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Die Frage der Lager hat uns in den letzten Wochen außerordentlich bewegt. Die Zustände, die sich dort entwickelt hatten, waren wirklich nicht duldbar. Sie sind unterdessen, wie mir insbesondere der Herr Landesflüchtlingsminister von Niedersachsen noch heute mitgeteilt hat, bereinigt. Außerhalb des Lagers befindet sich niemand.
Im übrigen ist die Frage grundsätzlicher Natur zu bereinigen. Es ist von mir der Entwurf für eine Rechtsverordnung auf Grund des Artikel 119 des Grundgesetzes im Zusammenhang mit Artikel 11 vorbereitet. Die Dinge liegen dem Bundesrat und dem Flüchtlingsausschuß des Bundesrats bereits vor. Es ist gestern in die beiden Lager Uelzen und Gießen je ein Bundesflüchtlingskommissar geschickt worden, der die Verhältnisse dort untersucht und für Abstellung sorgen wird. Ich kann aber nur betonen, daß die ganze Frage von viel weitertragender Bedeutung ist und ihre grundsätzliche Regelung finden muß. Darüber schweben zwischen den Ländern und den einzelnen Ministerien hier sehr eingehende Verhandlungen. Der Bundesrat wird in allernächster Zeit eine Rechtsverordnung vorgelegt bekommen, damit er seine Zustimmung erteilt. Praktisch sind im Augenblick die Verhältnisse bereinigt. Daß stets die Gefahr droht, daß mit den Überschreitern der Ostzonengrenze große Massen hereindrängen, ist eine andere Frage, die uns schwer bedrückt.