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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950 859 28. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 859D, 898D Schreiben der Fraktion der Deutschen Partei betr. Ausschluß des Abg. Hedler aus der Deutschen Partei . 860A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 328) und Erste Beratung des Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 327) . . . . . . 860A Wagner (SPD), Antragsteller . . . 860B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 863B Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . . 864B Dr. Laforet (CSU) 865B Dr. Wahl (CDU) 865C Dr. von Merkatz (DP) . . . 866B, 877A Neumayer (FDP) 867B Dr. Reismann (Z) . . . . . . . 867D Loritz (WAV) 870B Leibbrand (KPD) 872C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . 874B Dr. Bucerius (CDU), zur Geschäftsordnung . . . . . 876A Geschäftsordnungsaussprache betr. Behandlung von Initiativanträgen Dr. Bucerius (CDU) 876B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Aufhebung der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebiets (Drucksachen Nr. 343 und 140) 877B Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 877C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 878B, 885A Gundelach (KPD) 879B Arnholz (SPD) 880A Dr. Vogel (CDU) 881B Paschek (WAV) . . . . . . . 882B Pannenbecker (Z) . . . . . . . . 882C Dr. Falkner (BP) 883C, 886D Dr. Nowack (FDP) 884B Frommhold (NR) 885D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung nach der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom Dezember 1930 für die Verwaltungsangehörigen des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Antrag der Fraktion der KPD) (Drucksache Nr. 364) . . . . . . . . 886D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 886D, 887D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . . : . . . . 887A, 888B Neumann (SPD) (zur Abstimmung) . 888B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Notstandsgebiet Watenstedt - Salzgitter (Drucksachen Nr 362 und 181) 889A Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 889A Storch, Bundesminister für Arbeit 889B, 894B Wackerzapp (CDU) 890A Frau Brökelschen (CDU) . . . . 890D Stegner (FDP) . . . . . . . 891B Dr. Richter (NR) 891D Bielig (SPD) . . . . . . . . 892C Rische (KPD) 895A Farke (DP) . . . . . . . . . 896B a Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksache Nr. 386) . . . . 897A Kurt Müller (KPD), Antragsteller . . 897B Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 898B, D Nächste Sitzung 898D Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Unser Grundgesetz hat in stärkerem Maße, als es irgendeine Verfassung jemals getan hat, unser staatliches, unser politisches und unser gesellschaftliches Leben auf das Fundament des Rechtsstaates aufgebaut. Unser Grundgesetz hat die Aufgabe, dieses Ziel zu erreichen, vornehmlich dem Bundesverfassungsgericht anvertraut.

    (Abg. Renner: Nicht dem Volke!)

    Wir kennen aus unserer Geschichte die hervorragende Bedeutung, die ein solches Gericht hat. leider aus traurigen Erfahrungen. Der Weg der Weimarer Demokratie zum Nationalsozialismus war mitbestimmt durch das Versagen der Verfassungsgerichtsbarkeit der damaligen Zeit. Wir denken an den Konflikt der Regierung Panen mit der preußischen Regierung und stellen mit Betrübnis fest. das damals dieses oberste Verfassungsgericht rechtlich und politisch versagt hat, und wir ermessen daraus die Aufgabe, die diesem Bundesverfassungsgericht obliegt.
    Ich glaube, es war nicht nötig, daß Herr Abgeordneter Wagner die Bedeutung dieses Gerichts und die Eilbedürftigkeit der gesetzlichen Regelung mit Vorgängen der letzten Zeit motivierte oder daß er damit gar der Regierung Adenauer eine besondere Eigenart in dieser Hinsicht, ich möchte beinahe sagen: anzuhängen versuchte. Meine Damen und Herren, ich möchte doch sagen, daß auch meine Person, die ja dem Herrn Abgeordneten Wagner bekannt ist, eine kleine Garantie dafür sein sollte, daß die Regierung Adenauer niemals den Weg des Rechtes verlassen wird und auch bis jetzt nicht

    (Bravorufe und Händeklatschen bei den Regierungsparteien. — Widerspruch links.)

    Ich glaube nicht, daß die Vorwürfe, die der Herr Kollege Wagner hier zu erheben für nötig hielt, einer Nachprüfung standhalten. Es würde zu weit führen, auf diese einzelnen Dinge einzugehen. Es ist nicht richtig, daß in der Bundeshauptstadtfrage jemals ein Standpunkt vertreten wurde, der das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen hätte.

