Rede:
ID0101802000

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    Vokabeln: 8
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    6. Abgeordnete: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 18. Sitzung. Bonn, den 24. und 25. November 1949 449 18.. Sitzung Bonn, 24. und 25. November 1949. Geschäftliche Mitteilungen 449C, 464D, 485C, 527C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) 449D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksache Nr. 175) . . 449D Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . . 449D, 467D Strauss (CSU) . . . . . . 451D, 472A B) Dr. Menzel (SPD) . . . 455B, 469A, 471C Gundelach (KPD) 460C Pannenbecker (Z) 461B, 471C Dr. Nowack (FDP) 461D Farke (DP) 464D Donhauser (BP) 465B Dr. Miessner (NR) 466D Mensing (CDU) 467C Dr. Becker (FDP) 468D Dr. Leuchtgens (NR) 470B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 471A Unterbrechung der Sitzung . 472B Erklärung der Bundesregierung . . 449D, 472B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 472B, 501A, 510D, 524A Unterbrechung der Sitzung . . 476D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 477A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 477A, 484C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 481A Dr. Baade (SPD) 485C Kiesinger (CDU) 491B Gockeln (CDU) 496C Dr. Schäfer (FDP) 497D Loritz (WAV) 502B, 511C Dr. von Merkatz (DP) 502D Dr. Baumgartner (BP) . 505A Fisch (KPD) 506B Frau Wessel (Z) 516C Dr. Richter (NR) . . . . . . . 518A 1 Ollenhauer (SPD) 521B Unterbrechung der Sitzung . . 525C Bausch (CDU) 526A Euler (FDP) 526D Abstimmungen . . . . . . .. . . 526B Nächste Sitzung 527C Die Sitzung wird um 10 Uhr 20 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Anton Donhauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Auftrage meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir mit dem Grundgedanken und dem Grundsätzlichen des in dem Regierungsentwurf niedergelegten Verfahrens einverstanden sind.
    In einigen Punkten aber haben wir Bedenken. Ehe ich sie im einzelnen anmelde, erlauben Sie mir, daß ich einige Bemerkungen zum Verlauf der Debatte mache. Ich habe heute mit Bedauern festgestellt, daß niemand, weder der Herr Bundesminister des Innern noch sonst jemand hier im
    Hause ein Wort des Dankes gefunden hat für die vielen Tausende und Zehntausende kleiner Beamter, die in den unglückseligen Jahren von 1945 bis 1948 unbestechlich geblieben sind, die trotz eines unglaublichen Hungerlohns ihre Arbeit pflichtgetreu getan haben. Niemand hat diesen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienste ein Wort des Dankes und der Anerkennung gegesagt! Erinnern Sie sich doch, meine Damen und Herren, an diese Zeiten vor der Währungsreform, als jeder kleine Beamte und Angestellte, der für einen Hungerlohn von 200 Mark, 250 oder knapp 300 Mark seinen Dienst tat und seine Pflicht erfüllte, ausgelacht worden ist von jedem sogenannten Geschäftsmann oder was sich so nannte, der in der Lage war, in einem Bruchteil der Arbeitszeit eines Beamten oder Angestellten ein Vielfaches dessen zu verdienen.
    Wir sollten uns davor hüten, immer gleich ganze Gruppen unseres Volkes zu bezichtigen. Wir neigen überhaupt dazu, Kollektivurteile im eigenen Hause und im eigenen Volke zu fällen und Sündenböcke für alle unsere nationalen Fehler herauszusuchen. In weiten 'feilen unseres Volkes herrscht die Auffassung, als ob man heute, nachdem es die Juden oder andere nicht mehr gut sein können, nun die Beamten als Sündenböcke in die Wüste schicken könnte.
    Sicherlich hat die gesamte Beamtenschaft ihre Fehler wie wir alle, und einer der hervorstechendsten Fehler ist ihr Standesdünkel. . Aber das ist durchaus nicht nur ein Fehler der deutschen Beamtenschaft. Der Standesdünkel soll etwas sein, was uns Deutschen insgesamt anhaftet. Es soll beispielsweise Abgeordnete hier im Hause geben, die sich sehr gern mit diesem Prädikat „Abgeordneter" angesprochen hören. Es soll auch Abgeordnete geben, die beispielsweise, auch wenn sie es nicht besonders eilig haben, an der Rheinfähre um jeden Preis auf ihrem Vorfahrtsrecht bestehen, damit ja der Untertan merkt, wo oben und unten ist.

