Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sachliche Debatte des heutigen Tages, die beinahe den Eindruck zuläßt, daß der Bundestag seinen etwas in Verruf geratenen politischen Ruf wieder hergestellt hat, ist immerhin ein Beweis dafür, daß es diesem Hohen Hause mit dem Vertriebenenproblem ernst ist, beweist aber auch, wie unrecht gewisse Kreise hatten, die uns Ostvertriebenen vor den Wahlen prophezeien zu müssen glaubten, die Parteien und Abgeordneten willden versagen. Inzwischen hat man eingesehen, daß keiner Fraktion und keiner Gruppe des Bundestags der gute Wille abzusprechen ist, uns Ostvertriebenen weitestgehend zu helfen. Die vorliegenden Anträge sprechen von dem Ernst der Lage, und Sie alle, meine Damen und Herren, erhalten sicherlich tagtäglich Briefe aus allen Ländern des Bundesgebiets, aus denen sich ergibt, in welcher verzweifelten Stimmung meine Landsleute draußen sind. Man erwartet jetzt draußen im Volk keine langen Reden, sondern man erwartet praktische Taten. Man muß an die Dinge mit ganz klarer, nüchterner Überlegung herangehen und darf dabei nicht in den Fehler der Demagogie verfallen, der draußen im Land von gewissen Leuten in Vertriebenenversammlungen leider noch immer begangen wird. Der Verlauf der heutigen Debatte hat uns einwandfrei gezeigt, daß der Bundestag sehr wohl erkannt hat, daß die Ostvertriebenen einer zur Zeit noch stillstehenden Kugel gleichen. Von den Arbeiten des Bundestags wird es abhängen, nach welcher Seite diese Kugel eines Tages rollen wird. An unserer sachlichen Arbeit also wird es liegen, den Vertriebenen endlich das Gefühl zu nehmen, Staatsbürger nur zweiter Klasse zu sein. An uns wird es liegen, die grundsätzlich von keiner Seite bestrittene Gleichberechtigung endlich Wirklichkeit werden zu lassen, damit der fünfte Stand wieder verschwindet. Wir Heimatlosen laus Ostdeutschland sind genau so gute Deutsche wie unsere Brüder und Schwestern im übrigen Deutschland. Wir haben nur die Postleitzahl geändert, und das auch noch nicht einmal durch unser Zutun. Die Behandlung, die wir hier im Westen erfuhren, entsprach nach unseren bitteren Erfahrungen weiß Gott nicht immer den Prinzipien der christlichen Nächstenliebe, aber auch nicht dem Grundsatz vom Sozialismus der Tat; wenn
wir auch gerne anerkennen, daß gerade die Kirchen, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und das Ausland viel, sehr viel für uns getan haben, jedenfalls mehr als der Vater Staat, der uns, seine ostdeutschen Kinder, anfangs und zum Teil auch heute noch oft genug schmählich im Stich gelassen hat. Wenn der Staat durch die mahnende Stimme erfreulicherweise auch der westdeutschen Volksvertreter nun endlich an seine Pflicht gegenüber den Heimatberaubten erinnert wird, so ist das nur dankbar zu begrüßen. Bei der Entscheidung über die vorliegenden Anträge wie überhaupt über alle Fragen, bei denen es um Recht für Bedrängte und Verdrängte und um Linderung sozialer Notstände geht, sollte für alle Abgeordneten der Absatz 2 des Artikels 16 des Grundgesetzes Richtschnur ihres Handelns sein: „Eigentum verpflichtet".
