Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Fragestunde eine amtliche Mitteilung: Frau Abgeordnete Traupe hat ihr Amt als Schriftführer niedergelegt. Frau Traupe war viele Jahre Schriftführerin des Deutschen Bundestages im Präsidium. Ich danke ihr für ihre Mitarbeit. — Die Fraktion der SPD hat als Nachfolgerin Frau Abgeordnete Schmedt vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 9/1425 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Zur Beantwortung der Frage steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Stahl zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Weirich auf:
Treffen Informationen zu, daß der Start des deutsch-französischen Rundfunksatelliten jetzt erst für den April 1985 vorgesehen ist?
Herr Kollege Weirich, auf Grund von technischen Problemen, die sich bei der Überprüfung des Satellitenkonzeptes herausstellten, mußte der ursprünglich geplante Starttermin von TV-SAT vom 15. Oktober 1984 auf den 15. April 1985 verschoben werden. Entsprechend wurde der Start des französischen Rundfunksatelliten vom 15. September 1984 auf den 15. Juli 1985 gelegt. Um sicherzustellen, daß die Industrie diese Termine auch wirklich einhält, sind in dem Anfang April 1982 abzuschließenden Festpreisvertrag empfindliche Verzugsstrafen vorgesehen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, dürfte ich die Zusatzfrage stellen, inwieweit sich an der Finanzierung der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen beteiligen wird?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Weirich, es ist Ihnen bekannt, daß für den Betrieb und für die
Erstellung der Erdfunkstelle der Bundespostminister Zusagen gemacht hat. Der Forschungsminister bemüht sich darum, daß sich die Bundespost bzw. der Bundespostminister auch noch an den Baukosten des deutschen Satelliten beteiligt. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, inwieweit steht die Bundesregierung überhaupt einheitlich hinter dem Projekt, wenn beispielsweise der Chef der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt, Herr Müller, am Wochenende auf einer Tagung der Führungskräfte der deutschen Druckindustrie in Köln erklärt hat — sinngemäß —, er halte dieses Satellitenprojekt für überflüssig?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Weirich, ich kann keine Ausführungen zu dem machen, was Herr Müller gesagt hat. Ich kenne die Aussagen nicht. Ich möchte nur nochmals betonen, daß dies ein internationales Projekt ist und wir einen Vertrag mit dem französischen Partner haben. Die Bundesregierung steht zu diesem Projekt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf.
Die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil ist zurückgezogen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Frau Parlamentarische Staatssekretärin Fuchs zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Kirschner auf:
Wie hoch ist die derzeitige Beschäftigungsquote der Schwerbehinderten beim Bund ?
Herr Präsident, ich möchte gern die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantworten.
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5420 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982
Ist der Fragesteller damit einverstanden? — Dann rufe ich auch die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Kirschner auf:
Sind der Bundesregierung die entsprechenden prozentualen Zahlen bei den einzelnen Bundesländerverwaltungen bekannt?
Bitte.
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wie im letzten Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen dargelegt ist, betrug die Beschäftigungsquote beim Bund einschließlich Bundesbahn und Bundespost im Oktober 1980 6,5 %. Danach waren beim Bund unter Berücksichtigung von Mehrfachanrechnungen 75 300 Schwerbehinderte beschäftigt.
Für die Landesverwaltungen der einzelnen Bundesländer hat die Bundesanstalt zum gleichen Monat — Oktober 1980 — folgende Beschäftigungsquoten gemeldet: Baden-Württemberg 4,13 %, Bayern 4,49 %, Berlin 6,47 %, Bremen 7,95%, Hamburg 5,15 %, Hessen 4,51 %, Niedersachsen 4,41 %, Nordrhein-Westfalen 5,46 %, Rheinland-Pfalz 5,76 %, Saarland 5,23 %, Schleswig-Holstein 4,05 %. — Absolute Zahlen stehen mir insofern nicht zur Verfügung.
Zusatzfrage, bitte.
Frau Staatssekretär, können Sie mir sagen, wie die Beschäftigungsquote bei den privaten Arbeitgebern ist? Haben Sie auch dazu die Zahlen zur Verfügung?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich habe die Zahlen für das Jahr 1980 zur Verfügung; ich darf Ihnen die Prozentzahlen der einzelnen Länder vorlesen: Baden-Württemberg 4,5 %, Bayern 4,4 %, Berlin 5,2 %, Bremen 5,1 %, Hamburg 4,3 %, Hessen 4,3 %, Niedersachsen 5,0 %, Nordrhein-Westfalen 6,7 %, Rheinland-Pfalz 5,5 %, Saarland 4,7 % und Schleswig-Holstein 3,9 %; insgesamt im Bundesgebiet sind das 5,2 %.
Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte.
Frau Staatssekretär, haben Sie Zahlen, wieviel private Arbeitgeber überhaupt keine Schwerbehinderten beschäftigen, obwohl sie nach dem Schwerbehindertengesetz dazu verpflichtet wären?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mein Kollege Hermann Buschfort hat auf die mangelnde Beschäftigung von Schwerbehinderten wiederholt hingewiesen. Wir sind sehr besorgt, daß es immer noch viele Arbeitgeber gibt, die dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen. Nach meinen Unterlagen sind es 73 % der Arbeitgeber, die dieser Beschäftigungspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen. Unter diesen 73 % befanden sich 71 700 Arbeitgeber — das waren 32 % —, die überhaupt keinen Arbeitsplatz mit Schwerbehinderten besetzt hatten. Lediglich 27 700 Arbeitgeber, also 21 %, hatten auf 6 % ihrer Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigt.
Weitere Zusatzfrage? — Bitte.
Frau Staatssekretär, ist Ihnen bzw. der Bundesregierung bekannt, wie hoch die in die einzelnen Länderhaushalte wegen der Nichterreichung der Beschäftigungsquote eingestellte Summe ist?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihnen die Gesamtzahl zwar im Moment nicht nennen, aber ich weiß, daß es nennenswerte Beträge sind. Sie wissen, daß wir uns schon in vielen Fragestunden darüber unterhalten haben, ob es sinnvoll ist, daß in den Haushalten von vornherein veranschlagt wird, daß man eine gesetzliche Pflicht nicht erfüllen werde, und man dafür auch noch Haushaltsmittel einstellt. Ich bin gern bereit, Ihnen die Höhe der Summe schriftlich mitzuteilen.
Weitere Zusatzfrage.
Frau Staatssekretär, wie weit sind in der Zwischenzeit die Überlegungen gediehen, gerade auf Grund der von Ihnen genannten Zahlen den Ausgleichsbetrag wegen Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten eventuell doch zu erhöhen?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Die Überlegungen, Herr Abgeordneter, sind sehr weit gediehen. Es fehlen nur die Mehrheiten, dies durchzusetzen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hölscher.
Frau Staatssekretärin, hat sich Ihr Haus einmal mit den Ursachen der nicht erfüllten Beschäftigungsquoten für Schwerbehinderte bei privaten Unternehmen befaßt, und könnte nicht eine der Ursachen der Kündigungsschutz sein, der es vielen arbeitslosen Schwerbehinderten schwer macht, wieder eine Dauerstellung zu bekommen?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wir haben uns auch mit den Ursachen befaßt. Wir wissen, daß Arbeitgeber immer dann, wenn sie gesetzliche Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten müssen, meinen, sie könnten Arbeitnehmer nicht mehr einstellen. Wir können daher den Kündigungsschutz nicht als Argument gegen die Pflicht der Arbeitgeber gelten lassen, Schwerbehinderte einzustellen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hölscher.
Müßte man nicht dennoch, Frau Staatssekretärin, überlegen, daß man die Chance der Schwerbehinderten für die Wiedereingliederung insofern erhöht, als man die Möglichkeit, über einen Werkvertrag zu arbeiten, verbessert, was dann natürlich zur Folge haben muß, daß nach Ablauf dieser
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982 5421
HölscherFrist der volle Kündigungsschutz wieder greift? Aber ist es nicht besser, die Einstiegsvoraussetzungen und damit die Chancen für die Schwerbehinderten durch eine flexiblere Einstiegsmöglichkeit, was die Schutzvorschriften angeht, zu verbessern?Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hölscher, ich glaube schon, daß wir darüber nachdenken können, ob man die Einstiegsmöglichkeiten verbessert. Aber die auch geäußerte Auffassung, man müsse den Kündigungsschutz generell wieder abbauen, führt mich zu der Aussage, daß damit ja auch nicht mehr Schwerbehinderte eingestellt werden. Im Gegenteil, es könnte eine Kündigungsflut ausgelöst werden. Aber als Antwort auf Ihre Frage: Die Einstellungsmodalitäten könnte man durchaus überprüfen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weisskirchen.
Frau Staatssekretär, wenn schon im öffentlichen Dienst noch eine Reihe von Problemen übrigbleiben: Was kann die Bundesregierung über das hinaus, was sie tut, tun, um in bestimmten Verwaltungen, wo es noch Probleme gibt, Zusätzliches anzureizen und darauf hinzuweisen, daß man die Vorschriften auf jeden Fall einzuhalten habe?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat im Bereich der Bundesbehörden durch ständige Appelle doch dazu beitragen können, daß die Quoten hier erreicht sind. Im übrigen können wir es wohl nur bei Appellen belassen und allen, die vor Ort Verantwortung tragen, noch einmal ans Herz legen, sich um dieses Thema zu kümmern. Dies ist eine Frage, die man nicht von oben verordnen kann, sondern die auch Überzeugungsarbeit vor Ort erfordert.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Daweke auf.
Welche statistischen Zahlen liegen der Bundesregierung bezüglich der Zahl der Schwerbehinderten, aufgeschlüsselt nach MdE-Gruppen, für das Jahr 1981 vor?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, für das Jahr 1981 liegen der Bundesregierung noch keine statistischen Unterlagen vor. Das Statistische Bundesamt, das alle zwei Jahre eine Statistik über die Behinderten zu erheben hat, hat mitgeteilt, daß die Ergebnisse der zum 31. Dezember 1981 erhobenen Statistik frühestens Ende April zur Verfügung stehen. Die Zahl der anerkannten Schwerbehinderten kann daher derzeit nur geschätzt werden, und zwar auf etwas über 4 Millionen. Der Anteil der anerkannten Schwerbehinderten an der Wohnbevölkerung beträgt demnach rund 7 %.
Zusatzfrage. Bitte.
Frau Staatssekretär, könnten Sie für die Vorjahre, etwa 1980, etwa 1979, die Quoten für die Bundesrepublik nennen?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Im Augenblick kann ich auch diese nicht nennen, weil diese statistischen Erhebungen erstmals für das Jahr 1981 gemacht werden. Ich muß Sie also bitten, sich bis Ende April zu gedulden.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Bei der geschätzten Quote, die Sie soeben genannt haben und die ja doch ganz erstaunlich ist, stellt sich die Frage und die richte ich an Sie —, ob nicht durch die sehr große und immer mehr steigende Zahl anerkannter Schwerbehinderter der Ausweis im Grund genommen keinen Wert mehr hat.