    (Zurufe von der SPD: Na, na!)

    Wir haben niemals ein Gutachten abgegeben — oder uns auch nur dahin geäußert —, daß das Recht des Parlaments zur Bestimmung seines Sitzes angezweifelt werden könnte. ,Über das PetersbergAbkommen haben wir uns ausgesprochen. Ich habe meinen Standpunkt, den ich damals unter starkem Protest des Hauses vertreten habe, nochmals überprüft und halte ihn für richtig.
    Da in diesem Zusammenhang die Vorgänge um das Straffreiheitsgesetz angeschnitten wurden, auch ein Wort dazu. Es ist selbstverständlich, daß die Regierung und ich nicht daran denken, irgendeine Weisung, mittelbar oder unmittelbar, an die Gerichte zu geben. Wenn in der Presse darüber mißverständliche Äußerungen erschienen, dann lassen Sie mich sagen, daß sie nicht gerechtfertigt sind. Auf Wunsch der Hohen Kommissare hat eine Aussprache zwischen mir und den Vertretern der Länder stattgefunden. Ich werde die Motive des Gesetzes, die entscheidenden Materialien den Länderjustizministerien zuleiten, weil diese Materialien notwendige Voraussetzungen zu der Auslegung des Gesetzes sind; mehr geschieht nicht. Darüber können Sie beruhigt sein, daß die Zeit der Richterbriefe, die Zeit der Beeinflussung der Rechtsprechung von der Justizverwaltung her zu Ende ist und in keiner Form wiederkehren wird. Ich glaube, es ist 0 nicht nötig, mit solchen Erwägungen die Dringlichkeit der Gesetze, wie sie jetzt hier in den Anträgen der SPD vorliegen, zu begründen.
    Aber vielleicht doch noch ein Wort zu der Behauptung, daß die Regierung im Begriffe stehe, die Rechte des Parlaments zu verkümmern, sich an die Stelle des Parlaments zu setzen. Oft habe ich das Gefühl, daß eine umgekehrte Betrachtung der Dinge notwendig ist. daß das Parlament nicht erkennt, daß nach dem Willen des Grundgesetzes die Regierung vor allem eine Aufgabe hat: zu handeln, tätig zu sein, zu regieren,

    (Abg. Dr. Schmid: Aber unter Kontrolle!)

    und daß die Regierung es nicht nötig hat, sich in ihren Prärogativen und damit in ihren Pflichten verkümmern zu lassen.
    Der Herr Abgeordnete Wagner hat gesagt, wir würden vergessen, daß die Regierung ein Vollzugsorgan des Parlaments ist. Wir sind kein Vollzugsorgan des Parlaments!

    (Sehr gut! bei den Regierungsparteien.)

    Wir haben unsere eigene Aufgabe und damit unser eigenes Recht. Wir haben die Verfassung auf dem Grundsatz der Teilung der Gewalten aufgebaut. Ihre Aufgabe, meine Damen und Herren, ist in erster Linie die Gesetzgebung; und die Bindung, die wir haben, sind diese Gesetze. Aber unser Recht zum Handeln besteht daneben; und das dürfen Sie glauben, daß wir von diesem Recht, das wir als höchste Pflicht empfinden, Gebrauch machen werden.

    (Händeklatschen bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schmid: Der Obrigkeit wird . akklamiert!)



    (Bundesminister Dr. Dehler)

