Rede von
Dr.
Heinrich
Krone
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat sich gestern mit dem Gesetz zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" befaßt. Das bisherige Gesetz „Notopfer Berlin" läuft mit Ende des Jahres ab. Bei der Festsetzung dieses Termins ging man von der Erwägung aus, daß durch die Aufhebung der Blockade Berlins eine Besserung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage allmählich, aber doch sichtlich eintreten würde. In dem Rahmen wie erwartet ist das — ich darf das sagen — bisher noch nicht eingetreten. Berlin ist zur Zeit nicht in der Lage, seinen Haushalt aus eigenen Mitteln auszugleichen. Es ergibt sich deshalb die Notwendigkeit, die Beihilfen über den 31. Dezember dieses Jahres fortzusetzen. Das neue Gesetz ist im wesentlichen eine Verlängerung des bisherigen; es umfaßt eine Reihe von redaktionellen Änderungen; so wenn an Stelle der Worte „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet" gesetzt wird „Bundesgebiet" oder dergleichen mehr, oder auch wenn Fassungen über die Behandlung der Abgabebeträge geändert werden.
Das Gesetz soll am 1. Januar 1950 in Kraft treten, und zwar für das gesamte Bundesgebiet, also auch für die Länder der französischen Zone, wo bisher, zum Teil wenigstens, anderweitige Regelungen galten.
Eine Diskussion ergab sich im Haushaltsausschuß über die Geltungsdauer des Gesetzes, die im Vorschlag der Regierung auf den 31. 12. 1950 festgesetzt worden ist. Man stellte die Frage, ob eine kürzere Geltungsdauer nicht doch angebracht sei. Der Ausschuß hat sich in großer Mehrheit dafür entschieden, dem Hause vorzuschlagen, es bei dem Vorschlag der Regierung zu belassen, also die Geltungsdauer dieses Gesetzes bis auf den 31. 12. nächsten Jahres festzusetzen, und zwar aus dem Grunde, um die anhebende Sicherung der Verhältnisse in Berlin nicht zu gefährden, sondern sie zu fördern.
Der Ausschuß schlägt Ihnen, meine Damen und Herren, vor, das Gesetz in der Fassung, wie es Ihnen
auf Drucksache Nr. 271 vorliegt, anzunehmen mit ein paar Ergänzungen, die ich hier vortragen muß und die zum Teil Schreib- oder Druckfehler sind. Ich muß sie hier erwähnen, damit Sie das Gesetz in der Form beschließen, wie sie vom Haushaltsausschuß beabsichtigt ist. Es handelt sich um folgendes. In der Fassung von § 24 Absatz 1 werden die Worte „Der Bundesminister für Finanzen" ersetzt durch „Die Bundesregierung". Ich werde Ihnen, Herr Präsident, die Änderungen dann noch einreichen.