Rede:
ID0102804400

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Arnholz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950 859 28. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 859D, 898D Schreiben der Fraktion der Deutschen Partei betr. Ausschluß des Abg. Hedler aus der Deutschen Partei . 860A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 328) und Erste Beratung des Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 327) . . . . . . 860A Wagner (SPD), Antragsteller . . . 860B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 863B Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . . 864B Dr. Laforet (CSU) 865B Dr. Wahl (CDU) 865C Dr. von Merkatz (DP) . . . 866B, 877A Neumayer (FDP) 867B Dr. Reismann (Z) . . . . . . . 867D Loritz (WAV) 870B Leibbrand (KPD) 872C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . 874B Dr. Bucerius (CDU), zur Geschäftsordnung . . . . . 876A Geschäftsordnungsaussprache betr. Behandlung von Initiativanträgen Dr. Bucerius (CDU) 876B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Aufhebung der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebiets (Drucksachen Nr. 343 und 140) 877B Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 877C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 878B, 885A Gundelach (KPD) 879B Arnholz (SPD) 880A Dr. Vogel (CDU) 881B Paschek (WAV) . . . . . . . 882B Pannenbecker (Z) . . . . . . . . 882C Dr. Falkner (BP) 883C, 886D Dr. Nowack (FDP) 884B Frommhold (NR) 885D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung nach der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom Dezember 1930 für die Verwaltungsangehörigen des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Antrag der Fraktion der KPD) (Drucksache Nr. 364) . . . . . . . . 886D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 886D, 887D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . . : . . . . 887A, 888B Neumann (SPD) (zur Abstimmung) . 888B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Notstandsgebiet Watenstedt - Salzgitter (Drucksachen Nr 362 und 181) 889A Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 889A Storch, Bundesminister für Arbeit 889B, 894B Wackerzapp (CDU) 890A Frau Brökelschen (CDU) . . . . 890D Stegner (FDP) . . . . . . . 891B Dr. Richter (NR) 891D Bielig (SPD) . . . . . . . . 892C Rische (KPD) 895A Farke (DP) . . . . . . . . . 896B a Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksache Nr. 386) . . . . 897A Kurt Müller (KPD), Antragsteller . . 897B Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 898B, D Nächste Sitzung 898D Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Nachdem der Herr Präsident darauf aufmerksam macht, daß dieser Punkt der Tagesordnung noch nicht zur Beratung steht, bin ich damit einverstanden, daß er nachher nach dem Aufruf noch einmal besonders behandelt wird.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Arnholz.


