Protokoll:
9051

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 9

  • date_rangeSitzungsnummer: 51

  • date_rangeDatum: 16. September 1981

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 12:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:28 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/51 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 51. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Inhalt: Begrüßung des Ministers für Wohnungsbau und Städteplanung der Vereinigten Staaten von Amerika, Samuel R. Pierce . .2864 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1982 (Haushaltsgesetz 1982) — Drucksache 9/770 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1981 bis 1985 — Drucksache 9/771 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 9/795 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Kiep, Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dr. Möller, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dr. Waffenschmidt, Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Clemens, Erhard (Bad Schwalbach), Faltlhauser, Herkenrath, Kolb, Linsmeier, Dr. Pinger, Rühe, Sick, Repnik und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen zur Förderung des Wohnungsbaus — Drucksache 9/467 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft — Drucksache 9/796 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982) — Drucksache 9/797 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz) — Drucksache 9/799 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung — Drucksache 9/800 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 9/801 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 9/798 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Lammert, Kiep, Dr. Waigel, Müller (Remscheid), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Müller (Wadern), Dr. Warnke, Frau Pack, Ganz (St. Wendel), Günther, Frau Hürland, Link, Löher, Prangenberg, Sauer (Salzgitter), Stutzer, Gerstein, Metz, Vogel (Ennepetal), Borchert, Kittelmann, Vogt (Düren), Frau Fischer, Frau Karwatzki, Reddemann, Schwarz, Breuer und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Strukturkrise der deutschen Stahlindustrie — Drucksache 9/612 — Matthöfer, Bundesminister BMF 2865 D Fragestunde — Drucksache 9/808 vom 11. September 1981 — Förderung der Gewinnung von Äthanol aus Tapioka MdlAnfr 85 11.09.81 Drs 09/808 Herberholz SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 2841 B, D, 2842A ZusFr Herberholz SPD 2841 C, D Uberprüfung des Exports von KernenergieTechnologie angesichts des vereinfachten Verfahrens zur Reinigung von Plutonium 240 MdlAnfr 86 11.09.81 Drs 09/808 Herberholz SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 2842A, C ZusFr Herberholz SPD 2842 B Kosten und urheberrechtliche Regelung für die Sinus-Studie über rechtsextreme politische Einstellungen und deren wissenschaftlicher Wert MdlAnfr 2, 3 11.09.81 Drs 09/808 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 2842 C, D, 2843 A, B, C, D, 2844 A, B, C ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 2842 D, 2843 A, D, 2844 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2843 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 2843B, 2844 C ZusFr Weirich CDU/CSU 2843 C ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 2844 A ZusFr Broll CDU/CSU 2844 B Teilnahme von Staatssekretär Bölling an den Gesprächen von Egon Bahr in Ost-Berlin MdlAnfr 4, 5 11.09.81 Drs 09/808 Metz CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 2844 C, D, 2845 A, B, C, D, 2846A, B ZusFr Metz CDU/CSU 2844D, 2845 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 2845 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2845 C ZusFr Herberholz SPD 2845 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2846 A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 2846 A ZusFr Weirich CDU/CSU 2846 B Störung von Rundfunksendungen durch den bulgarischen Rundfunk MdlAnfr 6 11.09.81 Drs 09/808 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2846C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2846 C Rückgang der Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion trotz der Äußerung des Bundeskanzlers vom 3. Juli 1980 MdlAnfr 7 11.09.81 Drs 09/808 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2846 D, 2847A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2847 A ZusFr Broll CDU/CSU 2847 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 2847 B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 III Verfolgung der Baha'i-Gemeinschaft im Iran MdlAnfr 9 11.09.81 Drs 09/808 Löffler SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2847 C Deutsche Initiativen zum Schutz der Menschenrechte bei den Vereinten Nationen MdlAnfr 10 11.09.81 Drs 09/808 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2847D, 2848 C, D, 2849 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 2848C, D ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU .2848D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 2849 A ZusFr Bohl CDU/CSU 2849 A Intervention gegen die Manöver des Warschauer Pakts in und um Polen wegen ihrer Unvereinbarkeit mit der KSZE MdlAnfr 11 11.09.81 Drs 09/808 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2849B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 2849B,C Anerkennung der Befreiungsbewegungen FDR und FMLN als legitime Vertreter El Salvadors MdlAnfr 12 11.09.81 Drs 09/808 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2849D, 2850 B ZusFr Thüsing SPD 2849D, 2850A Wiederbesetzung des Botschafterpostens in El Salvador und Beurteilung der dort bevorstehenden Wahlen MdlAnfr 13, 14 11.09.81 Drs 09/808 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . . . 2850 B, C, D, 2851 A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 2850 B, C, D ZusFr Thüsing SPD 2851A Erstattung von Schallschutzkosten für Bauherren, die vor Festlegung der Lärmschutzzone I gebaut hatten MdlAnfr 15, 16 11.09.81 Drs 09/808 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2851 B, D, 2852A,B ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 2851D, 2852A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 2852 B Asylanträge von im Iran verfolgten Anhängern der Baha'i MdlAnfr 17 11.09.81 Drs 09/808 Löffler SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2852 C ZusFr Löffler SPD 2852 C Folgen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zur Kompaktlagerung in Biblis für andere Kompaktlager MdlAnfr 18, 19 11.09.81 Drs 09/808 Dr. Kübler SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2852 C, D, 2853A, B, C ZusFr Dr. Kübler SPD 2852 D, 2853A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2853A,C ZusFr Bohl CDU/CSU 2853 B Benachteiligung des Eishockeysports durch die Fernsehanstalten wegen seiner Trikotwerbung MdlAnfr 21 11.09.81 Drs 09/808 Bamberg SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 2853D, 2854A,B ZusFr Bamberg SPD 2853 D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 2854 A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 2854 A Waffenrechtliche Regelung des Erwerbs von CS-Reizstoffen durch Privatleute MdlAnfr 22 11.09.81 Drs 09/808 Bamberg SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2854B, C ZusFr Bamberg SPD 2854 C Kosten des vom BMJ veranstalteten Forums „Alternativen zum zivilen Justizverfahren" MdlAnfr 23 11.09.81 Drs 09/808 Bohl CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2854D, 2855A, B ZusFr Bohl CDU/CSU 2855 A, B Vorgehen gegen unechte Verbraucherschutzvereine (Gebührenabmahnungsvereine) MdlAnfr 24, 25 11.09.81 Drs 09/808 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2855 B, D, 2856 A, B, C ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 2855 D, 2856A, C ZusFr Eigen CDU/CSU 2856 A IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Mißbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Unterhaltszahlungen ins Ausland durch ausländische Steuerpflichtige MdlAnfr 30, 31 11.09.81 Drs 09/808 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 2856 D, 2857 B, C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 2856 D, 2857 B, C Begründung der Deutschen Shell für ihre letzte Benzinpreiserhöhung MdlAnfr 33 11.09.81 Drs 09/808 Poß SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 2857 D, 2858 A, B, C, D ZusFr Poß SPD 2857 D, 2858 A ZusFr Dr. Kübler SPD 2858 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 2858 B ZusFr Zeitler SPD 2858 C ZusFr Eigen CDU/CSU 2858 D Kontrolle der Benzinpreisgestaltung der multinationalen Ölkonzerne MdlAnfr 34 11.09.81 Drs 09/808 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 2858D, 2859 A, B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD 2859 A ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD 2859 B ZusFr Dr. Kübler SPD 2859 C Lieferung von 5000 Kraftfahrzeugen an die südafrikanische Armee MdlAnfr 35 11.09.81 Drs 09/808 Jungmann SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . .2859 D,2860A,B,C ZusFr Jungmann SPD 2859D, 2860 A ZusFr Thüsing SPD 2860 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 2860 C Lieferung nichtmilitärischer Baustellenfahrzeuge an die UdSSR und von Fahrzeugen für militärische Zwecke an Südafrika MdlAnfr 36 11.09.81 Drs 09/808 Jungmann SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 2860 D,2861A,B ZusFr Jungmann SPD 2860 D, 2861 A ZusFr Frau Simonis SPD 2861 A ZusFr Thüsing SPD 2861 B Lieferung von Militärfahrzeugen an Südafrika MdlAnfr 37 11.09.81 Drs 09/808 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . .2861 C,2862A,B ZusFr Frau Simonis SPD 2861 D ZusFr Thüsing SPD 2862 A ZusFr Jungmann SPD 2862 B ZusFr Eigen CDU/CSU 2862 B Vordringen größerer Betriebe der Massentierhaltung im ländlichen Raum MdlAnfr 40 11.09.81 Drs 09/808 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 2862D, 2863A ZusFr Stutzer CDU/CSU 2863 A Anteil der bäuerlichen Betriebe an der Hühnerhaltung MdlAnfr 41 11.09.81 Drs 09/808 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 2863 B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU 2863C, D ZusFr Eigen CDU/CSU 2863 D Schutz deutscher Rohwaren für die Sauerkonservenherstellung vor Importen aus dem Ostblock MdlAnfr 42 11.09.81 Drs 09/808 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 2864A, C ZusFr Eigen CDU/CSU 2864 C Nächste Sitzung 2878 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2879* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2879* C Anlage 3 Beteiligung der Bundesregierung an der US-Wirtschaftshilfe für die Karibik und Mittelamerika MdlAnfr 1 11.09.81 Drs 09/808 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 2889* D Anlage 4 Beachtung der Erklärung von Radio Free Europe und Radio Liberty über die Rück- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 V Sichtnahme auf politische Ziele der Bundesregierung MdlAnfr 8 11.09.81 Drs 09/808 Hansen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2890" A Anlage 5 Uberwachung von Vereinigungen extremistischer Türken MdlAnfr 20 11.09.81 Drs 09/808 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 2890* B Anlage 6 Steuervergünstigungen für Journalisten MdlAnfr 32 11.09.81 Drs 09/808 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 2890* C Anlage 7 Einfluß der Arzneimittelpreissteigerungen auf die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 44 11.09.81 Drs 09/808 Zeitler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 2891* B Anlage 8 Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung für ärztliche und zahnärztliche Leistungen und für Arzneimittel; Einkommen der Ärzte und Apotheker MdlAnfr 45, 46 11.09.81 Drs 09/808 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 2891* C Anlage 9 Herausnahme medizinisch nicht begründeter Schwangerschaftsabbrüche aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen; finanzielles Konzept der Bundesregierung für die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung MdlAnfr 47, 48 11.09.81 Drs 09/808 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 2892* B Anlage 10 Inkrafttreten der geänderten Fassung von § 16 der Arbeitszeitordnung (Tätigkeit von Frauen in Berufen des Bauhauptgewerbes, besonders als Zimmermann) MdlAnfr 50 11.09.81 Drs 09/808 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 2892* D Anlage 11 Einhaltung der Kompensationsvereinbarung über den Kauf militärischer Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland durch die USA MdlAnfr 53 11.09.81 Drs 09/808 Jung (Kandel) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2893"A Anlage 12 Verteidigungsfähigkeit des Frühwarnsystems AWACS durch eigenen Jagdschutz; Umrüstung der für den Einsatz von der Basis Geilenkirchen aus vorgesehenen AWACS-Flugzeuge MdlAnfr 54, 55 11.09.81 Drs 09/808 Wimmer (Neuss) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2893* B Anlage 13 Benachteiligung der Abiturienten des Jahrgangs 1981 durch die Kürzung der Bundeswehr- Einberufungsquote MdlAnfr 56, 57 11.09.81 Drs 09/808 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2893"D Anlage 14 Loyalität der Bundeswehrführer zur politischen Führung in einer Zeit leerer Kassen MdlAnfr 58 11.09.81 Drs 09/808 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2894* A Anlage 15 Behandlung des Themas Bundeswehr und Friedenssicherung im Schulunterricht MdlAnfr 59 11.09.81 Drs 09/808 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2894* B VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Anlage 16 NS-Vergangenheit des langjährigen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt Ravensburg MdlAnfr 60, 61 11.09.81 Drs 09/808 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2894* C Anlage 17 Kosten für die Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs seit der letzten Branntweinsteuererhöhung MdlAnfr 62 11.09.81 Drs 09/808 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2894* D Anlage 18 Wirksamkeit von Herzmitteln MdlAnfr 63 11.09.81 Drs 09/808 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2895* A Anlage 19 Verkauf von Lebensmitteln aus Ostblockproduktionen unter dem Etikett deutscher Firmen MdlAnfr 64 11.09.81 Drs 09/808 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2895* B Anlage 20 Einhaltung des Reinheitsgebots bei aus EG-Staaten eingeführten Bieren MdlAnfr 65, 66 11.09.81 Drs 09/808 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . 2895* C Anlage 21 Motivation und Zahl der seit 1970 ausgewanderten deutschen Staatsbürger MdlAnfr 67, 68 11.09.81 Drs 09/808 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2895* D Anlage 22 Verschmutzung der Danziger Bucht durch ein untergegangenes atomgetriebenes sowjetisches U-Boot MdlAnfr 69, 70 11.09.81 Drs 09/808 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2896* C Anlage 23 Einhalten der über dem Bundesgebiet vorgeschriebenen Flugrouten durch Luftfahrzeuge der Warschauer Pakt-Staaten MdlAnfr 71 11.09.81 Drs 09/808 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2896* D Anlage 24 Bau der S-Bahn Essen—Bottrop—Gladbeck MdlAnfr 72, 73 11.09.81 Drs 09/808 Dr. Mertens (Bottrop) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2897*A Anlage 25 Senkung der Portokosten für Geschenkpakete nach Polen MdlAnfr 74 11.09.81 Drs 09/808 Echternach CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 2897* B Anlage 26 Selbstkosten und Errechnung der Wartungskosten der Bundespost bei der Heimtelefonanlage sowie Auswirkung der Kosten für Werbemaßnahmen auf die Einzelgebühren dieser Anlage MdlAnfr 75, 76 11.09.81 Drs 09/808 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 2897* C Anlage 27 Kosten-Nutzen-„Steuerrechnung" für im Jahr 1980 neuerbaute Wohnungen sowie durchschnittliche Beschäftigung von Arbeitnehmern im Wohnungsbau pro 100000 DM auf der Lohnbasis 1980 MdlAnfr 77, 78 11.09.81 Drs 09/808 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 2897* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 VII Anlage 28 Vereinfachung und Entbürokratisierung der Gesetze und Verordnungen über Baugenehmigungsverfahren MdlAnfr 79, 80 11.09.81 Drs 09/808 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 2898* A Anlage 29 Anstieg der Preise für Bauland, der Baukosten und Zinsen seit 1969; Auswirkung von Zinsschwankungen auf die Wohnungsmieten MdlAnfr 81, 82 11.09.81 Drs 09/808 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 2898* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2841 51. Sitzung Bonn, den 16. September 1981 Beginn: 12.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 18. 9. Dr. Ahrens ** 18. 9. Amrehn **** 18. 9. Bahr 18. 9. Dr. Bardens ** 17. 9. Becker (Nienberge) 18. 9. Böhm (Melsungen) ** 17. 9. Brandt* 18. 9. Büchner (Speyer) ** 18. 9. Burger 18. 9. Feinendegen 16. 9. Fellner 18. 9. Frau Fischer **** 18. 9. Gerster (Mainz) 16. 9. Dr. Geßner ** 16. 9. Gobrecht **** 18. 9. Haar 16. 9. Hauck 18. 9. Helmrich 16. 9. Herterich **** 18. 9. Dr. Holtz **** 18. 9. Ibrügger *** 18. 9. Jung (Kandel) ** 16. 9. Klein (München) **** 18. 9. Köhler (Wolfsburg) **** 18. 9. Frau Krone-Appuhn 18. 9. Lemmrich ** 17. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 18. 9. Frau Dr. Lepsius **** 18. 9. Louven 16. 9. Möllemann **** 18. 9. Dr. Müller ** 17. 9. Müller (Bayreuth) 16. 9. Niegel **** 18. 9. Frau Pack ** 17. 9. Reddemann ** 16. 9. Frau Renger **** 18. 9. Dr. Schachtschabel 18. 9. Frau Schlei 18. 9. Schluckebier **** 18. 9. Schröer (Mülheim) 16. 9. Schulte (Unna) ** 17. 9. Dr. Schwörer 18. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 18. 9. Graf Stauffenberg **** 18. 9. Dr. Wendig 18. 9. Würzbach 18. 9. Zink 18. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **e für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung **** für die Teilnahme an der 68. