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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn Sie der Meinung sind, daß ausgerechnet Sie es nötig haben, uns Lektionen über die Verteidigung der Menschenrechte zu geben, dann haben Sie reiches Material, um diese Ihre gute Absicht im eigenen Lager vollauf zu betätigen.
    Im übrigen möchte ich sagen, daß ich es — im Unterschied zu einem Zuruf — für durchaus erwünscht halte, daß die Herren von der kommunistischen Fraktion sich diesem Antrag anschließen. Ich glaube, daß uns Ihre guten Beziehungen im höchsten Maße für die Rückführung dieser 300 000 bis 500 000 Menschen, die immer noch in Schweige-und anderen Lagern im Osten gefangen sind, nutzvoll sein könnten.

    (Zuruf von der KPD: Opfer Ihrer eigenen Propaganda!)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, wie ich soeben orientiert werde.
Meine Damen und Herren, dann kommen wir zur Abstimmung. Wer für den Antrag Drucksache Nr. 165 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr. 166 und 41).
Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. von Merkatz als Berichterstatter das Wort.
Darf ich, ehe der Herr Abgeordnete das Wort ergreift, bekanntgeben, daß ich soeben durch Rücksprache festgestellt habe, daß es wohl dem allgemeinen Wunsche des Hauses entspricht, wenn wir von 1 Uhr 30 Minuten bis etwa 3 Uhr nachmittags Mittagspause machen. Ist das Haus einverstanden? — Danke schön!
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten empfiehlt Ihnen, den Antrag der DP, Drucksache Nr. 41, anzunehmen. Der Antrag lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Hohen alliierten Kommission vorstellig zu werden, daß der Bevölkerung Helgolands die baldige Rückkehr auf ihre Heimatinsel und der Wiederaufbau ihrer Wohnstätten gestattet wird.
    Zur Begründung dieses Antrags darf ich als Berichterstatter folgendes vortragen, und ich bitte das Hohe Haus um Vergebung, wenn ich zu diesem Gegenstand etwas gründlichere Ausführungen zu machen versuche.
    Die 150 Hektar große Insel Helgoland hat ein sehr wechselndes Schicksal gehabt. Vom Jahre 1714, nachdem die Insel vorher im Besitz Hamburgs, Bremens und Stades in fortwährendem Wechsel war, war sie bis 1807 dänisch. 1807 wurde sie von England annektiert und blieb als englische Kronkolonie bis zum Jahre 1890 in englischem Besitz. 1890 wurde Helgoland gegen Sansibar und das Wituland von Deutschland eingetauscht.
    Die Bevölkerung der Insel ist friesisch; sie spricht einen besonderen Dialekt. Die Insel war nicht nur ein geologischer Vorposten; die Menschen haben daraus auch einen militärischen gemacht, und das wurde Helgoland zum Schicksal.
    Helgoland ist ein einzigartiges Naturdenkmal, eine hochgepreßte Scholle, deren Stoff — roter Sandstein und, Muschelkalk — aus dem erdzeitlichen Mittelalter stammt, eine Insel von besonderer Schönheit, die dem ganzen deutschen Volk einen besonderen Wert dargestellt hat. Etwa 5 Millionen der gegenwärtig lebenden Deutschen — so kann man ungefähr schätzen — haben Helgoland als Erholungsstätte aufgesucht, jenes einzigartige Eiland, das aus dem Meere herausragt. Ich darf zu Beginn dieser Ausführungen als Berichterstatter sagen, daß, solange der Mensch nicht nur ein Kalkulationsobjekt von Kalorien und Produktionsindex ist, diese Gemütswerte auch eine ganz wesentliche Rolle zu spielen haben. Es wird einem Volk außerordentlich schwerfallen, auf ein Denkmal zu verzichten, auf eine Insel dieser Schönheit, wie sie Helgoland gewesen ist, ein Wahrzeichen an der Wasserkante. Es ist ein Naturdenkmal, das sich in hervorragender Weise als wissenschaftliche Forschungsstätte eignet. In Helgoland wurden unterhalten: die Biologische Anstalt für Fischereiwesen und Vogelkunde, eine Erdbebenstation, botanische Versuchsanstalten, Laboratorien und das berühmte Nordseemuseum. Etwa eine Viertelmillion Besucher hatte Helgoland durchschnittlich in den Sommermonaten. Nach den Zahlen, die mir von 1939 zugänglich sind, umfaßte die Bevölkerung 926 Haushaltungen mit einer Bevölkerungskopfzahl von 4424 Einwohnern außer der militärischen Besatzung, die auf


