Rede von
Dr.
Ernst
Falkner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Meine Damen und Herren! Bitte, betrachten Sie es nicht als eine Anmaßung einer kleinen Fraktion, wenn wir uns erlauben, gegen einen Ausschuß Stellung zu nehmen, der von allen anderen Fraktionen gewünscht wird. Dieser Ausschuß soll sich mit den Möglichkeiten des Artikels 29 des Grundgesetzes beschäftigen,
dieses Artikels 29, der besagt, daß das Bundesgebiet unter Berücksichtigung der landsmannschaftlichen Verbundenheit, der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und des sozialen Gefüges durch Bundesgesetz neu gegliedert werden könne.
Dazu möchte ich bemerken, daß wir es im Stadium des Aufbaus eines Staates nicht für richtig halten, wenn man diesen Aufbau durch interne Fragen stört. Dazu kommt aber, daß in dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 in Ziffer 5 unter den Vorbehalten folgendes ausgeführt wird:
Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die allgemeine Frage der Neuregelung der Ländergrenzen. Ausgenommen im Falle von Württemberg-Baden und -Hohenzollern haben sich unsere Auffassungen
— „unsere", also die der Militärgouverneure — in dieser Frage nicht geändert, seitdem wir diese Angelegenheiten mit Ihnen am 2. März besprochen haben. Falls nicht die Hohen Kommissare einstimmig dahingehend übereinkommen, diese Auffassung zu ändern, werden die in diesen Artikeln vorgesehenen Vollmachten nicht ausgeübt werden können, und die Grenzen aller Länder, ausgenommen Württemberg-Baden und -Hohenzollern werden so, wie sie jetzt festgesetzt sind, bis zum Friedenschluß bleiben.
Nachdem diese Vorbehalte der Besatzungsmächte noch gelten, ist uns nicht verständlich, was dieser Ausschuß eigentlich bearbeiten soll. Vielleicht kann aber von den Antragstellern eine Begründung für die Einrichtung dieses Ausschusses gegeben werden.