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ID0101919900

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    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Friedrich Middelhauve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Weihnachtsgratifikationen zu geben ist zu einem guten Brauch in fast allen Betrieben worden. Sie sind zum Teil gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und erreichen dadurch bei langjährigen Mitarbeitern, sowohl Angestellten als auch Arbeitern, eine zum Teil sehr beachtliche Höhe.
    In diesem Jahre werden die Weihnachtsoder Neujahrszuwendungen — je nachdem, wie sie von den einzelnen Firmen bezeichnet werden — besonders sehnsüchtig erwartet, und zwar aus zwei Gründen. Zunächst einmal ist der Bedarf an allen Gütern des täglichen Lebens, der Bedarf für Anschaffungen, sei es von Kleidern, sei es Unterwäsche, sei es Hausrat oder was immer es auch sei, derartig aufgestaut und gewachsen, daß er dringend nach Befriedigung verlangt, vor allen Dingen in den Familien der Ostvertriebenen und der total Bombengeschädigten. Weiter werden wir offen zugestehen müssen, daß die Diskrepanz zwischen Preisen und Löhnen und vor allen Dingen den Gehältern, die prozentual seit 1938 nicht im gleichen Maße wie die Löhne gestiegen sind, noch nicht überbrückt ist, daß größere Anschaffungen nur gemacht werden können mit Hilfe solcher außergewöhnlichen Zuwendungen wie etwa Weihnachtsgratifikationen. Daher diese besonders dringende Sehnsucht nach solchen Weihnachtsgratifikationen.
    Nun möchten die Empfänger dieser Gratifikation sie sicher ungeschmälert erhalten. Ich kann mich sehr gut in die Lage dessen versetzen, der eine solche Weihnachtsgratifikation erwartet, kann mir seine Empfindungen vorstellen, wenn ihm von dieser Weihnachtszuwendung noch Steuern abgezogen werden, und seien es auch nur wenige Mark. Das ist eine psychologische Frage, an der auch der Steuerfiskus und der Bundesfinanzminister nicht vorübergehen sollten.


    (Dr. Middelhauve)

