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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zentrumsfraktion kann sich mit dem § 1 weder in der Fassung des Regierungsentwurfs noch in der des Ausschußentwurfs einverstanden erklären. Es heißt im Ausschußentwurf:
    Rechtsverordnungen des Bundes werden im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger verkündet.
    Es gibt also danach zwei Publikationsorgane, von denen das eine, der „Bundesanzeiger", wie eine Tageszeitung aussieht. Das soll demnächst geändert werden. Zur Begründung wird gesagt, es gebe so viele Publikationen, die das breite Publikum nicht interessieren. Wir wollen es uns einmal genauer ansehen. Was die breitesten Kreise des Publikums interessiert, sucht man also nicht im „Bundesanzeiger", sondern man sucht es im Bundesgesetzblatt.
    Mir ist nun in diesen Tagen die Nummer 27
    des Bundesanzeigers in die Hand gefallen. In dieser Nummer steht der Erlaß vom 17. November über die Behandlung der Zuschüsse und unverzinslichen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Dieser Erlaß enthält unter B Ziffer 4 eine materiell-rechtliche Änderung des bisherigen Einkommensteuergesetzes, nämlich die Vorschrift, daß Handwerker, Kleingewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe die Vergünstigung des § 7c Einkommensteuergesetz 1949 ebenfalls wie die anderer Berufe in Anspruch nehmen können, die bisher allein den Vorteil hatten, wenn sie ihren Gewinn unter Beachtung der zusätzlichen Bestimmungen über die Buchführung dieser Berufe ermitteln.
    Also solch eine materiell höchst bedeutsame Vorschrift finden Sie nicht, wenn Sie sie suchen; denn Sie erwarten diese Vorschrift gar nicht hier. An diesem Beispiel sieht man deutlich, wie unzweckmäßig es ist, mehrere Publikationsorgane zu haben. Könnte man nicht, wenn man das Bedürfnis hat, die weniger wichtigen Publikationen anderswo zu veröffentlichen, wie es auch früher üblich war, einen Teil I und einen Teil II des Bundesgesetzblatts schaffen? Aber es muß doch nicht unbedingt jede Rechtsverordnung in einem besonderen Blatt veröffentlicht werden, in dem beispielsweise auf der Rückseite die Mitteilungen der Registergerichte Waldbröl, Koblenz oder Groß-Umstadt veröffentlicht werden! Das bedeutet praktisch die Verzettelung von Rechtsverordnungen, die die Würde dieser Verordnungen herabsetzt. Denn Rechtsverordnungen setzen Recht, materielles Recht, also genau so Recht, wie es in Gesetzen steht, und es bedeutet, daß man die Würde dieser Rechtsverordnungen herabsetzt, wenn man sie gemeinsam mit den Bekanntmachungen des Registergerichts Groß-Umstadt bekanntgibt.
    Es würde außerdem einen heilsamen Zwang für alle mit der Herausgabe von Rechtsverordnungen befaßten Regierungsstellen bedeuten, wenn sie nicht immer nur in einem sehr dickleibig werdenden Werk zu sehen wären, einschließlich der Durchführungs- und Ausführungsverordnungen, die man zu diesem Gesetz schafft. Denn wenn kürzlich sage und schreibe 40 Durchführungsverordnungen, ja sogar noch mehr, zu einem Gesetz


    (Dr. Reismann)

    herausgekommen sind, dann muß jeder Laie sagen, daß hier von der Regierung eine nachlässige Arbeit geleistet worden ist. Man hätte sich rechtzeitig überlegen können, wie man es machen will, und dann weniger Durchführungsverordnungen machen sollen. Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, daß dieses Ausweichen in eine Zeitung, um es dort zu publizieren, eine willkommene Gelegenheit ist, eine Schluderei verstecken zu können. Es ist auch eine willkommene Gelegenheit, den Kopf in den Sand zu stecken. Es sieht so aus, als wenn wir weniger produktiv in der Schaffung von Gesetzen wären; wenn wir einen Teil so nebenbei unter dem Tisch herausgeben, dann fällt es nicht so auf. Ein Zwang zur Straffheit liegt darin, wenn wir nur ein Gesetzblatt und eine Gesetzespublikation haben. Und diesen Zwang zur Straffheit wünschen wir! Wir