Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Bayernpartei möchte ich zu der Angelegenheit folgendes erklären. Wir bedauern es, daß schon acht Tage nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts dieses Statut durch die Alliierte Kommission eine Auslegung erfahren hat, der wir nicht folgen können. In Ziffer 2. Buchstabe g ist nur von der Überwachung des Außenhandels und des Devisenverkehrs die Rede, im Englischen control. Also mehr eine beobachtende und nachträgliche Maßnahme; keineswegs aber Maßnahmen, die bereits eine detaillierte Anordnung vorwegnehmen. Wir haben doch in den letzten Jahren von seiten der Militärregierungen, wenn sie freundlich waren, oft ihre Befehle in der Form von Wünschen entgegengenommen. Man hat gewünscht, aber wir wußten: es war ein Befehl, wir haben es zu tun. Denn nach den Waffenstillstandsbedingungen hatten wir keine andere Möglichkeit. Dieser Zustand sollte mit dem Erlaß des Besatzungsstatuts endgültig beseitigt werden. Wir sollten wieder im Verkehr mit den Besatzungsmächten eine Rechtsbasis haben. Nach unserer Auffassung ist diese Rechtsbasis von der Alliierten Kommission verlassen worden.
Nicht nur das: sondern auch den nächsten Buchstaben h bitte ich zu beachten, wo es heißt: „die Überwachung innerer Maßnahmen nur in dem Mindestumfang, der erforderlich ist, um die Verwendung von Geldmitteln, Lebensmitteln und sonstigen Bedarfsgütern in der Weise sicherzustellen, daß Deutschlands Bedarf an äußerer Unterstützung auf ein Mindestmaß herabgesetzt wird." Es widerspricht dieser eigenen Anordnung der Alliierten.
Es ist, kurz gesagt, ein Befehl, dem wir nachkommen sollen, nicht die Anwendung des Rechts. Es ist besonders bedauerlich, daß in den ersten Tagen der Existenz der Bundesregierung solch eine Maßnahme getroffen wird. Was will man denn von seiten der Alliierten? Dieser Bundesregierung vom ersten Tage an Schwierigkeiten machen? Will man denn dieser Bundesregierung, die die unerhört wichtigen Maßnahmen des Wiederaufbaus, des Wohnungsbaus, der Eingliederung der Flüchtlinge zu regeln hat, vom ersten Tage an jede Autorität nehmen? Wir müssen uns dagegen verwahren, daß wir, die wir um unsere Existenz ringen, schon in den ersten Tagen mit solchen Schwierigkeiten zu rechnen haben. Als ob dieses Westdeutschland jetzt nicht auf seine eigenen Füße gestellt worden wäre und als ob wir nicht ein Besatzungsstatut hätten!
Weitere sachliche Ausführungen im einzelnen möchte ich nicht machen; sie sind schon von meinen Vorrednern weitgehend gemacht worden. Ich glaube auch nicht, daß es letztlich so entscheidend ist, ob der D-Mark-Kurs auf 22 oder 23 Cents festgelegt wird. Viel entscheidender ist, ob der deutsche Arbeiter und jeder andere deutsche Ver-
braucher für das Pfund Brot 5 oder 10 Pfennig mehr oder weniger zu zahlen hat.
Ich glaube deshalb, daß gerade diese internen Maßnahmen nicht von seiten der Alliierten geregelt werden sollten.
Der Erlaß der Militärregierung enthält auch verschiedene Widersprüche. Es heißt zum Beispiel in Artikel 2, daß diese Maßnahmen bis zum 1. Januar 1950 durchzuführen sind. Man nimmt also auf alliierter Seite an, daß diese Maßnahmen ein gewisses Zeitmaß der Anpassung benötigen. Andererseits steht nun aber in Artikel 3, und zwar in befehlsmäßigen Worten: diese Maßnahmen sind binnen 7 Tagen zu treffen. Wenn man nun aber binnen 7 Tagen so Hals über Kopf Maßnahmen treffen soll — obwohl in Artikel 2 steht, daß man eigentlich doch einige Monate braucht —, so ist das eine starke Präjudizierung dieser Maßnahmen nach Artikel 2, wenn man andererseits in Artikel 3 schon Sofortmaßnahmen verlangt.
Ferner bin ich der Auffassung: wenn man auf deutscher Seite die Abschaffung des Dumping verlangt — eine Forderung, der wir grundsätzlich ohne weiteres zustimmen können —, so sollte das nur unter der Voraussetzung geschehen, daß auch die anderen Staaten ihre Dumping-Maßnahmen abschaffen und nicht etwa ihren Export subventionieren wollen durch indirekte deutsche Subventionen, die sie bei uns verbieten.
Ich glaube mit meinem Vorredner, daß es geradezu eine Unterminierung der Idee des Marshallplans ist, wenn man jetzt mit diesen Befehlsbestimmungen wieder künstliche Wirtschaftsbeziehungen unter den europäischen Völkern erzwingt, über die wir doch endlich zu einer natürlichen Verbindung der Wirtschaften kommen sollten.
Ich bitte deshalb im Namen meiner Fraktion, daß die Bundesregierung der Hohen Kommission das Bedauern über diese Anwendung der Bestimmungen des Besatzungsstatuts ausspricht, die schwere Folgen für die deutsche Wirtschaft haben können und besonders für den psychologischen Aufbau unseres Volkes einen schweren Rückschlag bedeuten.