    Meine Damen und Herren! Selbstverständlich war mein Ministerium nicht untätig. Wir haben Gesetzentwürfe sowohl für das Bundesverfassungsgerichtsgesetz wie für das Richterwahlgesetz ausgearbeitet; sie sind bereits zur Kabinettsreife gediehen. Bei unseren letzten Arbeiten haben wir den Entwurf der sozialdemokratischen Fraktion mitberücksichtigt. Er enthält eine Reihe von überaus wertvollen Anregungen. Ich bin an sich bereit, wenn es gewünscht wird, auf die Dinge einzugehen. Nachdem der Herr Kollege Wagner davon abgesehen hat, ist es aber vielleicht nicht zweckmäßig, hier im Rahmen des Plenums diese Einzelfragen zu behandeln. Wir werden in dem Entwurf, der umgehend dem Kabinett vorgelegt und dann dem Bundesrat zugeleitet werden wird, in einer Reihe von Punkten andere Vorschläge zu machen haben. Diese Fragen sind überaus bedeutsam, die Frage der Verfassung, die Frage der Antragsrechte, die Frage der Scheidung der verschiedenen Verfahren.
    Ich habe den Wunsch, daß das Bundesverfassungsgericht am 1. April steht. Ob sich das erfüllen läßt, wird auch davon abhängen, wie sich die Arbeiten in den Ausschüssen beschleunigen lassen. Mein Plan ist, daß am 1. April das obere Bundesgericht für Zivil- und Strafsachen wieder in Tätigkeit sein kann, daß damit unsere gesamte Rechtsprechung wieder die oberste Spitze hat. Mit dem Bundesgerichtshof, wie ich ihn bezeichnen will, soll das Bundesverfassungsgericht verbunden werden.
    Ich bin mit dem Herrn Kollegen Wagner der Meinung, daß diese Entwicklung wichtig und bedeutsam ist. Die politischen Spannungen, die in der letzten Zeit entstanden sind, müssen ein Ventil haben. Das Bundesverfassungsgericht wird die rechtsstaatliche Stelle sein, in der diese Gegensätze ausgetragen werden können. Wenn dieses Bundesverfassungsgericht tätig sein wird, wird, glaube ich, manche Spannung zur Entspannung und mancher Krampf zur Entkrampfung kommen. Was ich tun kann, um die Dinge zu beschleunigen, soll geschehen.
    Ich bin auch durchaus einverstanden, daß die Entwürfe der sozialdemokratischen Fraktion zum Gegenstand der Beratungen in den Ausschüssen gemacht werden. Ich stelle aber anheim zu erwägen, ob es nicht zweckmäßig ist, die Entwürfe der Regierung abzuwarten. Die Verzögerung kann einige Wochen ausmachen, weil der Umweg über den Bundesrat gegangen werden muß. Ich glaube aber, daß sich diese Verzögerung am Ende als nützlich erweisen wird. Es ist nicht so, wie der Herr Kollege Wagner annimmt, daß die SPD-Fraktion deswegen eher zum Erfolg gekommen sei, weil sie einiger sei als die Regierung. Ich darf für mich und für die Arbeit meines Ministeriums in Anspruch nehmen, daß wir vielleicht doch noch um einen Grad umfassender und gründlicher sind. Dieser Vorzug dürfte sich zum Besten der Materie auswirken.

    (Händeklatschen bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zunächst hat das Wort der vorhin durch eine Besprechung verhindert gewesene Herr Abgeordnete Dr. Etzel.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Meine Partei hat niemals einen Zweifel darüber gelassen, daß nach ihrer Meinung die Bonner Konstruktion, die sich scham- und zaghaft, ohne Glauben an die eigene Idee, als „Grundgesetz" bezeichnet — nur in einigen Artikeln findet sie den Mut, von „Verfassung" zu sprechen —, nichts anderes als ein Provisorium, wahrscheinlich sogar nur ein kurzatmiges Notwerk ist.

    (Abg. Dr. Schmid: Richtig!)

    Das deutsche Haus wird nach unserer Überzeugung in dem unaufhörlichen und immer stärker mahlenden Getriebe und Geschiebe der globalen Kräfte als moderner Staatenbund Gestalt annehmen, oder es wird nicht erstehen. Es könnte uns also an sich durchaus recht sein, wenn das Grundgesetz weithin unausgeführt bliebe.
    Gleichwohl sind wir der Auffassung, daß das deutsche Behelfsheim für die Zeit seines Bestehens der erforderlichen Einrichtung nicht entbehren soll. Ich habe im vergangenen Jahr bei verschiedenen Anlässen, vor allem auch bei Beratung des Amnestiegesetzes, dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß immer noch jene unabhängige Instanz fehlt, welche in verfassungsrechtlichen Meinungsverschiedenheiten und Konflikten entscheidet und sie bereinigt, nämlich das Bundesverfassungsgericht, und daß es ein ganz und gar unhaltbarer und unerträglicher Zustand ist, wenn über die schwerwiegenden Zuständigkeitsfragen im Verhältnis zwischen den Ländern und dem Bund mit dem massiven Mittel der Mehrheitsmaschine hier im Bundestag entschieden wird.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Existenz und Tätigkeit eines Bundesverfassungsgerichts gehören zu den unerläßlichen verfassungsrechtlichen Garantien. Wir begrüßen daher an sich die Initiative des Antrages der SPD, wenn und weil sie geeignet ist, die allzulange verzögerte Ordnung der Angelegenheit in Gang zu bringen und zu beschleunigen. Andererseits stehen wir auf dem Standpunkt, daß die Einbringung von Gesetzesvorlagen zur Schaffung institutioneller Einrichtungen des Bundes nicht zuletzt Aufgabe der Bundesregierung ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Da die meisten und wichtigsten der im Artikel 93 des Grundgesetzes aufgeführten Gruppen, insbesondere die Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit dem Grundgesetz, ferner die Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder und andere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern Fragen der Kompetenzabgrenzung betreffen, hätte hier begründeter Anlaß zu einer Initiativvorlage des Bundesrats bestanden.

