Ich sagte heute vormittag zur Einleitung meiner Begründung, daß die Vorlage Nr. 175 den gesamten Umkreis der Beamtenpolitik in Bewegung gebracht habe. Die Diskussion, die wir inzwischen erlebten, bestätigt das nach Umfang und Inhalt in hervorragendem Maße. Wenn wir zum Ziel kommen wollen, müssen wir all das Grundsätzliche und Weitergreifende jetzt draußen lassen und uns auf das Nötige und Vorläufige beschränken. Die Anregungen, die in dieser Grundsatzdiskussion über die Vorlage hinaus gegeben worden sind, werden bei der Bearbeitung des endgültigen Gesetzes ihre Berücksichtigung finden.
Ich möchte jedoch zu den Ausführungen von Herrn Dr. Menzel und zu dem Antrag von Herrn Pannenbecker Stellung nehmen.
Herr Menzel hat hier einen ganzen Blumenstrauß von Argumenten präsentiert, und ich muß einige Blumen da herauspflücken. Herr Menzel hat von Stellungnahmen des Kabinetts, von Presse- und Rundfunkmitteilungen in der Richtung gesprochen, daß das Kabinett das Gesetz Nr. 15 als bundesverbindliche Grundlage akzeptiert hätte. Herr Menzel, Sie sind da irrigen Nachrichten zum Opfer gefallen, wie das ja leider bei der Presse und beim Rundfunk so geht.
— Also ich sage Ihnen nur: das hat nicht stattgefunden. Es würde zu weit führen, hier weiter auf Einzelheiten einzugehen.
Herr Menzel, Sie haben vor allen Dingen darauf angespielt, daß die Bundesregierung verfassungstreu handeln müßte, und Sie haben auf den Artikel 124 Bezug genommen. Das ist ein sehr ernst zu nehmender Einwand, wenn er berechtigt wäre. Der Artikel Nr. 124 lautet:
Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereichs Bundesrecht.
Ich erkläre, daß Militärregierungsrecht auf dem Umweg über den Artikel 124 keinesfalls Bundesrecht wird.
Dieser Appell an die Verfassungstreue ist also völlig abzulehnen.
Sie haben sodann als eine besonders amüsante Blume etwas präsentiert, was Sie schon im Bundesratsausschuß bei den dortigen Erörterungen gebracht haben und ihnen offenbar so gut gefällt, daß Sie nicht unterlassen konnten, es hier noch einmal aufzutischen. Sie sagten, daß die Vorlage Nr. 175 Anlaß geben könnte, auch Regierungspräsidenten, Bürgermeister und andere Beamte außer Funktion zu bringen, und Sie haben sogar den Föderalismus bemüht, um dies abzuwehren. Herr Dr. Menzel, es ist Ihnen schon im Bundesratsausschuß gesagt worden, daß diese Bezugnahme in einer Anlage aus einem reinen Schreibversehen entstanden ist, und im übrigen bedarf es ja wohl nur eines Blickes auf die Überschrift und den o Inhalt des § 1 des Gesetzes. Wir diskutieren hier über ein Gesetz, das die Rechtsverhältnisse von Bundesbeamten regeln soll, und im § 1 steht ausdrücklich, daß es sich auf diesen Anwendungskreis beschränkt. Föderalistische Bemühungen, um bayerische Bürgermeister oder schleswig-holsteinische Landräte zu schützen, sind also durchaus fehl am Platze.
Wenn Sie im übrigen Bedenken geltend gemacht haben, daß wir reaktionäre Urständ feiern wollten, so kann ich nur sagen: Lassen Sie uns schnelle Arbeit tun, dann kommen wir über all das alsbald hinweg. Ihr Gesamturteil über die Vorlage Nr. 175 war ja wohl das, daß es in die Kategorie I gehört und nicht in V. Ich habe gesagt, daß in der Mehrzahl der Länder in den drei Zonen die Beamtenverhältnisse noch bis zu diesem Tag auf der Grundlage des Gesetzes von 1937 geregelt sind, befinde mich also in allerbester Mitläuferschaft.
Sodann, Herr Dr. Menzel, haben Sie — in Umschreibung — von zwei Beamten gesprochen, die jetzt im Bundesdienst tätig seien. Dem einen wird nachgesagt, daß er einen ominösen Kommentar geschrieben habe, und dem andern, daß er wegen Fragebogenfälschung verurteilt sei. Ich habe als Bundesinnenminister mit diesen beiden Beamten — ich weiß, welche Fälle Sie meinen — unmittelbar nichts zu tun, jedenfalls um keinen Deut mehr als Sie, Herr Dr. Menzel, der Sie Innenminister von Nordrhein-Westfalen sind, wo diese beiden Beamten bis heute noch im Amt sind.
Hier bei der Bundesregierung wirken diese beiden Herren ja nur kommissarisch.
Ich weiß auch — und Sie wissen es selber ebenfalls —, warum diese beiden Herren in Nordrhein-Westfalen noch im Amte sind; denn wir haben uns zu früherer Zeit im Kabinett Nordrhein-Westfalen über die Einzelheiten dieser Fälle unterhalten, und da ist ja auch manches von Ihnen anders gesagt worden, als Sie es jetzt der Bundesregierung ankreiden wollen.
Zu dem Antrag Pannenbecker, einen Ausschuß einzusetzen, wonach die Einstellung von Beamten gewisser Kategorien einer Mitwirkung dieses Ausschusses bedürfen soll, möchte ich nur sagen, daß Herr Pannenbecker offenbar eine Stadtverordnetenversammlung mit dem Bundesparlament verwechselt.
Der Personalausschuß der Stadtverordnetenversammlung von Oberhausen kann sich beschlußmäßig in die Einstellung jedes Inspektors oder Stadtrats einschalten; aber der Bundestag kann dergleichen nicht tun. Ein Bundestagsausschuß kann nach dem Grundgesetz nicht mehr Funktionen ausüben als das Parlament, und das Parlament kann sicherlich bei der Anstellung von einzelnen Personen nicht mitwirken. Das wäre keine Aufgabe der Legislative. Hier hat die Bundesregierung, hier hat die Exekutive die Vorhand. Es möchte allenfalls daran gedacht werden, kritische Fälle durch einen Untersuchungsausschuß im Sinne des Artikel 44 des Grundgesetzes einmal nachzuprüfen; aber das war in dem Antrag nicht gemeint und sollte wohl noch als verfrüht erscheinen. Ich bitte deshalb, diesen Antrag von Herrn Pannenbecker abzulehnen.