Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf den Antrag und gleichzeitig die Anfrage eingehen, die der Herr Vorredner gestellt hat. Der Antrag selbst scheint mir von einem Mißverständnis auszugehen, weil der Antragsteller wahrscheinlich annimmt, daß das Berliner Notopfer als solches eine zweckgebundene Steuer sei und der Ertrag Berlin unmittelbar zugeführt werden müsse. Das ist ein Irrtum.
Das Berliner Notopfer ist eingeführt worden, um den Bund in die Lage zu versetzen, Berlin die Hilfe zu geben, die diese Stadt benötigt. Die Hilfe, die Berlin vom Bund erhält, ist wesentlich höher als das Erträgnis des Berliner Notopfers. Es handelt sich also nicht etwa um eine zweckgebundene Steuer in dem Sinne, daß diese Steuer unmittelbar und haushaltsmäßig in einem Posten als Einnahme und Ausgabe erscheint und darüber hinaus und darunter nichts gegeben werden darf, sondern das Berliner Notopfer ist haushaltsmäßig eine allgemeine Bundeseinnahme. Die Länder sind insofern an dem Berliner Notopfer und der BerlinHilfe interessiert, als, wenn die Gesamtausgaben
des Bundes von seinen allgemeinen Einnahmen nicht gedeckt werden, der Unterschuß, wie man sich jetzt so schön ausdrückt, durch Rückgriff auf die Länder, das heißt die Bundessteuern, die sie noch in Händen haben, gedeckt werden muß.
Was nun das Land Baden angeht, so liegen hier die Verhältnisse in bezug auf Kehl wohl folgendermaßen. Das Land Baden hat bisher, da es seine eigene Landessteuer war, einen bestimmten Betrag für die Kehl-Hilfe abgezweigt.
Wenn ich Kehl und Berlin nicht der Größenordnung nach, sondern in diesem Falle als Notstandsgebiete gleich behandeln will, so ist der Weg nicht der, daß ich in das Gesetz zum Berliner Notopfer eine Zweckbestimmung für Berlin oder Kehl hineinschreibe, sondern der, daß das Land Baden gleichzeitig mit der Einführung des Gesetzes sich mit dem Bundesfinanzministerium ins Benehmen setzt, damit die Nothilfe, die der Stadt Kehl bisher aus allgemeinen Bundesmitteln gegeben ist, in der gleichen Höhe wie bisher beibehalten werden kann. Ich erkläre: ich bin sehr gern bereit, wenn eine solche Anregung des Landes Baden an die Bundesregierung herangetragen wird, diesem Antrag im Rahmen des Möglichen zu entsprechen. Mit dem Antrag aber, der hier gestellt worden ist, kommt ein fremdes Element, nämlich eine Zweckbindung, in den Gedanken des Berliner Notopfers hinein.
Im übrigen möchte ich nur noch einen Satz anfügen. Ich bitte das Hohe Haus, den Gesetzentwurf, wie er Ihnen vorliegt, möglichst rasch und möglichst unverändert anzunehmen, damit nicht dadurch, daß das Notopfer am 31. Dezember abläuft und am 1. Januar noch nicht wieder in Kraft gesetzt werden könnte, eine Lücke eintritt, die unter Umständen mehr als einen Einnahmeausfall, eine große technische Störung für die gesamte Verwaltung bedeutete.