Meine Damen und Herren! Das neue Jahr scheint mit einer ganzen Reihe von Mißverständnissen mindestens in den Ausschüssen zu beginnen. Der Herr Kollege Renner hat im. Ältestenrat nicht nur 50 Prozent, sondern darüber hinaus hinsichtlich der Abmachungen, die dort getroffen worden sind, mißverstanden oder nicht verstanden. Aber auch mein verehrter Herr Vorredner hat sich geirrt, wenn er zum Ausdruck brachte, die Opposition habe dieser Vorlage ihre Zustimmung gegeben. Ich habe ausdrücklich im Haushaltsausschuß erklärt, Herr Kollege Höpker-Aschoff, daß wir uns mit dieser Vorlage nicht einverstanden erklären können. Ich darf unsere Haltung ganz kurz begründen.
Herr Höpker-Aschoff hat schon darauf hingewiesen, daß es sich bei dieser Vorlage praktisch darum handelt, den § 13, der die Kreditermächtigung enthält, aus dem Haushaltsgesetz auszugliedern. Wenn die Kreditermächtigung im Haushaltsgesetz festgelegt ist, dann hat das immer seinen sehr guten Grund; denn solange der Haushalt nicht mit seinen Einzelplänen fertig ist, so lange ist auch nicht zu übersehen, wie hoch der Kreditbedarf für den Finanzminister sein wird. Infolgedessen muß man mit einer derartigen Kreditermächtigung schon so lange warten, bis der Haushaltsplan auch tatsächlich verabschiedet worden ist.
In der Begründung ist nun ausgeführt, daß der Kredit nicht nur für die laufenden Ausgaben benötigt wird, sondern auch zu dem Zwecke, um gewisse Überbrückungen bei den GARIOA- und ECA-Krediten vorzunehmen. Aber das Abkommen, das diesen Krediten zugrunde liegt, ist von diesem Hohen Hause noch nicht verabschiedet worden. Es fehlt also für die hier vorgesehene Kreditermächtigung nach jeder Richtung hin die Grundlage. Deshalb sehen wir uns aus prinzipiellen Gründen nicht in der Lage, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Was die formale Seite der Verabschiedung betrifft, so sind wir von uns aus mit der Regelung einverstanden, daß die zweite und dritte Beratung noch heute stattfindet, und zwar aus folgendem Gesichtspunkt. Würden wir dagegen Einspruch erheben, so würde das nur bedeuten, daß die zweite und dritte Lesung um einige Tage hinausgeschoben wird. Da offenbar die Koalitionsparteien gewillt sind, dem Herrn Finanzminister diese Kreditermächtigung zu geben, würde noch im Laufe dieser Woche nur zu diesem Zwecke eine neue Plenarsitzung erforderlich sein, und das Gesetz würde doch verabschiedet werden. Ein Einspruch würde zwecklos sein . und den Lauf der Dinge nicht aufhalten. Daher werden wir gegen die formale Behandlung keinen Einspruch erheben, das Gesetz aber aus grundsätzlichen Bedenken ablehnen müssen.