Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei bedauert es lebhaft, daß hier über die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers zum Verlangen der Hohen Alliierten Kommission hinsichtlich der Angleichung der D-Mark und einer vorgeschlagenen Erhöhung der Kohlenpreise in diesem Stadium der Verhandlungen in der Form
mehrerer Parteierklärungen gewissermaßen eine Diskussion hervorgerufen wird. Sie hätte es lieber gesehen, wenn die Einmütigkeit der deutschen Haltung dadurch zum Ausdruck gekommen wäre, daß auf Grund einer Vereinbarung im Ältestenrat eine gemeinsame Erklärung aller Fraktionen des Bundestages zustande gekommen wäre.
Die Fraktion der Deutschen Partei begrüßt die aus den Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers hervorgehende klare und eindeutige Stellungnahme der Bundesregierung. Hierbei ist es erforderlich, daß auch die deutsche Öffentlichkeit mit genügendem Verständnis die Ziele der Bundesregierung unterstützt und wirtschaftliche Beunruhigungen im innerdeutschen Gefüge vermieden werden. Die Fraktion der Deutschen Partei ist der Auffassung, daß es sich bei dieser Frage um einen hervorstechenden Fall seit Inkrafttreten des Besatzungsstatuts handelt, bei dem die deutsche Öffentlichkeit Gelegenheit hat, ihr nationales Bewußtsein hinsichtlich der Wirtschaft und des sozialen Lebens durch ein hohes Maß von Selbstdisziplin zu betätigen. Die
Fraktion der Deutschen Partei kann allerdings
nicht umhin festzustellen, daß das in dem Schreiben der Hohen Alliierten Kommission an die Bundesregierung zum Ausdruck gekommene Verlangen, die Kohlenpreise in einer wirtschaftlich nicht zu vertretenden Weise zu manipulieren, weit den Rahmen der Befugnisse einengt, die der deutschen Bundesregierung auf Grund des Besatzungsstatuts verblieben sind. Es ist der Fraktion der Deutschen Partei in höchstem Maße zweifelhaft, ob das Kontrollrecht über den Außenhandel und den Devisenverkehr gemäß Vorbehalt g des Artikels 2 des Besatzungsstatuts eine Maßnahme deckt dahingehend, daß die Hohe Alliierte Kommission der deutschen Bundesregierung den Prozentsatz der Angleichung der deutschen Währung vorschreibt. Auf keinen Fall kann sie es aber unwidersprochen lassen, daß gemäß dem Schreiben der Hohen Alliierten Kommission die Heraufsetzung der Kohlenpreise binnen sieben Tagen verlangt wird. Wenn das Besatzungsstatut überhaupt einen Sinn haben soll, so ist es erforderlich, daß sich auch die Hohe Alliierte Kommission an seine Bestimmungen mit genau derselben Loyalität hält, wie sie von der deutschen Bundesregierung und jedem deutschen Staatsbürger verlangt werden muß. Das im Schreiben der Hohen Alliierten Kommission niedergelegte Verlangen hinsichtlich der Kohlenpreise könnte doch nur auf den Vorbehalt h des Artikels 2 des Besatzungsstatuts gestützt werden, der aber seinem Sinn und seinem Wortlaut nach dafür auch nicht die geringste Handhabe bietet. Das Besatzungsstatut läßt diese Eingriffsmöglichkeit in das innere Gefüge der deutschen Wirtschaft nur in einem Mindestmaß, und zwar nur zu dem Zwecke zu, eine Vergeudung der durch auswärtige Hilfe nach Deutschland eingeführten Güter zu verhindern. Um einen solchen Fall handelt es sich hier aber hinsichtlich der Kohlenpreise nicht. Wir sind als deutsche Vertreter gehalten, vor der Öffentlichkeit mit dem ganzen Ernst unserer Verpflichtung dagegen zu protestieren, daß durch eine solche umstürzende Maßnahme, wie sie von der Hohen Alliierten Kommission verlangt wird, unübersehbarer Schaden angerichtet wird. Die Fraktion der Deutschen Partei ist davon überzeugt, daß die Tragweite dieses Verlangens die Hohe Alliierte Kommission bewegen sollte, dem sehr ernsten Hinweis der deutschen Bundesregierung stattzugeben.
Die Fraktion der Deutschen Partei begrüßt es wärmstens, wenn die Bundesregierung in dieser Frage fest bleibt.