Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für das Bundes-Arbeitsministerium darf ich Ihnen folgendes erklären.
Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit des sozialen Schutzes der entlassenen Kriegsgefangenen an. Sie bejaht die Notwendigkeit der Vereinheitlichung dieses Schutzes, und sie erkennt ferner die Dringlichkeit der Regelung an. Sie arbeitet deswegen intensiv an dem Entwurf und wird ihn in kürzester Frist vorlegen. Wie der Herr Abgeordnete Sabel Ihnen bereits gesagt hat, haben wir schon heute morgen eine große Menge von einschlägigem Material, das für die Beratung dieses Gesetzentwurfes notwendig sein wird, vorgelegt.
Meine Damen und Herren, ich darf aber darauf hinweisen, daß die Mittel für die Durchführung dieses Gesetzes bis zum 1. April 1950, dem Beginn des ersten Haushaltjahres des Bundes, von den Ländern zur Verfügung gestellt werden müssen. Für uns sind daher Besprechungen mit den Ländern erforderlich. Diese Besprechungen werden erleichtert und beschleunigt, wenn der Antrag, den der Herr Abgeordnete Sabel soeben gestellt hat, angenommen wird. Ich darf Sie daher bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.