    (Dr. von Merkatz)

    Helgoland lag. Jetzt sind von dieser Bevölkerung etwa noch 2500 Köpfe übriggeblieben, die in die Kreise Pinneberg in Schleswig-Holstein und Cuxhaven im Lande Niedersachsen evakuiert worden sind.
    Die Berufsverteilung der Bevölkerung Helgolands war etwa folgende. Es gab 120 Fischer, und es liefen 50 Boote auf der Nordsee. Die Fischer beschäftigten sich hauptsächlich mit der berühmten Hummerfischerei. Der Rest der Bevölkerung war in anderen Seefahrtsberufen beschäftigt, er versah den Lotsendienst oder gab sich dem Gewerbe des Fremdenverkehrs, handwerklichen Berufen und anderen Gewerben hin.
    Die strategische Bedeutung der Insel, die ihr zum Schicksal geworden ist, liegt darin, daß Helgoland die Elbe- und Jademündung als Seefestung sperrt. Eine offensive Bedeutung hat die Insel im modernen Seekrieg nicht mehr gehabt. Das .ist sehr wesentlich festzuhalten, weil es im ersten Weltkrieg nicht möglich war, obgleich die Insel damals mit sehr starker Seeartillerie und schwersten Geschützen armiert war, den Durchbruch englischer Streitkräftie bei diesigem Wetter — so bereits im August 1914 geschehen — zu verhindern. Nachdem Helgoland nach dem ersten Weltkrieg abgerüstet worden war, trat seine Wiederaufrüstung als Seefestung im Jahre 1935 wieder ein. Es wurde diesmal nicht wie vor dem ersten Weltkrieg als eine Sperr- und Seefestung aufgebaut, sondern als ein Luftabwehrstützpunkt. Offensive Bedeutung hat dieser Luftabwehrstützpunkt nicht gehabt, und seine marine- und luftkriegmäßige Bedeutung hat sich als sehr gering erwiesen.
    Am 18. April 1945 wurde Helgoland von tausend britischen Flugzeugen angegriffen, und bereits nach 10 Minuten schwiegen sämtliche Batterien der Insel. Die Insel war bereits nach diesen 10 Minuten von den tausend angreifenden Flugzeugen zur vollkommenen Niederlage gebracht worden. 128 Opfer waren damals zu beklagen.
    Nach der Kapitulation hatte die Insel folgendes Schicksal. Am 12. Mai 1945 wurde sie besetzt und die Räumung der Zivilbevölkerung, soweit sie nicht bereits evakuiert war, unter Zurücklassung sämtlicher Habe, die in den Bunkern der Insel untergebracht war, sofort verlangt.
    Im April 1946 erhielt der zuständige Landrat des Kreises Pinneberg seitens der britischen Marinebehörde die Benachrichtigung, daß die Gemeinde Helgoland rechtlich zu bestehen aufgehört habe. Der diensttuende Admiral soll damals den Ausspruch getan haben, man beabsichtige, die Insel so weit zu zerstören, daß das Meer nur noch das Übrige zu tun habe, daß sie also von der Oberfläche verschwinden sollte.
    Ich halte mich für verpflichtet, in der Folge einige Dokumente zur Verlesung zu bringen, die in der Folgezeit bis zur Sprengung der Insel die Bemühungen nachweisen, die seitens der schleswig-holsteinischen Landesregierung und anderer deutscher Stellen unternommen worden sind, um die Insel vor der Zerstörung zu bewahren.
    Die Kontrollregierung hat bezüglich Helgolands durch ein Schreiben vom 20. 12. 1946 folgende immerhin wesentliche Feststellungen getroffen:
    Eine Sprengung der Insel Helgoland ist nicht beabsichtigt, es ist jedoch unbedingt notwendig, die Insel zu entmilitarisieren, und da hierbei einige 22 Kilometer Tunnel und Galerien zerstört oder durch Sprengmaterial blockiert werden dürften, wird unweigerlich ein großer Teil der Inseloberfläche vernichtet werden.
    Diese Tunnel enthalten jetzt fast 4000 Tonnen Sprengmaterial, das teilweise durch Überalterung unsicher geworden ist und es immer mehr wird. Da außerdem alle Zugänge zu diesen Galerien durch die Bombardierungen zerstört sind, können sie nur durch Überklettern von Hindernissen zu Fuß erreicht werden. Ohne eine Erneuerung der Drahtseilbahn und Freimachung der versperrten Zugangsgalerien ist daher die Entfernung dieser Sprengmaterialien praktisch unmöglich. Man beabsichtigt daher, sie an Ort und Stelle zu sprengen.
    Nach den Zerstörungen werden genug Häfen übrig bleiben, um den Fischerbooten Schutz während schlechten Wetters zu gewähren. In der Nachbarschaft der Insel sind bereits leichte Bojen gelegt worden, um die Navigation der Boote zu erleichtern.
    Was die Gebäude und Wohnhäuser der Insel angeht, so haben diese bereits durch die Bombardierung und die Wetterstürme gelitten. Sie sind außerdem durch Fischer ausgeplündert worden, die es riskiert haben, zwischen den einzelnen Bombardierungen auf der Insel zu landen. Es ist unwahrscheinlich, daß diese Häuser noch bewohnbar sind, wenn die Zerstörungen beendet sind.
    Obwohl die Kraftstation noch intakt sein soll, ist doch das Leitungsnetz zerstört. Die Wasserleitung funktioniert gleichfalls nicht mehr.
    Einer baldigen Rückkehr der Inselbewohner stehen also unüberwindliche Hindernisse entgegen. Über eine eventuelle Rückkehr der Einwohner nach Helgoland ist eine Entscheidung noch nicht getroffen worden.
    Ich darf ferner das Schreiben des Herrn Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 20. 2. 1947 zur Verlesung bringen.
    Die Landesregierung hat sich am 11. Februar 1947 erneut mit dem Schicksal Helgolands beschäftigt und folgenden Beschluß gefaßt.
    Die Landesregierung Schleswig-Holstein sieht es als ihre Pflicht gegenüber den kommenden Generationen und der schleswigholsteinischen Heimat an, die britische Militärregierung in letzter Stunde zu bitten, von der Sprengung der Insel Helgoland abzusehen und damit den in der Geschichte der Menschheit wohl einmaligen Plan, einen bewohnten Teil der Erdoberfläche von großer wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Bedeutung zu vernichten, aufzugeben.
    Sollte eine Vernichtung der militärischen Anlagen, ohne daß die Insel selbst in ihrem Bestand zerstört oder gefährdet wird, nicht möglich sein, so beschließt die Landesregierung, die Vereinten Nationen zu bitten, die Treuhänderschaft über die Insel zu übernehmen.
    Der Beschluß ist am 14. 2. 1947 der britischen Militärregierung zugeleitet worden.
    Diese Bitte der schleswig-holsteinischen Landesregierung hat die Insel vor ihrem Schicksal nicht