wollen nicht den Kopf in den Sand stecken! Es soll äußerlich in Erscheinung treten, wenn nicht straff und präzise genug gearbeitet wird, und das Recht soll auch übersichtlich zu finden sein. Wir haben jetzt im Bunde zwei Publikationsorgane, und wenn man die nebensächlicheren Verordnungsblätter für die Tarife berücksichtigt, sogar noch mehr; also für den Bund zwei Publikationsorgane und für jedes Land womöglich noch mehrere! Nun stellen Sie sich einmal den unglücklichen Juristen vor, der als Richter oder Verteidiger oder Verwaltungsbeamter aus irgendeinem Anlaß, zum Beispiel hier im Ministerium, zu irgendeinem Zeitpunkt zusammenstellen muß, was eigentlich rechtens ist. Er muß eine ganze Bibliothek zur Verfügung haben, während er sonst nur in dem Katalog dieses einen Gesetzblatts nachzusehen hat, wo er wenigstens für den Bund findet, was er sucht. Und wenn die Zustände anderswo — man sprach von den südamerikanischen Staaten und von der Gesetzessammlung Frankreichs — bei einem Gesetzsammlungsblatt wenig erfreulich sind, so ist das keine Entschuldigung für uns. Wir können ja darauf achten, daß unsere Gesetzespublikationsorgane straff und ordentlich geführt werden. Jedenfalls droht die Gefahr der Zersplitterung, wenn wir mehrere solche Organe haben.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist. Damit schließe ich die Aussprache der zweiten Lesung.
Sie haben vorhin Ihr Einverständnis mit dem von mir vorgeschlagenen Verfahren der Abstimmung zum Ausdruck gebracht. Ich rufe daher auf: Wer für die Überschrift des Gesetzes — alles in der Fassung der Beschlüsse des 23. Ausschusses Drucksache Nr. 239 — ist, für § 1 —, für § 2 —, den bitte ich, eine Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erstere war zweifellos die Mehrheit; angenommen.
Wir kommen jetzt zu dem Antrag, hinter § 2 einen § 3 einzufügen. Wünscht das Haus, daß ich diesen Ergänzungsantrag noch einmal verlese? — Das ist nicht der Fall. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, hinter § 2 einen § 3 einzufügen mit der Maßgabe, daß der bisherige § 3 § 4 wird, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit angenommen.
Wer für die §§ 3, 4, 5 und 6 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. -- Mit großer Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, nun sagt die Vorschrift der Geschäftsordnung, daß wir frühestens am zweiten Tage nach der zweiten in die dritte Beratung eintreten können, nämlich nach Festlegung und Verteilung der in der zweiten Beratung gefaßten Beschlüsse. Wir haben insoweit einen Beschluß gefaßt, als wir einen Ergänzungsantrag angenommen haben. Ich darf Ihnen aber im Namen des Ältestenrats empfehlen, daß wir abweichend von dieser Bestimmung der Geschäftsordnung im vorliegenden Falle auch gleich die
dritte Beratung
vornehmen. Erhebt sich Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Dann kommen wir, falls das Wort nicht mehr gewünscht wird, zur Abstimmung in der dritten Beratung. — Das Wort wird nicht mehr gewünscht.
Wer für die soeben in zweiter Beratung angenommene Gesetzesvorlage — Drucksache Nr. 239 — im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Zweifelsfrei mit Mehrheit angenommen.
Damit haben wir den Punkt 9 der Tagesordnung
erledigt. Wir kommen nunmehr zu Punkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Middelhauve und Genossen betreffend Steuerfreiheit für
Weihnachtszuwendungen (Drucksache Nr. 217).
Zur Einbringung des Antrags hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Middelhauve.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Middelhauve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Weihnachtsgratifikationen zu geben ist zu einem guten Brauch in fast allen Betrieben worden. Sie sind zum Teil gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und erreichen dadurch bei langjährigen Mitarbeitern, sowohl Angestellten als auch Arbeitern, eine zum Teil sehr beachtliche Höhe.