Gestatten Sie mir, daß ich nach diesen grundsätzlichen Ausführungen namens der Zentrumsfraktion zu den vorliegenden Anträgen Stellung nehme. Die Zentrumsfraktion stimmt dem Antrag der Deutschen Partei zu, daß bei der Finanzierung privater Wohnvorhaben aus öffentlichen Mitteln für jede neu erbaute Wohnung eine zweite Wohnung für vertriebene Familien bereitgestellt werden muß. Die Zentrumsfraktion bittet allerdings, bei der bevorstehenden Ausschußberatung darauf zu achten, daß dabei kinderreiche Familien bevorzugt behandelt werden. Der vorliegende Antrag gibt uns aber auch Veranlassung, das Hohe Haus auf einen Plan hinzuweisen, den unsere politischen Freunde schon im Wirtschaftsrat eingebracht haben, nämlich den sogenannten Stricker-Plan. Dieser Plan geht darauf hinaus, Ostvertriebenensiedlungen zu schaffen, in denen die Heimatvertriebenen landsmannschaftlich zusammengeschlossen werden und dort je nach ihrem Beruf tätig sein können. Er entspricht auch dem Programm, das die Zentrumspartei für die Bundestagswahl aufgestellt und in dem sie die Errichtung von Vertriebenensiedlungen mit eigenen industriellen und gewerblichen Betrieben gefordert hat, wo die Vertriebenen wieder in ihrem alten Beruf eingesetzt werden können. Dieser Plan ist, sollte er im Bundestag verwirklicht werden, nach unserer Überzeugung durchaus geeignet, auch die einheimische Bevölkerung, die uns hat aufnehmen müssen, zu entlasten. Im großen und ganzen gesehen würde der Stricker-Plan nach seiner Verwirklichung dazu beitragen, der Wahrung des sozialen Friedens zu dienen.
Mit den Vorrednern sind auch wir der Meinung, daß es wirklich nicht angebracht ist, in so großen Notzeiten, in denen wir leben müssen, statt Wohnungsbauten Vergnügungsstätten zu errichten. Die Zentrumsfraktion legt gesteigerten Wert darauf, daß endlich einmal die Massenlager und Flüchtlingslager verschwinden, weil sie diese menschenunwürdigen Unterkünfte als eine weiß Gott nicht empfehlenswerte Visitenkarte der neugebildeten Bundesrepublik betrachten muß.
Auch der zweite Antrag, der die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Länder betrifft und der sowohl von der CDU/CSU als auch von der SPD eingebracht worden ist, findet unsere Zustimmung. Nur bitten wir, dabei bedenken zu wollen, ob es nicht zweckmäßig erscheint, nicht nur nach wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen, sondern auch nach konfessionellen Gesichtspunkten vorzugehen. Diese Anregung entspricht nicht allein unserer grundsätzlichen Auffassung, sondern basiert auch auf einer dreijähri-
gen Erfahrung. Es wird im Ausschuß Gelegenheit sein, darauf noch näher zurückzukommen. Im übrigen sind wir der Meinung — und nun wende ich mich an diejenigen unter Ihnen, die in der französischen Zone oder überhaupt in den Ländern sind, die bisher noch nicht in dem notwendigen Maße Flüchtlinge aufgenommen haben —, daß die Leute, die dazu besonders berufen sind, bei der Aufnahme von Ostvertriebenen mit gutem Beispiel vorangehen müssen, damit sich solche peinlichen Zwischenfälle, wie sie sich nach einem Bericht in der Nummer 237 der „Frankfurter Neuen Presse" vom 11. Oktober 1949 im südbadischen Landkreis Freiburg im Breisgau abgespielt haben, nicht wiederholen.
Als Ostvertriebener, der für seine Landsleute hier im größten trizonalen Bundesland, in Nordrhein-Westfalen, ehrenamtlich tätig ist, muß ich allerdings folgende Überlegung zur Diskussion stellen. Ich bitte, bei den kommenden Ausschußberatungen im Interesse beider Seiten, sowohl der Einheimischen als auch der Ostvertriebenen, zu erwägen, ob es zweckmäßig wäre, das Land Nordrhein-Westfalen noch einmal zu sehr mit Ostvertriebenen zu belegen. Die in den Bombennächten des vorgangenen Weltkrieges stark angeschlagene britische Zone — in ihr prozentual am stärksten die ehemalige Provinz Westfalen, besonders der Regierungsbezirk Arnsberg — ist mit dem schon in normalen Zeiten stark bevölkerten Ruhrgebiet, das über eine Million Ostvertriebene hat, das am dichtesten besiedelte Land der ganzen Erde. Hier in Nordrhein-Westfalen kommen noch keine vier Quadratmeter Wohnraum auf eine Person. Das ist weniger, als in den modernst ausgestatteten Strafanstalten Amerikas dem ) Zuchthäusler zur Verfügung steht. Diese Feststellung soll nun nicht etwa heißen, daß in Nordrhein-Westfalen aller verfügbare Wohnraum zur Linderung der Wohnungsnot erfaßt wäre. Im Gegenteil, bei gutem Willen könnte noch immer Wohnraum erfaßt werden, der dann aber den noch zu Zehntausenden menschenunwürdig hausenden Ostvertriebenen und Westevakuierten zur Verfügung gestellt werden müßte.