    (Abg. Dr. Seelos: Wo ist der Bundesrat?) Der Bundesrat hat diese einzigartige, klassische Gelegenheit nicht wahrgenommen. Die den Bund tragenden Länder besitzen ein Justizkollegium. Mag es auch nicht institutionellen Charakter besitzen, so ist es doch ein sehr geeignetes technisches Organ zur Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen. Ich glaube nicht, daß es unziemlich ist, wenn ich in diesem Zusammenhang an den Bundesrat die Anregung richte, — aber ich stelle fest, daß die Landschaft des Bundesrats wüst, öde, leer und verlassen ist, wie dieser Planet vor dem Schöpfungsakt war.


    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Schmid: Da gab es den doch noch gar nicht! — Abg. Dr. Seelos: Den interessieren die Zuständigkeiten der Länder nicht!)



    (Dr. Etzel)

    Ich sage: es ist für das politische Klima, in dem wir hier leben, bezeichnend, daß das föderalistische Organ par excellence dieser Bonner Konstruktion bei einer so wichtigen, die gesamte verfassungsrechtliche Grundlage betreffenden Vorlage nicht anwesend ist.

    (Sehr richtig! rechts. Abg. Dr. Seelos: Das ist eine Abdankung!)

    Ich bedaure eine solche Haltung aufs tiefste. Ich sage: ich möchte mir die Anregung erlauben, der Bundesrat möge nicht zögern, künftighin föderalistischen Impetus und föderalistische Initiative höchsten Grades zu entfalten und dazu beitragen, daß die Republik, wenn sie schon nicht bündisch zustande gekommen ist, so doch in ihrer Praxis den Föderalismus verwirklicht.
    Der Herr Bundesjustizminister hat soeben mitgeteilt, daß er und sein Ministerium auf dem Gebiete dieser Vorlage nicht untätig geblieben sind. Er eröffnete gleichzeitig, daß die Vorlage bereits bis zur Kabinettsreife gediehen ist. Ich begrüße diese Tatsache. Sie bestärkt uns in der Auffassung, die wir unabhängig von dieser Mitteilung und Ankündigung gewonnen haben. Meine Fraktion neigt zu der Meinung, daß die Fortführung der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs, zumal er ohne Begründung ist, bis zur Einbringung der nun angekündigten Vorlage der Bundesregierung oder einer etwaigen Vorlage des — nicht anwesenden — Bundesrats ausgesetzt werden sollte, falls eine solche Vorlage für die Zeit innerhalb von vier Wochen verbindlich in Aussicht gestellt werden kann. Kann diese Zusicherung nicht gemacht werden, dann sprechen wir uns für die Überweisung des Antrags der SPD, das heißt ihres Gesetzesvorschlags, an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht mit der Maßgabe aus, daß die Beratung der Vorlage im Ausschuß alsbald aufgenommen werden solle.
    Wir geben weiterhin dem Wunsch und der Erwartung Ausdruck, daß das künftige Bundesverfassungsgericht eine wahre Verfassungsgarantie darstellen und allen Anforderungen einer solchen genügen wird. Es wird nicht nur in seiner personellen Zusammensetzung, sondern insbesondere auch in seiner Verfassung, in seinen Grundlagen, seinem Aufbau, den Vorschriften über das Verfahren und sogar in seiner Geschäftsordnung die Gewähr dafür zu bieten haben, daß es nicht eine regierungsfromme, die Auffassungen und die Politik der Exekutive und der Mehrheit einseitig vertretende und stützende Einrichtung, sondern ein wirklich unabhängiges Verfassungsgericht von höchster sachlicher Autorität sein möge.

    (Beifall bei der BP und bei der DP.)