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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949 757 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949. Antrag des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Oellers . . . . 758A Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines KB.-Leistungsgesetzes (Drucksache Nr. 344) und Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Überbriickungsmaßnahme für rentenberechtigte Kriegsopfer (Drucksache Nr. 340) 758A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 758B, 761D Renner (KPD) . . . . 759A, 762A, 764D Bazille (SPD) 760D, 763C Arndgen (CDU) 761B Dr. Wellhausen (FDP) 763A Frau Kalinke (DP) 764A Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 765B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die Festsetzung und Verrechnung von Ausgleichs- und Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Land- und Ernährungswirtschaft (Drucksachen Nr. 323 und 294) 765C Lübke (CDU), Berichterstatter . . 765C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung (Drucksachen Nr. 342 und 283) 765D Etzel (CDU), Berichterstatter . . 766A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag des Abg. Renner u. Gen. betr. Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstocks (Drucksachen Nr. 315 N und 204) 766D Sabel (CDU), Berichterstatter . . 766D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes (Drucksachen Nr. 338 und 284) 768A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 768A Dr. Arndt (SPD) 769B Loritz (WAV) 770A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfürsorge über den Antrag des Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Jugendwohlfahrtsgesetz vom 9. 7. 1922 (Drucksachen Nr. 341 und 31) . . . . . . . ... . 770D Kemmer (CSU), Berichterstatter . . 770D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Eierpreise (Drucksachen Nr. 326 und 215) 771B Dr. Müller (CDU), Berichterstatter . . . 771B, 772C Loritz (WAV) 771C, 772C Unterbrechung der Sitzung . . 773A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein über die Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 773A Gengler (CDU), Berichterstatter . 773A Dr. Miessner (NR) 774A Dr. Greve (SPD) 774B Kiesinger (CDU) 775B Renner (KPD) 775D Ewers (DP) 776C Dr. von Merkatz (DP) 777B Dr. Doris (Parteilos) 777C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten Dr. Köhler 778A Geschäftliche Mitteilungen 778C Nächste Sitzung 778C Die Sitzung wird um 16 Uhr 57 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Alfred Loritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Meine sehr verehrten Damen und
    Herren! Die Frakion der WAV lehnt den Entwurf dieses Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes ab,
    wenn auch aus anderen Gründen, als sie soeben
    mein sehr verehrter Herr Vorredner Dr. Arndt
    Ihnen vorgetragen hat. Wir lehnen dieses Gesetz
    deswegen ab, weil es ein Residuum der völlig verfehlten wirtschaftspolitischen Gesetzgebung ist,
    die in den letzten Jahren — ich hätte bald gesagt: über uns hereingebrochen ist, mit der man
    das deutsche Volk beglückt hat und deren völligen
    Zusammenbruch heute alle Leute zugeben müssen,

    (Lachen in der Mitte)

    und zwar einschließlich des Herrn Bundesjustizministers, der neulich in diesem Hause ungefähr dem Sinne oder sogar dem Wortlaut nach erklärte, daß diejenigen Leute die tüchtigen und wirtschaftsvernunftig denkenden Leute waren, die anders gehandelt haben, als es diese Zwangsgesetze auf wirtschaftlichem Gebiet vorgeschrieben haben.
    Dieses Bewirtschaftungsnotgesetz, das sich, nebenbei bemerkt, auf eine ganze Reihe allerwichtigster Gebiete erstreckt — und ich fürchte sehr, daß sich nicht alle Damen und Herren dieses Hauses die Tragweite dieses Gesetzes voll und ganz vor Augen geführt haben —, ist nichts anderes als der Versuch, einen Zustand noch künstlich mit Morphiumspritzen zu erhalten, der schon lange hätte beseitigt werden müssen, weil er nämlich unsere ganze Wirtschaft an den Rand des Verderbens gebracht hat. Hätte die Wirtschaft nicht von sich aus klüger gehandelt als die Herren Gesetzgeber, dann wäre vieles zusammengebrochen, und viele Fabriken könnten dann überhaupt nicht arbeiten.
    Aus diesem Grunde lehnt die Fraktion der WAV die Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes mit aller Entschiedenheit ab.