    (Lebhafte Zurufe: Sehr gut! — Heiterkeit.) Ich möchte also empfehlen, daß wir uns in Zukunft überhaupt davor hüten, gleichgültig, von welcher Partei wir kommen, samt und sonders Kollektivbezichtigungen gegen eine Landsmannschaft, einen Stand oder eine Partei auszusprechen,


    (Lebhafte Zurufe links.)

    — Jawohl, meine Damen und Herren! Ich möchte gerade in diesem Zusammenhang dem Herrn Vorredner von der SPD, Herrn Abgeordneten Menzel
    — oder muß ich vielleicht sagen: dem Herrn Minister Menzel? —,

    (lebhafte Zurufe: Nein!)

    etwas entgegenhalten. Wenn Sie mit Recht einige Auswüchse beispielsweise bei den deutschen Korporationen gegeißelt haben — ich komme bei Gott nicht in den Verdacht, ein Verteidiger des deutschen Korporationswesens von Anno dazumal zu sein, denn ich bin kein Akademiker —, dann möchte ich Ihnen, Herr Abgeordneter Menzel, in diesem Zusammenhang aber doch sagen: die Sucht, seinen näherstehenden Organisationsmitgliedern Vorteile zu verschaffen, Posten zu verschaffen, ist auch nicht ein besonderes Kriterium unserer gewesenen Korporationen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Ich glaube, die erfolgreichste und mächtigste Korporation auf diesem Gebiet ist die deutsche Sozialdemokratie,

    (lebhafte Rufe: Sehr richtig! und Händeklatschen rechts. — Pfuirufe bei der SPD)



    (Donhauser)

    die bis zum heutigen Tage auch nicht besonders erfolgreich gegen das durchaus begreifliche menschliche Bestreben, seinen engeren Freunden Vorteile zu verschaffen, angekämpft hat.

    (Zuruf von der SPD. — Gegenruf des Abg. Dr. Baumgartner: Es gibt mehr Beauftragte auch ohne Bezüge!)

    Meine Damen und Herren! Es scheint mir heute aber doch besonders wesentlich zu sein, noch auf den Vorschlag des Bundesrats hinzuweisen, den § 3 abzuändern. Wir unterstützen auch da die Regierung in vollem Umfange, denn es erscheint uns sehr gefährlich, den deutschen Beamten in diesem Zusammenhang auf eine Verfassung festzulegen, die er zwar getreulich zu erfüllen hat, die aber trotzdem in vielen entscheidenden Punkten durchaus reformbedürftig ist.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Gerade dann, wenn Sie erwarten, meine Damen und Herren, daß das künftige deutsche Beamtengeschlecht Verantwortung trägt und eigene Entschlüsse fassen kann und fassen soll, dürfen Sie ihm auf politischem Gebiet nicht solche einschneidenden Fesseln anlegen, die mit Demokratie, nebenbei bemerkt, überhaupt nichts mehr zu tun haben.
    Meine Damen und Herren! Wir haben schon bei den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Schumacher anläßlich der Regierungserklärung gehört, daß der Anspruch angemeldet worden ist, die politischen Parteien bei der Besetzung künftiger Beamtenposten paritätisch zu beteiligen.

    (Abg. Schoettle: Der Anspruch ist nicht angemeldet worden!)

    Wenn ich die Verfassung richtig verstanden habe, kennt sie nur e i n Ordnungsprinzip, das Anspruch auf paritätische Berücksichtigung hat, nämlich die Landsmannschaften.

    (Zurufe links: Aha! — Gegenrufe von der BP: Sehr richtig!)

    Ich bitte Sie, sich die Verfassung daraufhin einmal anzusehen. Wir hätten auch erwartet, daß der Herr Bundesminister des Innern in seinen Ausführungen, wenn schon nicht im Gesetzentwurf selbst, einige Hinweise bringt, die diesem Prinzip, das im Grundgesetz verankert ist, gerecht werden.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Wo stehen die Parteien in der Verfassung?)

    Wenn wir so weitermachen, werden wir es erleben, daß auf allen Gebieten paritätische Forderungen angemeldet werden, daß morgen nicht nur die politischen Parteien ihre Paritäten zur Beteiligung an der Futterkrippe fordern, sondern daß übermorgen alle möglichen anderen Organisationen kommen, vielleicht die Religionsgemeinschaften und am Tag darauf die Glatzköpfigen oder die Rothaarigen.