    (Dr. von Merkatz)

    bewahren können. Am 10. April, also wenige Tage vor der Sprengung der Insel, führte Landesminister Arp im Schleswig-Holsteinischen Landtag noch folgendes aus:
    Ich möchte diese Gelegenheit benutzen, um nochmals in letzter Minute einen Appell an die Königlich Großbritannische Flotte zu richten, die allein für diese Sprengung verantwortlich ist, dieses zu unterlassen. Aus militärischen Gründen können wir nicht einsehen, warum diese Sprengung erforderlich ist. Wir haben das Angebot gemacht, eine Delegation der Helgoländer aus dem Kreise Pinneberg hat beim Gouverneur das Angebot gemacht, alle Sprengstoffe, die in den Stollen der Insel Helgoland untergebracht sind, durch freiwillige Arbeit herauszubringen und ins Meer zu versenken. Wir haben inzwischen festgestellt, daß der größte Teil der Sprengstoffe auf der Insel Helgoland nicht Bestände sind, die von der deutschen Wehrmacht auf der Insel zurückgelassen wurden, sondern daß es zum größten Teil Sprengstoffe sind, die die Königlich Großbritannische Flotte in monatelanger Arbeit, Dampfer um Dampfer, mühselig auf Helgoland gelöscht und durch eine Drahtseilbahn mit großer Mühe erst in diesen Stollen untergebracht hat.