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 25. Juni 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für Verordnungen des Rates betreffend den Abschluß von Zusatzprotokollen zu den Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Finnland, Island, Norwegen, Schweden und der Schweiz im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft und Entwürfe für Zusatzprotokolle zu den Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und Finnland, Norwegen und Schweden andererseits im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft und Entwürfe für Zusatzprotokolle zu den Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Island sowie der Schweiz im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft und Entwurf eines Ergänzungsprotokolls zum Zusatzabkommen betreffend die Gültigkeit des Abkommens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Fürstentum Liechtenstein (Drucksache 9/37 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Einfuhr von Jutegarnen mit Ursprung in Thailand in die Benelux-Länder (Drucksache 9/37 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Festsetzung von Einfuhrzöllen für Gemische (Mischungen) und Warenzusammenstellungen (landwirtschaftliche Waren) (Drucksache 9/37 Nr. 3) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates - zur Aufstockung des für das Jahr 1980 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs - zur Aufstockung des für das Jahr 1980 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs - zur Aufstockung des für das Jahr 1980 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (Hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/37 Nr. 4) Vorschlag einer Richtlinie des Rates betreffend die Beihilfen für den Schiffbau (Drucksache 9/37 Nr. 5) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates - zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Pflaumenbranntwein Sljivovica der Tarifstelle ex 22.09 C IV A) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1980) - Zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Tabake der Tarifstelle ex 24.01 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1980) (Drucksache 9/37 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung und Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 616/78 des Rates vom 20. März 1978 über die Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren der Kapitel 51 und 53 bis 62 des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr in die Gemeinschaft sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Nachweise anerkannt werden können, und zur Bildung einer gemeinschaftlichen Gruppe für Untersuchungen und Nachforschungen (Drucksache 9/37 Nr. 7) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung des für das Jahr 1980 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 4 Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/37 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr. 180 des Gemischten Ausschusses EWG- Portugal zur Änderung der Liste in Anhang I des Protokolls 2880* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 über die Sonderregelung für die Einfuhr von Kraftwagen und für die Montageindustrie in Portugal und Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur Änderung der Liste in Anhang I des Protokolls über die Sonderregelung für die Einfuhr von Kraftwagen und für die Montageindustrie in Portugal (Drucksache 9/37 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. ... des Kooperationsrates EWG-Marokko vom ... über eine Abweichung von einigen Vorschriften über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" in dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko und Entwurf eines Beschlusses des Kooperationsrates EWG-Marokko über eine Abweichung von einigen Vorschriften über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" in dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (Drucksache 9/37 Nr. 10) Empfehlung eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Änderung des im Anhang A des Interimsabkommens und des Kooperationsabkommens zu führen und Empfehlung einer Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (Drucksache 9/37 Nr. 11) Verordnung (EWG) Nr. 2130/80 des Rates vom 5. August 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 207 vom 9. August 1980) (Drucksache 9/37 Nr. 12) Verordnung (EWG) Nr. 2129/80 des Rates vom 4. August 1980 zur Regelung der Einfuhr bestimmter Textilwaren mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten in das Vereinigte Königreich (veröffentlicht im Amtsblatt der Euopäischen Gemeinschaften Nr. L 207 vom 9. August 1980) (Drucksache 9/37 Nr. 13) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr.... des Kooperationsrates EWG-Marokko vom ... über eine Abweichung von einigen Vorschriften über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" in dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko und Entwurf für einen Beschluß des Kooperationsrates EWG-Marokko über eine Abweichung von einigen Vorschriften über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" in dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (Drucksache 9/37 Nr. 14) Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Verhandlungen über ein Anpassungs- und Übergangsprotokoll zum AKP-EWG-Abkommen auf Grund des Beitritts Griechenlands zu den Gemeinschaften und Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Eröffnung von Verhandlungen mit den AKP-Ländern (Drucksache 9/37 Nr. 16) Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Eröffnung von Verhandlungen mit den Drittländern, die mit der Gemeinschaft Abkommen im Textilbereich geschlossen haben, um letztere zwecks Berücksichtigung des Beitritts Griechenlands zu den Europäischen Gemeinschaften anzupassen (Drucksache 9/37 Nr. 17) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr..../80 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich, Finnland, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz (1) zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf Grund des Beitritts der Republik Griechenland zur Gemeinschaft und Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmungen des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf Grund des Beitritts der Republik Griechenland zur Gemeinschaft und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr..../80 des Gemischten Ausschusses EWG-Island zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmungen des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf Grund des Beitritts der Republik Griechenland zur Gemeinschaft und Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen auf Grund des Beitritts der Republik Griechenland zur Gemeinschaft (Drucksache 9/37 Nr. 18) Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Genehmigung der Verlängerung oder der stillschweigenden Verlängerung bestimmter, zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern geschlossener Handelsabkommen (Drucksache 9/37 Nr. 19) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents — Für VERDE Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1980/81) — für DAO Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1980/81) (Drucksache 9/37 Nr. 20) Verordnung (EWG) Nr. 2294/80 des Rates vom 28. August 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 191/80 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls für Lithiumhydroxid mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 228 vom 30. August 1980) (Drucksache 9/37 Nr.21) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2051/74 über die Zollregelung für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in und Herkunft aus den Färöer im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 9/37 Nr. 22) Mitteilung der Kommission an den Rat über die Feststellung des Schemas der allgemeinen Zollpräferenzen der Gemeinschaft für den Zeitraum 1981 bis 1985 und seine Anwendung ab 1981 (Drucksache 9/37 Nr. 23) Empfehlung einer Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch über den Handel mit Juteerzeugnissen (Drucksache 9/37 Nr. 24) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 9/37 Nr. 25) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumping-Zolls auf mechanische Wek-. ker (ausgenommen Reisewecker) mit Weckerwerk mit Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik und der UdSSR (Drucksache 9/37 Nr. 26) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1980/81) (Drucksache 9/37 Nr. 27) Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Auberginen der Tarifstelle ex 07.01 T des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1980) (Drucksache 9/37 Nr. 28) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Portugal (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 29) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen der Tarifstelle ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1981) — über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2881* der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 30) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Weine aus frischen Weintrauben der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Likörweine der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 31) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 32) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 724/75 über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Drucksache 9/37 Nr. 33) Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Anhangs A des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (Drucksache 9/37 Nr. 35) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1571/80 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1980/81) (Drucksache 9/37 Nr. 38) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Eröffnung eines Gemeinschaftszollkontingents für frisches gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch der Tarifstellen 02.01 A II a) und 02.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs — zur Eröffnung eines Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Büffelfleisch der Tarifstelle 02.01 A II b) 4 bb) 33 des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/37 Nr. 39) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1572/80 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1980/81) (Drucksache 9/37 Nr. 40) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Tarifstelle 07.01 S des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 41) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 42) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) — über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 43) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1981) — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 44) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifstelle 16.04 D des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1981) — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifstelle 16.04 D des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 45) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 46) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 47) Entwürfe für Verordnungen (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents — für Grege, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) — für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) — für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 48) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium einschließlich „Brais Resineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 49) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Spanien (Drucksache 9/37 Nr. 50) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 51) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der einzelstaatlichen Anteile an bestimmten Höchstmengen für die Einfuhr von Textilwaren mit Ursprung in Drittländern für das Jahr 1980 (Drucksache 9/37 Nr. 52) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1611/80, (EWG) Nr. 1612/80 und (EWG) Nr. 1613/80 betreffend die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1980/81) (Drucksache 9/37 Nr. 53) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Gewebe und bestimmten Samt und Plüsch, auf Handwebstühlen hergestellt, der Tarifnummer ex 50.09, ex 55.09 und ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 54) Jahreswirtschaftsbericht 1980-1981 Jahreswirtschaftsübersicht 1980-1981 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 9/37 Nr. 55) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents — für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) — für Oberbekleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Zypern (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 56) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls für bestimmte chemische Stickstoffdüngemittel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/37 Nr. 57) Vorschläge für Verordnungen des Rates über den Abschluß von Protokollen zu dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Zypern und zu den Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirt- 2882* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 schaftsgemeinschaft und Ägypten, Jordanien und Libanon im Anschluß an den Beitritt Griechenlands zur Gemeinschaft und Entwürfe für Protokolle zu den Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Ägypten, Jordanien und Libanon im Anschluß an den Beitritt Griechenlands zur Gemeinschaft (Drucksache 9/37 Nr. 58) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents — für nordamerikanische Seehechte (Merluccius bilinearis) der Tarifstelle ex 03.01 B I Q des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) — für gefrorene Filets vom Kabeljau der Tarifstelle 03.01 B II B) 1 des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 59) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 60) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/37 Nr.61) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1708/80, 1709/80 und 1710/80 betreffend die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1980/81) (Drucksache 9/37 Nr. 62) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Türkei (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 63) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft (Drucksache 9/37 Nr. 64) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren (Drucksache 9/37 Nr. 65) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 66) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Richtlinien (EWG) Nr. 1893/79, (EWG) 2592/79 und (EWG) Nr. 649/80 zur Schaffung einer Registrierung der Einfuhren von Rohöl und Mineralölerzeugnissen in der Gemeinschaft (Drucksache 9/37 Nr. 67) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 2898/79 für das Jahr 1980 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/37 Nr. 88) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (Drucksache 9/37 Nr. 69) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 4 Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs und über die Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte Einfuhren von Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 3 bis 4 Gewichtshundertteilen (1981) (Drucksache 9/37 Nr. 70) Empfehlungen für Verordnungen (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Abweichung von Artikel 1 letzter Satz des Protokolls Nr. 3 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Schweden, der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 9/37 Nr. 71) Empfehlungen für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, das Ergänzungsprotokoll zu dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta auszuhandeln und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Handelsregelungen mit Malta über den Zeitraum der ersten Stufe des Assoziationsabkommens hinaus (Drucksache 9/37 Nr. 72) Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik über zubereitete oder haltbar gemachte Tomaten der Tarifstelle 20.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/37 Nr. 73) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur technischen Anpassung der Verordnungen (EWG) Nr. 2532/78, 925/79 und 2613/79 auf Grund des Beitritts Griechenlands hinsichtlich der gemeinsamen Regelungen für die Einfuhr aus der Volksrepublik China und aus anderen Staatshandelsländern (Drucksache 9/ 37 Nr. 74) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2915/79 hinsichtlich des für Cheddar vorgesehenen jährlichen Zollkontingents (Drucksache 9/37 Nr. 75) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch der Tarifstelle 02.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/60 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf mechanische Wecker (ausgenommen Reisewecker) und Uhren mit Weckwerk mit Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik und der UdSSR (Drucksache 9/60 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Textilerzeugnisse der Tarifnummern 55.05 und 55.09 und der Tarifstelle ex 58.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus der Türkei (1981) (Drucksache 9/60 Nr. 3) Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Briefwechsels betreffend Artikel 8 des Ergänzungsprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik (Drucksache 9/60 Nr.4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 9/60 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Ausfuhrregelung für bestimmte Bearbeitungsabfälle und bestimmten Schrott aus NE-Metallen (Drucksache 9/60 Nr.6) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents — für Pflaumenbranntwein Sljivovica der Tarifstelle ex 22.09 C IV A) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1981) — für bestimmte Tabake der Tarifstelle ex 24.01 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1981) (Drucksache 9/60 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien (1981) (Drucksache 9/60 Nr. 8) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2883* Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festlegung der Regelung für den Warenaustausch mit der Republik Zypern nach Ablauf der ersten Stufe des Assoziationsabkommens (Drucksache 9/108 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr..../80 des Kooperationsrates EWG/Israel zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1 und Beschluß des Kooperationsrates zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1 (Drucksache 9/108 Nr. 2) Vorschläge für Verordnungen des Rates zur Festsetzung der ab 1. Januar 1981 anwendbaren Regelung für den Handel Griechenlands mit Ägypten, Jordanien und dem Libanon und Entwürfe der Beschlüsse der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Festsetzung der ab 1. Januar 1981 anwendbaren Regelung für den Handel Griechenlands mit Ägypten, Jordanien und dem Libanon mit den in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren (Drucksache 9/108 Nr. 3) Vorschläge für Verordnungen des Rates — zur erneuten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3059/78 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern — mit der die Einfuhr von Textilwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern in die Republik Griechenland einer Höchstmengenregelung unterworfen wird (Drucksache 9/108 Nr. 4) -Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige mikroelektronische Waren (Drucksache 9/108 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr..../80 des Gemischten Ausschusses EWG/Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz zur Änderung von Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen bezüglich Waren, die in Kleinsendungen an Privatpersonen versandt werden (Drucksache 9/108 Nr. 6) Verordnung (EWG) Nr. 3439/80 des Rates vom 22. Dezember 1980 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Polyester-Spinnfäden mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 358 vom 31. Dezember 1980) (Drucksache 9/108 Nr. 7) Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (Drucksache 9/108 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz, der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/108 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festsetzung der vorläufig anwendbaren Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten und Entwürfe der Beschlüsse der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Festsetzung der vorläufig anwendbaren Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten mit den in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren (Drucksache 9/108 Nr. 10) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden (1981) (Drucksache 9/108 Nr. 11) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (Drucksache 9/127 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Senkung der Zölle bei der Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft (Drucksache 9/127 Nr.2) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinie vom 4. April 1978 über die Gewährung von Beihilfen für den Schiffbau (78/338/EWG) (Drucksache 9/127 Nr.3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die auf Grund des Beitritts Griechenlands erforderlichen Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 926/79 betreffend die gemeinsame Einfuhrregelung (Drucksache 9/127 Nr.4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1639/80 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II C) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (Drucksache 9/127 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung eines Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung für die Einfuhr von vollständig in Griechenland gewonnenem Wein aus frischen Weintrauben und mit Alkohol stumm gemachtem Most aus frischen Weintrauben der Tarifnr. 