Meine Damen und Herren! Bei der Aussprache über die Heimkehrerfragen müssen wir die beiden vorliegenden Anträge auseinanderhalten. Zunächst geht es bei dem Antrag Drucksache Nr. 121 um die Frage der Arbeitsplatzbeschaffung und der eventuellen Unterstützung solcher Heimkehrer, denen ein Arbeitsplatz nicht zugewiesen werden kann, ganz besonders aber um die Möglichkeit, Heimkehrern, die auf Grund der Ereignisse der Vergangenheit keine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können, die Möglichkeit zu bieten, zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu kommen. Hier kann der dem Wirtschaftsrat bereits vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer als Verhandlungsgrundlage bei der Schaffung eines Heimkehrergesetzes dienen. Wir alle sind, glaube ich, der Auffassung, daß die Regelung der Frage vordringlich ist. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, daß in den meisten Ländern schon etwas geschehen ist. Ich habe den Eindruck: man sollte das, was in den einzelnen Ländern bisher schon eine Regelung erfahren hat, nicht ignorieren. Die Regelungen betreffen allerdings nur einen Teil der angeschnittenen Fragen, und es wird auch in den Ländern eine Regelung auf der Bundesebene gewünscht und erwartet.
Welche Maßnahmen sind im einzelnen zu treffen? Das Entscheidende ist wohl die Sicherstellung des Arbeitsplatzes für den Heimkehrer. Da-
her ist dieser Personenkreis vorzugsweise in Arbeits- oder Ausbildungstellen zu vermitteln. Hierbei darf der gesetzliche Anspruch auf den alten Arbeitsplatz nicht übersehen werden. Bei der Gelegenheit möchte ich auch einen Appell an die Arbeitgeber dieser Heimkehrer richten, soweit wie irgend möglich diesen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz auch anzuerkennen, selbst wenn hierdurch die Notwendigkeit besteht, irgendwie Platz zu schaffen. Es gibt zweifellos die Möglichkeit, jemanden zur Seite treten zu lassen, der auf den Arbeitsplatz vielleicht nicht so stark angewiesen ist.
Eine weitere Aufgabe ist die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten. Diese Aufgabe sollten wir, glaube ich, in aller Deutlichkeit erkennen und uns in Anlehnung an bereits gemachte Versuche sehr viel stärker darum bemühen, diejenigen, die berufslos sind, einem Beruf zuzuführen, da hierdurch ihre zweckmäßige Einordnung in das Wirtschaftsleben wohl am leichtesten ist.
Soweit nun die Zuweisung von Arbeitsplätzen nicht möglich ist, muß dem Arbeitslosen, wie ja hier schon bemerkt wurde. eine Unterstützung zugebilligt werden. Dabei soll man den Heimkehrer demjenigen gleichstellen, der Gelegenheit hatte, sich einen versicherungsmäßigen Anspruch auf Unterstützung zu erwerben. Richtig ist, daß für die Errechnung der Unterstützung ein Mindestverdienst zugrunde gelegt wird. Es ist allerdings
überprüfen, ob es zweckmäßig erscheint, hierbei einen einheitlichen Mindestverdienst festzulegen, oder ob man nicht schließlich auch die regionalen Unterschiede in der Lohnhöhe berücksichtigen sollte. Andere Erleichterungen, wie Fortfall der Wartezeit und Befreiung der arbeitslosen Heimkehrer von der Meldepflicht, sind zu befürworten.
Im Gegensatz zu dem Entwurf, der dem Wirtschaftsrat vorgelegen hat, sind wir der Auffassung, daß man bei der Finanzierung der Maßnahmen nicht auf die zweckgebundenen Mittel der Arbeitslosenversicherung zurückgreifen kann. Die Finanzierung muß vielmehr aus allgemeinen Steuermitteln erfolgen, da es eine Sache der Allgemeinheit ist, dem Heimkehrer die notwendige Hilfe zu gewähren.
Über die Fragen der Arbeitsplatzbeschaffung und der Unterstützung hinaus harren weitere Probleme der Erledigung. Es ist eben schon einiges angedeutet worden. Die Frage der Gewährung eines Entlassungsgeldes, einer weitergehenden Hilfe in den Fällen, wo die Schaffung einer Lebensgrundlage den Einsatz weiterer materieller Mittel erforderlich macht, muß erörtert werden. Ebenfalls scheint es dringlich zu sein, auch dem Heimkehrer die Garantie zu geben, . daß ihm bevorzugt Wohnraum zugewiesen wird.
Aus den dargelegten Gründen empfiehlt meine Fraktion, zunächst einmal dem Antrag Drucksache Nr. 190 so, wie er gestellt ist, zuzustimmen.
Bezüglich der Drucksache Nr. 191 empfiehlt meine Fraktion, die Einleitung des Antrags zu ändern. Es heißt hier in dem Antrag:
Im Gesetz sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten.
Ich beantrage namens meiner Fraktion, hier die Formulierung zu wählen:
Im Gesetz sind nach Möglichkeit folgende Richtlinien zu beachten.
Zur Begründung möchte ich folgendes sagen.
Wenn wir dem Antrag, wie er hier vorgelegt ist,
stattgeben, binden wir das zuständige Ministerium zu stark. Wir sind der Auffassung, daß hier eine gewisse Bewegungsfreiheit zweckmäßig wäre.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur darauf hinweisen, daß das zuständige Ministerium nicht so untätig war, wie es von meinem Herrn Vorredner eben dargestellt wurde. Ich habe gerade heute früh eine Zusammenstellung über die Regelungen in den einzelnen Ländern erhalten, die vom Ministerium gefertigt wurde. Ich muß Ihnen sagen: diese Zusammenstellung vermittelt mir doch die Erkenntnis, daß schon manches geschehen ist. Wir haben die Überzeugung, daß die Bundesregierung baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Regelung der Heimkehrerfragen vorlegen wird, weil auch sie die Bedeutung dieses Problems erkannt hat.