    (Zurufe links: Oder die Bayernpartei!)

    Meine Damen und Herren, entweder bekommen wir wieder ein sauberes, unbestechliches Berufsbeamtentum, das nicht nach Parteien gruppiert ist, oder wir bekommen überhaupt keine saubere Staatsverwaltung mehr.

    (Abg. Schoettle: Fragen Sie mal den Herrn Arbeitsminister, wie um seine nachgeordneten Beamten gerauft worden ist!)

    Wir sind uns jedenfalls darüber klar, daß dem Herrn Bundesminister des Innern eine ganz große Aufgabe und eine große Veranwortung erwächst. Herr Bundesminister! Sie wissen ebenso wie wir alle im Hause, daß die Bürokratie der Verwaltung, insbesondere aber die ehemalige Reichsbürokratie und somit die heutige Bundesbürokratie, sich nicht gerade übermäßiger Beliebtheit im Volke erfreuen. Sie haben durch eine geschickte Auswahl der Männer, die uns in Zukunft verwalten sollen, die Möglichkeit, dafür zu sorgen, daß eine organische Verbindung zwischen Volk und Beamtentum zustande kommt. Das setzt aber voraus, Herr Bundesminister, daß auf jeden Fall das natürlichste und nach dem Wortlaut des Grundgesetzes einzig mögliche Ordnungsprinzip, nämlich das landsmannschaftliche, gewahrt wird. Wenn sich die Bundesregierung als so instinktlos erweisen sollte, irgendwo in eine ausgesprochen bäuerliche Gegend, meinetwegen Südbayerns, Menschen zu schicken, die nach ihrer Bildung, ihrem Herkom- men und ihrer ganzen Mentalität dort einfach hinpassen wie die Faust aufs Auge, dann dürfte sic sich nicht wundern, wenn man eine solche Verwaltung als landfremd, unter Umständen sogar als eine Zwingherrschaft ansieht.
    Meine Damen und Herren! Es wird wohl niemals möglich sein, durch Vorschriften oder gar durch Gesetzesparagraphen diese Dinge befriedigend bis ins einzelne zu lösen. Wir müssen von der Bundesregierung erwarten können, daß sie beim Aufbau der kommenden Bundesverwaltung soviel Fingerspitzengefühl und soviel Instinkt entwickelt, daß diese Dinge, wie wir sie vor allem im gesamten Verlauf der nationalsozialistischen Verwaltungsherrschaft erlebt haben, sich nicht wiederholen. — Das, glaube ich, mußte zur Ergänzung der heutigen Debatte gesagt werden.

    (Lebhafter Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Miessner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Wir sind etwas überrascht, daß die Debatte zu dem vorläufigen Gesetz hier schon einen solchen Grundsatzcharakter angenommen hat. An sich hatten wir nicht beabsichtigt, dazu zu sprechen. Nachdem aber nun von den anderen Parteien grundsätzliche Ausführungen gemacht worden sind, möchten wir einige Punkte hervorheben, die uns für das Berufsbeamtentum wesentlich erscheinen.
    Wir sind mit der vorläufigen Regelung insofern einverstanden, als hier auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums Bezug genommen wird. Ein Hauptgrundsatz des Berufsbeamtentums muß das Leistungsprinzip sein. Dieses Leistungsprinzip möchten wir in allererster Linie fordern und damit jegliches Parteibuchbeamtentum ablehnen. Wenn Sie einmal ins Leben sehen und zum Beispiel einen Landrat betrachten, der ein Berufsbeamter ist, dann ist es ziemlich gleichgültig, ob der Mann von Partei wegen SPD- oder FDP- oder CDU-Mann ist; bei ihm wird dann erfahrungsgemäß seine fachliche Aufgabe und sein fachliches Wissen so im Vordergrunde stehen, daß dieses überwiegt und er sachliche Arbeit leistet. Ich selber bin bis zur Bundestagswahl Berufsbeamter gewesen und kann Ihnen hier aus meiner eigenen Sicht diese praktische Erfahrung sagen. Wenn man