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) (Drucksache 9/158 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1981) und zur Erstreckung dieses Kontingents auf bestimmte andere Papiere (Drucksache 9/158 Nr. 3) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich sowie über die Anwendung in der Gemeinschaft der Beschlüsse Nr. 1/80, Nr. 2/80 und Nr. 3/80 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sowie zur Änderung seiner Anlagen — zur Durchführung der Beschlüsse Nr. 1/80, Nr. 2/80 und Nr. 3/80 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sowie zur Änderung seiner Anlagen (Drucksache 9/158 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung mengenmäßiger Beschränkungen für die Einfuhren bestimmter Juteerzeugnisse mit Ursprung in Bangladesch und Indien nach Griechenland (Drucksache 9/184 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf bestimmte chemische Stickstoffdüngemittel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/184 Nr. 2) Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls betreffend die für 1981 geltenden Vereinbarungen im Rahmen des Beschlusses des Assoziationsrates vom 24. November 1980 über die zweite Stufe des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern (Drucksache 9/184 Nr. 3) Empfehlung eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Kommission, mit Spanien Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluß einer Vereinbarung über den Handel mit bestimmten Textilwaren zu eröffnen (Drucksache 9/184 Nr. 4) Entwurf eines Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft für die Verbraucher (Drucksache 9/184 Nr. 24) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr.... des Gemischten Ausschusses EWG/... (1) zur Ergänzung und Änderung der Listen A und B, die dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Er- 2884* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 zeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt sind und Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses (1) zur Ergänzung und Änderung der Listen A und B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Drucksache 9/252 Nr. 2) Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Genehmigung der ausdrücklichen oder stillschweigenden Verlängerung bestimmter zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern geschlossener Handelsabkommen (Drucksache 9/252 Nr. 3) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 38 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs — zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/252 Nr.4) Vorschlag einer Verordnung des Rates über den Abschluß eines Protokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel infolge des Beitritts der Republik Griechenland zur Gemeinschaft und Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festsetzung der Regelung für den Handel zwischen der Republik Griechenland und dem Staat Israel und Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Festsetzung der Regelung für den Handel mit unter die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren zwischen der Republik Griechenland und dem Staat Israel (Drucksache 9/252 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Karotten und Speisemöhren der Tarifstelle ex 07.01 G II des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) (Drucksache 9/252 Nr.6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls für Vinylacetatmonomer mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/252 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Frühkartoffeln der Tarifstelle 07.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) (Drucksache 9/252 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Bestimmungen zur Genehmigung von Abweichungen von der Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" im Rahmen des zweiten Abkommens von Lomé (Drucksache 9/252 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Durchführung des Beschlusses Nr..../81 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen AKP-EWG über die Abweichung von der Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren", um der besonderen Lage Malawis und Kenias in bezug auf bestimmte Angelgeräte (künstliche Fliegen zum Flugangeln) Rechnung zu tragen (Drucksache 9/252 Nr. 10) Vorschlag einer Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Anhangs A des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend den Handelsverkehr und die handelspolitische Zusammenarbeit und des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien auszuhandeln und Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Anhangs A des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend den Handelsverkehr und die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Anhangs A des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (Drucksache 9/304 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Handelsregelung gegenüber den Staaten in Afrika im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die am 1. Januar 1981 das zweite AKP-EWG-Abkommen von Lomé noch nicht ratifiziert haben (Drucksache 9/304 Nr. 2) Vorlagen für — einen Beschluß Nr..../81 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen AKP-EWG über eine Abweichung von der Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Mauritius bei der Herstellung von haltbar gemachtem Thunfisch — eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr... 181 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen AKP-EWG über eine Abweichung von der Bestimmung des Begriffs „Urspungswaren" zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Mauritius bei der Herstellung von haltbar gemachtem Thunfisch (Drucksache 9/323 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für frische Tafeltrauben der Tarifstelle ex 08.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) (Drucksache 9/323 Nr. 3) Empfehlung eines Beschlusses des Rates über den Abschluß eines Selbstbeschränkungsabkommens mit Ungarn im Schaf-und Ziegenfleischsektor (Drucksache 9/323 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft (Drucksache 9/405 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Anwendung von mit Verordnung (EWG) Nr. 3517/80 festgesetzten Richtplafonds für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in Malta (Drucksache 9/405 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 438/81 des Rates vom 20. Januar 1981 zur Festsetzung der Einfuhrregelung für Waren mit Ursprung in Jugoslawien infolge des Beitritts der Republik Griechenland (Drucksache 9/405 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3520/80 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (1981) (Drucksache 9/405 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Jutegarnen nach Italien mit Ursprung in Thailand (Drucksache 9/405 Nr.6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2133/78 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls für Kraftliner mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/405 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse (Drucksache 9/405 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3439/80 zur Durchführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Polyester-Spinnfäden mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/405 Nr. 9) Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur erneuten Änderung von Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr. ... des Gemischten Ausschusses EWG/Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz zur erneuten Änderung von Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Drucksache 9/405 Nr. 10) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2885' Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Vinylacetatmonomer mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/437 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1981/82) (Drucksache 9/515 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 435/80 über die Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache 9/515 Nr.2) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1. Juli 1981 bis 30. Juni 1982) (Drucksache 9/515 Nr. 3) Empfehlung für eine Verordnung des Rates zum Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Anwendung von Absatz 2 der Gemeinsamen Erklärung zu Protokoll Nr. 1 sowie zu den Artikeln 8, 9 und 10 im Anhang zum Interimsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Förderativen Republik Jugoslawien betreffend den Handelsverkehr und die handelspolitische Zusammenarbeit (Drucksache 9/515 Nr.4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der mit der Verordnung (EWG) Nr. 439/81 festgelegten vorläufigen Handelsregelung Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Verlängerung der vorläufigen Regelung für den Handel der Republik Griechenland mit den AKP-Staaten mit den in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren (Drucksache 9/515 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten (1981/82) (Drucksache 9/515 Nr. 6) Vorschlag für einen Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind (Drucksache 9/515 Nr. 7) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 29. Juni bzw. 2. Juli 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. als erledigt erklärt hat: Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1655/76 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmeregelung bei der Einfuhr von Butter aus Neuseeland in das Vereinigte Königreich — über die Einfuhr neuseeländischer Butter in die Gemeinschaft zu Sonderbedingungen (Drucksache 9/37 Nr. 76) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 100/76 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse (Drucksache 9/37 Nr. 77) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über die Verdienste der ständig in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter (Drucksache 9/37 Nr. 79) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verteilung der für die Gemeinschaft verfügbaren Gesamtfangmöglichkeiten von Fischbeständen oder Fischbestandgruppen in der Fischereizone der Gemeinschaft für 1980 (Drucksache 9/37 Nr. 80) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 564/80 über die Grundregeln für die Destillation von Tafelwein, für welche der Liefervertrag vor dem 15. April 1980 genehmigt sein muß (Drucksache 9/37 Nr. 81) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über allgemeine Anwendungsvorschriften für die Maßnahmen zur Förderung des Olivenölverbrauchs in der Gemeinschaft (Drucksache 9/37 Nr. 82) Verordnung (EWG) Nr. 1318/80 des Rates vorn 29. Mai 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1640/79 zur Begrenzung der Gewährung der Produktionsbeihilfe für in Sirup haltbar gemachte Williamsbirnen und Verordnung (EWG) Nr. 1460/80 des Rates vom 9. Juni 1980 zur Begrenzung der Gewährung der Produktionsbeihilfe für in Sirup haltbar gemachte Williamsbirnen und Kirschen im Wirtschaftsjahr 1980/81 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 134 vom 31. Mai 1980 bzw. Nr. L 146 vom 12. Juni 1980) (Drucksache 9/37 Nr. 83) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 753/80 betreffend die Modalitäten für die Aufzeichnung und Übermittlung der Angaben über die von Fischereifahrzeugen der Mitgliedstaaten getätigten Fänge (Drucksache 9/37 Nr. 84) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Beihilfe für die Erzeugung von Ananaskonserven und des an die Ananaserzeuger zu zahlenden Mindestpreises für das Wirtschaftsjahr 1980/81 (Drucksache 9/37 Nr. 85) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der im Rahmen der obligatorischen Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung zu zahlenden Preise sowie des Höchstbetrags der Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Weinwirtschaftsjahr 1980/81 (Drucksache 9/37 Nr. 86) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für den Niedrigstpreis bei Tafelwein (Drucksache 9/37 Nr. 87) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände in der 200-Meilen-Zone für die Küste des französischen Departements Guyana gegenüber Schiffen, die die Flagge von Drittländern führen (Drucksache 9/37 Nr. 89) Entwurf einer Entschließung des Rates über die Verwendung der Nahrungsmittelbeihilfe der Gemeinschaft im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern und Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Lieferung im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe von anderen Nahrungsmitteln als Getreide, Magermilchpulver und Butteroil an bestimmte Entwicklungsländer und Spezialorganisationen (Drucksache 9/37 Nr. 90) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1488/76 zur Festlegung der Bestimmungen für die Einführung einer Mindestlagermengenregelung für Zucker (Drucksache 9/37 Nr. 91) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EWG) Nr. 516/77 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (Drucksache 9/37 Nr. 92) Vorschlag eines Beschlusses des Rates über eine finanzielle Maßnahme der Gemeinschaft zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest auf Sardinien (Drucksache 9/37 Nr. 93) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen zugunsten der Organisationen von Olivenölerzeugern im Wirtschaftsjahr 1980/81 (Drucksache 9/37 Nr. 94) Vorschläge für Verordnungen des Rates — über eine Regelung zur Förderung der Versuchsfischerei und der Zusammenarbeit in der Fischwirtschaft im Rahmen gemeinsamer Unternehmungen — über eine gemeinsame Aktion zur Umstrukturierung, Modernisierung und zum Ausbau des Fischereisektors sowie zur Entwicklung des Aquakultursektors — über die Koordinierung und Förderung der Fischerei auf dem Gebiet der Fischwirtschaft und — Richtlinien für die Prüfung der staatlichen Beihilfen auf dem Fischereisektor (Drucksache 9/37 Nr. 95) Verordnung (EWG) Nr. 2167/80 des Rates vom 11. August 1980 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter isländischer 2886" Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Flagge (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 212 vom 15. August 1980) (Drucksache 9/37 Nr. 96) Verordnung (EWG) Nr. 2168/80 des Rates vom 11. August 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1717/80 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter norwegischer Flagge für 1980 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 212 vom 15. August 1980) (Drucksache 9/37 Nr. 97) Vorschläge für Verordnungen des Rates — betreffend Beschränkungen der Investitionsbeihilfen in der Milchproduktion — betreffend Beschränkungen der Investitionsbeihilfen in der Schweineproduktion (Drucksache 9/37 Nr. 98) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1269/79 hinsichtlich der Gemeinschaftsfinanzierung der Beihilfe für Butter für den Direktverbrauch (Drucksache 9/37 Nr. 99) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates zur Festlegung — der allgemeinen Regeln für die Gewährung einer Prämie zugunsten der Schaffleischerzeuger — der Grundregeln für die Intervention bei Schaffleisch (Drucksache 9/37 Nr. 100) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Zuweisung einer Erzeugungsquote für Isoglukose vom 1. Juli 1979 bis 30. Juni 1980 (Drucksache 9/37 Nr. 101) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 878/77 über die in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurse (Drucksache 9/37 Nr.102) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die allgemeinen Durchführungsvorschriften für die Erzeugungsbeihilfe für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1980/81 (Drucksache 9/37 Nr.103) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 115/67/EWG hinsichtlich der Kriterien für die Ermittlung des Weltmarktpreises für Ölsaaten (Drucksache 9/37 Nr. 104) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Abweichung von bestimmten Einfuhrbestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1837/80 über die gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch — zur Festlegung der Bedingungen für die Anwendung von Schutzmaßnahmen im Sektor Schaf- und Ziegenfleisch (Drucksache 9/37 Nr. 105) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 70/457/EWG und 70/458/EWG über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten und über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (Drucksache 9/37 Nr. 106) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 70/524 EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksache 9/37 Nr. 107) Empfehlungen für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik, dem Königreich Marokko, der Demokratischen Volksrepublik Algerien und der Türkei zur Festsetzung des vom 1. November 1980 bis 31. Oktober 1981 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien, Marokko, Algerien und Türkei von der Abschöpfung abzuziehen ist und Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1508/76, (EWG) Nr. 1514/76, und (EWG) Nr. 1521/76 über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien, Algerien