Rede:
ID0101501000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. November 1949 351 15. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. November 1949. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 351C, 360D Anträge der Fraktion der KPD betr. Demontageverweigerer Drucksachen Nr. 7 u. 11) 351D Paul (KPD), Antragsteller . . 351D, 352C Schoettle (SPD) 352B Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Drucksache Nr. 117) . . . . . . . . 352D Arndgen (CDU), Antragsteller . . 352D Richter (SPD) 353B Nuding (KPD) . . . . . . . . 353D Dr. Wellhausen (FDP) 354C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen. betr. Maßnahmen zur Bekämpfung der Notstände bei den Vertriebenen (Drucksachen Nr. 33 und 125) . 354D Dr. Wenzel (SPD), Berichterstatter . 354D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen. betr. Arbeitsbeschaffung für Heimatvertriebene (Druck- sachen Nr. 77 und 126) 355D Reitzner (SPD), Berichterstatter . 355D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen. betr. Stellenbesetzung in den Bundesministerien mit Schwerbeschädigten (Drucksachen Nr. 81 und 131) . . . . . 356B Bazille (SPD), Berichterstatter . . . 356B Mündlicher Bericht der Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Versorgungsbezüge der Kriegsopfer und über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst, Dr. von Brentano und Gen. betr. Vorlage eines Überbrückungsgesetzes z. KB-Leistungsgesetz (Drucksachen Nr. 107, 108 und 130) . . . . . . . . . . . . . . 356D Bazille (SPD), Berichterstatter . . 356D Renner (KPD) 357B Frau Kalinke (DP) (zur Geschäftsordnung) 358C Mündlicher 'Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Einfügung eines neuen § 48a (Finanzvorlagen) in die vorläufige Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 59 und 129) . . . 358D Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 358D Anfrage der Abg. Frau Dr. Brökelschen und Gen. betr. Durchgangslager Bohldamm (Drucksache Nr. 110) 359A, 360A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 359A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen . 360B Anfrage der Abg. Frau Wessel und Gen. betr. Anschlag im Pressehaus über die Abwertung der D-Mark (Drucksache Nr. 122) 359A Dr. Reismann (Z) . . . . . . 359B, D Schäffer, Bundesminister d. Finanzen 359C, 360A Anfrage der Abg. Renner und Gen. betr. Anschlag im Pressehaus über die Abwertung der D-Mark (Drucksache Nr. 123) . 360C Renner (KPD) . . . . . . . . 360C Nächste Sitzung 360D Die Sitzung wird um 11 Uhr 16 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag Drucksache Nr. 117 will meine Fraktion, der Regierungserklärung folgend, die Regierung ersuchen, ein Gesetz zur Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorzulegen, ein Gesetz, in dem unter Beachtung der zeitgemäßen Entwicklung das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer verankert ist. Nachdem durch das Betriebsrätegesetz vom Jahre 1920 eine erste Entwicklung der Betriebsdemokratie und


    (Arndgen)

    Betriebsverfassung angebahnt war, erlebten wir in dieser Entwicklung im Jahre 1933 eine jähe Unterbrechung. Heute sind die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, soweit sie betriebliche Angelegenheiten berühren, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 22 geregelt. Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 ist aber nur ein Rahmengesetz, mit dem nur gearbeitet werden kann, wenn es durch Ausführungsgesetze ausgefüllt ist. Seit Anfang 1947 haben wir in den Ländern der amerikanischen Zone und der ehemals französischen Zone sogenannte Betriebsrätegesetze gehabt, die als Ausführungsbestimmungen zu dem Kontrollratsgesetz gelten konnten. Soweit in diesen Betriebsrätegesetzen das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer geregelt war, sind die Paragraphen dieser Bestimmungen von den damaligen Militärregierungen dieser Länder suspendiert worden. Sie sind suspendiert worden, weil die Militärregierungen auf dem Standpunkt standen, daß es Sache des Bundes sei, der jetzt errichtet worden ist, diese Dinge zu regeln. Auch waren die Rechtsbestimmungen für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesen Gesetzen verschieden festgelegt. Es ist daher
    jetzt an der Zeit, durch einheitliche Gesetzesbestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einer Weise zu regeln, wie es die augenblicklichen und kommenden Zeitverhältnisse bedingen, und auch das Mitbestimmungsrecht in irgendeiner Weise in einem Gesetz für den gesamtdeutschen Bund zu regeln.
    Meine Damen und Herren! Die Arbeitnehmerschaft ist, wenn man ihre Entwicklung seit Beginn der Industrialisierung verfolgt hat, heute mündig geworden. Die Arbeitnehmerschaft hat durch wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen, die sie im Laufe dieser Zeit selbst geschaffen hat, gezeigt, daß sie auch in der Lage ist, Verantwortung in der Wirtschaft zu übernehmen. Ich brauche nicht nur an die Gewerkschaften zu erinnern, sondern ich kann an die Genossenschaften auf den verschiedensten Gebieten verweisen, die uns heute klar zeigen, daß die Arbeitnehmerschaft in der Lage ist, auf wirtschaftlichem Gebiet die Verantwortung mitzutragen.