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    Rede von Otto Arnholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Die Aufhebung des Restes der Brüningschen Gehaltskürzungsverordnung ist seit sehr langer Zeit fällig. Sie ist im Wirtschaftsrat bereits eingehend besprochen worden, und die sozialdemokratische Fraktion des Wirtschaftsrats hat vor etwa eineinhalb Jahren der Aufhebung bereits zugestimmt. Inzwischen ist diese Gehaltskürzung wohl in allen Ländern mit verschwindenden Abweichungen aufgehoben, in der Regel mit Wirkung vom 1. Oktober 1949, teilweise aber auch schon zu einem früheren Termin. Auch für die Bundesbediensteten bei der Post und Eisenbahn in der französisch besetzten Zone ist sie beseitigt. Auf diese Weise ist also eine sehr starke Ungleichheit der Besoldung eingetreten, während doch nach dem einheitlichen Wunsche aller Parteien dieses Hauses die Besoldung gleichmäßig sein soll.
    Der Herr Kollege Dr. Wuermeling hat in seinem Bericht bereits darauf hingewiesen, daß der Ausschuß für Beamtenrecht nach sehr eingehender Würdigung der dort vorgetragenen Bedenken sich einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, das erste Mal für die Aufhebung der Kürzung ausgesprochen hat, beim zweiten Mal mit Mehrheit. Um so unverständlicher ist es uns, daß Mitglieder dieses Ausschusses für Beamtenrecht, die gleichzeitig dem Haushaltsausschuß angehören und die im Beamtenrechtsausschuß für die Aufhebung gestimmt hatten, dann im Haushaltsausschuß auf die Verzögerungstaktik des Herrn Bundesfinanzministers Schäffer eingegangen sind, obwohl die Stellungnahme der Vertreter der Post- und der Eisenbahnverwaltung auch im Beamtenrechtsausschuß die gleiche war — zum Teil hat ja auch der Herr Finanzminister dieselben Argumente gegen die Aufhebung der Gehaltskürzung vorgebracht — und obgleich sie dort ausführlich beraten wurde, bevor man den Beschluß gefaßt hat.
    Die Argumente. die der Herr Bundesfinanzminister für die Verquickung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung mit der nach Artikel 131 des Grundgesetzes notwendigen Bundesgesetzgebung schon im Ausschuß anführte hat er heute erneut dargelegt: ich brauche sie also nicht zu wiederholen. Er bezeichnet es als einen ungerechten Vorgriff wenn die Gehaltskürzung jetzt aufgehoben würde. Er findet es aber nicht ungerecht, daß in der Bizone z. B. bei den Post- und Eisenbahnpensionären seit sehr langer Zeit eine nicht unerhebliche Kürzung der Ruhegehälter erfolgt ist. Wenn er. um uns seinen Widerstand gegen die Aufhebung der Gehaltskürzung schmackhaft 711 machen. nun darauf hinweist — das ist neu und in den Ausschüssen higher nicht zur Sprache gekommen —, daß keine Verringerung gegenüber den jetzigen Bezügen eintreten soll. — meine Damen und Herren was bedeutet das? Es bedeutet daß die Rechtsungleichheit auch weiterhin aufrechterhalten bleibt.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich meine wir sollten heute dafür sorgen. daß die bestehende Rechtsungleichheit beseitigt wird. Sollte sich bei der Dürchführung der Gesetzgebung zu Artikel 131 herausstellen, daß die Gesamtaufwendungen des Bundes nicht tragbar sind. nun. dann müssen die Dinge eben durch eine umfassende Gesetzgebung geregelt werden. Man kann aber nicht ein bestehendes Unrecht einfach fortsetzen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat von rückwirkender Kraft gesprochen. Auch das ist eine
    Argumentation, die immerhin geeignet ist, die Tatsachen etwas zu verwischen. Diese Forderungen sind ja nicht neu. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß zum Teil seit beinahe einem Jahr die Aufhebung in den Ländern bereits durchgeführt ist. Im Beamtenrechtsausschuß war ursprünglich von uns die Aufhebung mit Wirkung vom 1. 10. 1949 beantragt, um die Angleichung an die Gesetzgebung einer Reihe von Ländern durchzuführen. Um eine Einheitlichkeit im Ausschuß zu erzielen, haben wir auf diesen Antrag verzichtet und den 1. Januar 1950 zugrunde gelegt. Das ist vor dem 1. Januar beschlossen worden. Wenn nun infolge der Gesetzgebungsmaschinerie diese Beschlußfassung zufällig erst nach dem 1. Januar erfolgt, so ist es wohl nicht ganz richtig, jetzt die Frage der rückwirkenden Kraft so stark in den Vordergrund zu stellen.
    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat durch seine Einwendungen versucht, eine klare Entscheidung des Hauses heute zu verhindern, indem er auch hier wieder die Forderung aufgestellt hat, die 6 Prozent gewissermaßen in Reserve zu halten. Dem können wir nicht zustimmen. Es sei mir auch der Hinweis gestattet, daß nicht nur die Bediensteten der öffentlich-rechtlichen Verwaltungen den Krieg verloren haben oder gar nur der Kreis, für den die Kürzungen tatsächlich heute noch bestehen, und ferner der Hinweis, daß es sich bei der Maßnahme auf Grund des Artikels 131 um ausgesprochene Kriegsfolgelasten handelt, daß also die Gesamheit für die Aufbringung dieser Lasten einzutreten hat unter Einschluß natürlich aller Kreise der Bevölkerung, also auch der Bediensteten der öffentlich-rechtlichen Verwaltungen. Man darf aber nicht ihnen allein die Lasten aus Artikel 131 aufbürden oder ihnen zur Deckung eines Teiles dieser Lasten die längst fällige Erfüllung einer berechtigten Forderung vorenthalten. Bei anderen Berufsgruppen ist meines Wissens noch von keiner Seite her eine derartige Forderung erhoben worden.
    Wir sind darüber hinaus der Auffassung, daß die Gleichstellung der öffentlichen Bediensteten in den Besoldungsverhältnissen nicht dem Personenkreis schadet, der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fällt. Im Gegenteil, wenn die Gleichstellung vorher durchgeführt wird, wird sie auch diesem Personenkreis zugute kommen. Außerdem erwarten wir, daß nicht nur der Absatz 2 des hier schon erwähnten und in der Drucksache Nr. 343 mitgeteilten Beschlusses des Beamtenrechtsausschusses alsbald durchgeführt wird, sondern daß er sofort ausgeführt wird. Wenn, wie wir hoffen, die Aufhebung der Kürzungen hier im Hause mit großer Mehrheit beschlossen wird, dann möge die Bundesregierung daraus für sich die dringende Mahnung und Verpflichtung herleiten, mit größter Beschleunigung nunmehr den Gesetzentwurf einzubringen und dafür zu sorgen, daß er im Bundesrat mit Beschleunigung beraten und weitergegeben wird. damit dann das Bundesgesetz zu Artikel 131 möglichst bald in Kraft tritt.
    Im Ausschuß für Beamtenrecht — auch das sei hier erwähnt — wurde von dem Vertreter der Bundesbahn gegenüber denen, die die Aufhebung der Gehaltskürzungen fordern, ein Schreckschuß abgegeben. Man malte künftige Arbeiterentlassungen als erforderlich an die Wand. Nun, meine Damen und Herren, wir erwarten bestimmt, daß die Verwaltung sich nicht in dieser Weise bloßstellen wird. Eine solche Maßnahme würde einen sehr