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Wir sind hier in einer schwierigen Diskussion. Ich weiß, daß auch in der Bevölkerung darüber diskutiert wird. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß man in Europa insgesamt von etwa 10 % Schwerbehinderten ausgeht. Wir müssen weiter zwischen dem Schwerbehindertenanteil an der Wohnbevölkerung und dem Schwerbehindertenanteil an der Erwerbsbevölkerung differenzieren und vorsichtig sein, dies zu pauschal zu sehen. Wenn wir uns vor Augen halten, daß man für die Gesamtbevölkerung der Welt von 10 % Schwerbehinderten ausgeht, sind unsere 7 % nicht überproportional hoch.
Eine weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Merker.
Frau Staatssekretär, angesichts der von Ihnen vorgelegten Zahl und der Feststellung, daß deren Tendenz offensichtlich erheblich steigt, habe ich die Frage, ob die Bundesregierung Überlegungen anstellt, in diesem Zusammenhang die Kriterien für die Freifahrtberechtigung im Nahverkehr neu zu regeln, um die Funktionsfähigkeit des Nahverkehrs auf Dauer überhaupt noch aufrechtzuerhalten.
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich kann, Herr Abgeordneter, Ihre Einschätzung nicht teilen, daß eine steigende Tendenz festzustellen ist. Ich habe in der Antwort soeben deutlich zu machen versucht, daß man zwischen Wohnbevölkerung und Erwerbsbevölkerung differenzieren muß. Auch Ihre Sorge, daß der Nahverkehr zusammenbricht, weil wir zu viele Schwerbehinderte haben, kann ich nicht teilen.
Weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Horstmeier.
Frau Staatssekretär, können Sie sagen, wie hoch die Quote vor Inkrafttreten des neuen Schwerbehindertengesetzes 1974 war?
Frau Fuchs, Parl. Statssekretär: Wir haben vor dem Schwerbehindertengesetz diese Quote nicht so genau erfaßt. Wir haben mit dem Schwerbehindertengesetz gerade dafür gesorgt, daß Schwerbehinderte
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5422 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982
Parl. Statssekretär Frau Fuchsin ein Anerkennungsverfahren hineinkamen. Daher bringt ein Vergleich mit früheren Zeiten keine Aussage, mit der man in der politischen Diskussion etwas anfangen kann.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 8 und 9 des Abgeordneten Freiherr von Schorlemer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Hölscher auf:
Wie hoch ist der Anteil der derzeit im Bundesgebiet arbeitenden Werkvertragsarbeitnehmer, insbesondere aus Staatshandelsländern, und entspricht dieser Anteil den mit den Staatshandelsländern vereinbarten Höchstzahlen?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich würde die Fragen 10 und 11 gern zusammen beantworten.
Ich rufe auch die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Hölscher auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Abschluß von Werkverträgen zwischen deutschen Unternehmen und Unternehmen aus Staatshandelsländern im Zusammenhang mit dem Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer und den steigenden Arbeitslosenzahlen im Baugewerbe, und treffen Informationen der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden zu, wonach in vielen Fällen deutsche Auftragnehmer Bauaufträge nicht mit den bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmern ausführen, sondern an Subunternehmer aus Staatshandelsländern weitergeben mit der Folge, daß die firmenangehörigen Arbeitnehmer arbeitslos werden?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Ende Januar 1982 waren insgesamt 21 473 ausländische Arbeitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen im Bundesgebiet beschäftigt. Darunter waren 11 335 Jugoslawen, 6 914 Polen, 1 648 Ungarn, 169 Arbeitnehmer aus der Tschechoslowakei und 14 Rumänen. Aus den Staatshandelsländern waren demnach 20 080 Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigt. Erwähnenswert ist noch die Zahl der Österreicher mit 1312.
Höchstzahlen sind festgelegt für Jugoslawen , Polen (8500), Ungarn (1700). Die Höchstzahl der Jugoslawen war Ende Januar 1982 demnach um 1 135 überschritten, während die Polen und Ungarn unter der zulässigen Höchstzahl lagen.
Zu Ihrer zweiten Frage ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung mit den Staatshandelsländern Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit abgeschlossen hat. Im Rahmen dieser Abkommen waren ausländische Arbeitnehmer bereits vor dem Anwerbestopp auf der Grundlage von Werkverträgen im Bundesgebiet beschäftigt. Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit fortzusetzen, die im beiderseitigen Interesse liegt, können Werkvertragsarbeitnehmer nach wie vor eine Arbeitserlaubnis erhalten, jedoch nur, wenn die Beschäftigungsmöglichkeiten deutscher und gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden.
Die Arbeitsämter legen bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen strenge Maßstäbe an, insbesondere für das Baugewerbe. In einigen Landesarbeitsamtsbezirken, die eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote aufweisen, werden Arbeitserlaubnisse zur Ausführung noch nicht abgeschlossener Werkverträge nicht mehr erteilt.
Die von Ihnen angesprochenen Angaben der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden kann ich nicht bestätigen. Auch der Hauptstelle der Bundesanstalt sind solche Fälle nicht bekannt. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit wurde jedoch gebeten, bei seinen nachgeordneten Dienststellen zu ermitteln, ob dort solche Fälle bekannt sind.
Zusatzfrage, bitte.
Vielen Dank, Frau Staatssekretär. Wären Sie denn bereit, wenn die Gewerkschaft Ihnen, der Bundesregierung, Beweismittel für ihre Behauptung zur Verfügung stellte, geeignete Schritte zu unternehmen, damit die nationale Beschäftigungslage Priorität hat und nicht der Abschluß von Verträgen, die nicht dem heimischen Beschäftigungsmarkt dienen, sondern der Profitbereicherung von Subunternehmen, die überhaupt keine Deutschen beschäftigen?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Wenn alles dies, was Sie unterstellen, zutrifft: natürlich gern, Herr Abgeordneter.
Weitere Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, wenn 60 % des Bauvolumens von der öffentlichen Hand kommen, kann dann nicht sichergestellt werden, daß wenigstens diese Aufträge der öffentlichen Hand nur mit Beschäftigten bei deutschen Bauunternehmern durchgeführt werden, so daß möglicherweise der Druck in Richtung des Ausweichens auf Werkvertragsunternehmen aus Staatshandelsländern gar nicht mehr entsteht?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Inwieweit Bauten im öffentlichen Sektor mit deutschen Arbeitnehmern oder Werkvertragsarbeitnehmern ausgeführt werden, vermag ich im Einzelfall jetzt nicht zu beurteilen. Sie müßten dazu vielleicht das Bauministerium fragen. Nur: Die Unterstellung, die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, nämlich, daß Sie meinen, wir würden nennenswert deutschen Arbeitnehmern keinen Arbeitsplatz geben, weil Werkvertragsarbeitnehmer diesen Platz innehaben, kann ich so nicht bestätigen.
Noch einmal: Auch die Vorwürfe der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden sind nach unseren Nachprüfungen bis zum heutigen Stand nicht so substantiiert, daß wir daraus Folgerungen ziehen könnten.
Weitere Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, könnten nicht aber die öffentlichen Auftraggeber aus beschäftigungspolitischen Gründen darauf hinwirken, die Terminvereinbarungen so zu gestalten, daß die
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982 5423
HölscherBauaufträge in der tariflich üblichen Arbeitszeit abgewickelt werden?Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich würde mir wünschen, daß der öffentliche Auftraggeber noch viel mehr tut, daß er z. B. dafür sorgt, daß in Schlechtwetterzeiten Innenbauten durchgeführt werden und dergleichen mehr, auch daß er darauf achtet, daß Tarifverträge eingehalten werden.Wenn Sie es speziell auf die Frage beschränken „Werden nicht zuviel Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigt?", so muß ich Ihnen sagen, daß dies nach unseren Informationen nicht der Fall ist.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Haben nach Ansicht der Bundesregierung die vom Weltärztebund in Lissabon deklarierten Patientenrechte auch für die Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt Geltung, oder wird eine Einschränkung dieser Rechte für zweckmäßig bzw. notwendig gehalten?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich möchte gern die Fragen 12 und 13 gemeinsam beantworten.
Ist der Fragesteller einverstanden? — Dann rufe ich auch die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Welche Rechtsvorschriften der Rentenversicherungsordnung widersprechen nach Ansicht der Bundesregierung der uneingeschränkten Verwirklichung der vom Weltärztebund in Lissabon deklarierten Grundrechte der Patienten?
Bitte.
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die von Ihnen angesprochene Deklaration von Lissabon über die Rechte des Patienten ist ein Beschluß der 34. Generalversammlung des Weltärztebunds aus dem Jahre 1981, der Richtlinien für ärztliches Handeln aus der Sicht der Ärzteschaft im Hinblick auf die Wahrung von „Patientenrechten" enthält. Als Empfehlung einer Berufsgruppe, auch wenn sie auf internationaler Ebene getroffen wurde, hat die Deklaration keine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit. Die Rechte der Patienten sind in der Bundesrepublik durch die Verfassung, insbesondere den Grundrechtekatalog, und die Gesetze bestimmt.
Im Rahmen der ärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung halte ich die in der Deklaration aufgeführten Kriterien für gewahrt.
Zusatzfrage, bitte.
Frau Staatssekretär, wie sind die Bestimmungen, daß der Patient den nächsterreichbaren Arzt oder das nächsterreichbare Krankenhaus etwa im Falle eines Unfalls aufzusuchen hat, wenn dann die Vertrauensgrundlage zu diesem Arzt oder Krankenhaus fehlt oder die gewünschte Therapierichtung nicht zur Verfügung steht, mit dem Prinzip der freien Arztwahl zu vereinbaren?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube, daß das Prinzip der freien Arztwahl in unserem Lande eingehalten wird. Ich kenne zwar eklatante Einzelfälle, wo durch eine Verkettung unglücklicher Umstände Probleme entstanden sein mögen, aber ich vermag aus Ihrer Frage nicht zu entnehmen, daß wir generell der Auffassung sein könnten, die freie Arztwahl sei in unserem Lande nicht gewährleistet.
Weitere Zusatzfrage.
Wie ist die Beschränkung der ambulanten Tätigkeit der Krankenhausärzte mit der freien Arztwahl der Patienten zu vereinbaren, wenn sie sich von Krankenhausärzten ihrer Wahl betreuen lassen wollen und diese Ärzte zur kassenärztlichen Tätigkeit bereit sind?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie sprechen ein Thema an, das ich auch mit Sorge verfolge, nämlich die Frage: Warum müssen eigentlich alle Tätigkeiten ambulant vorgenommen werden durch niedergelassene Ärzte? Warum gibt es in unserem Lande keine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Tätigkeit? Warum gibt es nicht eine größere Öffnung der Krankenhäuser auch für ambulante Versorgung? Sie wissen aber, Herr Kollege, daß wir beide allein sind auf weiter Flur und in der Verfolgung diesbezüglicher Absichten wenig Unterstützung finden.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 14 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Aufkommen aus dem durch das Beschäftigungsförderungsgesetz neu zu schaffenden § 67 c des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, und wie hoch wird der Verwaltungsaufwand sein, um dieses Aufkommen zu erzielen?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nach der von Ihnen angesprochenen Vorschrift sollen die Bezieher von laufenden Geldleistungen der Altershilfe für Landwirte vom 1. Januar 1984 an 1 % des Zahlbetrages dieser Geldleistungen als Beitrag zu ihrer Krankenversicherung zahlen. Sie werden dadurch in gleicher Höhe belastet wie die Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Beitragszuschuß am 1. Januar 1984 ebenfalls um 1% gemindert wird. Durch diese Änderung ergeben sich in der Krankenversicherung der Landwirte im Jahre 1984 Mehreinnahmen in Höhe von rund 18 Millionen DM. Diese wirken sich im Rahmen der Defizithaftung des Bundes für die Krankenversicherung der Landwirte in entsprechender Höhe als Entlastung des Bundes aus.