    In diesem Jahre werden die Weihnachtsoder Neujahrszuwendungen — je nachdem, wie sie von den einzelnen Firmen bezeichnet werden — besonders sehnsüchtig erwartet, und zwar aus zwei Gründen. Zunächst einmal ist der Bedarf an allen Gütern des täglichen Lebens, der Bedarf für Anschaffungen, sei es von Kleidern, sei es Unterwäsche, sei es Hausrat oder was immer es auch sei, derartig aufgestaut und gewachsen, daß er dringend nach Befriedigung verlangt, vor allen Dingen in den Familien der Ostvertriebenen und der total Bombengeschädigten. Weiter werden wir offen zugestehen müssen, daß die Diskrepanz zwischen Preisen und Löhnen und vor allen Dingen den Gehältern, die prozentual seit 1938 nicht im gleichen Maße wie die Löhne gestiegen sind, noch nicht überbrückt ist, daß größere Anschaffungen nur gemacht werden können mit Hilfe solcher außergewöhnlichen Zuwendungen wie etwa Weihnachtsgratifikationen. Daher diese besonders dringende Sehnsucht nach solchen Weihnachtsgratifikationen.
    Nun möchten die Empfänger dieser Gratifikation sie sicher ungeschmälert erhalten. Ich kann mich sehr gut in die Lage dessen versetzen, der eine solche Weihnachtsgratifikation erwartet, kann mir seine Empfindungen vorstellen, wenn ihm von dieser Weihnachtszuwendung noch Steuern abgezogen werden, und seien es auch nur wenige Mark. Das ist eine psychologische Frage, an der auch der Steuerfiskus und der Bundesfinanzminister nicht vorübergehen sollten.


    (Dr. Middelhauve)

    Deswegen unser Vorschlag, diese Zuwendungen wenigstens bis zur Höhe eines Monatseinkommens steuerfrei zu lassen. Im Grunde genommen stellen wir damit einen Zustand wieder her, wie er bis 1941 lange Zeit gewesen ist. 1941 wurde diese Freigrenze, die damals noch bei der Höhe eines Monatseinkommens lag, erheblich herabgesetzt, und zwar aus durchaus begreiflichen Gründen: man wollte in einer Zeit zunehmender Warenverknappung, während des Krieges, die Kaufkraft schwächen. Heute aber ist gerade das Umgekehrte nötig, nämlich die Kaufkraft zu stärken und die Kauflust zu heben, und zwar aus den Gründen, die ich Ihnen eben angeführt habe; wir sind heute daran interessiert, die Wirtschaft zu beleben.
    Daß die Regelung der letzten Jahre, nur 100 Mark steuerfrei zu lassen, nicht als ausreichend angesehen wird, nicht nur von den Empfängern der Weihnachtsgratifikationen, sondern auch von den veranwortlichen Regierungsstellen, beweist die Tatsache, daß eine Reihe von Ländern sowohl durch ihre Parlamente als auch durch ihre Regierungen die Steuerfreigrenze im vergangenen Jahre heraufgesetzt haben. Bayern zum Beispiel hat im vergangenen Jahre Weihnachtsgratifikationen bis zur Höhe eines Monatseinkommens von den Abgaben zur Sozialversicherung freigestellt. Diese Regelung, die Bayern im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht schon getroffen hat, möchten wir in diesem Jahre für die Verpflichtung zur Zahlung von Lohnsteuern getroffen wissen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Vereinigung der bayerischen Arbeitgeberverbände sich mit einer Eingabe vom 31. Oktober an den Herrn Bundesfinanzminister gewandt hat, Weihnachts- und Neujahrszuwendungen bis zur Höhe eines Monatsverdienstes einkommensteuerfrei zu lassen.
    Ich will nun einmal versuchen, kurz die Einwände zu skizzieren, die gegen unseren Antrag erhoben werden könnten, vor allen Dingen seitens des Steuerfiskus, also des Herrn Bundesfinanzministers. Da ist zunächst der Hinweis auf den Steuerausfall möglich. Man kann darauf hinweisen, daß unsere Finanzen keinerlei Steuerausfälle vertragen, weil die Decke, unter der nun der Koloß des Bundes und die einzelnen Länder untergebracht werden müssen, ohnedies zu knapp ist, und daß jedes Loch, daß hineingerissen wird, unerträglich ist, so daß ein solcher Steuerausfall nicht zumutbar wäre. Aber ist der Ausfall tatsächlich so groß, wenn nach unserem Antrag verfahren wird? Fließen nicht die Gelder, die dann, statt als Lohnsteuer abgeführt zu werden, an die Empfänger der Gratifikation gehen, in die Kanäle der Wirtschaft, da sie angesichts des starken Bedarfs ja doch in voller Höhe ausgegeben werden. Fließen sie also auf diesem Wege nicht doch wieder als Steuern zum Steuerfiskus?
