Rede von
Dr.
Adolf
Arndt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst aus dem gedruckten Stenographischen Bericht der 18. Sitzung des Bundestags habe ich entnommen, daß der Herr Bundesminister der Justiz Dr. Dehler ausweislich des Stenographischen Berichts Seite 481 folgendes ausgeführt hat — ich zitiere wörtlich—:
Ich weiß nicht, woher der Herr Abgeordnete Arndt dieses Gutachten in der Hand hat. Hier werden fortgesetzt Dinge gestohlen,
was einen mit ernster Sorge erfüllt. Es ist
ja nicht der erste Fall, daß Dinge, die nicht
für andere bestimmt sind, plötzlich in der Hand der anderen sich befinden.
Hierzu habe ich folgendes zu bemerken. Am Tage vor dieser Sitzung des Bundestags hat der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten des Bundesrats eine Sitzung abgehalten, in der der Herr Bundeskanzler über seine bevorstehende Regierungserklärung Ausführungen gemacht und auch auf das Gutachten des Herrn Bundesjustizministers hingewiesen hat. Daraufhin ist der Herr Bundeskanzler von dem Herrn Staatsminister der Justiz des Landes Schleswig-Holstein Dr. Katz gefragt worden, ob man dieses Gutachten bekommen könne. Der Herr Bundeskanzler hat das bejaht, hat die Zurverfügungstellung des Gutachtens zugesagt und hierzu wie auch sonst gebeten, seine Mitteilungen bis zur Abgabe der Regierungserklärung im Bundestag um 17 Uhr geheimzuhalten. Der Herr Bundeskanzler hat Herrn Minister Katz das Gutachten des Herrn Bundesjustizministers durch die Bundeskanzlei zugesandt. Das Exemplar trägt oben — in der Bundeskanzlei geschrieben — den Vermerk: „Herrn Minister Dr. Katz zur Kenntnisnahme".
Herr Minister Katz hat selbstverständlich das Gutachten und alle übrigen Mitteilungen bis zum Sitzungstag, dem 24. November, 17 Uhr, geheimgehalten und, nachdem die Sperrfrist abgelaufen war, mir um 18 Uhr dieses Gutachten zur Verfügung gestellt, wobei ich der Meinung war, daß das Gutachten überhaupt zur Verteilung im Bundesrat gelangt sei.
Soweit der Sachverhalt. Dazu bemerke ich weiterhin, daß also ein Abgeordneter mit dem Wort „gestohlen" — ich will mich vorsichtig ausdrücken — in Verbindung gebracht worden ist,
ohne hier im Hause bis zur Stunde geschützt zu werden.
Im übrigen wird es nunmehr, glaube ich, ausschließlich zwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Bundesjustizminister auszumachen sein, ob zwischen Bundeskanzlei und Bundesjustizministerium etwas vorgekommen ist, was man mit dem Ausdruck „gestohlen" bezeichnen könnte.