    (Beifall bei der WAV.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? — Meine Damen und Herren, ich stelle fest: es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe nunmehr die Aussprache über Drucksachen Nr. 338 und 284.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß wir so verfahren, wie es wiederholt bei den Abstimmungen gepflogen worden ist; daß wir nämlich der Reihe nach über Überschrift, Einleitung und Paragraphen abstimmen.
Meine Damen und Herren, wer für die Bezeichnung des Gesetzes und seine Einleitung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte urn die Gegenprobe. — Ich glaube, wir müssen auszählen lassen. I& möchte sichergehen. Meine Damen und Herren, ich bitte deshalb noch einmal, daß die Damen und Herren, die für die Bezeichnung des Gesetzes und die Einleitung sind, die Hand erheben, damit wir auszählen lassen können. Ich bitte Frau Abgeordnete Albertz und Herrn Abgeordneten Matthes, zur Unterstützung mitzuzählen, und die Schriftführer, sich entsprechend für die Zählung einteilen zu wollen. Zählen Sie doch einfach von hinten nach vorn ab. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren, für die Bezeichnung des Gesetzes und die Einleitung sind nach der übereinstimmenden Meinung der Schriftführer 138 Stimmen abgegeben worden, dagegen 113. Überschrift und Einleitung sind angenommen.
Ich erbitte, um die Abzählung zu vereinfachen, das Einverständnis des Hauses damit, daß wir jetzt über mehrere Paragraphen gleichzeitig abstimmen. Wer für § 1 ist — wobei ich darauf aufmerksam mache, daß es auf Seite 3 Ziffer 3 heißen muß: „3. November 1948" und nicht „1949" —, wer für § la und für § 2, für den Wegfall des § 3, für § 4 mit der Abänderung in der zweiten Zeile „Absatz 2 und 3" und für § 5 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich glaube, das Einverständnis des Hauses annehmen zu dürfen, daß das Abstimmungsergebnis des Hauses dasselbe ist, wenn es nicht angezweifelt wird. — Ich höre keinen Widerspruch. Demgemäß ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist. Dann schließe ich die Aussprache in der driften Beratung.
Wer nunmehr für das Gesetz auf Drucksache Nr. 338 in der Fassung der Beschlüsse zweiter Beratung im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Verhältnis ist dasselbe. Das Gesetz ist mit der gleichen Mehrheit in dritter Lesung beschlossen und damit verabschiedet.
Wir kommen damit zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfürsorge über den Antrag des Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend Jugendwohlfahrtsgesetz vom 9. 7. 1922 (Drucksachen Nr. 341 und 31).
Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Kemmer das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Emil Kemmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Jugendfürsorge hat die Drucksache Nr. 31 betreffend Jugendwohlfahrtsgesetz beraten und dabei folgendes festgestellt. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 ist durch eine Novelle im Jahre 1939 abgeändert worden, mit der das Amts- und Führerprinzip in die Jugendwohlfahrtspflege aufgenommen worden ist. Seit 1945 besteht nun in den verschiedenen Ländern eine verschiedenartige Rechtsauffassung und Rechtsauslegung über das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz. Der Jugendfürsorgeaus-


    (Kemmer)

    schuß hat daher einstimmig den Antrag Drucksache Nr. 31 in folgende neue Fassung gebracht:
    Die Bundesregierung wird beauftragt
    1. dem Bundestag ein Rechtsgutachten darüber zukommen zu lassen, wieweit das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 9. Juli 1922 heute noch zu Recht besteht;
    2. dem Bundestag eine Aufstellung darüber zukommen zu lassen
    a) in welchem Umfang das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in den Ländern heute noch als zu Recht bestehend anerkannt wird;
    b) auf Grund welcher Ausführungsbestimmungen und in welcher Weise die Ausführung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes in den Ländern zur Zeit gehandhabt wird.
    Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, diesem Antrag zustimmen zu wollen.

    (Bravo!)