Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich in kurzen Sätzen zu der Drucksache 343 im Namen meiner Fraktion Stellung nehme, so entledige ich mich hier dieser Pflicht mit der Feststellung, daß die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung keine Gehaltserhöhung ist. Ich glaube, das würden wir von jedem Beamten hören; denn das ist eine Kürzung von einem gesetzlich zustehenden Gehalt gewesen. das man den Beamten zugesprochen hat. Infolge der Notverordnung wurde eine
Kürzung durchgeführt, und heute bedarf es nur der Aufhebung dieser Kürzung, um die Gleichheit zu schaffen, die seinerzeit vorhanden war. Wenn man hier von einer Schicksalsgemeinschaft der Beamtenschaft spricht, so ist es keine Schicksalsgemeinschaft, wenn in den meisten Ländern diese sechsprozentige Kürzung bereits aufgehoben ist und nur die Bundesbeamten herausgestellt sind, die die sechsprozentige Kürzung noch zu tragen haben.
Die Gleichheit kann nur dadurch geschaffen werden, daß wir dieser Drucksache zustimmen und die Aufhebung verlangen. Es hat aber auch nichts damit zu tun, wenn es einem anderen Teil der Beamtenschaft noch nicht so weit gelungen ist, hier so hereinzukommen. Die Drucksache verlangt gerade, daß unabhängig von dieser Aufhebung der sechsprozentigen Kürzung sofort Schritte unternommen werden, daß auch alle die in Artikel 131 des Grundgesetzes erfaßten Personenkreise zu ihrem Rechte kommen. Deshalb erkläre ich im Namen der Fraktion der WAV, daß wir dieser Drucksache zustimmen.