Daß die Umsiedlung freiwillig geschehen soll, ist wiederholt betont worden. Wir bekennen uns selbstverständlich gleichfalls zu diesem Grundsatz. Ich möchte nur hinzufügen: Mit den Vertretern der Ostvertriebenen in Bayern stehen wir auf dem Standpunkt, daß zum Beispiel die Annahme des Antrags Nr. 23 der Bayernpartei, der eine Androhung von Rechtsnachteilen für die Ostvertriebenen vorsieht, praktisch einer zweiten Ausweisung gleichkommen würde.
Im Antrag Nr. 77 begrüßt das Zentrum alle Maßnahmen, die geeignet sind, ein umfassendes Wiederaufbauprogramm durchzuführen und im Rahmen einer großzügigen Arbeitsbeschaffung die Voraussetzungen für den produktiven Einsatz der Vertriebenen zu schaffen. Dazu aber ist es nach unserer Auffassung nötig, den Vertriebenen individuell dort anzusiedeln, wo er, um mit den Worten des Artikels 2 des Grundgesetzes zu sprechen, zu seinem „Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" kommt. Das ist nur dann möglich — und ich darf mich erneut auf das Grundgesetz, diesmal auf Artikel 12 berufen —, wenn alle Deutschen, also auch wir Ostvertriebenen, tatsächlich das Recht erhalten, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, das heißt, wenn man endlich die Zuzugssperre aufhebt. Andernfalls würde nach wie vor der heimatvertriebene Beamte auf einem weltabgeschiedenen Dörfchen und der heimatvertriebene Bauer vom Lande in der Stadt leben müssen und nie zu dem mit Recht geforderten produktiven Einsatz kommen. Schon daraus ergibt sich, daß dabei besonderes Gewicht auf eine kombinierte Lösung der Wohnungs- und Arbeitsstättenfrage der Kriegsgeschädigten aller Gruppen gelegt werden muß.
Bei der Gelegenheit würde es das Zentrum begrüßen, wenn die kommenden Ausschußarbeiten sich der Frage zuwenden würden, wie man am zweckmäßigsten Jugendwohnheime für Lehrlinge und Studenten schafft, die wegen der Wohnraumverhältnisse nicht bei ihren Angehörigen wohnen können oder deren Angehörige abseits ihrer Ausbildungsstätte untergebracht sind. Ich darf dem Ausschuß empfehlen, sich mit der Sozialverwaltung der Stadt Frankfurt am Main, Stadtrat Dr. Prestel, in Verbindung zu setzen. Er hat, soviel ich weiß, als erster und bisher einziger mit der Schaffung von Jugendwohnheimen einen vorbildlichen Anfang gemacht.
Wir sind auch der Meinung, daß man bei der Ausbildung unserer ostdeutschen Jugend unseren
Studenten und Abiturienten endlich Gelegenheit
geben sollte, die Universität zu beziehen. Nach statistischen Erhebungen steht fest, daß von den Studenten auf den Universitäten des trizonalen Bundesgebiets nur 3 Prozent Ostvertriebene sind.
Besonderen Wert aber legen wir darauf, daß sich die Ausschußarbeit wie überhaupt die kommende Sozialarbeit den Heimkehrern aller Gattungen zuwendet. Ich darf dem Hohen Haus schon jetzt die Mitteilung machen, daß die Zentrumsfraktion einen Antrag eingebracht hat, der verlangt, daß die Vorlage des Heimkehrergesetzes endlich und beschleunigt erfolgt, jenes Gesetzes, dessen Beratung in der 39. Vollversammlung des Wirtschaftsrats im Juli 1949 vertagt wurde, um es dem Bundestag zu überweisen.