Die Verwaltungskosten werden gering sein, da zwischen den landwirtschaftlichen Alterskassen und den landwirtschaftlichen Krankenkassen eine Verwaltungsgemeinschaft besteht und den landwirtschaftlichen Alterskassen bekannt sein wird, welche Leistungsempfänger einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, daß die landwirtschaftlichen Alterskassen den Beitrag von den Geldleistungen nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte einbehalten und unmittelbar an die landwirtschaftlichen Krankenkassen überweisen.
Zusatzfrage, bitte.
5424 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, -den 10. März 1982
Frau Staatssekretärin, können Sie die Verwaltungskosten nicht beziffern?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich kann die Verwaltungskosten nicht beziffern. Wir sind der Auffassung, daß sie gering sein müssen, weil das, was wir da machen, vom Prinzip her nichts Neues ist. Das heißt: die Voraussetzungen zur Umsetzung sind schon durch die krankenversicherungsrechtlichen Regelungen geschaffen.
Weitere Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, halten Sie diese vorgesehene Maßnahme noch für mit der Geschäftsgrundlage des KVLG aus dem Jahre 1972 vereinbar, nach dem ja die Altenteilerkosten in der Krankenversicherung vom Bund ganz übernommen werden sollten?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich halte die Maßnahme deswegen für vertretbar, weil wir eine Gleichbehandlung aller Rentner in diesem Bereich anstreben.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, daß man bei der landwirtschaftlichen Altershilfe davon ausgegangen ist, daß das keine Vollrente wie bei anderen Berufen ist, sondern lediglich eine Ergänzung zum Altenteil des Bauern darstellt, also praktisch mit der übrigen Versorgung nicht vergleichbar ist?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Es ist uns bekannt. Sie müssen aber bedenken, daß es Landwirte gibt, die neben dieser landwirtschaftlichen Altersversorgung eine Rente aus der Rentenversicherung haben. Sie wissen, daß hier insgesamt bei der Altersversorgung eine ganze Menge verbessert worden ist. Nunmehr gilt es, bei den Beziehern von Alterseinkommen eine Gleichbehandlung vorzunehmen. Deswegen sind in dieser Beziehung die Landwirte genauso gestellt wie die Rentner, die auch ab 1. Januar 1984 1 % Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kirschner.
Frau Staatssekretärin, können Sie vielleicht in diesem Zusammenhang darstellen, wie hoch der prozentuale Eigenanteil der Landwirte für die Altersversorgung ist und wie sich das in etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung verhält?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich hatte die Zahlen mal im Kopf, Herr Kollege Kischner. Ich will es so beantworten, daß ich sage: Die Eigenbeteiligung der Landwirte ist sehr viel niedriger als die Beteiligung der Versicherten an der Rentenversicherung.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 15 soll auf Wunsch der Fragestellerin, der Frau Abgeodneten Dr. Lepsius, schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Rossmanith auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei den Arbeitsämtern der Bundesanstalt für Arbeit Fachkräfte der Berufsberatung von ihrer eigentlichen Aufgabe abgezogen und zur Berechnung von Arbeitslosengeld herangezogen werden, und falls ja, an welche Maßnahmen wird gedacht, dies abzustellen?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann Ihre Frage bejahen und bestätigen, daß bei der Personalsituation der Bundesanstalt für Arbeit Personal auch mit anderen Aufgaben beschäftigt werden mußte. Seit 1973 ist die Zahl der Planstellen in der Bundesanstalt für Arbeit allerdings um 14 367 Stellen oder 44,5 % gesteigert worden. In der Berufsberatung ist die Zahl der Planstellen um 1746 oder 47,5 % gestiegen.
Es läßt sich aber, wie gesagt, nicht vermeiden, daß in Zeiten einer außergewöhnlich starken Belastung der Leistungsabteilungen, insbesondere durch hohe Zugänge von Arbeitslosen — wie es in den letzten Monaten der Fall war —, eine Verstärkung der Leistungsabteilungen zu Lasten anderer Abteilungen notwendig wird. Wegen der Besonderheiten ihrer Aufgabenstellung ist es in der Arbeitsverwaltung seit Jahren üblich und notwendig, in solchen Perioden auf eingearbeitetes und entsprechend geschultes Personal der anderen Abteilungen zurückzugreifen. Aus diesen Gründen sind zum 1. März 1982 197 unbesetzte Stellen der Berufsberatung zugunsten der Leistungsabteilungen umverteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt waren noch einige wenige Kräfte der Berufsberatung zeitweise in die Leistungsabteilungen abgeordnet.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Frau Staatssekretär, wie beurteilen Sie dann die Tatsache, daß Herr Bildungsminister Engholm einerseits beklagt, daß ein Rückgang des Angebotes an Lehrstellen in diesem Berichtsjahr aufgetreten ist, andererseits aber den Fachkräften die Möglichkeit genommen wird, zum einen Betriebe und öffentliche Arbeitgeber verstärkt zur Schaffung weiterer Lehrstellen zu bewegen und zum anderen der Aufgabe der Beratung von Jugendlichen — sie bedürfen dieser Beratung dringend — nachzukommen?Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Minister Engholm hat insbesondere darauf hingewiesen, daß wir mehr Ausbildungsplätze brauchen. Ich glaube, wir müssen uns alle anstrengen und dazu beitragen, die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage: Was kann die Bundesanstalt für Arbeit tun? Sie wird ihre Aufgaben so zu verteilen haben, daß sie sich neben der Leistungsgewährung speziell auch um Jugendliche kümmert. Ich habe den Eindruck, daß die Mitarbeiter der Bundesanstalt in dieser schwierigen Situation zwar klagen — das ist auch verständlich —, aber doch in der Lage sind,
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982 5425
Parl. Staatssekretär Frau Fuchsorganisatorisch mit ihren Aufgaben fertig zu werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Gehen Sie mit mir darin einig, Frau Staatssekretär, daß man durch das Abziehen dieser Fachkräfte der derzeitigen Situation nicht gerecht wird und dadurch eine Erschwernis für die jungen Menschen, die in diesem Herbst in die Ausbildung gehen wollen, eintreten wird?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich sehe insofern keine Gefährdung, weil ich hoffe und davon ausgehe, daß die Bundesanstalt die in der Beratung verbleibenden Arbeitskräfte dazu verwendet, um gerade Jugendlichen zu einem Ausbildungsplatz zu verhelfen. Im übrigen hoffe ich, daß es durch unser aller Anstrengungen ermöglicht wird, für das nächste Jahr einen Personalabbau bei der Bundesanstalt zu verhindern.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Keller.
Frau Staatssekretärin, können Sie mir auf Grund Ihrer ersten Antwort darüber Auskunft geben, wie sich das Verhältnis — ich frage jetzt nicht nach den absoluten Zahlen — zwischen der steigenden Arbeitslosenzahl und der Zahl der Mitarbeiter in der Bundesanstalt entwickelt hat?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Auch dazu gibt es Zahlen, Herr Kollege. Ich will die Frage — ohne Zahlen zu nennen — so beantworten: Natürlich ist die Zahl der Beschäftigten in der Bundesanstalt auch gestiegen, weil wir der Anstalt zusätzliche Aufgaben übertragen haben. Aber auch wenn Sie die reinen Arbeitslosenzahlen zugrunde legen, die vor Jahrzehnten zu verzeichnen waren, ergibt sich, daß der Personalbestand in der Bundesanstalt für Arbeit heute viel besser ist als in jenen Jahren.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Daweke.
Frau Staatssekretär, wenn der Satz gilt, daß jemand, der nicht ausgebildet ist, in schwierigen Zeiten zuletzt eingestellt und als erster gefeuert wird, müßte die Bundesregierung in der jetzigen Situation doch auf die Bundesanstalt einwirken, viel mehr an Berufsberatung zu machen. Handelte sie sonst nicht kontraproduktiv?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich gehe davon aus, daß die Bundesanstalt nicht die allein dafür Verantwortliche ist, daß es genügend Ausbildungsplätze gibt. Ich sage noch einmal: Es bedarf unser aller Anstrengungen, damit die Unternehmen, die Handwerker und Betriebe genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Das ist der erste Punkt. Sie können der Bundesanstalt auch das globale Ausbildungsplatzdefizit nicht vorwerfen. Sie können auch nicht Beratungen über Ausbildungsplätze durchführen, die gar nicht vorhanden sind. Wir sollten unsere Bemühungen auf diesen Punkt verwenden.
Die Bundesanstalt für Arbeit ist so flexibel, daß sie sich diesen speziellen Anforderungen der Berufsberatung Jugendlicher stellen kann.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gärtner.
Frau Staatssekretärin, wären Sie bereit, dem Bundestag Mitteilung darüber zu geben, wie das Verhältnis sowohl in bezug auf die Quantität wie auch auf die Qualität zwischen denen, die in der Zentrale sind und denen, die sozusagen an der Front arbeiten, bei der Bundesanstalt für Arbeit aussieht?
Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Auch diese Zahlen habe ich im Moment nicht im Kopf, Herr Abgeordneter. Es ist aber nicht so, wie Sie unterstellen, daß man das Problem der Arbeitsämter dadurch lösen könnte, daß man eine größere Zahl von Personen aus Leitungsfunktionen abzieht. Ich weiß, daß uns der Haushaltsausschuß diese Aufgabe übertragen hat. Wir sind dabei, dort, wo es möglich ist — insbesondere im Verhältnis der Landesarbeitsämter zu den Arbeitsämtern —, Personal umzusetzen, um den Arbeitsämtern zu helfen. Das geschieht auch in nicht unerheblichem Maße. Wir können aber nicht davon ausgehen, daß wir wesentliche Personalumsetzungen von der Zentrale in die Arbeitsämter werden vollführen können.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Stutzer auf. Sie wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Penner zur Verfügung.
Die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Biehle sowie die Fragen 20 und 21 des Herrn Abgeordneten Herberholz sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Was hat die Bundesregierung veranlaßt, Einheiten der Bundeswehr an Manövern in der Karibik teilnehmen zu lassen?
Herr Kollege Thüsing, das mit Ihrer Frage vermutlich angesprochene NATO-Seemanöver SAFE PASS 1982 findet innerhalb des NATO-Vertragsgebietes statt und berührt die Karibik nicht.