    Deswegen unser Vorschlag, diese Zuwendungen wenigstens bis zur Höhe eines Monatseinkommens steuerfrei zu lassen. Im Grunde genommen stellen wir damit einen Zustand wieder her, wie er bis 1941 lange Zeit gewesen ist. 1941 wurde diese Freigrenze, die damals noch bei der Höhe eines Monatseinkommens lag, erheblich herabgesetzt, und zwar aus durchaus begreiflichen Gründen: man wollte in einer Zeit zunehmender Warenverknappung, während des Krieges, die Kaufkraft schwächen. Heute aber ist gerade das Umgekehrte nötig, nämlich die Kaufkraft zu stärken und die Kauflust zu heben, und zwar aus den Gründen, die ich Ihnen eben angeführt habe; wir sind heute daran interessiert, die Wirtschaft zu beleben.
    Daß die Regelung der letzten Jahre, nur 100 Mark steuerfrei zu lassen, nicht als ausreichend angesehen wird, nicht nur von den Empfängern der Weihnachtsgratifikationen, sondern auch von den veranwortlichen Regierungsstellen, beweist die Tatsache, daß eine Reihe von Ländern sowohl durch ihre Parlamente als auch durch ihre Regierungen die Steuerfreigrenze im vergangenen Jahre heraufgesetzt haben. Bayern zum Beispiel hat im vergangenen Jahre Weihnachtsgratifikationen bis zur Höhe eines Monatseinkommens von den Abgaben zur Sozialversicherung freigestellt. Diese Regelung, die Bayern im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht schon getroffen hat, möchten wir in diesem Jahre für die Verpflichtung zur Zahlung von Lohnsteuern getroffen wissen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Vereinigung der bayerischen Arbeitgeberverbände sich mit einer Eingabe vom 31. Oktober an den Herrn Bundesfinanzminister gewandt hat, Weihnachts- und Neujahrszuwendungen bis zur Höhe eines Monatsverdienstes einkommensteuerfrei zu lassen.
    Ich will nun einmal versuchen, kurz die Einwände zu skizzieren, die gegen unseren Antrag erhoben werden könnten, vor allen Dingen seitens des Steuerfiskus, also des Herrn Bundesfinanzministers. Da ist zunächst der Hinweis auf den Steuerausfall möglich. Man kann darauf hinweisen, daß unsere Finanzen keinerlei Steuerausfälle vertragen, weil die Decke, unter der nun der Koloß des Bundes und die einzelnen Länder untergebracht werden müssen, ohnedies zu knapp ist, und daß jedes Loch, daß hineingerissen wird, unerträglich ist, so daß ein solcher Steuerausfall nicht zumutbar wäre. Aber ist der Ausfall tatsächlich so groß, wenn nach unserem Antrag verfahren wird? Fließen nicht die Gelder, die dann, statt als Lohnsteuer abgeführt zu werden, an die Empfänger der Gratifikation gehen, in die Kanäle der Wirtschaft, da sie angesichts des starken Bedarfs ja doch in voller Höhe ausgegeben werden. Fließen sie also auf diesem Wege nicht doch wieder als Steuern zum Steuerfiskus?
    Zweitens könnte darauf hingewiesen werden, daß bei der Wirrnis der Steuergesetzgebung und bei der Fülle der Steuerbestimmungen es auch dem erfahrenen Steuerfachmann und Steuerbeamten kaum mehr möglich ist, diese Fülle zu übersehen und eine klare und richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu sichern. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, dieser Einwand wird nicht ernstlich aufrechterhalten werden können. Wir sollten soviel Vertrauen zu unseren Finanzbeamten haben, daß sie sich mit der von uns getroffenen Veränderung durchaus zurechtfinden werden. Im Gegenteil, wir können darauf hinweisen, daß für das Finanzamt eine Arbeitserleichterung insofern eintritt, als bei den Prüfungen — und es handelt sich ja nur um eine Überprüfung der abzuführenden Beträge, die Beträge werden ja von den Betrieben selbst errechnet — sehr viel weniger steuerpflichtige Beträge zu überprüfen sind, als wenn nach dem bisherigen Modus der steuerfreien Grenze von 100 Mark verfahren wird.
    Drittens könnte der Herr Bundesfinanzminister erklären, er habe bereits eine Verordnung erlassen, wonach es auch in diesem Jahr bei der steuerfreien Grenze von 100 Mark verbleiben solle. Aber ich glaube, jeder Empfänger der Gratifikation, ob Arbeiter oder Angestellter, wird dem Herrn Bundesfinanzminister nur dankbar sein, wenn er seine erste Verordung aufhebt und eine bessere an ihre Stelle setzt, eine, die in höherem Maße weihnachtlichen Charakter trägt. Jeder wird dann wohl von einem guten Ding sprechen, das sich bessert, oder — in diesem Falle modifizierend - von einem guten Mann, der sich bessert, und das sollte für den Herrn Bundesfinanzminister, der leider im Augenblick nicht auf der Regierungsbank sitzt, nicht ganz unwesentlich sein.
    Um unserem Antrag eine breite Basis in diesem Hause zu sichern und es auch dem Herrn Bundesfinanzminister möglich zu machen, unserem Antrag zuzustimmen, hat sich meine Fraktion, wenn auch nicht ganz leichten Herzens, entschlossen, einen Abänderungsantrag einzubringen, der nicht einen Monatsverdienst als steuerfreie Grenze angesetzt haben will, sondern die steuerfreie Grenze beim Betrage von 300 Mark festgelegt wissen möchte. Die SPD hat im bayerischen Landtag nämlich einen gleichen Antrag eingebracht, wie ich nachträglich erfahren habe, und ihn auch durchgesetzt. Sie kann ihn nur durchgesetzt haben mit Zustimmung der CSU, also der Fraktion, der der Herr Bundesfinanzminister angehört hat. Also ich glaube, wir könnten uns, falls wir den Abänderungsantrag, den ich hiermit einreiche, zur Grundlage unserer Diskussion machen, doch wohl auf dieser Basis einigen.
    Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:
    In der Schlußzeile des Antrags Drucksache
    Nr. 217 werden die Worte „bis zur Höhe
    eines Monatseinkommens" geändert in die
    Worte „bis zum Betrage von 300 DM".
    Ich erlaube mir, dem Herrn Präsidenten diesen Abänderungsantrag zu überreichen, und bitte das Haus, über unseren Antrag durch Abstimmung zu entscheiden, ihn also nicht erst dem Ausschuß zur Prüfung zu überweisen. Das würde angesichts der vorgerückten Zeit zu spät sein und die Durchführbarkeit des Antrags gefährden. Nehmen Sie den Antrag an! Ich glaube, Sie werden Tausenden von Arbeitern und Angestellten eine Weihnachtsfreude machen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ehe ich das Wort zur Aussprache über diesen Antrag erteile, möchte ich darauf hinweisen, daß gestern abend im Ausschuß zwischen den Vertretern aller Fraktionen Übereinstimmung über diesen Abänderungsantrag erzielt worden ist, also dahingehend, daß die Fassung lauten soll: „bis zum Betrage von 300 D-Mark". Das darf ich vorausschicken.


