Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Bayernpartei erkennt die Berechtigung und Zweckmäßigkeit einer Amnestierung der Täter bestimmter Gruppen von strafbaren Handlungen im gegenwärtigen Zeitpunkt an. Sie erhebt auch keine grundsätzlichen und wesentlichen Bedenken gegen Tendenz und Inhalt der Gesetzesvorlage, wie sie in der Beratung des Rechtsausschusses Gestalt gewonnen hat. Sie erblickt aber in der Verabschiedung eines solchen Gesetzes durch den Bund eine flagrante und schwerwiegende Überschreitung der ihm gezogenen Zuständigkeitsgrenzen. Durch die Amnestie wird nicht das Strafgesetz selbst also auch nicht die Rechtswidrigkeit der begangenen Handlungen aufgehoben. Sachlich und rechtlich handelt es sich um einen auf Strafart und Strafausmaß bezogenen Verzicht des Hoheitsträgers auf die Strafklage in allen ihren Phasen, auf Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Es besteht demnach eine klare Zuständigkeit der Länder, welche die Möglichkeit haben, die Amnestie durch eine in den Grundlagen übereinstimmende Regelung zu verabschieden.
Die Fraktion der Bayernpartei verfolgt mit ernster Sorge die zunehmende, immer deutlicher in Erscheinung tretende Neigung, Zuständigkeiten des Bundes auf Gebieten zu bejahen und in Anspruch zu nehmen, für die in dem Grundgesetz keinerlei Fundament vorhanden ist. Auf diese Weise werden die Grundlagen der Verfassung selbst verschoben und verändert. Die Fraktion der Bayernpartei warnt nachdrücklichst davor, auf dem eingeschlagenen Wege fortzuschreiten; andernfalls wären schwere, in ihrer Wirkung weittragende Verfassungskonflikte unvermeidbar.