Präsident Stücklen: Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie recht verstanden, daß das Manöver, das angesprochen wird und beispielsweise heute auch in einigen Zeitungen Erwähnung findet, mit der Karibik nichts zu tun hat?
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5426 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Das ist richtig.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen tatsächlich unbekannt, daß die Vereinigten Staaten die seit zwei Jahren stattfindenden Seemanöver, an denen jetzt eine Einheit der Bundeswehr teilnimmt, offen — und zwar durch Erklärung der Regierung — in eine Strategie der Bedrohung und Einschüchterung mit offenen Interventionsdrohungen beispielsweise gegen Kuba, aber auch gegen andere Staaten einordnen?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Thüsing, ich vermag den Zusammenhang zwischen Ihren Behauptungen und Ihrer Frage nicht zu erkennen. Ich kann nur sagen, daß die Übung, die Sie mit Ihrer Frage angesprochen haben, seit langem geplant ist. Sie hat mit aktuellen Bezügen überhaupt nichts zu tun.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Berger .
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß solche Übungen der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und des Bündnisses und damit der Sicherung des Friedens dienen?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Diese Frage kann ich nur mit Ja beantworten.
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Antworten waren kurz, aber voll aussagekräftig.
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, „voll befriedigend" wäre mir lieber.
Das wäre eine Benotung. Die Aussagekräftigkeit, die ich festgestellt habe, bezog sich auf den Inhalt Ihrer Antworten. Darauf kommt es an.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Vorweg: die Fragen 23 und 24 des Herrn Abgeordneten Lennartz sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Hinsken auf:
Wie hoch waren die finanziellen Leistungen des Staats für die Sozialhilfeempfänger der Altersgruppe 18- bis 25jähriger in den Jahren 1979, 1980 und 1981, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, das Sozialhilferecht dahin gehend zu verschärfen, um Auswüchse zu verhindern?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, es kann nicht angegeben werden, wie hoch die Sozialhilfeaufwendungen für Empfänger der Altersgruppe der 18- bis 25jährigen in den vergangenen drei Jahren waren. Die Sozialhilfestatistik weist zwar die Empfänger nach Altersgruppen aus, nicht jedoch die Aufwendungen. Auswüchse bei der Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch die genannte Altersgruppe sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Staatssekretär, worauf führen Sie es zurück, daß die meisten Sozialhilfeempfänger dieser Altersgruppe, nämlich der 18-bis 25jährigen, sich in Berlin, in Hamburg und in Bremen befinden und z. B. in süddeutschen Ländern die Zahlen sich prozentual vermindert darstellen — gegenüber den von mir genannten Stadtstaaten?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann das im Augenblick nicht nachprüfen. Ich möchte aber bestreiten, daß die meisten Sozialhilfeempfänger dieser Altersgruppe in Berlin festzustellen sind. Ich sehe in der Statistik, die ich Ihnen in der Fragestunde am 19. Februar übermittelt habe, daß der Anteil in Baden-Württemberg etwa mit 12,8 % oder in Nordrhein-Westfalen mit 28,2 % wesentlich höher als in Berlin mit 9,6 % ist.
Noch eine Zusatzfrage?
Ja. — Herr Staatssekretär, hier stellt sich natürlich die Frage, wer richtig rechnet. Ich habe für mich errechnet, daß der Sozialhilfesatz bei dieser Altersgruppe in Berlin z. B. um 500 % höher liegt als in Bayern, daß er in Bremen um 350 % höher liegt als in Bayern und daß er in Hamburg um 300 % höher liegt als in Bayern. Ich würde Sie bitten, dies noch einmal nachprüfen zu lassen.
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich prüfe das gerne nach. Die Schwankungen in der Höhe des Regelsatzes sind zwischen den einzelnen Ländern zwar vorhanden, betragen aber zwischen 3 bis 5 DM bei einem Regelsatz von über 380 DM, sind also keineswegs auch nur annähernd in der Größenordnung, wie Sie das hier unterstellen.
Es ist im übrigen aber auch nicht so, Herr Abgeordneter, daß man nun bei allen Sozialhilfeempfängern gleiche Leistungen unterstellen kann. Viele erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt in Ergänzung etwa zu einem geringen Einkommen. Hier liegen also ganz unterschiedliche Verhältnisse vor, die es auch unmöglich machen, die von Ihnen gewünschte Erhebung nach der Höhe der Aufwendungen für diese Altersgruppe zu machen.
Ich kann Ihnen leider da auch nicht weiterhelfen, weil die Sozialhilfestatistik der Länder das nicht hergibt.
Herr Abgeordneter Hinsken, Sie haben keine Zusatzfrage mehr; Sie haben zwei gehabt.Aber eines darf ich doch feststellen: Es gibt ganz wenige Dinge, die als Probleme hier im Parlament
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Präsident Stücklenbehandelt werden und nicht so beweisbar sind wie eine Prozentrechnung.
Ich rufe die Frage 25 der Frau Abgeordneten Dr. Lepsius auf. — Die Abgeordnete ist nicht im Saal. Es wird so, wie in den Richtlinien vorgesehen, verfahren.
— Das war eine andere Frage, Herr Parlamentarischer Geschäftsführer.
— Auch diese Frage sollte schriftlich beantwortet werden? — Es ist versäumt worden, sie hier mit zu erfassen.
— Offensichtlich. — Es steht dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär frei, die Frage so zu behandeln, als sei für sie die schriftliche Beantwortung beantragt worden.Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Hackel auf — der Herr Abgeordnete strömt in den Saal —:
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes auch eine amtliche Begrenzung des Lärmpegels in Diskotheken einzuführen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor, die eine solche Begrenzung notwendig und für Besucher, Angestellte sowie Inhaber von Diskotheken als wünschenswert erscheinen lassen?Bitte sehr.Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, bei der Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit eine Begrenzung des Lärmpegels in Diskotheken vorzuschreiben.Rechtliche Voraussetzungen zur Bekämpfung von Lärmschäden sind in der Arbeitsstättenverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ausreichend geregelt. Die Länder führen auf Grund dieser Bestimmungen gezielte Aktionen zur Lärmsenkung in Diskotheken durch.Der Bundesregierung sind keine Fälle von Lärmschädigungen in Diskotheken bekannt. Sie geht davon aus, daß auf Grund der vorhandenen Lärmbegrenzungsvorschriften auch ein ausreichender Schutz der Diskothekenbesucher vor Lärmschäden gewährleistet ist.
Keine Zusatzfrage.
Dann darf ich die Frage 115 des Herrn Abgeordneten Börnsen aufrufen:
Ist es richtig, daß Landwirte auch Tieren, die zur Gewinnung von Lebensmitteln dienen, Antibiotika selbst verabreichen dürfen, und wie ist gegebenenfalls gewährleistet, daß die vorgeschriebenen Wartezeiten bis zur Schlachtung bzw. zur Abgabe von Milch und Eiern als Lebensmittel eingehalten werden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, das ist nicht richtig. Arzneimittel, die Antibiotika enthalten, sind verschreibungspflichtig. Tierhalter dürfen solche Arzneimittel nach den geltenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften selber nur verabreichen, wenn die Anwendung auf tierärztliche Verschreibung oder gemäß tierärztlicher Anweisung erfolgt. Das Arzneimittel muß dabei u. a. mit einer Kennzeichnung über die einzuhaltende Wartezeit versehen sein. Bei Anwendung durch den Tierarzt muß dieser dem Tierhalter die Wartezeit mitteilen. Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften dürfen von den so behandelten Tieren Lebensmittel nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn die Wartezeiten eingehalten worden sind.
Eine Überwachung dieser Vorschriften an Hand regelmäßiger Besichtigungen der Betriebe, Überprüfungen und Probenahmen durch die zuständigen Behörden ist sowohl in arzneimittelrechtlichen wie in lebensmittelrechtlichen Vorschriften geregelt. Diese Überwachung erstreckt sich auf alle von Tieren gewonnenen Lebensmittel, also auch auf Fleisch, Milch und Eier. Das Fleischbeschaurecht und das Geflügelfleischhygienerecht sehen darüber hinaus eine stichprobenweise Rückstandsuntersuchung von Fleisch im Rahmen amtlicher tierärztlicher Schlachttier- und Fleischuntersuchungen vor.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir trotzdem zustimmen, daß die Möglichkeiten des Mißbrauchs durch Nichteinhaltung der Wartezeiten recht groß sind?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Mißbrauchsgefahr ist hier groß. Das ist auch der Grund, warum die Bundesregierung eine Novelle zum Arzneimittelgesetz speziell zu diesem Punkt, Tierarzneimittel, vorgelegt hat. Diese Novelle ist am letzten Freitag im Bundesrat im ersten Durchgang behandelt worden, wird also in einigen Wochen auch den Deutschen Bundestag beschäftigen. Es hat hier Mißbräuche gegeben, und es ist notwendig, daß hier eine Verschärfung sowohl der Kontrolle als auch der einschlägigen Vorschriften erfolgt.
Keine weiteren Zusatzfragen.Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf.Die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Biehle und die Fragen 28 und 29 des Herrn Abgeordneten Dolata werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Wiefel auf:Wie konnte es nach Auffassung der Bundesregierung zu der Beinahe-Katastrophe, der Kollision zwischen einem Jumbo-Jet der Deutschen Lufthansa und einem „Follow-me-Fahr-
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Präsident Stücklenzeug" kommen, obwohl der Flughafen Frankfurt am Main bekanntermaßen mit optimalen flugsicherungs- und flugsicherheitstechnischen Geräten ausgestattet ist?
Herr Kollege Wiefel, die Flugunfalluntersuchungsstelle des Luftfahrtbundesamtes ist mit der Durchführung der Untersuchung des Unfalls beauftragt. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Wiefel auf:
Zeigt die Überlegung der Bundesanstalt für Flugsicherung, den Funkverkehr neu zu regeln. an, daß auf diesem Sektor etwas noch nicht klar geregelt war?
Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat auf Grund des Unfalls die Situation des Funksprechverkehrs auf den Flughäfen überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die bestehende Trennung des Sprechfunks mit Bodenfahrzeugen in deutscher Sprache von dem Sprechfunk mit Luftfahrzeugen in englischer Sprache aus Sicherheitsgründen beibehalten werden muß. Allerdings wird überlegt, ob die Sicherheit auf den Start- und Landebahnen dadurch erhöht werden kann, daß es den Fahrern der Follow-me-Fahrzeuge ermöglicht wird, die Gespräche auf der Flugfunkfrequenz mitzuhören.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Gerster auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in ihrem gerade verkündeten Radwegeprogramm, das bis zum Jahr 1990 ein neues Radwegenetz von 3 000 km Länge bringen soll, einem neuen Radweg am Rhein entlang von Mainz über Ingelheim nach Bingen eine besondere Priorität einzuräumen, und bis wann könnte dieser Radwegebau gegebenenfalls realisiert werden?
Mahne, Parl. Staatsekretär: Herr Präsident, wenn Herr Kollege Gerster es gestattet, möchte ich gern die Fragen 32 und 33 zusammen beantworten.
