Rede von
Dr.
Ludwig
Erhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Fachstellengesetz ist zu sagen, daß es sich bei den Fachstellen um nachgeordnete Dienststellen der Verwaltung für Wirtschaft bzw. des Bundeswirtschaftsministeriums handelt. Eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31. März erweist sich deshalb als notwendig, weil es bis zu diesem Zeitpunkt, also bis Ende dieses Jahres, nicht möglich war, die Aufgaben, die die Fachstellen bisher besorgt haben, in vollem Umfang auf das Ministerium zu übernehmen. Es sind im Grunde zwei Aufgaben, die den Fachstellen obliegen. Das ist einmal, auf dem Gebiete der Einfuhr gewisse Regelungen durchzuführen, und zum andern noch Restaufgaben der Bewirtschaftung wahrzunehmen. Bei den Fachstellen ist in den Beiräten dafür Sorge getragen, daß alle Gruppen, alle Interessentenkreise dort zu Worte kommen, und durch ein besonderes Gruppenveto sichergestellt, daß nicht eine Majorisierung berechtigter Interessen stattfinden kann.
Die Fachstellen selber bis zum 31. März aufzulösen, wird deshalb möglich sein, weil Restaufgaben der Bewirtschaftung auf dem gewerblichen Sektor bis dahin wesentlich abgebaut werden können und hinsichtlich der Einfuhrregelungen an neue Verfahren und an eine stärkere Zusammenfassung gedacht ist. Die bestehenden 16 Fachstellen sollen jetzt schon auf 10 zusammengestrichen werden. Es sollen auch Personaleinsparungen und damit Kürzungen der Gebühren Platz greifen.
Eine sofortige Aufhebung ist weiter deshalb nicht möglich, weil die besonders ins Gewicht fallende Fachstelle I, Stahl und Eisen, einer besonderen Regelung bedarf oder mindestens anzunehmen ist, daß bis zum 31. März 1950 hier neue Entwicklungen Platz greifen, weil durch die Aufgaben der Ruhrbehörde sich möglicherweise auch das Verhältnis der Fachstelle zu der Iron and Steel Group wandelt. Es kommt folgendes hinzu. Was die statistischen Aufgaben der Fachstellen anbelangt, so war das Statistische Bundesamt bis zum 31. Dezember nicht in der Lage, die auch heute den Fachstellen obliegenden Aufgaben der statistischen Erfassung, beispielsweise zur Kontrolle der beschränkten Industrien, durchzuführen. Ich bitte also, einer Verlängerung bis zum 31. März 1950 zuzustimmen.
Der Bundesrat hat dem Gesetz mit der Maßgabe zugestimmt, daß die Fachstellen zwar noch die Aufgaben der Einfuhrregelung erfüllen sollen, daß aber die Fragen der Restbewirtschaftung nicht weiterhin noch von den Fachstellen besorgt, sondern auf die ministerielle Ebene übertragen werden sollen. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß ein solches Verfahren nicht zweckmäßig wäre und deshalb nicht Platz greifen sollte. Denn es wäre für einen so kurzen Zeitraum nicht wünschenswert, den Personalstand des Bundeswirtschaftsministeriums für Aufgaben auszuweiten, die ohnehin mehr und mehr der Auflösung verfallen. Zum andern ist zu bedenken, daß in dem einzigen Bereich, in dem die Fachstelle von größerer Bedeutung ist — bei Eisen und Stahl —, die Dinge heute sehr stark in der Wandlung, in der Neuordnung begriffen sind. Bei einer Verlängerung bis zum 31. März 1950 könnten wir dafür Sorge tragen, daß Ihnen im ersten Quartal 1950 ein Gesetz vorgelegt wird, das nach Abstimmung mit
den Ländern und mit den beteiligten Kreisen eine organische Überleitung der Restaufgaben zum Gegenstand hat.