Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Ich hatte mich vor der Abstimmung über die Drucksachen Nr. 213 und 162 zum Wort zur Geschäftsordnung gemeldet. Diese Wortmeldung ist im Hinblick auf die bereits eingeleitete Abstimmung nicht berücksichtigt worden. Es ist aber offensichtlich dem Herrn Präsidenten entgangen, daß von dem Abgeordneten Dr. Solleder in seiner Stellungnahme zu den Drucksachen Nr. 213 und 162 auch die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt worden ist. Wenn zwei Möglichkeiten in Frage kommen, entweder Annahme oder Ablehnung oder nochmalige Überweisung an einen gerade in dieser Frage ohne Zweifel ebenfalls zuständigen Ausschuß, so wird die Meinung und Haltung der Mitglieder des Hauses, die darüber abzustimmen haben, vielleicht einseitig beeinflußt, wenn nur eine Möglichkeit zur Abstimmung gestellt wird. Ich würde deshalb bitten, noch einmal die Abstimmung darüber durchzuführen, daß die Drucksachen Nr. 213 und Nr. 162 dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen werden, damit diese Frage noch einmal von der rechtlichen, verfassungsmäßigen Seite her, die ja heute bei allen Ausführungen doch sehr stark herausgestellt worden ist, geprüft werden kann.