Bitte sehr. Dann rufe ich auch die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Gerster auf:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß dieser Radweg auch deshalb eine vorrangige Förderung durch den Bund verdient, weil der frühere Radweg entlang der alten B 9 durch den Bau der Autobahn A 60 und damit durch eine Baumaßnahme des Bundes ersatzlos beseitigt wurde?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gerster, nach dem Bundesfernstraßengesetz kommt der Bau von Radwegen durch den Bund nur in Frage, wenn sie im Zusammenhang mit Bundesstraßen in der Baulast des Bundes stehen. Diese Voraussetzung ist für einen Radweg am Rhein entlang von Mainz über Ingelheim nach Bingen nicht gegeben. Im Einvernehmen mit dem Land Rheinland-Pfalz ist seinerzeit auf der bestehenden Trasse der B 9 die Bundesautobahn A 60 gebaut worden. Damals mußte davon ausgegangen werden, daß dem Fahrradverkehr wie auch dem sonstigen langsamen Verkehr das parallel zur A 60 verlaufende Straßennetz zur Verfügung steht. Sollte dies inzwischen nicht mehr der Fall sein, ist es Aufgabe des Landes Rheinland-Pfalz, die Infrastruktur zu verbessern.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, den Sachverhalt überprüfen zu lassen, daß der Bund ursprünglich davon ausging, daß nach dem Bau der Autobahn die restlichen Straßen den Radwegeverkehr aufnehmen könnten, daß aber diese Annahme inzwischen in diesem sehr verdichteten Raum wegen einer hohen Verkehrsbelastung nicht mehr besteht? Wäre die Bundesregierung nach dieser Überprüfung bereit, unter Umständen eine Möglichkeit zu suchen, in Verbindung mit der Autobahn und parallel zur Autobahn am Rhein diesen Radweg zu bauen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, grundsätzlich gibt es in Verbindung mit Bundesautobahnen keine Radwege, und die Bundesregierung beabsichtigt auch nicht, solche Radwege in Verbindung mit Autobahnen anzulegen. Somit ist auch in dem Fall, wie Sie ihn dargestellt haben, das Land Rheinland-Pfalz zuständig, wenn sich der Verkehr auf den Landstraßen so entwickelt hat, daß der Fahrradverkehr dort nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit abgewickelt werden kann.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wäre der Bund wenigstens bereit, den an dieser Stelle befindlichen Leinpfad, der in der Verwaltung des Bundes, nämlich der Bundeswasserstraßenverwaltung, steht, auszubauen, damit dieser von Radfahrern benutzt werden kann?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Sie werden verstehen, Herr Kollege Gerster, daß ich diese Frage jetzt nicht beantworten kann, aber Ihnen die Prüfung dieser Frage gern zusage.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ich bedanke mich für die Zusage, Herr Staatssekretär. Darf ich, wenn Sie das heute nicht beantworten können, auch um Überprüfung der Frage bitten, ob es nicht eine über die Kompetenz der Länder hinausgehende Bundesangelegenheit sein könnte, an großen Flußläufen, wie dem Rhein, die Möglichkeit eines durchgehenden Radweges zu bieten, wenn der Bund von sich aus schon ein Radwegeprogramm in eine besondere Priorität nehmen will?Mahne, Parl. Staatssekretär: Der Bund befürwortet den Radwegebau sehr und hält gerade den qualitativen Ausbau unserer Straßen im Hinblick auf die Anlage von Radwegen für dringend erforderlich. Dabei kann der Bund nur für die Anlage von Radwegen an Bundesstraßen zuständig sein. Er kann keine Zuständigkeiten für die Anlage von Radwegen außer-
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Parl. Staatssekretär Mahnehalb von Bundesstraßen übernehmen, weil dies für den Bund eine neue Aufgabe wäre, für die keine Mittel bereitstehen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir abschließend noch verdeutlichen, was die publizitätsträchtige Ankündigung eines Radwegenetzes mit einer Länge von 3 000 km an neuer Entwicklung bringt, wenn Sie heute hier in der Fragestunde erklären, Sie würden Radwege nur im Zusammenhang mit dem Bau von Bundesstraßen bauen, was Sie bisher auch schon getan haben?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich möchte nicht gern der Beantwortung der vom Abgeordneten Bühler gestellten Frage vorgreifen. Sie werden die Antwort gleich hören, und ich möchte Sie bitten, danach gegebenenfalls noch einmal mit einer Zusatzfrage auf mich zuzukommen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gärtner.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie sagen, im Zuge von Autobahnen sei nicht geplant, Radwege nebenher zu bauen? Ist die Information zutreffend, daß beispielsweise bei der Rheinüberquerung in Düsseldorf im Zuge der A 44 von seiten des Bundesverkehrsministers zugesagt worden ist, daß dort ein Radweg angelegt wird?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Das kann für einen kurzen Abschnitt einer solchen Rheinquerung durchaus so sein, weil dann eine Verbindung der Bundesautobahn mit einer Bundesstraße in Frage kommt, so daß sich das dort nicht ausschließen läßt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Bühler auf:
Wie will die Bundesregierung das 700-Millionen-DM-Sonderprogramm für Radwege finanzieren?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bühler, das Programm „Radwege an Bundesstraßen" in der Baulast des Bundes wird im Rahmen des jährlichen Straßenbauhaushalts des Bundes über Kapitel 12 10 Bundesfernstraßen finanziert.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, muß man davon ausgehen, daß nach den nachhaltigen Kürzungen, die der Verkehrshaushalt in der letzten Zeit ohnehin schon erfahren hat — in meinem Wahlkreis beispielsweise habe ich 265 Millionen DM verloren —, diese zusätzlichen 700 Millionen DM für Radwege wichtige und notwendige Straßenbauprojekte — ich denke vor allem an Ortsumgehungen — nicht mehr finanzierbar und damit nicht mehr realisierbar sein lassen werden?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben jetzt — auch im Rahmen der veränderten Finanzbedingungen — den Ausbauplan Bundesfernstraßen in die Baustufen I a und I b unterteilt. Im Rahmen der Finanzierung der Baustufe I a wird sichergestellt sein, daß die Maßnahmen in diesem Jahrzehnt begonnen und realisiert werden können.
Darüber hinaus ist es ein Ziel, die Qualität der Bundesfernstraßen zu verbessern. Wir können feststellen, daß unser Bundesfernstraßennetz weitestgehend geschlossen ist. Es kommt jetzt darauf an, durch den Bau von Ortsumgehungen, durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten und auch durch den Bau von Radwegen die Qualität des vorhandenen Straßennetzes so zu verbessern, daß wir auch eine optimale Verkehrssicherheit garantieren können. Ich glaube, in diesem Sinne sind die angesprochenen 700 Millionen DM gut angelegt. Auch sind sie ein wichtiger Beitrag zur gleichberechtigten Teilnahme einer bestimmten Gruppe, nämlich der Radfahrer, am Verkehr auf unseren Bundesfernstraßen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sollte man nicht zugunsten bestimmter Projekte — ich denke dabei, wie ich wiederholen möchte, an sehr unfallträchtige Ortsumgehungen, die durch diese von Ihnen erwähnte Neueinteilung der Prioritätenstufen von I a nach I b gekommen sind — einen Schwerpunkt gegenüber den — sicher notwendigen
— Radwegen setzen? Teilen Sie nicht die Meinung, daß Unfallträchtigkeit damit mehr als durch den Bau von Radwegen aus der Welt geschafft werden kann?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Ich gehe davon aus, daß die wirklich unfallträchtigen Ortsdurchfahrten
— nur um diese kann es sich j a handeln — als Ortsumgehungsmaßnahmen schon jetzt weitestgehend in die Baustufe I a aufgenommen sind. Wir wollen auch diese neuen Ortsumgehungsmaßnahmen dann möglichst mit Radwegen versehen, um, wie gesagt, diesem Kreis von Verkehrsteilnehmern auch eine sichere Teilnahme am Verkehr zu ermöglichen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerster .
Herr Staatssekretär, darf ich Sie noch einmal fragen, welchen Sinn die Vorstellung eines neuen Radwegenetz-Programms, das bis 1990 gilt, haben soll, wenn Sie hier in der Fragestunde nichts anderes sagen als das, was schon bisher Ziel der Verkehrspolitik war, nämlich beim Bau neuer Autostraßen zunehmend auch Radwege anzubauen? Können Sie mir sagen, warum der Minister nicht einfach erklärt hat: „Wir werden zukünftig an den neuen Autostraßen mehr Radwege bauen?" Was soll dann die Ankündigung eines eigenen Programms?
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5430 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982
Mahne, Parl. Staatssekretär: Es geht nicht nur um den Bau von Radwegen an neuen Bundesstraßen, sondern auch um den nachträglichen Anbau von Radwegen an bestehenden Bundesstraßen. Auch solche Projekte sind in dieses Radwegeprogramm aufgenommen worden und vorgesehen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klejdzinski.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Aufassung, daß durch das Radwegeprogramm insbesondere ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit der betreffenden Verkehrsteilnehmer geleistet wird und daß auch Radwege, geeignet angelegt, dazu beitragen, die Unfallhäufigkeit an bestimmten Straßen — ich denke hier insbesondere an die Schulwegsicherung — zu beseitigen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie haben noch einmal das zusammengefaßt, was ich schon in der Beantwortung der anderen Fragen hinreichend dargestellt zu haben glaube. Es geht uns ja bei der Verbesserung der Qualität unseres Straßennetzes auch und in besonderer Weise darum, die Verkehrssicherheit auf den Bundesfernstraßen zu verbessern. Dazu dient sicherlich die Anlage von Radwegen sowohl beim Neubau von Straßen wie auch beim nachträglichen Anbau an bestehende Straßen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordenten Bühler auf:
In welchem Umfang sind die Radwege des Sonderprogramms bereits in den Maßnahmen der neuen Baustufe I a der Fernstraßenbauplanung enthalten und kostenmäßig berücksichtigt?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bühler, etwa 25 % der im Bundesradwegeprogramm bis 1990 vorgesehenen Radwege werden im Rahmen von Bundesstraßenneubauten angelegt. Sie sind bereits in der Baustufe I a berücksichtigt. Die übrigen Radwege sind nachträgliche Anbauten an vorhandene Bundesstraßen, die außerhalb der für Investitionen der Baustufe I a vorgesehenen Investitionsmittel finanziert werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin zum Ausdruck gebracht, es seien weitgehend alle unfallträchtigen Ortsdurchfahrten durch den Bau von Ortsumgehungen beseitigt worden. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß allein im Landkreis Karlsruhe die B 10 und die B 35 nach wie vor die unfallträchtigsten Bundesstraßen darstellen, und sind Sie weiter bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß diese beiden Projekte bisher in der Baustufe I a waren, aber jetzt in die Baustufe I b gekommen sind, so daß eine Realisierung vor 1990 nicht möglich ist?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Nein, sie konnten bisher nicht in der Baustufe I a sein, Herr Kollege, weil es die Baustufe I a nicht gab; sie waren in der Dringlichkeitsstufe I. Sie sind nach wie vor in der Dringlichkeitsstufe I, sie sind nur bei der Unterteilung der Baustufen in die Baustufe I b gekommen.