    Zweitens könnte darauf hingewiesen werden, daß bei der Wirrnis der Steuergesetzgebung und bei der Fülle der Steuerbestimmungen es auch dem erfahrenen Steuerfachmann und Steuerbeamten kaum mehr möglich ist, diese Fülle zu übersehen und eine klare und richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu sichern. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, dieser Einwand wird nicht ernstlich aufrechterhalten werden können. Wir sollten soviel Vertrauen zu unseren Finanzbeamten haben, daß sie sich mit der von uns getroffenen Veränderung durchaus zurechtfinden werden. Im Gegenteil, wir können darauf hinweisen, daß für das Finanzamt eine Arbeitserleichterung insofern eintritt, als bei den Prüfungen — und es handelt sich ja nur um eine Überprüfung der abzuführenden Beträge, die Beträge werden ja von den Betrieben selbst errechnet — sehr viel weniger steuerpflichtige Beträge zu überprüfen sind, als wenn nach dem bisherigen Modus der steuerfreien Grenze von 100 Mark verfahren wird.
    Drittens könnte der Herr Bundesfinanzminister erklären, er habe bereits eine Verordnung erlassen, wonach es auch in diesem Jahr bei der steuerfreien Grenze von 100 Mark verbleiben solle. Aber ich glaube, jeder Empfänger der Gratifikation, ob Arbeiter oder Angestellter, wird dem Herrn Bundesfinanzminister nur dankbar sein, wenn er seine erste Verordung aufhebt und eine bessere an ihre Stelle setzt, eine, die in höherem Maße weihnachtlichen Charakter trägt. Jeder wird dann wohl von einem guten Ding sprechen, das sich bessert, oder — in diesem Falle modifizierend - von einem guten Mann, der sich bessert, und das sollte für den Herrn Bundesfinanzminister, der leider im Augenblick nicht auf der Regierungsbank sitzt, nicht ganz unwesentlich sein.
    Um unserem Antrag eine breite Basis in diesem Hause zu sichern und es auch dem Herrn Bundesfinanzminister möglich zu machen, unserem Antrag zuzustimmen, hat sich meine Fraktion, wenn auch nicht ganz leichten Herzens, entschlossen, einen Abänderungsantrag einzubringen, der nicht einen Monatsverdienst als steuerfreie Grenze angesetzt haben will, sondern die steuerfreie Grenze beim Betrage von 300 Mark festgelegt wissen möchte. Die SPD hat im bayerischen Landtag nämlich einen gleichen Antrag eingebracht, wie ich nachträglich erfahren habe, und ihn auch durchgesetzt. Sie kann ihn nur durchgesetzt haben mit Zustimmung der CSU, also der Fraktion, der der Herr Bundesfinanzminister angehört hat. Also ich glaube, wir könnten uns, falls wir den Abänderungsantrag, den ich hiermit einreiche, zur Grundlage unserer Diskussion machen, doch wohl auf dieser Basis einigen.
    Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:
    In der Schlußzeile des Antrags Drucksache
    Nr. 217 werden die Worte „bis zur Höhe
    eines Monatseinkommens" geändert in die
    Worte „bis zum Betrage von 300 DM".
    Ich erlaube mir, dem Herrn Präsidenten diesen Abänderungsantrag zu überreichen, und bitte das Haus, über unseren Antrag durch Abstimmung zu entscheiden, ihn also nicht erst dem Ausschuß zur Prüfung zu überweisen. Das würde angesichts der vorgerückten Zeit zu spät sein und die Durchführbarkeit des Antrags gefährden. Nehmen Sie den Antrag an! Ich glaube, Sie werden Tausenden von Arbeitern und Angestellten eine Weihnachtsfreude machen.

    (Beifall bei der FDP.)