Rede von
Dr.
Ludwig
Preiß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Dem Ausschuß für den Lastenausgleich war der Antrag der WAV, Drucksache Nr. 156 überwiesen, der vorsah, daß die Kleineinkommensträger bei der Soforthilfeabgabe befreit werden sollen. Im Rahmen einer ausgedehnten Aussprache über diesen Punkt konnte der anwesende Vertreter des Bundesfinanzministeriums darauf verweisen, daß bereits durch einen Runderlaß des Bundesfinanzministers der Zielsetzung des Antrags Rechnung getragen sei. Ich bringe Ihnen aus diesem inzwischen veröffentlichten Runderlaß vom 2. Dezember den einschlägigen Punkt zur Verlesung. Unter III ist hier zu der Frage vermerkt, welche Mittel dem Abgabepflichtigen zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs zu belassen sind:
Es werden in der Regel folgende monatliche Durchschnittseinnahmebeträge angenommen werden können:
a) 150 DM für den Haushaltsvorstand,
b) 30 DM für die Ehefrau,
c) 25 DM für den Angehörigen, dem tatsächlich voller Unterhalt gewährt wird.
Nähere Einzelheiten darf ich mir wohl schenken.
Der Ausschuß konnte deshalb einmütig zu der Auffassung kommen, daß die Zielsetzung des Antrags der WAV damit erfüllt war, und bittet das Hohe Haus um Annahme seines Antrags:
Der Antrag wird als erledigt betrachtet, weil in der Zwischenzeit durch den Bundesminister der Finanzen im Wege eines Verwaltungserlasses eine Regelung getroffen ist, die der Zielsetzung des Antrages entspricht.