und Marokko (1980/81) — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1180/77 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft (1980/81) (Drucksache 9/37 Nr. 108) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 754/80 des Rates vom 26. März 1980 zur Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge, des für die Gemeinschaft verfügbaren Anteils und der Fangbedingungen hinsichtlich bestimmter Fischbestände in der Fischereizone der Gemeinschaft für 1980 (Drucksache 9/37 Nr. 109) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (Drucksache 9/37 Nr. 110) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter isländischer Flagge (Drucksache 9/37 Nr. 111) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der (EWG) Nr. 1716/80 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter schwedischer Flagge für 1980 (Drucksache 9/37 Nr. 112) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1717/80 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter norwegischer Flagge für 1980 (Drucksache 9/37 Nr. 113) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3089/78 über die allgemeinen Durchführungsvorschriften für die Verbrauchsbeihilfe für Olivenöl (Drucksache 9/37 Nr. 114) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2381/79 über den Pauschbetrag für nichtbehandeltes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt und von dort unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird (Drucksache 9/37 Nr. 115) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1837/80 über die gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch (Drucksache 9/37 Nr. 116) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer Abgabe auf den Lachsfang in der Ostsee durch Schiffe der Gemeinschaft (Drucksache 9/37 Nr. 117) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2925/78 hinsichtlich des Zeitraums der Aussetzung der Preisbedingung für die Einfuhr bestimmter Zitrusfrüchte mit Ursprung in Spanien in die Gemeinschaft (Drucksache 9/37 Nr. 118) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Erhebung der Abschöpfung bei bestimmten lebenden Tieren des Sektors Schaf- und Ziegenfleisch (Drucksache 9/37 Nr. 119) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Festsetzung des repräsentativen Marktpreises und des Schwellenpreises für Olivenöl sowie der gemäß Artikel 11 Absätze 5 und 6 der Verordnung Nr. 136/66/EWG von der Verbrauchsbeihilfe einzubehaltenden Prozentsätze für das Wirtschaftsjahr 1980/81 — zur Verlängerung des Olivenölwirtschaftsjahres 1979/80 (Drucksache 9/37 Nr. 120) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 über den Abschluß des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 9/37 Nr. 121) Empfehlungen für Verordnungen des Rates — über den Abschluß der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Fidschi, der Kooperativen Republik Guyana, Jamaika, der Republik Kenia, der Volksrepublik Kongo, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, der Republik Suriname, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago und der Republik Uganda sowie der Republik Indien über die Garantiepreise für Rohrzucker für 1980/81 — zur Festsetzung der Garantiepreise für Rohrzucker mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) für 1980/81 (Drucksache 9/37 Nr. 122) Vorschlag eines Beschlusses des Rates über den Abschluß des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit in der Fischerei im Nordostatlantik (Drucksache 9/37 Nr. 123) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Richtsatzes für den Fettgehalt der nach Irland und dem Vereinigten Königreich eingeführten standardisierten Vollmilch für das Milchwirtschaftsjahr 1981/82 (Drucksache 9/37 Nr. 124) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2887* Vorschlag eines Beschlusses des Rates über den Abschluß des Übereinkommens zur Erhaltung der Meeresschätze der Antarktis (Drucksache 9/37 Nr. 125) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 435/80 über die Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache 9/37 Nr. 126) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Ermächtigung der Republik Griechenland zur Übermittlung und Durchführung von einzelstaatlichen Plänen zur beschleunigten Tilgung der Brucellose und Tuberkulose der Rinder (Drucksache 9/37 Nr. 127) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang 1 Abschnitte A und C der Verordnung (EWG) Nr. 100/76 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1981 — zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 100/76 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1981 — zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1981 — zur Festsetzung des Gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1981 (Drucksache 9/37 Nr. 128) Vorschlag einer Verordnung des Rates über eine gemeinsame Maßnahme zur Beschleunigung der Verbesserung der Infrastruktur in einigen benachteiligten ländlichen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 9/37 Nr. 129) Vorschläge für Verordnungen des Rates betreffend die Anwendung der landwirtschaftlichen Bestimmungen der Akte über den Beitritt der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 9/37 Nr. 130) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge des für die Gemeinschaft verfügbaren Anteils und der Fangbedingungen hinsichtlich bestimmter Fischbestände in der Fischereizone der Gemeinschaft für 1981 (Drucksache 9/37 Nr. 131) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 729/80 und' 355/77 zwecks Anpassung von bestimmten Beträgen der EAGFL, Abteilung Ausrichtung, infolge des Beitritts Griechenlands (Drucksache 9/37 Nr. 133) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufteilung und Kontrolle bestimmter Fangquoten für 1981 für Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Mitgliedstaats, die im Regelungsbereich des NAFO-Übereinkommens fischen (Drucksache 9/37 Nr. 135) Änderung des Vorschlags einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1717/80 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter norwegischer Flagge für 1980 (Drucksache 9/60 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für Tafelwein für die Zeit vom 16. Dezember 1980 bis 15. Dezember 1981 (Drucksache 9/60 Nr. 10) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung bestimmter Vorschriften der Richtlinie 73/132/EWG und 78/53/EWG über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen über den Rinderbestand (Drucksache 9/60 Nr. 11) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1592/80 über die Anwendung der Erzeugungsquotenregelungen für Zucker und Isoglukose vom 1. Juli 1980 bis 30. Juni 1981 (Drucksache 9/108 Nr. 12) Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Finanzierung bestimmter Interventionsmaßnahmen durch die EAGFL, Abteilung Garantie, insbesondere von Maßnahmen wie Ankauf, Lagerung und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch die Interventionsstellen (Drucksache 9/108 Nr. 14) Änderung des Vorschlags für eine Verordnung (EWG) des Rates über bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände in der 200-Meilen-Zone vor der Küste des französischen Departements Guyana gegenüber die Flagge von Drittländern führenden Schiffen (Drucksache 9/108 Nr. 16) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen und 80/217/EWG über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest infolge des Beitritts Griechenlands (EG-Dok. Nr. 11908/80) (Drucksache 9/108 Nr. 17) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung bestimmter Regeln für die Gewährung besonderer Erstattungen und der Kriterien für die Festlegung ihrer Höhe bei bestimmten aus Getreide gewonnenen alkoholischen Getränken und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr.... /80 betreffend bestimmte nicht unter Anhang II des Vertrages fallende Waren (Drucksache 9/108 Nr. 18) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der in Griechenland bei Saatgut anwendbaren Beihilfebeträge für die Wirtschaftsjahre 1980/81 und 1981/82 (Drucksache 9/108 Nr. 20) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Festlegung von Interimsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für die auf den Faröern registrierten Schiffe — zur Festlegung von Interimsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände, die für Schiffe gelten, die die Flagge Schwedens führen — zur Festlegung von Interimsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände, die für Schiffe gelten, die die Flagge Norwegens führen (Drucksache 9/108 Nr. 21) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2778/75 über die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch sowie der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 9/127 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung von Artikel 43 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassung der Verträge in bezug auf die Handelsregelung für Waren, die unter die Verordnungen (EWG) Nr. 3033/80 und (EWG) Nr. 3035/80 fallen (Drucksache 9/127 Nr.7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge des für die Gemeinschaft verfügbaren Anteils und der Fangbedingungen hinsichtlich bestimmter Fischbestände in der Fischereizone der Gemeinschaft für 1981 (Drucksache 9/127 Nr. 8) Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Verlängerung der Entscheidung 76/402/EWG betreffend die Höhe der in der Richtlinie 72/159/EWG über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe vorgesehenen Zinsvergütung in Italien (Drucksache 9/127 Nr. 9) Vorschlag einer Entscheidung des Rates über die Bereitstellung von backfähigem Weichweizen aus Beständen der italienischen Interventionsstelle an die italienischen Behörden (Drucksache 9/127 Nr. 11) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Anpassung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Drucksache 9/127 Nr. 12) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/93/EWG über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Beitritt Griechenlands (Drucksache 9/127 Nr. 13) Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Griechenland, Bericht „Staatliche Beihilfen" (Drucksache 9/127 Nr. 14) Empfehlung eines Beschlusses des Rates über den Abschluß von Selbstbeschränkungsabkommen mit Österreich, Island, Polen und Rumänien im Schaf- und Ziegenfleischsektor (Drucksache 9/127 Nr. 16) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1311/80 über die Lieferung von Ma- 2888* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 germilchpulver an bestimmte Entwicklungsländer und Spezialorganisationen im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeprogramms (Drucksache 9/158 Nr. 9) Änderung des Vorschlags einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Kontrolle der Fischereitätigkeit von Schiffen der Mitgliedstaaten (Drucksache 9/158 Nr. 10) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung bestimmter Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände vor der Westküste Grönlands gegenüber Schiffen unter kanadischer Flagge oder unter Chartervertrag mit in Kanada registrierten Gesellschaften (Drucksache 9/158 Nr. 12) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung einstweiliger Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände vor der Westküste Grönlands gegenüber Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats (Drucksache 9/158 Nr. 14) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 218/78 zur Durchführung einer Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe 1979/1980 (Drucksache 9/158 Nr. 15) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates hinsichtlich der in Griechenland anwendbaren Beihilfe für Faserlein und Hanf für das Wirtschaftsjahr 1980/81 (Drucksache 9/158 Nr. 16) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 76/895/EWG über die Festlegung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse (Drucksache 9/184 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Beitrittausgleichsbeträge für Wein (Drucksache 9/184 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 hinsichtlich der Gewährung von Ausfuhrerstattungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse im Ausschreibungsverfahren (Drucksache 9/184 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2527/80 des Rates über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände (Drucksache 9/184 Nr. 10) Empfehlung eines Beschlusses des Rates über den Abschluß des vorläufigen Abkommens über die Abstimmung der Verhaltensweisen zwischen Spanien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bei den Einfuhren von Käse nach Spanien (Drucksache 9/184 Nr. 11) Mitteilung über das Programm für Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Flachsfasern im Wirtschaftsjahr 1980/81 (Drucksache 9/184 Nr. 12) Empfehlung eines Beschlusses des Rates über den Abschluß des Protokolls zur vierten und fünften Verlängerung des Weizenhandels-Übereinkommens und des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens, welche die Internationale Weizen-Übereinkunft von 1971 bilden (Drucksache 9/252 Nr. 15) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Beibehaltung der mit den Verordnungen (EWG) Nr. 2813/79, 2814/79, 2815/79 und 2816/79 festgesetzten Fischereierzeugnispreise (Drucksache 9/252 Nr. 16) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1767/77, 828/78 und 938/79 des Rates sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 1769/77 und 831/78 des Rates über die Grundregeln für die Lieferung von Magermilchpulver beziehungsweise von Milchfetten an bestimmte Entwicklungsländer und Spezialorganisationen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfeprogramme (Drucksache 9/252 Nr. 17) Vorschlag eines Beschlusses des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über eine Fischereivereinbarung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen für 1981 (Drucksache 9/252 Nr. 18) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände in der 200-Meilen-Zone vor der Küste des französischen Departements Guyana gegenüber Schiffen, die die Flagge von Drittländern führen (Drucksache 9/252 Nr. 19) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) des Rates Nr. 2527/80 vom 30. September 1980 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände (Drucksache 9/252 Nr. 21) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie (Drucksache 9/252 Nr. 22) Mitteilung zu den Verordnungen des Rates über die Nahrungsmittelhilfeprogramme für 1981 (Drucksache 9/252 Nr. 23) Bericht der Kommission an den Rat über die Ergebnisse der Beratungen mit Österreich betreffend bestimmte Käsesorten im Rahmen des Abkommens EWG-Österreich vom 20. September 1977 über die Einhaltung der Preise und die Regelung für die Einfuhr nach Österreich und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Abkommens über die Einhaltung der Preise und die Einfuhrregelung, das dem im Rahmen von Artikel XXVIII des GATT betreffend bestimmte Käsesorten zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausgehandelten Abkommen vom 20. September 1977 beigefügt war (Drucksache 9/252 Nr. 24) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen unter spanischer Flagge (Drucksache 9/252 Nr. 25) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3035/80 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden (Drucksache 9/252 Nr. 26) Vorschlag der Kommission zur Festsetzung der Preise für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse und zu einigen flankierenden. Maßnahmen (1981/82) — Teil 1— (Drucksache 9/252 Nr. 28) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 66/402/EWG, 66/403/EWG über den Verkehr mit Getreidesaatgut bzw. mit Pflanzkartoffeln (Drucksache 9/252 Nr. 29) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge und des für die Gemeinschaft verfügbaren Anteils hinsichtlich bestimmter Fischbestände in der Fischereizone der Gemeinschaft für 1981 (Drucksache 9/304 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter norwegischer Flagge für 1981 (Drucksache 9/304 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die 1981 auf bestimmte Drittländer anwendbare Einfuhrregelung im Bereich Schaf- und Ziegenfleisch (Drucksache 9/304 Nr. 5) Vorschlag zur Festsetzung der Preise für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse und zu einigen flankierenden Maßnahmen (1981/82) — Teil II — (Drucksache 9/304 Nr. 6) Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — über eine gemeinsame Maßnahme zur Förderung der Fleischrindererzeugung — zur Einführung einer vorübergehenden Finanzbeihilfe der Gemeinschaft zugunsten Irlands für Tuberkulinproben und Untersuchung auf Brucellose an Rindern vor Transporten — zur Gewährung einer Zusatzprämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestandes in Irland (Drucksache 9/304 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Zielpreise, der Interventionspreise und der den Käufern von Tabakblättern gewährten Prämien sowie der abgeleiteten Interventionspreise für Tabakballen und der Bezugsqualität der Ernte 1981 (Drucksache 9/304 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4/81 hinsichtlich des Interventionspreises in Griechenland im Olivenölsektor für das Wirtschaftsjahr 1980/81 (Drucksache 9/304 Nr. 10) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2889* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Fangbedingungen bei der Ausübung der Fischerei hinsichtlich der zulässigen Gesamtfangmengen 1981 (Drucksache 9/ 304 Nr. 11) Mitteilung der Kommission an den Rat über Sondermaßnahmen zur Stützung der Märkte für Fischereierzeugnisse (Drucksache 9/323 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1852/78 über eine gemeinsame Übergangsmaßnahme zur Umstrukturierung der Küstenfischerei (Drucksache 9/323 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Zielpreises für nicht entkörnte Baumwolle und der Baumwollmenge, für die die Beihilfe uneingeschränkt gewährt wird, für das Wirtschaftsjahr 1981/82 (Drucksache 9/323 Nr.7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Interimsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter norwegischer Flagge (Drucksache 9/323 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen unter spanischer Flagge für 1981 (Drucksache 9/405 Nr. 11) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung der Voraussetzungen für die vorläufige Beibehaltung bestimmter innerstaatlicher Beihilfen in der Republik Griechenland im Bereich der Sozialstruktur-Richtlinien (Drucksache 9/405 Nr. 12) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1674/72 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung und die Finanzierung der Beihilfen für Saatgut (Drucksache 9/405 Nr. 13) Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 76/557/EWG über