    (Dr. Miessner)

    also das Leistungsprinzip voranstellt — was wir fordern —, dann gibt es von allein keine Parteibuchbeamten mehr.
    Mein Herr Vorredner hat den Beamten ein gutes Wort zukommen lassen wollen, indem er darauf hinwies, daß sie bei schlechter Bezahlung in der Reichsmarkzeit während der letzten Jahre nach dem Kriege ihre Pflicht getan haben. Ich möchte das noch dahin ergänzen, daß sie nicht nur für schlechtes Geld ihre Arbeit geleistet haben, sondern daß sie sich auch als völlig unbestechlich erwiesen haben. Mir persönlich ist kein Fall von Richterbestechung bekannt, und auch bei der Finanzverwaltung gibt es nur ganz geringe Fälle von Bestechung, obwohl doch diese Verwaltung, die dauernd mit Geld umzugehen hat, wahrhaftig leicht in die Lage gekommen wäre, hier vom Wege abzuweichen.
    Ich möchte aber der Öffentlichkeit doch eines sagen: daß man nämlich die Berufsbeamten nicht mit denjenigen Kräften verwechseln darf, die nach 1945 vom Volk als sogenannte „Beamte" in den Wirtschafts-. in den Wohnungs- oder in den Kraft Fahrzeugämtern saßen. Diese waren keine Berufsbeamten. Das wird ja leider von der Öffentlichkeit immer wieder verwechselt und fälschlicherweise als belastend für das Berufsbeamtentum angeführt, indem man dann in Bausch und Bogen sagt: Seht, wie sie sich benehmen. In Wirlichkeit ist aber gerade diese Zeit ein klassischer Beweis dafür, wie notwendig es ist, für wirkliche Staatsaufgaben, sagen wir, für hoheitliche Funktionen, nur Berufsbeamte zu nehmen. Nicht erforderlich ist es, in einem städtischen Wasserwerk oder in einer städtischen Sparkasse Beamte einzusetzen; da macht es der Ingenieur bzw der Kaufmann besser. Aber hoheitliche Aufgaben müssen von Berufsbeamten wahrgenommen werden. Hier hat sich das eigentliche Berufsbeamtentum ganz tadellos bewährt. Man sollte daher an den Grundsätzen des Berufsbeamtentum nicht ohne Not rütteln.
    Ich möchte nur noch zu einem Punkt kommen, nämlich zu der Frage der Disziplinargerichtsbarkeit. Das ist eine Sache, die den Nicht-Beamten weniger geläufig ist. Man will heute die Disziplinargerichtsbarkeit doch mehr oder weniger in den Hintergrund drängen und sie durch die Allgewalt des Personalamts ersetzen. Wir von der Nationalen Rechten lehnen das auf das entschiedenste ab, weil man mit der Beseitigung der Disziplinargerichtsbarkeit das Berufsbeamtentum aus den Fugen hebt. Nur wenn der Beamte, der ja ständig unter Vorgesetzten lebt, das sichere Gefühl hat, nicht auf Gedeih und Verderb seiner Vorgesetztenskala unterworfen zu sein, sondern die Möglichkeit zu haben, irgendwelche Vorwürfe durch eine Gerichtsinstanz — das ist nämlich das Disziplinargericht — nachprüfen zu lassen, nur dann ist und bleibt der Beamte innerlich der freie Mensch, der dem Gesetz unterworfen ist und der gerade und aufrecht handeln kann. Nimmt man ihm daher diese Möglichkeit, so muß der Beamte zwangsläufig zu einem Kriechertyp *der etwas dergleichen werden. Es ist uns auch aus einem andern Grunde unverständlich, wieso man von links die Disziplinargerichtsbarkeit angreift. Gerade nach 1945 ist doch durch Überwindung der Diktaturmethoden der Schrei nach demokratischen Einrichtungen wie z. B. unabhängigen Verwaltungsgerichten aufgekommen. Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sämtliche Parteien, die hier sitzen, gefordert. Wenn man es aber für erforderlich hält, für Dinge, bei denen es sich meistens nur darum dreht, ob der Staatsbürger diese oder jene Geld- oder Sachleistung zu erbringen hat, eine Gerichtsbarkeit zu schaffen, um wieviel mehr sollte man dann für den Beamten, wenn es für ihn um Existenzfragen geht, eine gerichtliche Nachprüfung für richtig halten. Es ist uns daher völlig unverständlich, daß man nach 1945, da alles von Demokratie redet, ausgerechnet gegen die doch bestimmt demokratische Einrichtung einer unabhängigen Disziplinargerichtsbarkeit verstoßen will.
    Auf weitere Punkte möchte ich nicht zu sprechen kommen. Ich nehme an, daß diese in einer späteren Generaldebatte zur Sprache kommen werden.