    (Arnholz)

    trüben Schatten auf ihre sozialen Auffassungen, aber auch auf die sonstigen Verhältnisse der Bundesbahn, insbesondere auf die wirtschaftliche Betriebsgestaltung werfen.
    In diesem Zusammenhang ist besonders interessant, daß der Vertreter der Bundesbahn die finanzielle Auswirkung gegen die Aufhebung der Gehaltskürzungen ins Feld geführt hat, daß aber der Herr Vertreter des Bundesfinanzministers erklärt hat, daß die finanzielle Belastung für den Herrn Bundesfinanzminister nicht entscheidend sei. Das ist immerhin eine beachtliche Tatsache.
    Aber es sollte für die Bundesregierung und ihren Finanzminister entscheidend sein, daß die Aufhebung der Kürzung in erster Linie für die Minderbezahlten ins Gewicht fällt, die am schwersten und härtesten durch die Verzögerung in Mitleidenschaft gezogen werden, die der Herr Bundesfinanzminister seit der Beratung im Ausschuß für Beamtenrecht durchzusetzen versucht.
    Das Verhalten des Herrn Bundesfinanzministers in dieser Angelegenheit erscheint mir von dem gleichen unsozialen Geist wie seine Einkommensteuervorlage getragen zu sein, in der die niedrigen Einkommen sehr stiefmütterlich behandelt werden und den höheren und höchsten Einkommen Hunderte von Millionen in den Schoß geworfen werden. Man komme uns hier nicht mit dem Einwand, daß diese Art der steuerlichen Gesetzgebung im Interesse der weiteren Entwicklung der Wirtschaft notwendig sei. Verhältnismäßig gelten diese Begründungen auch für die Aufhebung der Gehaltskürzung. Denn auch die dadurch insbesondere den schlecht bezahlten Gruppen zur Verfügung gestellten Mittel erhöhen die Kaufkraft der in Frage kommenden Personenkreise und geben — vielleicht allerdings nur zu einem ganz geringen Teil — unter Umständen auch die Möglichkeit zu Ersparnissen und damit indirekt — aber nur in ganz geringem Maße — zur Kapitalbildung.
    Zusammenfassend darf ich sagen, daß wir es ablehnen, Kriegsfolgelasten einer Berufsgruppe oder Teilen davon aufzuerlegen. Wir fordern Rechtsgleichheit und erwarten. daß auch im vorliegenden Fall diese Rechtsgleichheit durchgeführt wird. Wir sind ferner gegen weitere Verzögerungen in dieser Angelegenheit. Die sozialdemokratische Fraktion wird daher den Anträgen zur Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung zustimmen.

    (Beifall und Händeklatschen hei der SPD.)