Rede:
ID0101400800

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Metadaten
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    Vokabeln: 114
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. November 1949 329 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. November 1949. Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Linnert . . . 329D Unfall des Abgeordneten Dr. Mücke . 330A Geschäftliche Mitteilungen . . 330A, B, C, 349D Eintritt der Abgeordneten Dr. Bertram, Hohl und Frau Dr. Ilk in den Bundestag 330B Überweisung der Anträge Drucksachen Nr. 73, 77 und 83 (neu) an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . . . . . . 330B Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ergänzung des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 134) . . 330C Antrag der Abg. Euler, Dr. Wellhausen u. Gen. betr. Abänderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 139) 330D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Loritz (Drucksache Nr. 132) . . . 330D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . . 331A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 331C Dr. von Brentano (CDU) ( zur Geschäftsordnung) 333B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz (Drucksache Nr. 133) . . . 333C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 333C Dr. Becker (FDP) . . . . . . . . 334B Loritz (WAV) . . . . 334C Dr. Schmid (SPD) 335A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 336B, 340A Renner (KPD) . . . . . . . . . 336D Strauss (CSU) . . . . . . . . . 346B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 339A Löfflad (WAV) 340C Bericht des Ausschusses zur Prüfung des vorläufigen Sitzes der leitenden Bundes- organe 341B Neuburger (CDU), Berichterstatter 341B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 341C Blank (CDU) (zur Geschäftsordnung) . 342A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) . 342A Dr. Etzel (BP) (zur Geschäftsordnung) 342B Dr. von Brentano (CDU) (zur Abstimmung) 343A Dr. Horlacher (CSU) (zur Abstimmung) 343B Antrag der Fraktion der KPD betr. Sitz der leitenden Bundesorgane (Drucksache Nr. 135) 343D Gundelach (KPD), Antragsteller . . 343D Neumann (SPD) 344B Dr. Krone (CDU) 345C Nuding (KPD) 345D Strauss (CSU) 337D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 346B, C Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 346C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksach Nr. 138 347A Vertagungsantrag 347B Dr. Horlacher (CSU) . . . . 347B, 3490 Antrag der Fraktion der KPD betr. Notopfer Berlin (Drucksache Nr. 136) 347B Rische (KPD), Antragsteller . . . 347C Mellies (SPD) . . . . . . . . 349A Nächste Sitzung 349D Die Sitzung wird um 16 Uhr 16 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich von Brentano


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich weise darauf hin, daß zwei Anträge vorliegen. Wir müssen getrennt abstimmen, und zwar über den Antrag, über den Herr Abgeordneter Ritzel berichtet hat, und über den Antrag, über den Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz berichtete.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, ich darf auf folgendes aufmerksam machen. Der Antrag Drucksache
Nr. 132 enthält den Antrag des Ausschusses, dern Antrag des Bundesministers der Justiz auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Loritz wegen Wirtschafts- und anderer Vergehen nicht stattzugeben. Der Antrag Drucksache Nr. 133, der unter Punkt 2 b behandelt wird, ist durch den Berichterstatter Herrn Abgeordneten Dr. von Merkatz überhaupt noch nicht behandelt worden. Es bleibt also nur abzustimmen über den Antrag Drucksache Nr. 132. Darf ich fragen, ob darüber im Hause allgemeine Klarheit herrscht?

(Zustimmung.)

Ich wiederhole deshalb meine Aufforderung: Wer für den Antrag Drucksache Nr. 132 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Bei einer Reihe von Enthaltungen mit zweifelsfreier Mehrheit angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 2 b der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz vom 25. Oktober 1949 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Loritz wegen eines gegen ihn anhängigen Verfahrens wegen verleumderischer Beleidigung (Drucksache Nr. 133); Berichterstatter Abgeordneter Dr. von Merkatz.
Dazu erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. von Merkatz als Berichterstatter das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als Berichterstatter des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität möchte ich zunächst lediglich die verfahrensrechtlichen Grundsätze dieses Falles darlegen. Es handelt sich um ein Verfahren gegen den Abgeordneten Loritz wegen verleumderischer Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage erhoben, bevor der Abgeordnete Loritz sein Mandat im Bundestag erhalten hat, hinsichtlich folgender ihm zur Last gelegter Tatsachen. Er habe fortgesetzt und wider besseres Wissen öffentlich behauptet: erstens, er sei in der Strafanstalt Stadelheim schlimmer behandelt worden als von der Gestapo; zweitens, in seiner Suppe hätten sich Verunreinigungen, Menschenhaare und sonstiger Dreck befunden; drittens, er habe Brot bekommen, das nach Urin und Kot geschmeckt habe und mit Urin getränkt gewesen sei; viertens, es sei vor seiner Gefängniszelle geäußert worden: „Den Mann machen wir auch noch fertig!" Diese öffentlich verbreiteten Tatsachen haben zu einer Anklage geführt.
    Unterdessen hat der Abgeordnete Loritz die Eigenschaft eines Abgeordneten erhalten. Der Bundestag hat auf Antrag des Abgeordneten Loritz vom 14. September 1949 auf Aussetzung eines gegen ihn anhängigen Verfahrens wegen verleumderischer Beleidigung beschlossen: Das gegen den Abgeordneten Loritz vor dem Landgericht München I eingeleitete Verfahren wegen verleumderischer Beleidigung ist auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland auszusetzen, bis eine Entscheidung des Bundestags über die Aufhebung der Immunität erfolgt. Daraufhin hat der Bundesminister der Justiz durch Schreiben vom 28. 10. 1949 beantragt, die Fortsetzung des gegen den Abgeordneten Loritz anhängigen Verfahrens wegen verleumderischer Beleidigung zu genehmigen. Der Antrag des Bundesjustizministers und die Akten Loritz wurden dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität vom Präsidenten des Deut-


    (Dr. von Merkatz)

    schen Bundestags mit Schreiben vom 17. 10. 1949 kurzerhand überwiesen. Im Zusammenhang mit der Prüfung dieses Falles sind die rechtlichen Grundsätze entwickelt worden, die ich Ihnen vorzutragen die Ehre hatte und die vom Ausschuß gebilligt worden sind.
    Nach Beratung im Ausschuß wurde folgendes Ergebnis erzielt. Dem Bundestag wird empfohlen, die vom Bundesminister der Justiz nachgesuchte Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Loritz wegen eines gegen ihn anhängigen Verfahrens wegen verleumderischer Beleidigung abzulehnen. Die Mehrheit des Ausschusses ist zu diesem Ergebnis nach gründlicher Prüfung der Akten gekommen. Es ist hier nicht der Ort, in eine Beweiswürdigung einzutreten und Aussage gegen Aussage zu werten und gegeneinanderzuhalten. Das ist Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und nicht des Parlaments. Für die Mehrheit des Ausschusses ergab sich aber für die rein politische Entscheidung das Ergebnis, daß der Sachverhalt nicht hinlänglich geklärt ist, um gemäß den Grundsätzen des Ausschusses festzustellen, daß es sich um ein rein kriminelles Verfahren handelt. Es bleibt die Möglichkeit, daß hierin auch politische Interessen mitspielen. Für die Mehrheit des Ausschusses ergab sich nach den von ihm selbst festgelegten Prinzipien daraus das Ergebnis, auch hier den Antrag des Herrn Bundesjustizministers auf Aufhebung der Immunität abzulehnen.