(Präsident Dr. Köhler)

Ich eröffne nunmehr die Aussprache. Zum Wort hat sich Herr Dr. Fink gemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Conrad Fink


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Lage, wie sie sich nach der Währungsreform gestaltet hat, ist ja wohl die, daß ein stetiger, aber naturgemäß nur schrittweiser Aufstieg zu verzeichnen ist. Aber gerade die Steuerlasten, die heute noch auf unserem Volk ruhen, müssen von weiten Kreisen als so drückend empfunden werden, daß jede Erleichterung, die irgendwie und irgendwo gegeben werden kann, wirklich als Erleichterung empfunden werden wird. Wir wissen es, der Staat braucht Mittel, und er muß, um seinen Aufgaben gerecht werden zu können, diese Mittel auf dem Wege von Steuern für sich hereinholen. Aber kann nicht auch hier das Wort gelten: keine Regel ohne Ausnahme? Warum sollte nicht auch der Staat einmal im Jahr eine Ausnahme machen können, wenn es darum geht, einem großen Kreis von Menschen zum bevorstehenden Weihnachtsfest eine Freude zu bereiten? Dabei wollen wir nicht romantisch und nicht sentimental werden, im Gegenteil die Dinge ganz nüchtern und sachlich betrachten.
    Es wird oft so getan, als ob die Weihnachtszulage ein besonderes Verdienst der Industrie und Wirtschaft sei. Unser bodenständiges gutes Bauerntum, meine Damen und Herren, hat diese Form einer besonderen Zulage von jeher gekannt

    (Sehr richtig! bei der BP)

    und damit großes soziales Verständnis bewiesen. Dabei sind von diesen Zulagen keinerlei Abzüge einbehalten worden.

    (Zuruf links.)

    Für alle jene, die hier in Betracht kommen, bietet die Weihnachts- und Neujahrszulage wohl die einzige Möglichkeit, einmal im Jahr etwas Besonderes zu verausgaben; denn der normale Arbeitslohn reicht ja gerade für den dringendsten Lebensbedarf aus. Darum möge die Weihnachtszulage so, wie es der vorliegende Antrag bzw. der Abänderungsantrag vorsieht, steuerfrei bleiben. Man soll nicht mit der einen Hand geben und mit der anderen wieder etwas nehmen! Das käme mir so vor, wie wenn man zum Beispiel Kindern an Weihnachten ein Spielzeug schenkt und es ihnen nachher wieder wegsperrt. Meine Damen und Herren, sollte man nicht versuchen, dem Wort vom „Vater Staat" — dieses Wort ist gestern schon einmal in diesem Hohen Hause gefallen — einen neuen Inhalt zu geben? Nicht wie der Vater, der seinen. Sohn nur dann mit der neuen Eisenbahn spielen läßt, wenn er selber mitspielen kann, sondern, um bei dem Bilde zu bleiben: Lasse der Vater Staat ruhig unser Volk einmal allein „mit seiner Eisenbahn spielen",

    (Lachen links. — Abg. Renner: Adenauer als Weihnachtsmann!)

    das heißt: möge er in diesem Fall auf eine Steuereinhebung verzichten. Das Geld, meine Damen und Herren, das hier ausgegeben wird, kommt ja auch wieder in den allgemeinen Geldumlauf und damit der Wirtschaft zugute.
    Dann noch etwas. Manche meinen vielleicht, es handle sich hier um Imponderabilien. Aber auch diese Dinge haben ihren tieferen Sinn und haben ihr bestimmtes und nicht zu geringes Gewicht! Wir werben heute in unserer jungen Demokratie um das Vertrauen bei unserem Volk. Da müssen
    wir eine Vertrauensbasis schaffen, sei es auch nur einmal aus kleinen Anfängen heraus. Wir kennen ja alle das Wort: „Wohltun trägt Zinsen". Das mag und muß auch für den Staat gelten. Meine Damen und Herren, der Staat leidet Not, und das Volk leidet Not. Helfen wir hier etwas dem Volk, dann beginnen wir, Vertrauen zu schaffen, und dienen damit nicht nur unserem Volk, sondern auch unserem Staat und unserer jungen Demokratie. Denn dieses Vertrauen ist in der praktischen Auswirkung vielleicht mehr wert als eine — auf das Ganze des Staatshaushalts gesehen — relativ nicht allzu hohe Steuereinahme aus den Weihnachts- und Neujahrsgratifikationen. Wir unterstützen deshalb den vorliegenden Antrag bzw. den Abänderungsantrag und empfehlen ihn dem Hohen Haus zur Annahme.

    (Beifall rechts.)