Ich glaube, das muß man hier darstellen.
Im übrigen will ich Ihnen sagen, daß wir diese Einteilung in Baustufen mit dem Verkehrsausschuß und auch mit dem Haushaltsausschuß beraten haben. Ich denke, das Ergebnis der Beratungen des Verkehrsausschusses ist vom Bundesminister für Verkehr vollinhaltlich übernommen worden.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, eine letzte Frage: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß die Baustufe I a und die Baustufe I b für die betroffenen Maßnahmen einen ganz wesentlichen Unterschied darstellen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin durchaus bereit, das zur Kenntnis zu nehmen, aber ich bin auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß sich unsere finanziellen Rahmenbedingungen geändert haben. Ich bin darüber hinaus auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, was die CDU auch hier in der Debatte dieses Hauses immer wieder zur Veränderung der finanziellen Rahmenbedingungen gesagt und dargestellt hat. Das muß natürlich auch Auswirkungen auf solche Maßnahmen haben.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerster .
Herr Staatssekretär, nachdem Sie hier freundlicherweise festgestellt haben, daß die Bundesregierung Radwege auch an bereits bestehenden Autostraßen anbringen will, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung — wenn sie einen Radweg, der durch den Bau einer Autobahn verschwunden ist, schon nicht ersetzt — dann nicht bereit ist, wengistens an die parallel verlaufende Bundesstraße 9 einen Radweg anzubauen, zumal diese Straße inzwischen längst wieder die Funktion einer Bundestraße übernimmt.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Wenn ich recht informiert bin, ist j a dort die Bundesautobahn auf der alten Trasse der B 9 angelegt worden, so daß es die B 9 in dem Bereich nicht mehr gibt. Aber ich will diese Frage gern prüfen lassen.
Keine weiteren Zusatzfragen.Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Dr. Klejdzinski auf:Trifft es zu, daß — wie aus dem Jahresbericht des Verbandes der Automobilindustrie hervorgeht — in der Rangskala der störenden Lärmquellen das Motorrad/Moped weit vorne liegt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese erkannte Lärmquelle durch bauliche Vorkehrungen erheblich zu reduzieren?
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982 5431
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, wenn der Herr Kollege Klejdzinski es gestattet, würde ich wieder gern beide Fragen zusammen beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Dr. Klejdzinski auf:
Wie ist gegenwärtig der Stand der Forschung und Produktionstechnik in der Bundesrepublik Deutschland, lärmarme Motorräder/Mopeds/ Mofas zu bauen, im Vergleich zu anderen Staaten, z. B. Japan?
Bitte schön.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, § 49 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt vor, daß die Geräuschentwicklung der Kraftfahrzeuge das nach dem Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigen darf. Der „Stand der Technik" wurde durch die „Richtlinien für die Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen" vom 7. November 1980 vom Bundesminister für Verkehr konkretisiert.
Die Geräuschentwicklung motorisierter Zweiradfahrzeuge in serien- und vorschriftsmäßigem Zustand ist damit so, daß diese Fahrzeuge im normalen Straßenverkehr akustisch nicht besonders auffallen.
Auffällig und störend hingegen sind frisierte, d. h. unvorschriftsmäßige Fahrzeuge. Das im Jahresbericht des Verbandes der Automobilindustrie 1979/80 erwähnte Befragungsergebnis hinsichtlich der Zweiräder bezieht sich in erster Linie auf diese manipulierten Fahrzeuge.
Die Förderung der Industrie durch die Bundesregierung zur Entwicklung leiserer Fahrzeuge führte dazu, daß das bisherige laute Kleinkraftrad durch das leisere Leichtkraftrad abgelöst wurde. Ferner liegt der Industrie ein Maßnahmekatalog vor, durch dessen Anwendung das Manipulieren an Fahrzeugen erschwert werden soll.
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß in dem Bericht, den ich zitiert habe, das Auto mit dem Wert 7, das Motorrad aber mit dem Wert 32 gleich hinter dem Flugzeug eingestuft wird, und sind Sie bereit, mit mir daraus die Folgerung zu ziehen, daß die Konkretisierung, die der Verkehrsminister vornimmt, sicherlich nicht den Ansprüchen der betroffenen Bürger in dem Umfang gerecht wird, wie die Bürger draußen das empfinden?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß noch einmal darauf hinweisen, daß dem Bericht in erster Linie die Geräusche zugrunde gelegen haben, die von manipulierten Zweirädern ausgehen. Wir haben eine erhebliche Dämpfung bei den Zweiradfabrikaten erreicht.
Heute sind folgende Grenzwerte in Kraft: für ein Mofa — bis 25 km/h — 70 dB , für ein Moped — bis 40 km/h — 72 dB (A) und für Motorräder gestaffelt, je nach Stärke, 78 bis 86 dB (A).
Sie wissen, daß die Bundesregierung auch bei der Beratung des Gesetzentwurfs hinsichtlich des Lärmschutzes in der vergangenen Legislaturperiode besondere Forderungen im Hinblick auf die Bekämpfung des Lärms an der Quelle gestellt hat. Es hat diesbezügliche Gespräche mit der Industrie gegeben. Ich darf Ihnen hoch einmal versichern, daß wir sehr darauf dringen, daß die Industrie alles daransetzt, um weiterhin die von Zweirädern ausgehende Lärmentwicklung zu reduzieren.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Grunenberg auf:
Welchen Stand hat die Entwicklung des kentersicheren, geschlossenen Rettungsboots der Zukunft, und beabsichtigt die Bundesregierung, für den Einsatz eines solchen Rettungsboots nationale Regelungen zu erlassen?
Mahne, Parl. Staatsekretär: Herr Kollege Grunenberg, im Auftrag des Bundesministers für Verkehr hat die See-Berufsgenossenschaft „Bedingungen für die Baumusterprüfung und -zulassung von Rettungsbooten mit fester Überdachung erlassen. Es sind kentersichere Rettungsboote entwickelt worden, die diesen Bedingungen entsprechen.
Am 22. Januar 1982 wurde die Schiffssicherheitsverordnung dahin gehend geändert, daß alle Öl-, Chemikalien- und Flüssigkeitstanker mit einem Bruttoraumgehalt von 500 Registertonnen und mehr sowie alle sonstigen Frachtschiffe mit einem Bruttoraumgehalt von 1 000 Registertonnen und mehr, deren Kiel nach dem 1. Juli 1982 gelegt wird, auf jeder Schiffsseite Rettungsboote mit fester Überdachung für alle an Bord befindlichen Personen mitführen müssen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß man Erfindungen, die schon früher gemacht wurden, nicht wiederholen muß? Ich denke daran, daß es schon 150 kentersichere Rettungsboote, in Deutschland produziert, in der sowjetischen Flotte gibt. Sie sind heute noch im Dienst. Damit entfällt doch die Notwendigkeit einer neuerlichen Erfindung unter Einsatz zusätzlicher Ausgaben der öffentlichen Hand, zumal, wenn diese so entwickelten Rettungsboote von dem Kuratorium für Schiffssicherheit als zu plump und unförmig betrachtet werden.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Ihre Frage bezieht sich eigentlich schon auf die Frage 39. Wenn Sie gestatten, würde ich die dann mitbeantworten, um so auch auf Ihre Zusatzfrage eingehen zu können.
Dann rufe ich auch die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Grunenberg auf:Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf der ehemaligen Kuhr-Werft in Bremerhaven bereits vor 24 Jahren ein kentersicheres geschlossenes Rettungsboot entwickelt und gebaut worden ist mit einem Absatzmarkt vor allem in der Sowjetunion, das dem heute gewünschten Standard entspricht, und würde die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Bootstyp in ihre Überlegungen mit einbeziehen?Dann kommen die Zusatzfragen.
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5432 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das Kuhr-Boot, das Sie jetzt angesprochen haben, ist der Bundesregierung bekannt. Es entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Standard, der in den von der See-Berufsgenossenschaft als Schiffssicherheitsbehörde erlassenen Bedingungen für die Baumusterprüfung und -zulassung niedergelegt ist und der von anderen deutschen Bootsbauern erreicht wird. Die Kuhr-Werft müßte sich daher diesem Standard anpassen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Grunenberg, bitte.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß dieses Kuhr-Rettungsboot, das hervorragende Eigenschaften hatte und absolut kentersicher war, nur ein bißchen teurer, d. h. doppelt so teuer wie ein offenes Rettungsboot, 1967 von der See-Berufsgenossenschaft zugelassen worden war, auf deutschen Schiffen aber aus Gründen der Kosten nicht eingeführt wurde? Ich möchte sagen, daß unter Umständen von den 80 Seeleuten deutscher Schiffe, die seitdem den nassen Tod gefunden haben, manch einer hätte gerettet werden können, wenn der Einsatz dieses Bootes damals schon vorgeschrieben worden wäre.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann Ihnen nur bestätigen, daß Rettungsboote mit fester Überdachung von der See-Berufsgenossenschaft zugelassen werden müssen. Damit wird letztlich sichergestellt, daß diese Boote den jeweils gültigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Daß sich diese gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik natürlich auch verändern, ist sicherlich unbestritten. Hier ist die Bewertung vorgenommen worden, daß die Einstiegsluken bei den Kuhr-Rettungsbooten anders konstruiert werden müßten, um Personen aus dem Wasser retten zu können. Es ist gesagt worden, daß die Boote eine von ihnen zu betätigende Zentralauslösung haben müßten, die ihnen also auch fehlt.
Ich kann mich nur auf diese Angaben beziehen. Aber wenn wir unsere Schiffe jetzt mit Rettungsbooten mit fester Überdachung ausstatten, dann sollten wir auch versuchen, eine Ausstattung zu finden, die wirklich optimal ist und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß der Schritt des Kuratoriums für Schiffssicherheit richtig ist, von der sowjetischen Handelsflotte ein Boot zurückzubekommen und dies mit dem zu vergleichen, was jetzt an neuen Erfindungen gemacht worden ist, und daß es richtig ist, daß man zumindest diese Vergleiche mit einbezieht, wenn es um die Sicherheit von Menschen auf See geht?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Ich bitte um Entschuldigung. Ich kann das, da ich erst jetzt davon erfahre, nicht bewerten, aber ich will das gern prüfen lassen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, welche Art von Rettungsbooten haben die Mitglieder der Bundesregierung für sich entwickeln lassen, —
Herr Abgeordneter!
da ihr Regierungsschiff .. .
Herr Abgeordneter! Komm, komm!
... schon von Schlagseite bedroht ist und bald zu kentern droht?
