Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache über den Antrag Drucksache Nr. 274. Wird das Wort gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Antrag auf Drucksache Nr. 274 ist, den bitte ich,, die Hand zu erheben.. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke. Der Antrag ist mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Ich hatte vorhin mitgeteilt, daß Punkt 9 von der Tagesordnung abgesetzt werden soll. Das beruht aber auf einem Mißverständnis, weil gestern abend im Ältestenrat die Auffassung bestand, daß der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films sich mit der Angelegenheit noch
nicht befaßt habe. Dieses Mißverständnis ist, wie ich höre, inzwischen aufgeklärt worden. Infolgedessen kommt der Punkt 9 wieder auf die Tagesordnung. Der Bericht der Berichterstatterin Frau Abgeordneten Schroeder wird noch durch einige zusätzliche Bemerkungen des Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films ergänzt werden.
Ich erteile nunmehr zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag des Abgeordneten Dr. von Brentano und Fraktion betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen Schmutz und Schund ,
der Frau Abgeordneten Schroeder das Wort als Berichterstatterin.
Frau Schroeder , Berichterstatterin: Meine Herren und Damen! Der Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge hat sich mit dem Antrag Drucksache Nr. 103 über Schaffung eines neuen Gesetzes zur Beseitigung der Schwierigkeiten, die durch, das heutige Zeitschriftenwesen entstanden sind, beschäftigt und hat diesem Antrag zugestimmt, allerdings mit der einzigen Änderung, daß es an Stelle „Auswüchse des Zeitschriftenwesens" heißt „Auswüchse des Druckschriftenwesens". Der Ausschuß hat diese Abänderung für notwendig erachtet, weil ihm nicht ganz klar war, ob auch eine Reihe der kleinen Schriften, die heute für 25 oder 30 Pfennig verkauft werden und die in ihrer ganzen Art ein Gift ganz besonders für unsere Jugend darstellen, unter den Begriff „Zeitschriftenwesen" fallen würden.
Wir haben feststellen müssen, daß nicht nur einzelne Länderregierungen bereits dazu gekommen sind, durch Verordnungen festzulegen, daß für unsere Jugend schädliche Schriften auf Listen zusammenzustellen und zu verbieten sind, sondern daß auch gerade die Organisationen, die sich den Schutz der Jugend zur Aufgabe gestellt haben, um ein derartiges Gesetz ersucht haben. Aus diesem Grunde hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, den Antrag Drucksache Nr. 103 mit der von mir eben erwähnten Abänderung anzunehmen, so daß der Antrag dahin geht, die Bundesregierung zu ersuchen, angesichts der die deutsche Jugend und die öffentliche Sittlichkeit bedrohenden Entwicklung gewisser Auswüchse des Druckschriftenwesens ein Bundesgesetz gegen Schmutz und Schund vorzulegen. Aber ich darf hinzufügen, meine Herren und Damen, daß sich auch die Mitglieder des Ausschusses darüber klar waren, daß durch ein solches Gesetz, das eine negative Regelung vorsieht, die Angelegenheit allein nicht erledigt ist, sondern daß alles geschehen muß, um ganz besonders für unsere Jugend eine billige gute Literatur, wie wir sie einmal gehabt haben, zum Beispiel in Gestalt der Reclam-Bücher wieder zu schaffen und der Jugend an den Bahnhöfen oder überall da, wo sie ein Verlangen nach unterhaltender Literatur hat, anzubieten.