die Gleichstellung gewisser erdbebengeschädigter Gemeinden in Italien mit den Berggebieten im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten (Drucksache 9/405 Nr. 14) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 456/80 hinsichtlich des Zeitpunkts vor dem im Wirtschaftsjahr 1980/81 die Rodung der Reben durch den Antragsteller auf Aufgabeprämie erfolgt sein muß (Drucksache 9/405 Nr. 15) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln für die Destillation des in Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 genannten Tafelweins (Drucksache 9/405 Nr. 16) Vorschlag einer Entscheidung des Rates über die Bestimmung und Arbeitsweise eines Verbindungslaboratoriums für die Schweinepest (Drucksache 9/405 Nr. 17) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Magermilchpulver als Nahrungsmittelsoforthilfe für die Bevölkerung Chinas im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1310/80 (Drucksache 9/405 Nr. 19) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 878/77 über die in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurse hinsichtlich des belgischen Franken/des luxemburgischen Franken, der dänischen Krone, des französischen Franken, der griechischen Drachme, des irischen Pfundes, der italienischen Lira und des niederländischen Gulden (Drucksache 9/405 Nr. 20) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 471/76 hinsichtlich der Dauer der Aussetzung der Anwendung der Preisbedingung, der die Einfuhr frischer Zitronen mit Ursprung in einigen Ländern des Mittelmeerraums in die Gemeinschaft unterliegt (Drucksache 9/405 Nr. 21) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 458/80 über die Umstrukturierung der Rebflächen im Rahmen kollektiver Maßnahmen (Drucksache 9/405 Nr. 22) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1724/80 zur Festlegung der Grundregeln betreffend die Sondermaßnahmen für Sojabohnen (Drucksache 9/437 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1311/80 und 1313/80 des Rates über die Lieferung von Magermilchpulver bzw. Milchfetten an bestimmte Entwicklungsländer und Spezialorganisationen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfeprogramme (Drucksache 9/437 Nr. 3) Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 64/433/EWG, 71/118/EWG, 72/461/EWG, 72/462/ EWG, 77/96/EWG, 77/99/EWG, 77/391/EWG, 80/215/EWG, 80/217/EWG und 80/1095/EWG hinsichtlich der Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses und für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidungen Nr. 73/88/EWG, 77/97/EWG, der Beschlüsse Nr. 79/509/ EWG, 79/510/EWG, 80/877/EWG und der Entscheidungen Nr. 80/1096/EWG und 80/1097/EWG hinsichtlich der Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses (Drucksache 9/515 Nr. 9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung der Beihilfe und des Mindestpreises für Baumwolle für das Wirtschaftsjahr 1981/82 (Drucksache 9/515 Nr. 10) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/275/EWG betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (Niederlande) (Drucksache 9/515 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 849/81 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter norwegischer Flagge (Drucksache 9/515 Nr. 12) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Interimsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände, die für Schiffe gelten, die die Flagge Schwedens führen (Drucksache 9/515 Nr. 13) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 25. Juni 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß nachstehende EG-Vorlage als erledigt erklärt hat: Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3237/76 zur vorgreifenden Anwendung der technischen Anlagen sowie zur vorgreifenden Verwendung des Musters des Carnet TIR des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975, Genf (Drucksache 9/550 Nr. 3) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 8. Juli 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage als erledigt erklärt hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Verabschiedung eines Zweiten Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet der Uranschürfung und Urangewinnung (Drucksache 9/187) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 25. Juni 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/362/EWG für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Arztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr, sowie der Richtlinie 75/363/ EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Arztes (Drucksache 9/395) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/808 Frage 1): 2890* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Ist die Bundesregierung bereit, sich an dem von den Vereinigten Staaten konzipierten sog. Mini-Marshall-Plan für die Karibik und Mittelamerika zu beteiligen, und wenn ja, stimmt sie mit der US-Regierung darin überein, daß von der vorgesehenen Wirtschaftshilfe die Staaten Nicaragua und Grenada ausgeschlossen werden? Bei dem angesprochenen Plan handelt es sich um eine Initiative der USA, Kanadas, Mexikos und Venezuelas. Über die Modalitäten des Planes bestehen noch keine detaillierten Vorstellungen. Die Hilfe soll jedoch jeweils bilateral gewährt werden. Dabei soll es jedem Land freistehen, welche Länder es unterstützen will. Mit einigen Ländern in Zentralamerika und in der Karibik arbeitet die Bundesrepublik bereits bilateral zusammen, beispielsweise auch mit Nicaragua. Nicaragua hat seit dem Sturz des Somoza-Regimes 1979 61,5 Millionen DM im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit, 33,6 Millionen DM im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit, 1 Million DM sonstige Hilfe und etwa 2 Millionen DM humanitäre Hilfe erhalten. Mit Grenada gibt es keine bilaterale Zusammenarbeit. Die Bundesregierung hat jedoch der Karibischen Entwicklungsbank im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit 31,5 Millionen DM zugesagt. Mit Hilfe dieser Bank ist es möglich, der Vielzahl von kleinen karibischen Inselstaaten Hilfe aus der Bundesrepublik zu gewähren. Auch in Grenada hat die Karibische Entwicklungsbank Projekte durchgeführt. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 9/808 Frage 8): Auf welche Weise stellt die Bundesregierung die Beachtung der Erklärung von „Radio Free Europe/Radio Liberty Inc." aus dem Jahr 1978 sicher, wonach die US-Sender sich „der Unterstützung oder Förderung politischer Bestrebungen enthalten, die nach Ansicht der Bundesregierung mit den grundsätzlichen Zielen ihrer Politik nicht im Einklang stehen", und welche Regulative sind für den Fall von Verstößen vorgesehen? RFE/RL halten die von Ihnen zitierte Erklärung, wonach sich die Sender „der Unterstützung oder Förderung politischer Bestrebungen enthalten, die nach Ansicht der Bundesregierung mit den grundsätzlichen Zielen ihrer Politik nicht im Einklang stehen" ein. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Frage 20): Trifft es zu, daß die Überwachung von Vereinigungen extremistischer Türken wegen der für die Beobachter von den Beobachteten ausgehenden Gefahren so schwierig ist, daß den von Mitgliedern der Vereinigungen verübten strafbaren Handlungen nur unzureichend vorgebeugt werden kann, und welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls aus dieser Situation zu ziehen? Es ist zwar richtig, daß die Sicherheitsbehörden bei der Überwachung von extremistischen Ausländerorganisationen Besonderheiten Rechnung tragen müssen, die sich daraus ergeben, daß sie es mit Menschen zu tun haben, die ihre Wurzeln nicht in unserem Lande haben, die nicht unsere Sprache sprechen und die häufig vom Ausland her gesteuert werden. Es trifft auch zu, daß diesen Besonderheiten um so größeres Gewicht zukommt, je mehr die Angehörigen der Ausländerorganisationen unserer Sprache, Kultur und Lebensweise fremd sind. Die Sicherheitsbehörden haben sich jedoch in ihrer Arbeit auf diese Gegebenheiten eingestellt. Dafür, daß sie ihrer Vorbeugungsaufgabe, insbesondere im Bezug auf türkische Organisationen, nur in unzureichender Weise nachkommen können, hat die Bundesregierung keinerlei Anhaltspunkte. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Frage 32): Welche Steuerzahler aus den gesellschaftlichen Gruppen (z. B. Journalisten) haben nach der jetzigen Steuergesetzgebung steuerfreie Pauschalen, für die auch Nachweise entfallen, und gibt es noch zusätzliche Sonderregelungen — und gegebenenfalls welche — für in Bonn akkreditierte Journalisten? I. Das Einkommensteuergesetz enthält einige für alle Steuerpflichtigen geltenden Pauschalregelungen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sind durch Gesetz und Verwaltungsanordnung in verschiedenen Bereichen Pauschbeträge für Betriebsausgaben und Werbungskosten eingeführt worden, um bestimmten Steuerpflichtigen im Einzelfall den Einzelnachweis zu ersparen. Bei der Festlegung der Pauschbeträge wird davon ausgegangen, daß Betriebsausgaben und Werbungskosten in Höhe der Pauschbeträge tatsächlich entstanden sind. II. Bestimmte Berufsgruppen erhalten nach Abschnitt 23 der Lohnsteuer-Richtlinien neben dem allgemeinen Pauschbetrag von 564 DM jährlich (§ 9 a Nr. 1 EStG) Pauschsätze für erhöhte Werbungskosten, z. B.: 1. Artisten 2. Darstellende Künstler 3. Hauptberuflich tätige Musiker 4. Journalisten III. Durch Verwaltungsanordnung außerhalb von Verwaltungsrichtlinien sind insbesondere in folgenden Fällen Pauschsätze festgesetzt worden: 1. bei hauptberuflicher, selbständiger, schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit 30 v. H. der Betriebseinnahmen, höchstens 4 800 DM jährlich; 2. bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit (einschl. Vortrags- und nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit) 25 v. H. der Betriebseinnahmen, höchstens 1 200 DM jährlich. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen gezahlt werden; 3. beim Bundestag zugelassene und im Verein „Bundespressekonferenz Bonn" zusammengeschlossene Parlaments-Journalisten: Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2891* a) bei nichtselbständiger Tätigkeit: 35 v. H. des Arbeitslohns, höchstens 10 200 DM jährlich b) bei selbständiger Tätigkeit: 35 v. H. der Einnahmen, höchstens 10 800 DM jährlich; 4. beim Deutschen Bundestag tätige Mitglieder im „Verein der Auslandspresse e. V., Bonn" (Auslandsjournalisten): a) Regelung bis zur Dauer von 10 Jahren seit Begründung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland (§ 31 EStG): aa) bei nichtselbständiger Tätigkeit: 35 v. H. des Arbeitslohns, höchstens 3 600 DM jährlich bb) bei selbständiger Arbeit: 35 v. H. der Einnahmen, höchstens 4 200 DM jährlich. Die inländischen Einkünfte werden nur mit dem halben Steuersatz besteuert. Ausländische Einkünfte werden nicht zur Besteuerung herangezogen. b) Regelung nach Ablauf von 10 Jahren seit Begründung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland: Die steuerliche Behandlung entspricht der Regelung für die Parlaments-Journalisten (vgl. zu Nr. 3). Ferner bestehen Werbungskostenpauschalen für 5. Film- und Fernsehschaffende (ohne darstellende Künstler) 6. Verwaltungsangehörige im Außendienst 7. Amateurfußballspieler 8. Nebenamtliche Mitarbeiter im Luftschutz-Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes 9. Binnenschiffer 10. Nebenamtliche Kirchenmusiker Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Zeitler (SPD) (Drucksache 9/808 Frage 44): Welchen Umfang hatte in den letzten Jahren die Preissteigerung für Arzneimittel, und in welchem Maße werden dadurch die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflußt? Die Preise für Arzneimittel sind nach dem Index des Statistischen Bundesamtes über die Einzelhandelspreise bei Apotheken in den letzten Jahren wie folgt gestiegen: in 1979 um 3,8 v. H., in 1980 um 5,1 v. H., im 1. Halbjahr 1981 (im Vergleich zum 1. Halbjahr 1980) um 5,6 v. H. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel haben sich je Mitglied wie folgt erhöht: in 1979 um 5,4 v. H., in 1980 um 9,1 v. H., im 1. Halbjahr 1981 (im Vergleich zum 1. Halbjahr 1980) um 8,4 v. H. Dieser starke Anstieg der Ausgaben für Arzneimittel mit einem Anteil von 14,6 v. H. an den Leistungsausgaben ist zu einem wesentlichen Teil auf die zuvor genannten Preissteigerungen zurückzuführen. Der über die reine Preiskomponente hinausgehende Anstieg der Arzneimittelausgaben beruht auf strukturellen Veränderungen, z. B. auf einer Ausweitung der Menge der verordneten Arzneimittel, der Verordnung teuerer anstelle von preisgünstigeren Arzneimitteln und qualitativen Verbesserungen. Das im Vergleich zu der Zuwachsrate der Grundlöhne der Versicherten um 5,6 v. H. überproportionale Wachstum der Arzneimittelausgaben um 9,1 v. H. je Mitglied im Jahre 1980 war mit Ursache für Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Beginn dieses Jahres. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 9/808 Fragen 45 und 46): Wie hoch waren die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, für Arzneimittel und Zahnersatz im Jahr 1980, und welche Tendenz zeichnet sich für 1981 ab? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die Einkommen der niedergelassenen Ärzte, der Zahnärzte, der Krankenhausärzte und der Apotheker sind? Zu Frage 45: Nach der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung betrugen die Aufwendungen im Jahre 1980 für Ärzte rd. 15,4 Mrd. DM, für Zahnärzte rd. 5,5 Mrd. DM, für Zahnersatz rd. 7,4 Mrd. DM und für Arzneimittel rd. 12,6 Mrd. DM. Das entspricht einer Veränderung gegenüber dem Vorjahr je Mitglied von + 7,0 v. H. für Ärzte, von + 4,0 v. H. für Zahnärzte, von + 11,8 v. H. für Zahnersatz und von + 8,8 v. H. für Arzneimittel. Dem stand eine Grundlohnentwicklung von rd. 5,6 v. H. je Mitglied gegenüber. Für das 1. Halbjahr 1981 liegen bisher nur vorläufige Ergebnisse vor. Sie beruhen zum Teil auf Schätzungen der Krankenkassen und ergeben noch kein endgültiges Bild. Es zeichnen sich jedoch für die ärztliche Behandlung und für Arzneimittel Ausgabensteigerungen ab, die nach wie vor deutlich über der Grundlohnentwicklung liegen. Im einzelnen ergeben sich folgende Steigerungsraten je Mitglied: Ärzte + 6,8 v. H., Zahnärzte + 4,9 v.H., Zahnersatz + 3,0 v. H., Arzneimittel + 8,4 v. H. Dem steht ein Grundlohnanstieg von 4,7 v. H. gegenüber. Zu Frage 46: Das Statistische Bundesamt führt über die Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte im Abstand von jeweils vier Jahren Kostenstrukturerhebungen durch. Zur Zeit liegen nur Werte aus dem Jahre 1975 vor; Ergebnisse für das Jahr 1979 werden bis Ende dieses Jahres erwartet. Auf das Jahr 1979 beziehen sich jedoch bereits Untersuchungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, die im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgenommen wurden, und der Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung, Köln, im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. 2892* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Aus diesen Untersuchungen ergibt sich für Ärzte ein Bruttojahreseinkommen vor Steuern von durchschnittlich 176 114 DM, für Zahnärzte von durchschnittlich 220 536 DM. Die genannten Werte ergeben sich aus dem Praxisumsatz abzüglich der Praxiskosten. Über die Einkommen der Krankenhausärzte verfügt die Bundesregierung über keine amtlichen Daten. Im Rahmen eines Forschungsprojekts wurden für leitende Krankenhausärzte mit Festgehältern für 1979 ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen vor Steuern von 217 391 DM, für leitende Krankenhausärzte mit Liquidationsrecht ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen vor Steuern von 272 727 DM ermittelt. Diese Ergebnisse beruhen jedoch nur auf Erhebungen in einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Krankenhäusern. Als Durchschnittswert für die Assistenz- und Oberärzte im Krankenhaus kann nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft für das Jahr 1979 von etwa 75 000 DM Jahresbruttoeinkommen ausgegangen werden. Hinzu kommt die Beteiligung an den Liquidationseinnahmen der leitenden Krankenhausärzte; hierüber liegen keine Zahlen vor. Nach den Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker läßt sich für das Jahr 1979 ein durchschnittlicher Jahresgewinn vor Steuern für eine branchentypische Apotheke, d. h. für eine Apotheke mit dem am häufigsten vorkommenden Umsatz, von 102 000 DM errechnen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Fragen 47 und 48): Ist die Bundesregierung bereit, bei ihren Bestrebungen, die Krankenkassen kostenmäßig zu entlasten, auch zu bewirken, daß medizinisch nicht begründete Schwangerschaftsabbrüche, die die Versichertengemeinschaft mit rund 300 Millionen DM belasten, nicht mehr erstattet werden? In welcher Weise muß die Bundesregierung ihr bisheriges Konzept zur verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung ändern, nachdem durch die Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung von 18,5 auf 18 v. H. das dazu benötigte Geld fehlen wird? Zu Frage 47: Wie meine Kollegin Frau Fuchs bereits am 7. September 1981 Herrn Kollegen Jäger auf seine Anfrage mitgeteilt hat, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Leistungen der Krankenkassen bei nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen zu beseitigen. Nach geltendem Recht trägt die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten für nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1975 festgestellt, welche Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch vor der Wertordnung des Grundgesetzes Bestand haben. Sind die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Bedingungen erfüllt, ist es geboten, die Kosten für derartige medizinische Eingriffe von den Krankenkassen übernehmen zu lassen. Allein so besteht die Gewähr, daß die Eingriffe nur nach umfassender Begutachtung und Beratung durch qualifizierte Ärzte durchgeführt werden und nicht durch unqualifizierte „Kurpfuscher", deren gesundheitsschädigende Tätigkeit in vielen Fällen gerade wieder eine Leistungspflicht der Krankenkassen hervorrufen würde. Im übrigen ist die von Ihnen genannte Höhe der Aufwendungen der Krankenkassen für „medizinisch nicht begründete Schwangerschaftsabbrüche" unzutreffend. Nach der Statistik der Krankenversicherung haben die Krankenkassen für den gesamten Bereich „sonstige Hilfen" im Jahre 1980 231,5 Millionen DM aufgewendet. In dem genannten Betrag sind jedoch außer den Kosten für alle nicht rechtswidrigen Abbrüche auch die Kosten für ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung, für ärztliche Untersuchungen, für die Verordnung empfängnisregelnder Mittel, für die Beratung über Erhaltung und Abbruch der Schwangerschaft sowie für Sterilisationen enthalten. Zu Frage 48: Wie ich Ihnen bereits in der Fragestunde vom 26. Mai 1981 mitgeteilt habe, soll für die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung das Modell der Teilhabe an der Gesamtversorgung gelten; dabei soll mindestens die eigene Rente gezahlt werden. Welche finanziellen Auswirkungen dieses Modell ab 1. Januar 1985 im 15jährigen Vorausberechnungszeitraum haben wird, kann erst beurteilt werden, wenn die bereits damals genannte Sondererhebung der Rentenversicherungsträger auf der Grundlage von fast 210 000 Befragungen endgültig ausgewertet ist. Ein Überblick über die Gesamtheit der finanziellen Auswirkungen wird für die nächsten Monate zu erwarten sein. Erst auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung über die quantitative Ausfüllung des Modells der Teilhabe beschließen. Dieses muß selbstverständlich so ausgestaltet werden, daß es sich im Rahmen des gegebenen finanziellen Spielraums langfristig finanzieren läßt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 9/808 Frage 50): Trifft es zu, daß die Arbeiten an der Änderung von § 16 der Arbeitszeitordnung — zur Ermöglichung von Ausbildung und Beschäftigung von Frauen in Berufen des Bauhauptgewerbes, besonders als Zimmermann — soweit fortgeschritten sind, daß mit dem Inkrafttreten der geänderten Fassung in dieser Legislaturperiode gerechnet werden kann? Es trifft zu, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes vorbereitet, in dem auch die Beschäftigung von Frauen in Berufen des Bauhauptgewerbes geregelt werden soll. Der Entwurf wird z. Z. innerhalb der Bundesregierung mit dem Ziel beraten, ihn in nächster Zeit den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den obersten Arbeitsbehörden der Länder zur Stellungnahme zuzuleiten. Nach Eingang der Stellungnahmen wird die Bundesregierung entscheiden, wann und in welcher Form der Entwurf dem Deutschen Bundestag vorge- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2893* legt werden soll. Ich bitte um Verständnis, daß bei diesem Stand des Verfahrens weitere Ausführungen zu Ihrer Frage nicht möglich sind. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Jung (Kandel) (FDP) (Drucksache 9/808 Frage 53): Trifft es zu, daß die Vereinigten Staaten von Amerika entgegen einer Zusage des damaligen US-Verteidigungsministers Brown anläßlich der Verhandlungen über das Projekt AWACS nun durch Gesetzesinitiative den Kauf militärischer Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von einigen 100 Millionen DM unterbinden will, und was gedenkt die Bundesregierung — für den Fall, daß dies zutrifft — zu tun, um die seinerzeit getroffene Kompensationsvereinbarung durchzusetzen? Der Bundesminister der Verteidigung hat anläßlich der Unterzeichnung der AWACS-Vereinbarung am 7. Dezember 1978 im Anschluß an die Entschließung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. November 1978 einen Vorbehalt angemeldet. Dieser Vorgehalt hat auch zum Inhalt, daß die US-Armee sog. nichttaktische Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland kauft. Der amerikanische Verteidigungsminister erfüllt gegenwärtig diese Forderung. Der amerikanische Abgeordnete Hillis (Vertreter des Staates Indiana) hat zum US-Verteidigungshaushalt 1982 im Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf eingebracht, durch den es dem amerikanischen Verteidigungsminister untersagt werden soll, ohne Zustimmung des Kongresses Fahrzeuge nichtmilitärischer Art im Wert über US $ 50 000 außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas zu beschaffen. Der US-Senat hat den Entwurf zwischenzeitlich abgelehnt. Der Vermittlungsausschuß beider Häuser wird voraussichtlich Ende des Monats September entscheiden. Nach Vorstellung der Bundesregierung haben der amerikanische Präsident, der amerikanische Außenminister und der amerikanische Verteidigungsminister dem Gesetzentwurf widersprochen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, daß die zugesagte Kompensation realisiert wird. Anlage 12 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Fragen 54 und 55): Ist nach den von der deutschen Luftwaffe bereits vor den verfügten Einschränkungen bei den Frühwarnsystemen „Nimrod" und NATO- AWACS-E-3 A wegen der Energieabstrahlungen durch in Betrieb befindliche Radaranlagen und ihre möglichen Auswirkungen auf begleitende oder sich nähernde Kampfmaschinen mit Waffenaußenlasten wegen der Folgen der Energieabstrahlungen auf die Gesamtelektronik dieser Flugzeuge mit weiteren Einschränkungen, die Konsequenzen für die Verteidigungsfähigkeit des Frühwarnsystems NATO-AWACS-E-3A durch eigenen Jagdschutz haben können, zu rechnen? Wurde die programmgemäß bei den in Deutschland umgerüsteten NATO-AWACS-E-3A-Flugzeugen vorgesehene Anpassung an die europäische Umwelt bereits vorgenommen, und welche Konsequenzen ergeben sich aus der bereits erfolgten oder nicht erfolgten Anpassung für den ab Februar 1982 vorgesehenen Einsatz von der Basis Geilenkirchen aus? 1. Die von der deutsch Luftwaffe befohlenen Mindestabstände von NIMROD- und AWACS-Flugzeugen stellen keine Einschränkungen für den taktischen Einsatz von Kampfflugzeugen dar, da eine Annäherung unterhalb dieser Werte nicht erforderlich ist. Sie sind eine vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme für den Ausbildungsflugbetrieb im Frieden. Unmittelbare Auswirkungen der Radarabstrahlungen auf die in Kampfflugzeugen eingebauten elektronischen Geräte sind selbst bei kürzester Entfernung nicht zu erwarten, da die metallische Beplankung der Flugzeuge die Radarimpulse zurückwirft und so die Geräte abschirmt. Da ein eventueller Jagdschutz für AWACS das Eindringen von Feindflugzeugen in den Nahbereich zu verhindern hätte, werden die Verfahren hierfür in erheblicher Entfernung von der NATO E-3A/NIMROD durchgeführt. Daher ist mit keinerlei unerwünschten Auswirkungen der Radarimpulse auf die Jagdflugzeuge zu rechnen, so daß keine Einschränkungen für einen Jagdschutz entstehen. 2. Die NATO E-3A-Flugzeuge werden im Rahmen des NAEW-Programms entsprechend den Einsatzforderungen der NATO-Oberbefehlshaber in die bestehende Luftverteidigungsorganisation (NADGE = NATO Air Defense Ground Environment) integriert. Im Rahmen dieses als Bodenintegration bezeichneten Programmteils werden in die Luftverteidigungsstellungen der europäischen Teilnehmerstaaten Rechengeräte und Rechnerprogramme sowie Datenaustauschanlagen eingerüstet. Diese Einrüstung ermöglicht den automatischen Datenaustausch zwischen NATO E-3A und NADGE. Die Bodenintegration befindet sich z. Z. in der Entwicklungsphase. Anfang 1982 soll der Beschaffungsvertrag abgeschlossen werden. Er sieht die planmäßige Umrüstung aller zum Programm gehörenden Luftverteidigungsstellungen bis 1985 vor. Diese Zeitplanung entspricht der ebenfalls von 1982 bis 1985 vorgesehenen Aufbauphase des NATO E-3A-Verbandes. Hierdurch wird die zunehmende Ausbildungs- und Einsatzkapazität des Verbandes mit der Entwicklung der Datenaufnahmefähigkeit der Bodenorganisation harmonisiert und eine abgestimmte Umrüstung erreicht. Für den Einsatz der NATO E-3A ab Februar 1982 von dem Fliegerhorst Geilenkirchen aus ergeben sich daher durch die Bodenintegration keine Probleme. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/ 808 Fragen 56 und 57): Ist die Bundesregierung der negativen Folgen für Abiturienten des Sommers 1981 bewußt, die wegen der Kürzung der Einberufungsquote zur Bundeswehr um zehn Prozent durch einige Wehrbereichsverwaltungen und der Anordnung des Bundesverteidigungsministeriums, „für Ausfälle zum Einberufungstermin 1. Oktober 1981 keinen Ersatz zu stellen", ihren Wehrdienst in diesem Jahr nicht mehr ableisten können und somit zeitlich und beruflich benachteiligt werden? Ist die Bundesregierung bereit, die betroffenen Abiturienten, die nun keine Möglichkeit haben, ihren Wehrdienst ohne Zeitverlust gleich nach dem Abitur und vor Beginn ihrer Berufsausbildung abzuleisten, erst nach Vollendung der Ausbildung einzuberufen? 2894* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Die Kürzung der Bedarfsanforderungen an Wehrpflichtigen für den Einberufungstermin 1. Oktober 1981 und die Vorverlegung des Termins, von dem an Ersatzeinberufungen nicht mehr vorgenommen werden dürfen, beschränkt sich auf die Einberufungen zur Teilstreitkraft Heer. Diese Maßnahmen waren notwendig geworden, nachdem der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages die Jahresdurchschnittsstärke für Grundwehrdienstleistende im Haushaltsjahr 1981 von 234 000 auf 230 000 gesenkt hatte. Unabhängig von dieser Maßnahme war es auch bisher nicht in allen Fällen möglich, Abiturienten zu dem für sie günstigsten Zeitpunkt einzuberufen. Die Bundesregierung wird sich bei Einberufungen auch weiterhin daran orientieren, daß Beeinträchtigungen einer Berufsausbildung der Wehrpflichtigen soweit wie möglich vermieden werden. Das gilt auch für den angesprochenen Personenkreis. Sie beabsichtigt aber nicht, diese generell erst nach Vollendung ihrer Ausbildung einzuberufen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 9/808 Frage 58): Wie bewertet die Bundesregierung den Kommentar in dem Organ des Deutschen Bundeswehrverbands e. V. „Die Bundeswehr" vom Juli 1981, in dem es u. a. heißt, „In Zeiten voller Bundeswehrkassen war es für die Bundeswehrführer verhältnismäßig leicht, dem Primat der Politik zu folgen. Es gab kaum Reibungspunkte, weil die Offiziere mit gutem Material ihren Sachaufgaben gerecht werden konnten. Was aber passiert, wenn in Zukunft das richtige Material fehlt und die Soldaten, vom Generalinspekteur bis zum kleinen Einheitsführer hinab, trotzdem den Eindruck einer funktionierenden Bundeswehr erwecken sollen? Eine solche Situation führt automatisch zu einem Konflikt zwischen Loyalität zur Politik und der Effektivität der Bundeswehr"? Die angesprochene Einschätzung wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Anlage 15 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/808 Frage 59): Inwiefern entspricht der Bericht der Frankfurter Rundschau vom 10. September 1981 unter der Überschrift „Kinder sollen Bundeswehr schätzen lernen" den Tatsachen, wonach der Bundesverteidigungsminister die Kultusminister der Länder aufgefordert haben soll, Vorschläge zu erarbeiten, wie im Geschichts-, Sozialkunde- sowie im Religionsunterricht das Thema Bundeswehr und Friedenssicherung intensiver behandelt werden könne? Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß die Bedingungen des Friedens in Europa mehr als bisher im schulischen Bereich berücksichtigt werden. Darauf hat der Bundesminister der Verteidigung bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister auf ihrer 201. Plenarsitzung am 5. Dezember 1980 in Freiburg i. Br. auch aufmerksam gemacht. Die Konferenz der Kultusminister kam überein, dazu nach einer Bestandsaufnahme eine gemeinsame Empfehlung zu formulieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Überlegungen des Bundesministers der Verteidigung von den Kultusministern der Länder mit bedacht werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/808 Fragen 60 und 61): Trifft es zu, daß der langjährige Vorsitzende des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt Ravensburg Amtsgerichtsrat und Ankläger beim Volksgerichtshof war und an mindestens 50 Todesurteilen mitgewirkt hat? Hält die Bundesregierung einen Richter mit einer derartigen Vergangenheit für geeignet, als Vorsitzender eines Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer über Gewissensgründe junger Menschen zu entscheiden? 1. Sie sprechen offenbar einen pensionierten Richter an, der von Oktober 1975 bis März 1980 auf Honorarbasis bei dem bezeichneten Kreiswehrersatzamt beschäftigt war. Die angesprochene Person war ab 1942 zur Reichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof abgeordnet. Nähere Einzelheiten über seine dortige Tätigkeit sind hier nicht bekannt. 2. Grundsätzlich nein, wenn die in Ihrer Frage enthaltenen Tatsachen zugrunde gelegt werden. Ohne diese generellen Überlegungen in Frage stellen zu wollen, können individuelle Aspekte des Einzelfalls zu anderen Ergebnissen führen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Frage 62): Wieviel Geld gibt die Bundesregierung gegen den Alkoholmißbrauch aus, und wieviel gibt sie mehr aus seit der letzten Branntweinsteuererhöhung? Die von Ihnen gestellte Frage ist deshalb nicht genau zu beantworten, weil neben den spezifischen Maßnahmen zur Aufklärung über die gesundheitlichen Schäden eines übermäßigen Konsums alkoholischer Getränke, eine Vielzahl anderer Maßnahmen laufen, die sich gegen das Mißbrauchsverhalten insgesamt richten und den Alkoholmißbrauch dabei nur als einen Teilbereich einbeziehen. Demnach wären mehrere Titel aus dem Einzelplan 15 ganz oder teilweise zu berücksichtigen. Ihnen ist bekannt, daß nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung alle Einnahmen für alle Ausgaben des Bundes herangezogen werden und eine Zweckbindung etwa der Einnahmen aus der Branntweinsteuer nicht erfolgt ist. Unter diesem Gesichtswinkel würde möglicherweise in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entstehen, weil einer Einnahme in Höhe mehrerer Milliarden keine gleich hohen Ausgaben gegenüberstehen; dies würde so erscheinen, als ob die Einnahmen nicht bedarfsgerecht ausgegeben würden. Über den zu finanzierenden Bedarf entscheidet im Rahmen der Haushaltsberatungen der Deutsche Bundestag. Nicht selten liegen die Anmeldungen der Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2895* Höhe nach über den tatsächlich bewilligten Mitteln und diese parlamentarische Steuerung bleibt bei der bloßen Gegenüberstellung von Zahlen unberücksichtigt. Der sachlich begründete Bedarf für Maßnahmen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes wird nicht nach der Höhe von Steuereinnahmen festgelegt. Dieser Bedarf wird fortlaufend überprüft und in Programmen umgesetzt. Der Zeitpunkt einer etwaigen Erhöhung der Branntweinsteuer — zuletzt am 1. April 1981 — hat darauf keinen Einfluß. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/ 808 Frage 63): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Mitte Juli vorgelegten Studie (Bremer Institut für Präventionsforschung und soziale Medizin) ziehen, nach der von 600 untersuchten sogenannten umsatzstarken Herzmitteln nur ca. 200 überhaupt wirksam sind, und warum sind diese angeblich unwirksamen Mittel bei den entsprechend dem Arzneimittelgesetz vorgeschriebenen Prüfungen im Bundesgesundheitsamt bisher nicht negativ aufgefallen? Das Bundesgesundheitsamt rechnet die im Juli 1981 der Öffentlichkeit vorgestellte Studie des Bremer Instituts für Präventionsforschung und Sozialmedizin zu den wissenschaftlichen Erkenntnisquellen, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Fertigarzneimitteln bei Herzerkrankungen neben anderem wissenschaftlichem Erkenntnismaterial zu Fragen der Wirksamkeit und Sicherheit herangezogen werden. Der größte Teil der in der Studie bewerteten Arzneimittel ist bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts in den Verkehr gebracht worden. Diese Arzneimittel sind vom Gesetzgeber bewußt von der Wirksamkeitsüberprüfung durch die Zulassungsbehörde im Wege einer sogenannten Nachzulassung ausgenommen worden. Gegenstand von Zulassungsverfahren nach neuem Recht sind bisher nur wenige der in der Studie bewerteten Arzneimittel gewesen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Frage 64): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die deutschen Verbraucher vor grober Täuschung zu schützen, wenn unter Etiketten einer deutschen Firma Waren aus Ostblockproduktion verkauft werden, und könnte die Bundesregierung sich vorstellen, bei einer Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung mit der Auflage „hergestellt in ..."dem Anliegen der Verbraucher Rechnung zu tragen? Der Entwurf der neuen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, mit der die EG-Kennzeichnungsrichtlinie bis Ende dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt wird, schreibt bei Lebensmitteln in Fertigpackungen vor, daß der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft niedergelassenen Verkäufers anzugeben sind. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, daß der Ursprungs- oder Herkunftsort anzugeben ist, falls ohne diese Angabe ein Irrtum des Verbrauchers über den tatsächlichen Ursprung oder die wahre Herkunft des Lebensmittels möglich wäre. Einer Aufnahme dieser Vorschrift in die LebensmittelKennzeichnungsverordnung bedarf es aber nicht, da in entsprechenden Fällen § 17 Abs. 1 Nr. 5 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes eine Handhabe zum Einschreiten bietet, falls nach den Umständen des Einzelfalles eine Irreführung des Verbrauchers gegeben ist. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 9/808 Fragen 65 und 66): Bedeutet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, wonach die in einem Mitgliedstaat der EG legal hergestellten Lebensmittel, wenn sie nicht gesundheitsschädlich sind, bei entsprechender Deklaration in anderen Mitgliedstaaten zugelassen werden müssen, daß zukünftig Biere, die nicht dem deutschen Reinheitsgebot entsprechen, auch in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden dürfen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Täuschung des Verbrauchers über die Herstellungsweise des ihm angebotenen Biers auszuschließen? In seinem grundlegenden Urteil vom 20. Januar 1979 in der Rechtssache 120/78 („Cassis des Dijon") hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden, daß ein in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes und in den Verkehr gebrachtes Erzeugnis nach Artikel 30 des EWG-Vertrags grundsätzlich auch auf dem Markt aller anderen Mitgliedstaaten zum Verkehr zugelassen werden muß. Ausnahmen von diesem Grundsatz hat der Gerichtshof nach Artikel 36 des EWG-Vertrags nur für zulässig gehalten, soweit einschränkende Regelungen notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden, insbesondere den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes. Wie der Bundesregierung bekanntgeworden ist, vertritt die EG-Kommission nach Prüfung der deutschen Rechtsvorschriften über das Reinheitsgebot für Bier die Auffassung, diese seien unter Beachtung der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit dem EWG-Vertrag unvereinbar. Sobald eine Stellungnahme der Kommission zu dieser Frage eingeht, wird die Bundesregierung diese mit der gebotenen Sorgfalt prüfen. Einstweilen geht sie jedoch davon aus, daß die Vorschriften über das Reinheitsgebot mit dem EWG-Vertrag vereinbar und daher weiter anwendbar sind. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Fragen 67 und 68): Wie viele deutsche Staatsbürger sind in den einzelnen Jahren seit 1970 aus der Bundesrepublik Deutschland in welche Staaten ausgewandert mit dem Ziel, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen ins Ausland zu verlegen, und wie viele von ihnen sind wieder zurückgekehrt? Gibt es eine Erfassung der Motive für die Auswanderer, und wenn ja, welche Motive werden von den Auswanderern angegeben? 2896* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 Zu Frage 67: Die Zahl der deutschen Staatsangehörigen, die seit 1970 aus der Bundesrepublik Deutschland fortgezogen sind, hat sich in den einzelnen Jahren wie folgt entwickelt: 1970: 61 023 1971: 54 022 1972: 54 164 1973: 53 208 1974: 55 168 1975: 52 861 1976: 53 695 1977: 53 603 1978: 53 016 1979: 53 083 1980: 53 728 Diese Ergebnisse der amtlichen Wanderungsstatistik-beruhen auf den Angaben der örtlichen Meldebehörden über die Abmeldungen. Es ist darauf hinzuweisen, daß diese Statistik über die Fortzüge aus dem Bundesgebiet neben den Auswanderern im eigentlichen Sinne (nämlich denjenigen, welche ihren Wohnsitz für längere unbestimmte Zeit ins Ausland verlegen) auch die Personen mitzählt, welche nach Abmeldung im Inland nur für begrenzte Zeit (z. B. als Entwicklungshelfer, Diplomaten, Techniker, Ärzte) ins Ausland übersiedeln. Die vorliegenden Zahlen lassen insgesamt nicht den Schluß zu, daß die Bundesbürger in zunehmendem Maße auswandern, wie es teilweise nach Presseberichten über Einzelfälle und die Zunahme örtlicher Beratungen in der letzten Zeit den Anschein hat. Die Zielländer für die Auswanderer liegen in aller Welt. Es würde den Rahmen dieser Antwort übersteigen, für alle Länder für die vergangenen zehn Jahre die Zahl der Fortzüge von Deutschen anzugeben. Wieviele von den Deutschen, die von 1970-1980 auswanderten, in der Zwischenzeit wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt sind, ist nicht bekannt. Die amtliche Wanderungsstatistik gibt zwar auch Auskunft über die Zahl der Zuzüge von deutschen Staatsangehörigen (1980: 94 461); eine Aufgliederung dieser Personen nach Verweildauer im Ausland bzw. Zeitpunkt des Fortzugs ins Ausland ist jedoch nicht möglich. Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, daß ein nicht unerheblicher Teil deutscher Auswanderer nach einiger Zeit wieder heimkehrt. Zu Frage 68: Die etwa 70 Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige befragen die Auskunftsuchenden über ihre Motive für eine beabsichtigte Auswanderung. Diese Befragungen vermitteln jedoch kein genaues Gesamtbild über die oft vielschichtigen Gründe der tatsächlich Ausgewanderten, da ein Teil der Auskunftsuchenden nach dem Beratungsgespräch von einer Auswanderung absieht und auch nicht jeder Auswanderer vorher eine Beratungsstelle aufsucht. Dennoch lassen die Befragungen gewisse Tendenzen erkennen. Nach den Berichten der Beratungsstellen aus dem Jahr 1979 spielten für die Auswanderungsabsichten Gründe der beruflichen Weiterbildung und günstige Auslandsstellenangebote eine vorrangige Rolle. Weiterhin werden wirtschaftliche Gründe einschließlich Arbeitslosigkeit, aber auch politische Gründe, wie z. B. Angst vor kriegerischen Auseinandersetzungen genannt. Bedeutsam sind schließlich auch persönliche Motive wie Heirat ins Ausland oder Familienzusammenführung. Wegen dieses Sachverhalts möchte ich im übrigen auf die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde vom 12. Juni 1981 auf die etwa gleichlautende Frage des Abg. Dr. Stercken Bezug nehmen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 9/808 Fragen 69 und 70): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Danziger Bucht aus Gründen der Wasserverschmutzung Badeverbot besteht und dort keinerlei Fischbestände zu verzeichnen sind, und ist nicht eine Ausdehnung der Verschmutzung auf weitere Bereiche der Ostsee zu befürchten? Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Verschmutzung weiterer Bereiche der Ostsee, wenn sich das Gerücht bestätigen sollte, die Verschmutzung der Danziger Bucht sei durch ein untergegangenes atomgetriebenes sowjetisches U-Boot entstanden? Zu Frage 69: Der Bundesregierung ist bekannt, daß wegen starker Meeresverschmutzung für die Strände der Danziger Bucht Badeverbot angeordnet worden ist und daß dort — vor allem in den warmen Monaten — Fische in großer Zahl verenden. Ob und ggf. in welchem Umfang mit einer Ausdehnung der Verschmutzung gerechnet werden muß, hängt von dem Grad und der Art der Verschmutzung ab, die hier nicht bekannt ist. Zu Frage 70: Der Bundesregierung ist nichts davon bekannt, daß in der Danziger Bucht ein untergegangenes atomgetriebenes sowjetisches U-Boot liegen soll. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Frage 71): Aus welchen Gründen war es der Bundesregierung bisher nicht möglich, den ihr seit 1976 bekanntgewordenen Einzelfall, in dem Luftfahrzeuge von Staaten des Warschauer Pakts die über dem Bundesgebiet vorgeschriebenen Flugrouten verlassen haben, restlos aufzuklären (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 11. August 1981, Drucksache 9/730), und muß daraus geschlossen werden, daß sich die Prüfung des von mir in meiner schriftlichen Anfrage (Drucksache 9/672, Frage 124) angesprochenen Falls u. U. auch über Jahre erstrecken kann? Der äußere Sachverhalt des von Ihnen zitierten Einzelfalles vom 2. Juni 1981 ist, soweit deutsche Stellen Erkenntnisse gewinnen konnten, unverzüglich aufgeklärt und ihnen mitgeteilt worden. Zur Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2897* subjektiven Seite eines möglichen Fehlverhaltens der Piloten sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zur Zeit wird mit den beteiligten Stellen geprüft, welche Schritte wegen des Verstoßes gegen die sowjetische Fluggesellschaft Aeroflot unternommen werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mertens (Bottrop) (SPD) (Drucksache 9/808 Fragen 72 und 73): Bleibt der Bundesverkehrsminister betr. die S-Bahn bei seiner Meinung, erst dann den neuen Ausbauverträgen zuzustimmen, wenn wesentliche Fortschritte bei den begonnenen Maßnahmen erreicht sind, oder ist er bereit, in Anerkennung der Notwendigkeit des Baus der S-Bahn Essen-Bottrop-Gladbeck und angesichts der unzureichenden Anbindung der Emscherzone an die Oberzentren der Hellwegzone, schon heute den Abschluß eines Ausbauvertrags zu unterstützen? Ist der Bundesverkehrsminister bereit, für den Fall, daß ein solcher Vertrag kurzfristig nicht zustande kommt, den betreffenden Gemeinden bei der Freihaltung der Trasse für die S-Bahn finanzielle Unterstützung zu geben und besondere Mittel für den vorzeitigen Grunderwerb bereitzustellen? Den Abschluß eines Vertrages zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Nordrhein-Westfalen für eine S-Bahn von Essen über Bottrop nach Gladbeck hält die Bundesregierung aus den bekannten Gründen derzeit nicht für geboten. Für einen vorzeitigen Grunderwerb können nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz keine Mittel bereitgestellt werden. Die Kosten des Grunderwerbs können jedoch später — bei Realisierung des Vorhabens — mit bezuschußt werden. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Echternach (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Frage 74): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bereitschaft vieler Deutscher, Lebensmittelpakete nach Polen zu schicken, durch die sehr hohen Portokosten beeinträchtigt wird, und ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundespost einzuwirken, daß die Portokosten für Pakete nach Polen vorübergehend mindestens um den Betrag gesenkt werden, den die Deutsche Bundespost anteilig erhält? Die Deutsche Bundespost muß auch bei Paketen nach Polen bei ihrer Gebührenkalkulation berücksichtigen, daß der ihr zustehende Gebührenanteil in Höhe von 3,60 DM bis 11,70 DM je nach Gewichtsstufe zur Deckung der Selbstkosten äußerst gering ist. Da der Postpaketverkehr nach dem Ausland ohnehin stark defizitär ist, können Gebührenpräzedenzfälle leider nicht in Betracht kommen. Es gibt weltweit eine Vielzahl hilfsbedürftiger Menschen, die von karitativen Organisationen und engagierten Privatpersonen unterstützt werden, die mit Sicherheit auf vergleichbaren Regelungen bestehen würden. Auch eine vorübergehende Gebührensenkung für Postpakete nach Polen ist nicht möglich. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Fragen 75 und 76): Wie hoch sind die Selbstkosten der Deutschen Bundespost bei der Heimtelefonanlage (HTA) (mit zwei Sprechapparaten), und wie erwirtschaften sich die Wartungskosten — auf zwölf Jahre berechnet — bei der Einmalgebühr von 1070 DM? Welche Kosten haben die Werbemaßnahmen der Deutschen Bundespost bezüglich der HTA bisher verursacht, und mit welchem Betrag haben sich diese Kosten in der Kalkulation der Einzelgebühren der HTA niedergeschlagen? Die einmalige Gebühr für HTA setzt sich aus einer Vielzahl von Kostenfaktoren wie z. B. Verwaltungskosten, Beschaffungskosten und deren Kapitalisierung, Ablieferung an den Bund und die Hinzurechnungsfaktoren für die Mehrwertsteuer und den Gemeinkostenzuschlag zusammen. So fließen u. a. auch die Wartungs- und Werbekosten als Anteile in die Vollkosten ein, die letztlich die Kalkulationsgrundlage für die Einmal-Gebühr bilden. Da sich die Deutsche Bundespost aber in vielen Bereichen in einer Konkurrenzsituation zu privaten Unternehmen befindet, kann aus naheliegenden Gründen eine Spezifizierung, wie sie aus der Fragestellung heraus erforderlich wäre, nicht erfolgen. Auch in der Privatwirtschaft ist es unüblich, Kalkulationsergebnisse im Detail öffentlich bekannt zu geben. Ich kann Ihnen aber mitteilen, daß die Gebühren für die HTA in ihrer Gesamtheit nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voll kostendeckend sein werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Fragen 77 und 78): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, was eine KostenNutzen-,,Steuerrechnung" für die im Jahr 1980 neuerbauten Wohnungen ergibt, d. h., welcher steuerliche Nachlaß (Abschreibung, Zuschüsse zum Sozialen Wohnungsbau etc.) steht der erzielten Lohn-, Einkommen- und Mehrwertsteuer sowie den anteiligen Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeraufwand) gegenüber? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Arbeitnehmer im Wohnungsbau durchschnittlich pro 100000 DM auf der Lohnbasis 1980 beschäftigt waren? Zu Frage 77: Aus einer Anzahl schwerwiegender, methodischer Probleme ist eine gesamtwirtschaftlich orientierte Kosten-Nutzen-,,Steuerrechnung", wie von Ihnen skizziert, nicht möglich. Die wichtigsten Gründe hierfür sind: — Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau entstehen bereits vor den Produktionsprozessen durch Erschließungsmaßnahmen und weitere Infrastrukturmaßnahmen, deren Zuordnung und Quantifizierung nicht möglich ist. — Kosten im Wohnungsbau entstehen dadurch, daß der Staat steuerliche Rahmenbedingungen z. B. für unterschiedliche Unternehmensformen schafft, deren Quantifizierung ebenfalls nicht möglich ist. 2898* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 — Die im Produktionsprozeß anfallenden Lohn-und Einkommensteuern fallen zeitlich weit auseinander mit den Steuervergünstigungen, die den Bauherren oder Nutzern von Wohnungen über längere Zeiträume gewährt werden. — Der Bau von zusätzlichen Wohnungen führt nur dann z. B. zu zusätzlichen Lohnsteuerzahlungen, wenn auch tatsächlich mehr Beschäftigung geschaffen wird. In der Regel ist die Produktionskapazität der Unternehmen aber in gewissen Grenzen sehr flexibel, so daß ein Teil zusätzlicher Wohnungen auch ohne zusätzliche Beschäftigung erstellt werden kann. — „Nutzen" entsteht bei der Produktion nicht nur durch Steuermehreinnahmen, sondern Nutzen entsteht auch auf der Seite der Mieter, wenn im öffentlich geförderten Wohnungsbau Mietvorteile entstehen. Diese Mietvorteile ändern sich im Zeitablauf auch deshalb, weil sich das Marktmietniveau ständig verändert. Zu Frage 78: Der Umsatz pro Beschäftigten im Hochbau betrug 1980 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rd. 200 000,— DM. Daraus ergibt sich, daß pro 100 000,— DM Umsatz im Hochbau ein Arbeitnehmer rd. 6 Monate arbeiten muß. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Fragen 79 und 80): Wieviel Gesetze und Verordnungen des Bundes hat eine Baugenehmigungsbehörde bei der Bearbeitung eines Bauantrags zu beachten? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten bzw. ist sie gegebenenfalls bereit, diese Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel einer Vereinfachung und Entbürokratisierung zu überprüfen? Zu Frage 79: Eine Baugenehmigungsbehörde hat bei der Bearbeitung eines Bauantrages in erster Linie das Bauordnungsrecht der Länder zu beachten, dessen Menge an Vorschriften und Bestimmungen weit über die Zahl der vom Bund gesetzten Normen hinausgeht. Der Prüfungsumfang im Genehmigungsverfahren wird also ganz wesentlich vom Landesrecht bestimmt. Für einen Bauantrag maßgebliche Vorschriften des Bundes finden sich im Städtebaurecht, also hauptsächlich im Bundesbaugesetz und der hierzu erlassenen Baunutzungsverordnung. Je nach der Art des Bauvorhabens und der örtlichen Lage des Baugrundstückes können einzelne andere bundesrechtliche Vorschriften hinzukommen, z. B. in der Nähe von Bundesfernstraßen das Bundesfernstraßengesetz, in der Nähe von Verkehrsflughäfen das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmschutzgesetz. Zu Frage 80: Der BMBau hatte bereits in den Jahren 1977/78 die Studiengruppe „Vereinfachung der Genehmigungsverfahren im Bauwesen" einberufen, deren Arbeitsergebnisse auch zu entsprechenden Maßnahmen im Bereich der Länder geführt haben, deren Aufgabe es vor allem ist, das Baugenehmigungsverfahren zu vereinfachen. Soweit hier das Städtebaurecht des Bundes von Bedeutung ist, hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vorgelegt, das 1979 in Kraft trat (BGBl. I S. 949). Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern, ob und inwieweit durch gesetzgeberische Maßnahmen oder Verbesserungen des Verwaltungsvollzugs die städtebaurechtlichen Probleme in Gebieten mit engem Nebeneinander von gewerblichen Anlagen und Wohnnutzungen (sog. Gemengelagen) gelöst und inwieweit durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen das Sanierungsrecht vereinfacht und entbürokratisiert und städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen erleichtert werden können. Zum Stand der Arbeiten zur „Gemengelage-Problematik" wird hingewiesen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den „Problemen der Strukturschwäche, Arbeitsplatzentwicklung, Energiesicherung, der Wohn- und Wohnumwelt und Zukunftsentwicklung im Ruhrgebiet" vom 28. März 1980 (BT-Drucks. 8/3874) und die von der Bundesregierung noch zu beschließende Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur „Lage der Städte, Gemeinden und Kreise" (BT-Drucks. 9/297) (Frage Nr. 15). Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Fragen 81 und 82): Wie sind seit 1969 die Grundstückspreise für Bauland, die Baukosten und die Zinsen gestiegen? Wie wirkt sich eine Zinserhöhung bzw. Senkung von jeweils 1 v. H. auf die Mietkosten für Wohnungen pro Quadratmeter aus? Zu Frage 81: Die Bodenpreisentwicklung verläuft regional und lokal sehr unterschiedlich. Die vom Statistischen Bundesamt erstellte Statistik der Kaufwerte für Bauland gibt die Durchschnittswerte wieder, die die Entwicklung der Bodenpreise in den Ballungsgebieten, aber auch in den Entwicklungsorten des ländlichen Raumes nur unzulänglich widerspiegeln. Danach ist der durchschnittlich für baureifes Land gezahlte Preis von DM 29,86 im Jahre 1969 auf DM 40,34 im Jahre 1974 gestiegen; seit 1974 hat er sich mehr als verdoppelt, nämlich auf DM 82,29 im Jahre 1980. Im ersten Quartal 1981 lag der Preis bereits bei DM 90,10. Die jährliche Preissteigerungsrate liegt seit 1976 über 10 % und betrug 1980 sogar 18,97 %. Dabei ist anzumerken, daß für das Jahr 1980 nur eine vorläufige Aussage über die Entwicklung des Baulandmarktes möglich ist, da die Statistik der Kaufwerte für dieses Jahr noch nicht vorliegt und die Zahlen auf einer Zusammenfassung der Viertel-j ahresergebnisse des Statistischen Bundesamtes beruhen. Zusammenfassend ist festzustellen, daß sich im Durchschnitt die Preise für baureifes Land von 1969 bis Anfang 1981 verdreifacht haben. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. September 1981 2899* Die Baukosten haben sich von 1969 bis 1979 verdoppelt. Der Preisindex für Bauleistungen am Wohngebäude, mit dem die Entwicklung der Baukosten ermittelt wird, ist von 59,8 im Jahre 1969 auf 94,4 im Jahre 1974 und 121,1 im Jahre 1979 gestiegen. Der aus den Vierteljahresergebnissen für 1980 zu ermittelnde Durchschnittsbetrag beträgt 134,08. Die Baupreise sind also deutlich hinter den Baulandpreisen zurückgeblieben. Der durchschnittliche Zinssatz für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke (Effektivverzinsung) war in dem Zeitraum seit 1969 erheblichen Schwankungen unterworfen. Nach den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank stieg er von 7,2 % im Jahre 1969 auf 10,5 % im Jahre 1974 und sank dann auf den Tiefststand von 6,4 % im Jahre 1978. 1979 betrug der durchschnittliche Zinssatz 7,7 %,1980 betrug er 9,6 %. Im ersten Halbjahr 1981 überschritt er den Höchstwert von 1974 und lag bei 10,6 %. Zusammenfassend ist also festzustellen, daß — wie jüngst auch das ifo-Institut bestätigt hat — neben den Zinsen vor allem die Baulandpreise ein ganz wesentlicher Engpaßfaktor für die Wohnungspolitik sind. Zu Frage 82: Bereits am 23. Februar 1981 habe ich anläßlich einer vergleichbaren Frage des Abgeordneten Link ausführlich auf Ihre Problemstellung geantwortet. Ich darf deshalb auf die BT-Drucksache 9/208 (Seite 31) verweisen.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 9/808 —
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Stahl steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 85 des Herrn Abgeordneten Herberholz auf:
Wird im Zusammenhang mit der Förderung der Entwicklung neuer biotechnologischer Verfahrensschritte zum Aufschluß und zur Fermentation verschiedener pflanzlicher Ausgangsprodukte (Kapitel 30 03, Titel 68 327) durch den Bundesforschungsminister auch Tapioka untersucht, oder geht die Bundesregierung davon aus, daß bereits heute die deutsche Wirtschaft über das technische Know-how verfügt, Äthanol aus Tapioka gewinnbringend industriell herzustellen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0905100100
Herr Kollege Herberholz, die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Projektförderung des Bundesministers für Forschung und Technologie aus dem Haushaltskapitel 30 03 biotechnologische Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Aufschluß von Stärke aus Tapioka, also Maniok, Cassava.