    (Sehr richtig!)

    Wenn wir heute feststellen, daß die Arbeitnehmerschaft in der Politik, bei den öffentlichen Behörden und auf sonstigen Gebieten gleichberechtigt mit die Verantwortung trägt und zur Verantwortung mitbestimmend herangezogen wird, dann bin ich der Auffassung, daß jetzt die Zeit gekommen ist, um die Arbeitnehmerschaft gleichberechtigt auch in der Wirtschaft neben den Unternehmer als dessen Mitarbeiter hinzustellen.
    Weil ich dieser Auffassung bin, bitte ich das Hohe Haus, dem Antrag Drucksache Nr. 117 die Zustimmung zu erteilen.

    (Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Sie haben die Ausführungen des Herrn Antragstellers gehört. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Richter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion ist für ein modernes, zeitgemäßes Betriebsrätegesetz, das für das gesamte Bundesgebiet Geltung haben soll. Sie ist nicht nur deshalb dafür, damit eine einheitliche Gesetzesgrundlage geschaffen wird,
    sondern sie ist auch der Ansicht, daß einzelne Ländergesetze manche Lücken und Mängel aufweisen, und daß das Gute, was in einzelnen Ländergesetzen enthalten ist, Grundlage für die Bundesgesetzgebung sein muß. Wenn der Versuch gemacht werden sollte, daß man hier eine Rückwärtsrevidierung, insbesondere auf dem Gebiet der Mitbestimmung, durchsetzen will, so wird sich die sozialdemokratische Fraktion mit aller Entschiedenheit dagegen wehren. Keinesfalls kann das Betriebsrätegesetz vom Jahre 1920 die Grundlage bilden; denn die Entwicklung ist seit 1920 nicht stillgestanden, sondern sie ist vorwärtsgegangen. Die Betriebsräte, die im Jahre 1945 ohne eine gesetzliche Grundlage wieder eingesetzt und von der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben und in den Verwaltungen gewählt wurden, haben bewiesen, daß ihre Existenz notwendig ist. Denn sie waren es, die gemeinsam mit ihrer Belegschaft die Trümmer in den Betrieben beseitigt, die Produktion in Gang gebracht und so die Voraussetzungen unserer Existenz geschaffen haben. Ich glaube, das muß eine Gesetzgebung auch berücksichtigen.
    Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 ist zwar ein Gesetz mit nur wenigen Bestimmungen, hat aber verschiedene Bestimmungen, die in dem neuen Gesetz verankert sein müssen. Dazu gehört, daß die Gewerkschaften berechtigt sind, Kandidaten aus der Belegschaft zur Wahl von Betriebsräten vorzuschlagen, ebenso die Betriebsräte zu beraten und an den Sitzungen teilzunehmen. Dazu gehört weiter, daß die Vereinbarungen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern über Lohn- und Arbeitsbedingungen dem Recht der Betriebsräte vorgehen.
    Wir sind der Auffassung, daß in der Vorlage der Bundesregierung die Bestimmung enthalten sein muß, daß die Betriebsräte einheitlich von allen Beschäftigten nach demokratischen Grundsätzen bei allen Unternehmungen und Behörden des privaten und öffentlichen Rechts zu wählen sind.
    Das sind die wesentlichsten Grundgedanken, die in der Vorlage der Regierung unter allen Umständen enthalten sein sollten. Das, was mein Herr Vorredner sagte, daß 1920 mit dem Betriebsrätegesetz der Anfang zur Schaffung einer Betriebsdemokratie gemacht wurde, ist richtig. Es ist weiter richtig, daß an Stelle der einseitigen Arbeitgeberanordnung die Mitwirkung der Betriebsvertretung getreten ist. Wir wissen aber auch, daß diese Mitwirkung insbesondere auf personellem und wirtschaftlichem Gebiet sehr eingeschränkt war, daß sie teilweise nur eine Mitberatung, ein Anhören bedeutete. Wir sind der Meinung, daß in dem Betriebsrätegesetz, welches der Bundestag zu verabschieden hat, klar und deutlich das gleichberechtigte Mitbestimmungsrecht sowohl auf sozialem wie auf personellem und auf wirtschaftlichem Gebiet zu verankern ist. Unter Beachtung dieser unserer Einstellung stimmen wir dem Antrag zu.