Herr Abgeordneter Niegel, beim Ansatz schon mußte der Präsident erkennen, daß diese Frage nicht zuzulassen ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Straßmeir auf:
Was veranlaßt den Bundesverkehrsminister, in seiner Verkehrssicherheitspolitik von der sogenannten Positivwerbung, die von allen Institutionen im Bereich der Verkehrssicherheit gemeinsam getragen wird, abzurücken und derzeit für ca. 1 Million DM eine auf Schockwirkung angelegte Verkehrssicherheitskampagne vorzubereiten?
Bitte.
Mahne, Parl. .Staatssekretär: Herr Präsident, da Sie die Frage des Abgeordneten Niegel richtigerweise nicht zugelassen haben, kann ich auch nicht antworten. Ich hätte sonst die Möglichkeit aufgezeigt, wie die Rettungsboote noch anderweitig genutzt werden könnten, Herr Kollege.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ersparen Sie sich die Antwort.Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Straßmeir, die immer noch viel zu hohen Zahlen von Kindern, die bei Zusammenstößen mit Kraftfahrzeugen verletzt und getötet werden, geben dem Bundesminister für Verkehr Veranlassung, zu prüfen, ob die notwendige Verhaltensänderung der motorisierten Verkehrsteilnehmer nicht durch wirksamere Formen der Ansprache erreicht werden könnte. Das Bundesministerium für Verkehr beabsichtigt deshalb, einen von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich begleiteten Wettbewerb durchzuführen, um neue Ideen und realisierbare Umsetzungskonzepte zu erarbeiten, die unter Anwendung eindringlicher Stilmittel darauf angelegt sind, die Autofahrer zu einer umsichtigeren und verantwortungsbewußteren Fahrweise anzuhalten. Dieser Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über die Realisierung eines dieser Konzepte kann noch nicht getroffen werden.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982 5433
Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Staatssekretär, welche konkreten Faktoren in der Unfallentwicklung sprechen denn nach der Auffassung der Bundesregierung dafür, daß die bisherige Verkehrssicherheitspolitik im Bereich der Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung auf der Basis der sogenannten Positivwerbung nicht erfolgreich war?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich will erst noch einmal ausdrücklich bestätigen, daß die bisher praktizierten Aufklärungsaktionen, die ja vorwiegend auf eine partnerschaftliche und behutsame Ansprache der Verkehrsteilnehmer abgestellt waren, durchaus positiv zu bewerten sind. Wir haben einen Rückgang der Unfallzahlen durchgehend über all die Jahre erreicht.
Aber wir stellen auf der anderen Seite fest, daß über diese partnerschaftliche Ansprache und Werbung eine bestimmte Gruppe nicht erreicht worden ist, nämlich die Gruppe, die zum Teil ihr eigenes fahrerisches Können überschätzt und daher ganz entscheidend am Unfallgeschehen beteiligt ist. Diese Gruppe ist durch diese partnerschaftliche Werbung nicht ansprechbar. Darum überlegen wir, ob es eine andere Form gibt, diese besondere Zielgruppe anzusprechen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, inwieweit hat denn die Bundesregierung ihre Absicht, eine auf Schockwirkung angelegte Verkehrssicherheitskampagne vorzubereiten, mit den sonst an der Verkehrssicherheit beteiligten Organisationen abgesprochen, und wie waren deren Reaktionen auf diese neue, bisher nicht abgesicherte Erkenntnis?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Ich habe schon darauf hingewiesen, daß es hierzu erst nur Überlegungen gibt und daß diese Überlegungen noch nicht in ein entscheidungsreifes Stadium eingetreten sind. Wenn wir konkrete Vorstellungen über diese neue Form der Verkehrssicherheitsarbeit haben, werden wir natürlich auch die entsprechende Beratung durch jene suchen, die in der Verkehrssicherheitsarbeit besonders engagiert sind.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gärtner.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Bundesregierung das Konzept der partnerschaftlichen Positivwerbung nicht ebenso wissenschaftlich hat erarbeiten lassen wie sie jetzt darangeht, wissenschaftlich erarbeiten zu lassen, wie die Schocktherapie beim Bürger ankommt?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Die partnerschaftliche Werbung ist vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat erarbeitet worden. Insofern war die Bundesregierung hier nicht unmittelbar tangiert. Aber wir halten es für notwendig, gerade im Hinblick auf die Sicherheit der Kinder etwas zu unternehmen. Thematischer Mittelpunkt dieser Maßnahme sollte das besondere Schutzbedürfnis von Kindern im Straßenverkehr sein. Es ist wichtig, daß wir Verkehrssicherungsaufklärungsarbeit betreiben, die wissenschaftlich abgesichert ist. Wir wollen das mit der Bundesanstalt für Straßenwesen erreichen.
— Nein. Wir wollen Kinder vor Autofahrern schützen.
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Straßmeir auf:
Warum wartet der Bundesverkehrsminister nicht die Untersuchungsergebnisse und Vorschläge der von ihm eingesetzten „Kommission für Verkehrssicherheit" ab, bevor er die bisher von den Institutionen der Verkehrssicherheitsarbeit gemeinsam durchgeführte Verkehrssicherheitspolitik in Frage stellt?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Straßmeir, mit dem bereits in der vorangegangenen Antwort beschriebenen Pilotprojekt sollen zusätzliche Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geeignet sind. Deshalb ist dieses Projekt eine notwendige und wichtige Ergänzung der Arbeiten der Kommission für Verkehrssicherheit.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, verfügt denn die Bundesregierung nicht über die Erfahrungen anderer Länder, daß sich auf Schockwirkung angelegte Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung irgendwo bewährt hätten?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Nein. Die Bundesregierung hat darüber keine Erkenntnisse. Aber, Herr Kollege Straßmeir, gerade im Bereich der Verkehrsaufklärung und der Verkehrssicherheitsarbeit müssen wir natürlich immer bereit sein, Maßnahmen, selbst wenn sie erfolgreich waren wie unsere bisherigen Verkehrssicherheitsmaßnahmen, noch einmal zu überprüfen, um gegebenenfalls bestimmte Zielgruppen anzusprechen, die mit diesen Maßnahmen bisher nicht erreicht wurden. Das ist ein Ziel dieses Pilotprojekts.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn sich das alles noch im Stadium der wissenschaftlichen Prüfung und Planung befindet, wie kommt es denn dann, daß Sie bereits fünf Agenturen, die sonst mit Verkehrssicherheit nichts zu tun haben, in Form einer Ausschreibung angeschrieben und im Betreff bemerkt haben, daß diese Maßnahmen zu entwickeln sind und auch bereits im Jahre 1982 um gesetzt werden sollen? Wie ist das mit der wissenschaftlichen Untersuchung zu vereinbaren?Mahne, Parl. Staatssekretär: Durch die wissenschaftliche Untersuchung soll ja nicht das Projekt entwickelt werden, sondern das Projekt soll in der Durchführung wissenschaftlich begleitet werden.
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5434 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982
Parl. Staatssekretär MahneWir haben fünf Agenturen angeschrieben, um von ihnen Vorstellungen an die Hand zu bekommen. Wir haben ihnen keine konkreten Vorgaben gegeben, sondern sie sollen im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ihre Ideen vortragen. Wir werden dann diese Ideen überprüfen und mit anderen in der Verkehrssicherheitsarbeit Tätigen und Beteiligten gemeinsam besprechen und beraten.
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Hinsken auf:
Wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesbahnstrecke Nürnberg-Passau ABS 13 ausgebaut wird; welche Geschwindigkeit wird jetzt und nach Ausbau dort erreicht?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hinsken, die Ausbaustrecke Nürnberg—Passau zählt zu den neu in die Bundesverkehrswegeplanung aufgenommenen Ausbaumaßnahmen der Deutschen Bundesbahn. Die Planungsvorbereitungen der Deutschen Bundesbahn sind bei dieser Strecke darauf ausgerichtet, erste Investitionen noch vor 1990 zu tätigen.
Um örtlich begrenzte Geschwindigkeitseinbrüche zu beseitigen, sind Linienverbesserungen vorgesehen. Dadurch werden längere zusammenhängende Abschnitte mit gleichbleibendem Geschwindigkeitsniveau entstehen. Auf Grund der Mittelgebirgscharakteristik der Strecke wird die mögliche Höchstgeschwindigkeit der Strecke auch weiterhin in einzelnen Streckenabschnitten 100 km/h betragen, in anderen aber bis zu 160 km/h.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, mit welcher Fahrzeitverkürzung ist auf der Strecke Nürnberg—Passau zu rechnen, wenn diese Verbesserungen vorgenommen wurden?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe hier auch bei meinen Erläuterungen keine Angaben darüber. Ich will Ihnen das aber gern mitteilen. Ich kann Ihnen nur sagen, daß der derzeitige Zustand der Strecke Geschwindigkeiten zwischen 100 km/h und 160 km/h erlaubt. Durch die Ausbaumaßnahmen werden eine Reihe von Geschwindigkeitsanhebungen auf 160 km/h ermöglicht.
In einzelnen Abschnitten — das sagte ich bereits — muß die Begrenzung auf 100 km/h beibehalten werden.
Es wird also mit diesem Ausbau zu einer Verbesserung der Fahrzeiten kommen. Aber ich kann das jetzt nicht quantifizieren.
Noch eine Zusatzfrage.
Ich habe Verständnis dafür, daß Sie die Zeit nicht nennen können, die hier eingespart wird. Ich möchte noch folgende Zusatzfrage stellen: Wie hoch ist das Finanzvolumen, das für den Ausbau dieser Strecke nach momentanen Gesichtspunkten angesetzt ist?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Das Investitionsvolumen ist mit 120 Millionen DM angesetzt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Becker zur Verfügung.
Die Fragen 44 und 45 des Herrn Abgeordneten Stiegler sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Linsmeier auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost gemäß ihren Einlassungen im Hearing in der Enquete-Kommission Neue Informations- und Kommunikationstechniken nunmehr und entgegen den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung während der präoperationellen Phase des TV-Satelliten keine Fernsehprogramme der ARD oder des ZDF an das breite Publikum abstrahlen will und nur den Kreisen, die an den technischen Messungen ein unmittelbares Interesse haben, die Genehmigung von Empfangseinrichtungen erteilen will?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Linsmeier, es trifft nicht zu, daß es bei der Bundesregierung Pläne gab, im Rahmen der Betriebsversuche Programme der ARD oder des ZDF an das breite Publikum abzustrahlen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, bestätigen Sie auf diese Weise, daß die Bundesregierung also auch nicht die Absicht hat, dieses künftig zuzulassen?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Linsmeier, die Bundesregierung hat die Pläne, die technisch-industrielle Zusammenarbeit zwischen der französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet von Rundfunksatelliten zu verstärken sowie die technisch-industriellen Voraussetzungen für die künftige Herstellung und den Vertrieb solcher Satelliten zu schaffen, mit dem deutsch-französischen Regierungsabkommen vom 29. April 1980 konkretisiert. Möglichkeiten der versuchsweisen Nutzung des deutschen Rundfunksatelliten TV-SAT ergeben sich aus diesem Abkommen. Im Anschluß an den Start — voraussichtlich April 1985 — sind gemäß Art. 2 dieses Abkommens für mindestens zwei Jahre Betriebsversuche vorgesehen. Es ist nicht vorgesehen — ich wiederhole das noch einmal —, im Rahmen dieser Betriebsversuche Programme der ARD oder der ZDF an das breite Publikum abzustrahlen.
