung und eines Bundesministers der Finanzen zu würdigen, und wenn dieser mit Ernst ein Ersuchen an Sie richtet. das wirklich kein Unrecht gegen irgend jemand ist, diesem Ersuchen auch zu entsprechen.