In der Forderung nach praktischer Gleichberechtigung, wie sie in der Drucksache Nr. 78 erhoben wird, erblicken wir, soweit sie die Staatsbürgerschaft betrifft, eine Formulierung, die eigentlich gar nicht notwendig sein sollte oder, wenn sie aus gewissen formalrechtlichen Gründen notwendig wäre, zum mindesten sehr befremden müßte. Ich sagte schon, daß wir unsere Staatsbürgerschaft nicht geändert haben. Wir waren, ob im Memelland, in Masuren, unten in den Bergen Niederschlesiens oder im Industriegebiet Oberschlesiens, genau so gute Staatsbürger wie hier im westdeutschen Bundesgebiet. Wir sprechen dieselbe deutsche Sprache wie Sie, meine Damen und Herren, und haben nie eine andere Sprache gesprochen, eben weil wir diese genau so wenig reden können wie Sie.
Die Forderung nach der Gleichberechtigung im Pensionswesen haben wir schon in unserem Antrag Drucksache Nr. 20 erhoben. Zahlreiche Zuschriften haben uns bewiesen, daß wir damit Hunderttausenden von ostvertriebenen Beamten und Pensionären aus der Seele gesprochen haben. Ich möchte von dieser Stelle aus an den Bundestag die Bitte richten, die Frage der ostvertriebenen Beamten beschleunigt in Arbeit zu nehmen, weil das Elend, das in diesen Kreisen herrscht, praktisch schon so weit vorgeschritten ist, daß aus zahlreichen Briefen immer wieder herausklingt: Wenn das nicht bald geändert wird, weiß ich nicht mehr, wie ich mit meinen Angehörigen noch weiterleben soll. Wenn man hört, daß im Kreise Leer ein Beamter mit 4 Personen 23 D-Mark die Woche
l bekommt, so mag das als Beispiel dafür dienen. Erst heute mittag habe ich mit der Post einen Brief aus Bayern bekommen — ich habe ihn hier im Original und stelle das Original den Interessenten zur Verfügung —, in dem es heißt, daß nach dem Gesetz über die Zahlung von Zuwendungen an nichtbayrische Pensionäre vom 3. Mai 1948 — GVBl. Seite 95 — Zuwendungen nur an dauernd dienstunfähige Beamte gewährt werden dürfen. Das sind Zustände, meine Herren, die mit sozialer Gerechtigkeit weiß Gott nichts zu tun haben.
-- Der Brief liegt im Original vor; ich bitte, ihn einzusehen. Der Fall, der sich in Kiel abgespielt hat, wo ein ostpreußischer Beamter in seiner Verzweiflung Selbstmord verübt und seine vier Kinder in den Tod mitgenommen hat, sollte ein Fanal, eine mahnende Stimme sein, auf diesem Gebiet endlich einmal zur sozialen Gerechtigkeit zu kommen.
Wir verlangen weiter einen gerechten Ausgleich bei der jetzt angewandten Dritten Sparverordnung vom 19. März 1949 und sind der Meinung, daß es bei der Ausschußberatung darauf ankommen müßte, diesen gerechten Ausgleich zu schaffen. Denn fest steht doch, daß die einheimischen Beamten seit Mitte Mai 1945 ihre volle Pension bekommen haben, während in Nordrhein-Westfalen und vielleicht auch in einigen anderen Ländern erst jetzt die Auszahlung von höchstens 100 D-Mark an ostvertriebene Beamte erfolgt ist.