    (Hört! Hört!)

    Die deutschen Sprengstoffe, die auf der Insel lagen, waren zum größten Teil, wie mir die Helgoländer berichtet haben, nicht geschärfte Artilleriemunition, die ohne weiteres hätte entfernt werden können. Die Helgoländer haben in diesen Tagen erklärt, sie sind auch heute noch bereit, und wenn sie jahrelang daran arbeiten sollten, die jetzt hineingebrachten Sprengstoffe und alles, was auf der Insel untergebracht ist, herauszuholen. Damit wäre dieses Argument entkräftet, daß man dort sprengen müßte, um Sprengstoffe unschädlich zu machen. Die Schleifung der Befestigungsanlagen kann auch ohne diese große Totalsprengung, die die größte Sprengung aller Zeiten genannt wird, geschehen.
    Dennoch ist am 18. April 1947 die Sprengung vollzogen worden. Es lagen in der Südostecke der Insel in den Stollen und Kammern 3500 Tonnen Sprengstoff, innerhalb der Batteriestellungen des Oberlandes und deren unterirdischen Verbindungen 850 Tonnen und in den U-Boot-Bunkern des Südhafens 260 Tonnen, insgesamt also 4610 Tonnen Sprengstoff. Mit einem riesigen, 2000 Meter in den Himmel ragenden Rauchpilz ging die Insel in die Luft. Es folgten zahlreiche einzelne Detonationen. Helgoland ist seit dieser großen Sprengung in veränderter Gestalt zurückgeblieben. Wer die Insel in Erinnerung hat, wie sie dereinst aus dem Meere aufstieg — ein einzigartiger Anblick! —, den wird es mit großem Schmerz erfüllen, dieses veränderte Bild Helgolands zu sehen.
    Die Umrißformen der Insel sind wesentlich verändert worden. Am stärksten kommt das bei einem Blick von Süden oder Südosten zum Ausdruck. Die gerade Oberkante ist wellig geworden, und nach Osten und Westen geht sie nicht mehr nahezu rechtwinklig in das Steilufer über, sondern steigt in sanften Wellen zum Meeresniveau hinab. Das Herbe und Kantige des Bildes hat vielfach weichen Konturen Platz machen müssen, und es ist damit etwas Wesensfremdes in die Erscheinung Helgolands gekommen. Die Schutthalden werden zunächst, das heißt solange die Schuttmauern und das Unterland die Brandung von ihnen fernhalten, Weiterwachsen, und die Rundung des Reliefs wird weitere Fortschritte machen. Von der über 600 Meter langen Steilwand gegen das Unterland sind nur noch reichlich 200 Meter erhalten, also nur etwa ein Drittel; die übrigen 400 Meter sind zurückverlegt, auf 300 Meter verkürzt und weitgehend mit dem Schutt der Zurückverlegung bedeckt. Die Westseite hatte eine ursprüngliche Länge von 1500 Metern. Davon sind im Süden fast 400 Meter in Schutt verwandelt, und auch die beiden Einzelfelsen Mönch und Hoyshorn sind dabei verschwunden. Die Schuttmassen bilden die Umwallung eines großen dreiteiligen Kraters. Außerdem häufen sich in allen Nischen der Steilwand ständig wachsende Schutthalden an. Das gleiche gilt von der ganzen Ostseite. Das Oberland ist nicht mehr eben, sondern mit Sprengtrichtern und -hügeln wie eine Mondlandschaft bedeckt. An allen diesen Schuttmassen zeigt sich aber oberflächlich bereits eine deutliche Verwitterung, und dieser so vorbereitete Boden ist von Pflanzen, insbesondere von Hederich, besiedelt worden, sehr viel rascher als die Trümmer einer Großstadt.
    Es ergibt sich: wenn der Prozeß der langsamen Ausheilung, den die Natur bei den von den Menschen zugefügten Narben der Erde anwendet, nicht ständig wieder durch weitere Bombardierungen der Insel unterbrochen würde, würde Helgoland wieder zur Besiedlung reif werden. So wie die Insel gegenwärtig daliegt, wird sie in relativ kurzer Zeit vom Meer vertilgt werden. Die Geschichte Helgolands kennt viele Katastrophen. Es sei insbesondere an die Sturmkatastrophe vor 200 Jahren erinnert, in der ein großer Teil der Insel vernichtet wurde. Es handelt sich also tatsächlich nur noch um einen kurzen Zeitraum, dann ist dieses Land von der Erdoberfläche verschwunden.
    Es ist notwendig, diesen Sachverhalt darzulegen und damit den Anspruch der Bevölkerung Helgolands auf Rückkehr auf die Insel auch völkerrechtlich zu begründen. In dieser Frage schließe ich mich einem ganz ausgezeichneten Gutachten an, das vom Sekretariat „Friedensvertrag" der Senatskanzlei der Hansestadt Hamburg für das Deutsche Büro für Friedensfragen in Stuttgart erstattet worden ist. Ich darf dem. Hohen Hause dieses völkerrechtliche Gutachten kurz referieren, weil in der Frage der Vertreibung der Bevölkerung Helgolands von der Insel eine Grundfrage des modernen Völkerrechts, nämlich die Frage der Völkervertreibung schlechthin, angeschnitten worden ist.
    Den Helgoländern ist die Rückkehr auf die Insel verboten. Die politische Gemeinde Helgoland ist aufgelöst. Die Insel wird fortgesetzt als Ziel für Bombenabwürfe verwendet. Nach den Zerstörungen, die die Sprengung am Inselfelsen selbst angerichtet hat, können sie die Insel der endlichen Vernichtung zuführen. Wenn ihre Bevölkerung vertrieben bleibt, wenn die Insel weiterhin zerstört und wenn sie schließlich vernichtet wird, dürfte Helgoland einmal als einzigartiges Beispiel planmäßiger Vernichtung eines Teils dieses Planeten in die Völkerrechtsgeschichte eingehen, die derartiges bislang nicht kennt.
    Ich mache das Hohe Haus auf die außerordentliche Konsequenz mit Rücksicht auf einen etwa drohenden Atomkrieg aufmerksam.


