Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem der illegalen Einwanderer aus der Ostzone muß irgendwie gelöst werden. Es ist hier schon gesagt worden, daß gerade wir in Niedersachsen dieses ernste Problem seit Jahren am furchtbarsten vor Augen hatten. Ich selbst als Vorsitzender des Flüchtlingsausschusses im niedersächsischen Landtag durch Jahre hindurch — weiß ein Lied davon zu singen. Es muß eine gewisse Ordnung kommen. Uns ist bekannt, daß sie von der Regierung durch eine Rechtsverordnung durchgeführt werden sollte.
Es liegt nun ein Antrag der SPD vor, der in der Form eines Gesetzes eine Besserung herbeiführen will. Ich habe ihn mir gründlich an-
I gesehen und muß sagen, daß ich davon nicht überzeugt bin. Ich sehe in ihm sogar noch eine Verschlechterung. Im zweiten Absatz des § 1 heißt es:
Die Erlaubnis darf jemandem nur versagt werden, der wegen einer Tat verfolgt wird, die auch dann mit Strafe bedroht ist, wenn sie im Geltungsbereich des Grundgesetzes begangen sein würde.
Es ist bekannt, daß beispielsweise Landstreicherei als strafbare Handlung anzusehen ist. Wenn wir uns da an die unglücklichen Menschen erinnern — ich denke beispielsweise an das Lager Uelzen — die sich, nachdem sie abgewiesen waren, in Höhlen einnisteten und darin ein solches Elendsdasein fristeten, daß das ganze deutsche Volk darüber in Erregung geriet, so hatten wir bei ihnen praktisch diesen Tatbestand. Wir haben auch bei Besichtigung in den Lagern feststellen müssen, daß bei der Aufnahme vom menschlichen Standpunkt aus oft eigenartig geurteilt wurde. Wir waren nicht ganz damit einverstanden. Ich befürchte deshalb, daß man mit diesem Absatz 2 hier alles machen kann. Ich sehe darin gerade für diese unglücklichen Menschen, denen wir helfen müssen, während wir auf der anderen Seite im Interesse des Staates eine Ordnung herbeiführen müssen, eine große Gefahr. Es ist mit dieser Formulierung nichts gebessert. Ich muß Ihnen ehrlich sagen, daß meine Freunde und ich aus diesem Grunde sich mit dem Gesetzentwurf nicht befreunden können, jedenfalls in dieser Form nicht. In den Ausschußverhandlungen müßte das noch einmal eingehend zur Sprache kommen. So wie es hier steht, ist es für uns unannehmbar.