Herr Staatssekretär, erlauben Sie — —
Herr Abgeordneter, Sie brauchen mir nur ein Zeichen zu geben, daß Sie noch eine Zusatzfrage stellen wollen, dann bekommen Sie so-
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982 5435
Präsident Stücklenfort das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter Linsmeier.
Herr Staatssekretär, ich habe Sie auch nach den Empfangseinrichtungen gefragt und möchte die Frage an der Stelle wie folgt erweitern: Unter der Voraussetzung, daß das französische Fernsehen über Satelliten direkt Programme abstrahlen wird, wird dann die Deutsche Bundespost Bundesbürgern, Bewohnern der Bundesrepublik, die Genehmigung erteilen, hier entsprechende Empfangseinrichtungen zu installieren? Wenn Sie diese Absicht nicht haben sollten, frage ich Sie, ob Sie das französische Fernsehen für eine allgemein zugängliche Quelle im Sinne von Art. 5 des Grundgesetzes halten.
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Linsmeier, die zuletzt gestellte Frage würde ich aus dem, was wir bisher im deutsch-französischen Abkommen festgelegt haben, verneinen. Ob ich dabei aber bleiben kann, das weiß ich nicht; ich will Ihnen das zu Ihrer zweiten Frage schriftlich beantworten.
Zu dem ersten Teil Ihrer Frage möchte ich sagen: In der Testphase kommen wegen der fehlenden technischen, betrieblichen und politischen Voraussetzungen keine regelmäßigen Programmabstrahlungen in Frage. Es ist aber sinnvoll, im Rahmen des Versuchs Teile der ohnehin terrestrisch abgestrahlten Programme über den Satelliten auszusenden. Dabei muß davon ausgegangen werden, daß das Meßprogramm tatsächlich nur auf die an der Entwicklung der Rundfunktechnik Interessierten begrenzt bleibt. Dies entspricht auch dem Beschluß der Bundesregierung vom 24. Juni 1981.
Herr Linsmeier, Sie haben keine Zusatzfrage mehr. Ich habe Verständnis dafür, daß da noch einige Zusatzfragen fällig wären. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär hat aber zugesichert, daß er Ihnen schriftlich eine erweiterte Antwort gibt.
Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird — das gilt auch für die von ihm gestellte Frage 48 — entsprechend unseren Richtlinien behandelt 1).
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sperling zur Verfügung.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, die Frage 58 der Frau Abgeordneten Roitzsch soll auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 49 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen von Bundesbauminister Dr. Haack in einem Interview gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, „falls in etwa zwei Jahren
1) Berichtigung dieser Feststellung siehe Seite 5437 C.
festgestellt werden sollte, daß durch die Änderungen im Mietrecht nicht zusätzlich freifinanzierte Wohnungen geschaffen worden seien, müsse der Themenkomplex neu behandelt werden"?
Herr Kollege Jahn, Bundesminister Dr. Haack wollte mit seiner Äußerung unterstreichen, daß jede politische Entscheidung nach einer bestimmten Zeit auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen ist. So ist z. B. auch zu erklären, daß die Bundesregierung gelegentlich dem Deutschen Bundestag Berichte über die Wirksamkeit neuer Gesetze erstattet.
Präsident Stücklen: Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie will die Bundesregierung den Vorwurf entkräften, Minister Haack habe durch seine Erklärung auf Kosten der dringend notwendigen Verstetigung der Investitionen und der Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau neue Unsicherheiten geschaffen und gleichzeitig die Effizienz von Kabinettsbeschlüssen in Frage gestellt, für die der Bundeskanzler eigens in diesem Hause die Vertrauensfrage gestellt hat?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, indem die Bundesregierung diejenigen, die solche Vorwürfe erheben, darauf aufmerksam machen, daß es Unsinn ist, diese Vorwürfe zu erheben.
Keine weiteren Zusatzfragen? — Doch, bitte schön.
Herr Staatssekretär, können Sie diesem Hause gegenüber näher begründen, warum Sie in diesem Sachzusammenhang von Unsinn sprechen?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Weil der in diesem Sachzusammenhang von Ihnen geknüpfte Zusammenhang mit den Äußerungen des Wohnungsbauministers, des Außenministers, des Kanzlers in der Tat nicht verknüpft werden kann.
Herr Abgeordneter Jahn, Sie haben gemerkt, daß hier schon ein Zwiegespräch entstanden ist, das über das Thema der Ursprungsfrage weit hinausgeht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Möller.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer ersten Antwort entnehmen, daß auch das Beschäftigungsförderungsgesetz, das wir zur Zeit beraten, bereits nach den Kriterien, die Sie soeben aufgestellt haben, überprüfbar werden sollte?Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Möller, es würde mich wundern, wenn Sie kein Interesse daran entwickeln würden, was dieses Gesetz, wenn es in Kraft getreten sein wird, in ein paar Jahren an Wirkung gezeigt hat.
Die Wirkungen treten erst nach längerer Zeit ein.
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5436 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Linsmeier.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, nachdem Sie eingangs so bedeutsam auf die Berichte der Bundesregierung zu anderen Gesetzen hingewiesen haben, darf ich Sie darum bitten, uns einen Terminplan vorzulegen, wann Sie sämtliche Gesetze, die die Bundesregierung hier je eingebracht hat, jeweils zu überprüfen gedenken. Können Sie mir ein Beispiel dafür nennen, daß die Bundesregierung schon einmal die Überprüfung eines Gesetzes angekündigt hat, bevor dieses Gesetz beschlossen wurde? Haben Sie dafür aus der Vergangenheit ein Beispiel, Herr Staatssekretär?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ehrt sehr, daß Sie uns zutrauen, daß wir nun in der Tat alle Gesetze nach einem fortlaufenden Terminplan ständig überprüfen wollen. So weit geht es nicht. Im Falle von Gesetzen, an deren Wirkung man wirklich erhebliche Hoffnungen knüpft, ist es doch aber richtig, daß man nach ein paar Jahren guckt und schaut, ob sie sich so ausgewirkt haben, wie man es gehofft hat. Dazu muß man nicht unbedingt dicke Erfahrungsberichte schreiben.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy auf:
Kann die Bundesregierung darlegen, welche Motive Bundesbauminister Dr. Haack bewogen haben, in einem Interview gegenüber der neuen Osnabrücker Zeitung zu äußern, „falls in etwa zwei Jahren festgestellt werden sollte, daß durch die Änderungen im Mietrecht nicht zusätzlich freifinanzierte Wohnungen geschaffen worden seien, müsse der Themenkomplex neu behandelt werden"?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kansy, da Sie dasselbe wie der Kollege Jahn gefragt haben, werden Sie wohl nicht erwarten, daß ich Ihnen eine andere Antwort gebe. Minister Haack wollte unterstreichen, daß politische Entscheidungen nach einiger Zeit auf ihre Wirksamkeit überprüft werden sollten.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie Sie aus meiner Frage entnehmen können, habe ich entgegen der Frage meines Kollegen Jahn nach den Motiven gefragt. Ich frage Sie deshalb jetzt noch einmal: Könnte es sein, daß diese Äußerungen von Minister Haack deswegen gemacht wurden, weil die sozialdemokratische Fraktion dieses Wohnungsbaupaket im Bundestag zur Zeit mehr unter taktischen Gesichtspunkten behandelt, ohne überhaupt zu wissen oder heute schon zu erkennen zu geben, ob sie es tatsächlich verabschieden will?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kansy, natürlich wollen wir dieses verabschieden. Insofern können Sie dieses Motiv nun wirklich nicht unterstellen. Das wäre unlauter.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie wollen Sie Ihren Vorwurf der Unlauterkeit angesichts dessen aufrechterhalten, daß wir vor wenigen Stunden gemeinsam an einem Tisch gesessen haben und Sozialdemokraten und Freie Demokraten dabei offen bekannt haben, daß das ganze Paket im Mietrecht beispielsweise für die Koalition noch disponibel ist?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Es ist nicht so, daß das ganze Paket im Mietrecht disponibel ist, Herr Kollege Kansy. Das, was die Koalition an jenem Tisch, von dem Sie sprachen, erklärt hat, besagt, daß Teile des jetzt beratenen Mietrechts zum Beschäftigungspaket — wenn Sie diesen Kurzausdruck gestatten — gehören und nur in Verknüpfung mit diesem Beschäftigungspaket verabschiedet werden.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 51 der Frau Abgeordneten Pack auf. — Die Fragestellerin ist nicht im Saal. Es wird dann entsprechend den Richtlinien verfahren.
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Linsmeier auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Äußerung von Bundesbauminister Dr. Haack geeignet ist, neue Unsicherheit bei den Investoren im Mietwohnungsbau zu schaffen?
Bitte.
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Nein.
Keine weiteren Zusatzfragen?
— Mir brauchen Sie es nur mit dem Finger anzuzeigen. Selbst wenn ich in Ihre treuen Augen schaue und Sie zwinkern, dann weiß ich schon, Sie möchten eine Zusatzfrage stellen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Ich wollte dem Herrn Staatssekretär doch eine Chance lassen, sein Nein etwas ausführlicher zu begründen.Eine Zusatzfrage, Herr Staatssekretär: Sie haben vorher davon gesprochen, daß die Bundesregierung oder Teile davon mit diesem Programm bestimmte Hoffnungen verbinden und daß Sie diese Hoffnungen nach zwei Jahren wieder zu überprüfen gedenken. Können Sie mir bestätigen, daß vielleicht nicht nur die Bundesregierung, sondern auch draußen im Lande Investoren und Bauarbeiter hiermit Hoffnungen verknüpfen, und daß sich nach diesen Äußerungen die Frage stellt, ob diese Hoffnungen je in Erfüllung gehen werden? Würden Sie das als eine Verunsicherung bezeichnen?Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Nein, ich würde es nicht als eine Verunsicherung bezeichnen, wenn man sagt, daß es Hoffnungen sind und man nicht schon jetzt davon überzeugt ist, daß diese neuen Paragraphen jene Wirkung entfalten, die man erhofft. Das muß keine Verunsicherung bedeuten.
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1982 5437
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Möller.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß Unsicherheiten und Verzögerungen bei der Mietgesetzgebung, wie wir sie heute im Ausschuß erlebt haben, in der Tat zu Hemmnissen bei den Investoren führen?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Auch dies glaube ich nicht, Herr Kollege Möller, denn die Investoren wissen, was Gesetz werden kann und werden wird.
Wir sind zeitlich am Ende der Fragestunde; deshalb kann ich keine Zusatzfragen mehr zulassen.
Ich will einen Fehler, der in der Verwaltung gelegen hat, korrigieren. Der Herr Abgeordnete Dr. Dollinger hat rechtzeitig um schriftliche Beantwortung seiner beiden Fragen 47 und 48 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich berufe die nächste Plenarsitzung auf Donnerstag, den 11. März 1982, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.