    (Dr. von Merkatz)

    Es handelt sich bei dieser Frage um einen Präzedenzfall, der sehr ernst genommen werden muß abgesehen davon, daß es eine Ehrenpflicht und eine Pflicht der Solidarität aller Deutschen ist, den Helgoländern, die nirgendwoanders leben können als auf Helgoland, die Rückkehr auf diese Insel zu ermöglitchen.

    (Zuruf von der KPD: Was meinen Sie mit der Atombombe?)

    Die Besatzungsmacht kann die Befugnis zur Zerstörung von Befestigungsanlagen in Deutschland auch nach Abschluß der Feindseligkeiten herleiten aus der von den Verbündeten Nationen ausgesprochenen Absicht, Deutschland vollständig zu entwaffnen. Derart könnte die große Sprengung vom 18. April 1947 nur als Akt der Entmilitarisierung begründet werden. Diese Ermächtigung erstreckt sich aber nur auf die militärischen Anlagen, nicht auf die Insel als solche. Mit den Sprengungen sind die Befestigungsanlagen zerstört worden. Es gibt nichts mehr auf der Insel, was noch der Abrüstung oder Schleifung bedürfte. Jede weitere Zerstörungsmaßnahme trifft die Insel als solche oder Objekte, die einer Entmilitasierung
    völkerrechtlich nicht zugänglich sind.
    Die Übergabe der Insel an die britische Marine und ihre Verwendung als Bombenziel ist auch nicht als Requisition zu militärischen Übungen zu rechtfertigen. Nach internationalem Herkommen beschränkt sich dieses Recht der Besatzungsmacht auf unbewohnte Plätze und Flächen, wie sie auch in Deutschland hinreichend zur Verfügung stehen. Es ist aber aller völkerrechtlichen Gewohnheit widersprechend, einen solchen unbewohnten Platz dadurch herzustellen, daß man ihn zerstört und daß man die Bevölkerung vertreibt. Dadurch, durch dieses Herbeiführen des Tatbestandes, wird ein bewohnter Platz im völkerrechtlichen Sinne nicht zu einem unbewohnten Platz. Die gegenwärtige Verwendung der Insel verstößt also gegen anerkannte Grundsätze der internationalen Gewohnheit, weil ihre fortgesetzte Bombardierung eine systematische Devastation einer Ortschaft auf fremdem Staatsgebiet darstellt. Eine solche ist selbst während der Dauer eines Krieges nur dann rechtmäßig, wenn sie im Rahmen kriegerischer Operationen einer dringenden militärischen Notwendigkeit entspricht.
    Dies ist die anerkannte völkerrechtliche Meinung. Ich zitiere nur einige der berühmtesten Schriftsteller des Auslands: Oppenheim, Hack-worth und Garner.
    Was aber im Krieg und im Verlaufe von Kampfhandlungen verboten ist, ist um so weniger drei Jahre nach dem Ende der Feinseligkeiten einer Besatzungsmacht erlaubt, die ihren vollständigen Sieg mit bedingungsloser Kapitulation des Gegners gekrönt hat.
    Aus den gleichen Gesichtspunkten kann auch die Auflösung der politischen Gemeinde Helgoland nicht als zulässig angesehen werden. Helgoland' muß den Charakter einer bewohnten Ortschaft zurückerlangen. Das moderne Rechtsbewußtsein der Völker zuerkennt den Bewohnern eines Gebiets die Sicherheit ihrer Wohnstätten auf angestammtem Boden und den Schutz gegen Vertreibung. Es entspricht dieser Rechtsanschauung, wenn große internationale Organisationen heute Vertriebene in ihre Heimat zurückzuführen suchen und wenn bei Gebietsveränderungen seit langer Zeit besondere Schutzbestimmungen zugunsten der Bewohner abgetretener Gebiete getroffen zu
    sein pflegen. Zum Beispiel sichert der Friedensvertrag zwischen den Vereinten Nationen und Italien vom 10. Februar 1947 entsprechend dem Herkommen den Bewohnern abgetretener Gebiete in Artikel 19 Ziffer 4 ausdrücklich den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu, anerkennt also ihr Recht, auf dem ererbten Boden gesichert zu wohnen. Dasselbe Rechtsprinzip findet in einer Reihe von Erklärungen und Satzungen der neueren Zeit Anerkennung. Ich erinnere an Wilson, an die sogenannte Mount-Vernon-Rede vom 4. Juli 1918. Ich erinnere zweitens an Punkt 2 der Atlantik-Charta vom 14. August 1941, sodann an die Satzung der Vereinten Nationen Artikel 1 Ziffer 2 und an Artikel 55. Auch die nationalen Verfassungsbestimmungen, wie zum Beispiel Artikel 27 Absatz 2 der französischen Verfassung vom 28. Oktober 1946 legen dieses Recht als ein in der gesamten zivilisierten Welt anerkanntes Prinzip des Völkerrechts fest.
    Ich präzisiere: als Rechtsprinzip in der gesamten zivilisierten Welt gilt der Satz, daß die Völkervertreibung aus einem Gebiet widerrechtlich ist. Auf dieses Rechlsprnzip der Niederlassung hat unter anderem auch der französische Völkerrechtslehrer Scelle hingewiesen. Ich möchte damit die völkerrechtlichen Darlegungen schließen. Das, was in diesem Hamburger Gutachten noch vor Inkrafttreten des Besatzungsstatuts ausgeführt worden ist, gilt um so mehr nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts und nachdem ein ehrlicher Weg der Verständigung beschritten worden ist.
    Ich möchte meine Ausführungen mit dem alten Vers über die Farben Helgolands schließen. Möge die Zerstörung der Insel aufhören, möge endlich eine friedliche Arbeit dieses Land wieder aufbauen und wenigstens annähernd zu seiner ehemaligen Schönheit zurückführen, damit es dereinst wieder lauten darf und kann:
    Greun is dat Land,
    Witt is de Sand,
    Rot is de Kant;
    Dat sind de Farben von Helgoland.

    (Beifall rechts.)