Rede von
Dr.
Hermann
Höpker-Aschoff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat nach dem Haushaltsgesetz des Wirtschaftsrats das Recht, 500 Millionen DM Kassenkredite zur Verstärkung seiner Betriebsmittel aufzunehmen, und dieser Betrag erhöht sich um weitere 60 Millionen für die französische Zone. Bei der Beratung des Haushaltsgesetzes für das zweite Halbjahr 1949 im Haushaltsausschuß hat der Herr Finanzminister darum gebeten, die Kreditermächtigung auf 800 Millionen DM zu erhöhen. Aus welchem Grunde? Meine Damen und Herren, nach dem ECA-Abkommen gehen die GARIOA-
Sonderkonten und die ERP-Sonderkonten fortab auf die Bundesregierung über. Die Bundesregierung hat auf diesen Konten gewisse Einzahlungen zu machen, nämlich dann, wenn die GARIOA-
Lieferungen oder ERP-Lieferungen eingehen und der Bundesregierung eine entsprechende Benachrichtigung zugestellt worden ist, Einzahlungen in D-Mark! Diese Lieferungen werden dann später über den Importhandel an die deutsche Wirtschaft weitergeleitet und alsdann bezahlt. Zwischen den Einzahlungen auf die Sonderkonten und den Zahlungen der Importeure liegt also ein Zwischenzeitraum, der eben durch die Kassenkredite überdeckt werden soll.
Für diesen Zweck braucht der Herr Bundesfinanzminister nach seinen Angaben eine Erhöhung des Kassenkredits um etwa 200 Millionen. Weitere 47 Millionen sind aus einem andern Grunde notwendig. Nach dem ECA-Abkommen mit dem französischen Hohen Kommissar ist die Bundesregierung verpflichtet, eine schwebende Schuld, die wohl dadurch entstanden ist, daß die französische Besatzungsmacht ERP-Gegenwerte für Besatzungszwecke in Anspruch genommen hat, so schnell wie möglich abzudecken. Dafür werden 47 Millionen gebraucht.
Aus beiden Gründen ist also eine Erhöhung der Ermächtigung, Kassenkredite aufzunehmen, von 560 Millionen auf 800 Millionen notwendig. Diese Ermächtigung, erhöhte Kassenkredite aufzunehmen, hätte bei ordnungsmäßigem Ablauf durch das Haushaltsgesetz, das wir augenblicklich beraten, erteilt werden müssen. Der Herr Bundesfinanzminister hat aber darum gebeten, diese Erhöhung der Kreditermächtigung vorwegzunehmen, damit sich keine Schwierigkeiten, keine Verzögerungen in der Durchführung des ECA-Abkommens ergeben.
Wir haben im Haushaltsausschuß hierüber bereits gesprochen, und auch von seiten der Opposition sind keine Bedenken geltend gemacht worden, oder doch nur von seiten des Herrn Kollegen Renner. Eine Vorwegnahme der Kreditermächtigung ist aber nur in der Form möglich, daß die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsgesetz herausgenommen und als Sondergesetz hier verabschiedet wird. Zu diesem Zwecke ist seitens der Koalitionsparteien der ihnen auf Drucksache Nr. 366 vorliegende Antrag eingebracht worden, den ich im Auftrag der drei Parteien der Regierungskoalition zu begründen habe.
Meine Damen und Herren! Sachliche Bedenken sind nach meinem Dafürhalten nicht vorhanden.
Es fragt sich nur, wie wir jetzt prozedieren wollen. Wenn kein Widerspruch erhoben werden würde, könnten wir den Gesetzentwurf in erster, zweiter und dritter Lesung verabschieden, ohne ihn dem Ausschuß zu überweisen. Sollte von irgendeiner Seite Widerspruch erhoben werden, dann müssen wir uns zunächst auf die erste Lesung beschränken und den Entwurf dem Haushaltsausschuß überweisen. Der Haushaltsausschuß könnte aber noch wahrend der Tagung des Plenums zur Beratung dieses Entwurfs zusammentreten, und der Gesetzentwurf könnte dann, da mit Sicherheit damit zu rechnen ist, daß der Haushaltsausschuß den Antrag unverändert annehmen wird, noch heute in zweiter und dritter Lesung angenommen werden. Dahin geht mein Vorschlag.