Ich spreche zur Geschäftsordnung,
indem ich das Haus dringendst bitte, nicht einer weiteren 'Absetzung dieses Antrages zuzustimmen, aus dem einfachen Grund, weil der Antrag von solch enormer Bedeutung ist — nicht für Sie vielleicht, meine Herren, sondern für unsere notleidende Bevölkerung draußen —, daß eine weitere Vertagung unter gar keinen Umständen mehr hingenommen werden kann. Sie sehen aus der Nummer dieses Antrages — 257! — bereits, daß der Antrag schon sehr frühzeitig gestellt wurde. Er hätte schon im Dezember auf die Tagesordnung einer der Sitzungen gehört. Das ist nicht geschehen. Man hat uns im Ältestenrat versprochen, er wird in der ersten Sitzung im Januar auf die Tagesordnung kommen. Es ist nicht geschehen. Jetzt soll er wiederum vertagt werden. Wenn andere Fraktionen, die SPD oder eine andere, diesbezüglich hier Anträge stellen wollen, so freuen wir uns sehr darüber, wenn auch von anderer Seite in diese Dinge hineingeleuchtet wird. Aber das darf nicht dazu führen, daß diese Besprechung auch nur um einen Tag hinausgezögert wird!
Herr Bucerius stützt sich auf den § 72 der Geschäftsordnung, nachdem ihm bewußt geworden ist, daß auf Grund des § 36 eine Absetzung niemals möglich wäre, weil dieser Absetzungsantrag dann vom Herrn Abgeordneten Bucerius schriftlich hätte eingereicht werden, auf der Tagesordnung hätte stehen müssen und allen Mitgliedern des Hauses gedruckt hätte vorliegen müssen. Jetzt kommt er daher mit dem § 721 Meine sehr verehrten Damen und Herren aus allen Fraktionen
i dieses Hauses, denken Sie jetzt daran, was Herr Bucerius Ihnen vorgeschlagen hat. Er sagt, die Mehrheit des Hauses könne es erzwingen, daß irgendein Antrag von der Tagesordnung abgesetzt wird, und dann müsse der Antragsteller den Antrag sogar neu also nochmals stellen mit all den Dingen, die da drum und dran sind. Der Antrag käme dann erst nach den übrigen Anträgen, die schon eingelaufen sind, zur Sprache, und so weiter! Das führt zu gar nichts anderem als zu einer unzulässigen Beschneidung, ja sogar zur Verhinderung des Rechtes der Opposition, irgendwelche Anträge rechtzeitig hier stellen zu können. Und geradezu ein Hohn ist es, wenn der Herr Bucerius uns jetzt an den Verfassungsgerichtshof verweist,
von dem er genau weiß, daß er heute noch gar nicht besteht und daß er wahrscheinlich noch viele Monate lang überhaupt nicht bestehen wird, weil nämlich die diesbezügliche Gesetze einige Zeit brauchen und dann die Organisation des Verfassungsgerichtshofes ebenfalls. Solange soll also die Opposition hier gegenüber Vertagungsanträgen irgendeiner Mehrheit schutzlos sein.
Daher appelliere ich an alle von Ihnen, die wissen, was mit einer solchen Möglichkeit gespielt werden kann, im Interesse der gesamten Arbeit des Parlaments unter keinen Umständen ein solches Präjudiz zuzulassen.