Ich möchte bei der Gelegenheit an das Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen die Bitte richten — und bei der Besetzung dieses Ministeriums ist diese Bitte ganz bestimmt nicht umsonst ausgesprochen —, sich auch der fast 1/4 Million ostvertriebener Handwerker und Handwerksmeister anzunehmen. Ich empfehle dem Herrn Minister, soweit das noch nicht geschehen sein sollte, mit der Betreuungsstelle ostdeutscher Handwerker in Hamburg, Holstenwall 12, in Verbindung zu treten. Wir begrüßen die Anregung, die neulich auf dem Weltkirchentag gemacht worden ist und die die Einrichtung eines eigenen Kreditinstituts für die ostvertriebene Wirtschaft betrifft. Wir würden es begrüßen, wenn es dem Ausschuß für Heimatvertriebene gelänge, diese Anregungen, die in der Mainzer „Allgemeinen Zeitung" Nr. 236 vom 11. Oktober 1949 nachzulesen sind, zu verwirklichen. Wir legen weiter Wert darauf, daß das Ministerium die engste Verbindung zu dem Verband der Beamten und Angestellten der öffentlichen Verwaltungen aus dem Sudetengebiet und aus dem ostdeutschen Gebiet herstellt, und bitten, wenn möglich, eine Hauptbetreuungsstelle zu schaffen und so vom Ministerium aus eine volksnahe Verbindung zu den Millionenmassen der ostvertriebenen Beamten herzustellen.
Die gerechte Lösung des Lastenausgleichs liegt dem Zentrum aufrichtig am Herzen. Die Bundesregierung, die nach den Worten des Herrn Bundeskanzlers Adenauer ja „so sozial wie möglich" zu handeln versprochen hat, wird bei der Lösung dieser zukunftsentscheidenden Frage ihre soziale Bewährungsprobe zu bestehen haben. Aber nicht nur die Bundesregierung, sondern auch der Bundestag.
Die Ostvertriebenen mit ihren 5 Millionen Toten in der Heimat, ihren auf Milliarden geschätzten
Sachwertverlusten, mit ihrem wohl nie wieder gutzumachenden Verlust der Heimat haben nach unserer Auffassung schon einen wesentlichen Teil an Reparationsleistungen getragen. Wir sind aber vernünftig genug, um einzusehen, daß man beim Lastenausgleich, der ja kommen wird, weil er kommen muß, wenn auch viele den Glauben an ihn schon verloren haben, den Bogen nicht überspannen darf. Wenn diese Frage ganz sachlich, klar und nüchtern von allen Beteiligten nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit gesehen wird, kann und wird sie auch gelöst werden, ohne den wirtschaftlichen Bestand und die politische Zukunft unseres Vaterlandes zu gefährden. Beim Lastenausgleich werden sich die Geister scheiden. Da wird es heißen, Farbe zu bekennen. Das Zentrum darf dieser Entscheidung mit Ruhe entgegensehen. Denn es hat die Abdeckung der Verpflichtungen wie gegenüber den Ausgebombten, den Nazigeschädigten usw. auch gegenüber den Heimatvertriebenen in seinem Aufruf vor der Wahl
zum Bundestag in seinem Programm zur Sozialreform als eine staatspolitische Notwendigkeit feierlich anerkannt.
Daß die Vorschüsse zur Hausratbeschaffung für Heimatvertriebene und alle Geschädigten in hinreichendem Maße erhöht werden sollen, um den vorliegenden Anträgen bis Ende 1949 entsprechen zu können, ist angesichts der furchtbaren Not dieser Volkskreise nur zu begrüßen.
Es ist schon so, wie es in dem Leitartikel der „Rheinischen Post" vom 28. September 1949 heißt — —
— Ja, der Herr Kollege Kuntscher hat erklärt, die sogenannte Soforthilfe stelle praktisch nicht mehr als eine „ergänzende Anordnung zu den allgemeinen Fürsorgebestimmungen" dar.
— Ich komme gleich zur Sache, meine Herren, beruhigen Sie sich!
Wir verlangen jedenfalls, daß die Hausrathilfe ebenso wie die Ausbildungshilfe bei den kommenden Ausschußberatungen entsprechend gewürdigt werden.
Ich habe nur den einen Wunsch, daß die heutige Debatte den Grundstein legen möge zu einem einheitlichen Gesetz im ganzen Bundesgebiet, bei dem es darum geht, uns Ostvertriebenen zu helfen.