Rede von
Dr.
Anton
Besold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wir verstehen durchaus die speziellen Sorgen des Vorredners bezüglich des deutschen Kulturgutes, das im Ausland liegt. Aber dazu ist es nicht notwendig, das Grundgesetz zu verletzen; denn dieser Schutz deutschen Kulturgutes im Ausland ist nicht Aufgabe eines kulturpolitischen Ausschusses, sondern ist Aufgabe einer Vertretung, die früher das Außenministerium hatte und die heute sicher in den besten Händen, nämlich beim Bundeskanzler selbst liegt.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie einen kulturpolitischen Ausschuß antizipativ gründen, so geben Sie dem Bund eine Zuständigkeit, die wirklich nicht vorgesehen ist.
In Artikel 56 des Grundgesetzes, in dem der Schwur auf das Grundgesetz festgelegt ist, heißt es, daß das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen sind. Wenn durch die Beratungen des Parlamentarischen Rates, die über acht Monate gedauert haben, klipp und klar festgelegt worden ist, daß kulturelle Angelegenheiten ausschließlich Angelegenheiten der Länder sind, so hat es auch mit Rücksicht auf Artikel 56 des Grundgesetzes dabei zu verbleiben.
Ich möchte hier — und zwar bezüglich all der Ausschüsse, gegen die wir Einspruch erhoben haben — gerade auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Schmid verweisen, der heute gesagt hat: Sowenig Staat als möglich, soviel Staat als notwendig. Das heißt bezüglich der Ausschüsse: sowenig Ausschüsse als möglich und soviel Ausschüsse als gerade notwendig. Wenn hier auf die Einflußnahme des Auslandes in kulturellen Angelegenheiten hingewiesen worden ist, so glaube ich, daß diese Gefahr viel mehr abgewendet ist, wenn in kulturpolitischer Hinsicht nicht eine zentrale Leitung vorhanden ist, sondern wenn die kulturellen Angelegenheiten den Ländern überlassen sind. Denn auf die einzelnen Länder kann vom Ausland aus nicht dieser globale Einfluß genommen werden.
Weil bezüglich kultureller Angelegenheiten dem Bund überhaupt kein Zuständigkeitsbereich gegeben ist, sind wir also unter allen Umständen gegen diesen kulturpolitischen Ausschuß. Die Fragen, die hier angedeutet worden sind, können auf anderer Ebene zum Nutzen und zum Frommen Deutschlands erledigt werden.