Die Forschungsarbeiten werden u. a. auch in Kooperation mit Brasilien durchgeführt. Auf deutscher Seite sind die Versuchs- und Lehranstalt für Spiritusfabrikation und die Firma Bukau-Walter beteiligt. Der brasilianische Partner ist das Instituto Nacional de Technologia. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Optimierung eines kontinuierlichen Verfahrens zur Verzuckerung von Stärke aus Tapioka, also Maniok.
Die Frage der wirtschaftlichen Herstellung von Äthanol aus Tapioka mit bereits entwickelten Verfahren hängt entscheidend von den wirtschaftlichen Randbedingungen sowie der Verfügbarkeit billiger Energie ab, da herkömmliche Verfahren in ihrer Energiebilanz negativ sind. Unter gewissen Voraussetzungen kann es wirtschaftlich sein, unter Verwendung einer billigen, weil nicht anders zu verwendenden, Energiequelle, z. B. Holz, weniger Energie aus Tapioka-Stärke in Form von Äthanol zu gewinnen, da Äthanol leicht transportabel und vielseitig einsetzbar ist.
Die vom BMFT unterstützten Entwicklungen zielen darauf ab, Verfahren zu entwickeln, die in ihrer Energiebilanz eindeutig positiv- sind. Ansatzpunkte für diese Entwicklungen sind der verstärkte Einsatz von Enzymen, also Biokatalysatoren, die bei niedrigen Temperaturen einen Stärkeaufschluß ermöglichen, sowie die Rückführung nicht benötigter Prozeßenergie mittels Wärmetauschern.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905100200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Herberholz.

Ralph Herberholz (SPD):
Rede ID: ID0905100300
Herr Staatssekretär, ich entnehme Ihren Ausführungen, daß das Problem bei Ihren Forschungsvorhaben nicht darin besteht, aus Stärke Zucker zu gewinnen, sondern daß Ihre Forschungsvorhaben vor allem auf die Frage der Primärenergie abzielen. Ist Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt, daß im Grunde genommen die genannte Firma ein Verfahren entwickelt hat, das seine Energie vollständig, zu 100 %, aus dem Rohstoff Tapioka gewinnt, nämlich das dabei anfallende Tapioka-Holz, und daß bereits mehrere Objekte nach diesem Verfahren von der genannten Firma in der Dritten Welt in industriellen Größenordnungen verkauft worden sind?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Herberholz, es ist natürlich klar, daß wir versuchen, Technologien zu entwickeln, die auch auf andere Länder übertragbar sind, die also einen ähnlichen Entwicklungsstand wie z. B. Brasilien aufweisen und über ausreichende Stärkepflanzen, z. B. Cassava, Süßkartoffeln, Mais, verfügen, die nicht für die Nahrungsmittelproduktion benötigt werden. Das gilt z. B. für Indonesien und die Philippinen. Ich glaube, es ist gut, daß wir mittels der Forschung Technologien entwickeln, um z. B. den Entwicklungsländern dabei behilflich zu sein, ihren Energiebedarf zu decken und von Erdölimporten unabhängiger zu werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905100400
Weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege.

Ralph Herberholz (SPD):
Rede ID: ID0905100500
Herr Staatssekretär, würden Sie auch bereit sein, in Ihre Liste das Land Thailand,



Herberholz
das gleiche Voraussetzungen mitbringt, einzuschließen?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Herberholz, ich habe diese Länder als Beispiele genannt. Vielleicht ist es interessant, daß z. B. 1 Liter Äthanol aus Tapioka unter Zugrundelegung konventioneller Technologie etwa 1,40 bis 1,50 DM kostet. Sie wissen wohl, daß 2 Liter Äthanol etwa 1 Liter Benzin entsprechen. Das heißt, daß bei steigenden Ölpreisen eine derartige Technologie für alle Entwicklungsländer, die über derartige Ressourcen verfügen, interessant sein kann. Dies entspricht auch, Herr Kollege Herberholz, der Politik der Bundesregierung im Bereich der deutschen Entwicklungshilfe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905100600
Ich rufe Frage 86 des Herrn Abgeordneten Herberholz auf:
Gedenkt die Bundesregierung, eine andere Haltung in der Frage des Exports von Kernenergie-Technologie in andere Länder (z. B. Brasilien) einzunehmen, nachdem am Lawrence Livermore Laboratory in Kalifornien ein Verfahren zur Laser-Isotopentrennung, das eine vereinfachte Reinigung von Plutonium 240 und damit die vereinfachte Herstellung von in Atomwaffen verwendbaren Materials ermöglicht, entwickelt wurde?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Herberholz, die nukleare Exportpolitik der Bundesregierung steht in voller Übereinstimmung mit den von der Bundesregierung eingegangenen NV-politischen Verpflichtungen und richtet sich am Grundsatz einer wirksamen NV-Politik aus. Maßgeblich sind dabei insbesondere unsere Verpflichtungen gemäß dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Richtlinien der Gruppe der Nuklearlieferländer (Londoner Richtlinien), zu deren Einhaltung wir uns zusammen mit anderen wichtigen Lieferländern verpflichtet haben.
Diese Grundsätze regeln den Export aller Bereiche der nuklearen Technologie, wobei einer der wichtigsten Gesichtspunkte die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen der IAEO auf die gelieferten Ausrüstungen und Materialien in den Empfängerländern ist.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf Grund der physikalischen Gesetzmäßigkeiten eine Isotopentrennung bei Plutonium im Laserverfahren grundsätzlich möglich ist. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derartige Arbeiten im LawrenceLivermore-Laboratorium im Labormaßstab durchgeführt worden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Arbeiten auf diesem Gebiet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die soeben dargelegten Grundsätze für den Export nuklearer Technologie zu verändern.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905100700
Zusatzfrage, Herr Kollege, bitte.

Ralph Herberholz (SPD):
Rede ID: ID0905100800
Herr Staatssekretär, sehen Sie denn in einer solchen Möglichkeit der Isotopentrennung im Laserverfahren nicht auch die Gefahr, daß unter Umständen dritte Länder in den Stand versetzt werden könnten, sich auf diese Art und Weise Material zu beschaffen, das zum Herstellen von Atomwaffen geeignet wäre?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Herberholz, nach Aussagen von Fachleuten scheint dies für längere Zeiträume ziemlich unmöglich zu sein.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905100900
Zusatzfrage? — Keine weitere Zusatzfrage.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Frage 1 des Herrn Abgeordneten Thüsing wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Dies war die einzige Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf. Herr Staatsminister Huonker steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil auf:
Welche Beträge hat die Bundesregierung für das im Auftrag der Abteilung V des Bundeskanzleramts in der Zeit vom Mai 1979 bis April 1980 durchgeführte Forschungsprojekt über rechtsextreme politische Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland, bekannt als Sinus-Studie, gezahlt, und wie wurden in den Werksverträgen die Urheberrechte im Hinbiick auf die Veröffentlichung der Studie bei ro-ro-ro im August 1981 unter dem Titel „fünf Millionen Deutsche: Wir sollten wieder einen Führer haben" geregelt?
Bitte schön, Herr Staatsminister.

Gunter Huonker (SPD):
Rede ID: ID0905101000
Herr Kollege, zum ersten Teil Ihrer Frage: Es ist nicht üblich, die Kosten für sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes durchgeführt werden, öffentlich zu machen. Ich will aber zugleich hinzufügen, daß die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im Rahmen ihrer Aufgabenstellung die Kosten auch dieses Gutachtens erfahren.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich bemerken: Das Urheberrecht an der Studie liegt beim Bundeskanzleramt. Es hat jedoch von der vertraglich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sinus das Recht zu einer Veröffentlichung des Abschlußberichts zu übertragen. Dabei wurde vereinbart, Gewinne, die dem Institut aus dieser Veröffentlichung entstehen, zu hundert Prozent an das Bundeskanzleramt abzuführen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905101100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte.

Graf Alois von Waldburg-Zeil (CDU):
Rede ID: ID0905101200
Herr Staatssekretär, welche besonderen Qualifikationen oder welche bedeutenden Vorarbeiten haben das Bundeskanzleramt bewogen, einen so gewichtigen Auftrag an das Sinus-Institut zu geben?
Huonker, Staatsminister: Ich will nur sagen, Ausgangsvoraussetzungen waren die damals steigenden Anzeichen für zunehmenden Rechtsextremismus, für steigende Gewalttätigkeiten, und das SinusInstitut war eines der Institute, die für die Durchführung eines solchen Auftrages in Frage kamen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905101300
Zusatzfrage, Herr Kollege, bitte.




Graf Alois von Waldburg-Zeil (CDU):
Rede ID: ID0905101400
Herr Staatsminister, wurde im Werksvertrag eine Klausel eingebaut, die eine qualitative Überprüfung der abgegebenen Arbeit vor Annahme sicherstellte?
Huonker, Staatsminister: Ob eine solche Klausel im Vertrag eingebaut worden ist, Herr Kollege, kann ich nicht sagen. Aber es ist völlig selbstverständlich, daß eine solche Arbeit natürlich durch die Mitarbeiter im Bundeskanzleramt begleitet und nachher mit der üblichen kritischen Betrachtungsweise überprüft wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905101500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0905101600
Herr Staatsminister, hat der Bundesregierung der Vertrag vorgelegen, der von diesem Sinus-Unternehmen mit ro-ro-ro abgeschlossen worden ist; hat es da Einsprüche, Widerreden bezüglich der weiteren Veröffentlichung gegeben?
Huonker, Staatsminister: Nach einer intensiven Diskussion über dieses Thema innerhalb des Bundeskanzleramtes ist entschieden worden, daß Sinus das Recht bekommt, den Abschlußbericht dieser Studie zu veröffentlichen. Das Wesentliche an der Sache — ich nehme an, daß Ihre Frage darauf abzielt —, nämlich die Frage der Übertragung des Urheberrechts und der möglichen Verwendung von Gewinnen, ist in der Absprache, die dieser Veröffentlichung vorausging, eindeutig geregelt worden, Herr Kollege.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905101700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0905101800
Herr Staatsminister, hat sich das Kanzleramt vor der Übertragung der Möglichkeit an das Sinus-Institut, eine Veröffentlichung in die Wege zu leiten, mit dem Inhalt dieser Studie näher beschäftigt und geprüft, ob sie zu einer Veröffentlichung in dieser Form geeignet ist?
Huonker, Staatsminister: Herr Kollege, diese Frage beantworte ich selbstverständlich mit Ja. Ich möchte meine Antwort ergänzen mit der letzten Passage des Vorwortes, das der sehr bekannte und unumstrittene Sozialwissenschaftler Herr Professor Greiffenhagen geschrieben hat. Da heißt es:
Zu einer demokratischen Kultur gehört, daß sie um sich selbst weiß. Die Sinus-Untersuchung liefert zur Selbstaufklärung unserer politischen Kultur einen wichtigen Beitrag ... Ich wünsche der Studie große Verbreitung und hoffe, daß die methodische wie die politische Diskussion, die sie auslösen wird, dem Rang entspricht, den sie
— ich füge hinzu: die Studie — selber setzt.
Wenn jetzt jemand auf die Idee käme, ich würde Schleichwerbung betreiben, wäre diese Idee falsch. Sie haben mich durch Ihre Frage zum Zitat dieser Passage provoziert, Herr Kollege.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905101900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weirich.

Dieter Weirich (CDU):
Rede ID: ID0905102000
Herr Staatsminister, für wen ist der Sozialwissenschaftler Greiffenhagen unumstritten?
Huonker, Staatsminister: Dazu muß ich folgendes sagen. Obwohl es der Bundesregierung nicht ansteht, über die berufliche, wissenschaftliche Qualifikation von Professoren Urteile abzugeben, will ich doch als meine persönliche Meinung hinzufügen, daß Herr Greiffenhagen als ein Forscher insbesondere auf dem Gebiet des Konservatismus einen ausgezeichneten Ruf besitzt, und zwar weit über die eine oder andere Parteigruppierung in diesem Land hinaus.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905102100
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 3 des Herrn Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil auf:
Wurden bei der Annahme der Sinus-Studie über „rechtsextreme politische Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland" Überprüfungen der wissenschaftlichen Qualität der Arbeit vorgenommen, und, wenn ja, durch wen?
Bitte, Herr Staatsminister.
Huonker, Staatsminister: Herr Kollege, die Antwort lautet j a, und zwar — wie ich schon gesagt habe — durch die zuständige Abteilung des Bundeskanzleramts. Was die Frage der methodischen Probleme angeht, will ich auf das verweisen, was ich eben aus dem Vorwort von Professor Greiffenhagen zitiert habe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905102200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte.

Graf Alois von Waldburg-Zeil (CDU):
Rede ID: ID0905102300
Herr Staatsminister, wenn diese Überprüfung stattgefunden hat, erscheint es der Bundesregierung dann mit wissenschaftlicher Qualität vereinbar, wenn 45 Fallstudien bei Rechtsextremen erstellt werden, deren typische Statements bei 7 000 repräsentativen Bundesbürgern hinterfragt werden, aber die Statements selbst nicht auf typische Rechtsradikalität überprüft werden, so daß Statements stehengeblieben sind wie „Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein", „Nichts geht über die Geborgenheit im Schoß einer geordneten Familie" oder, bei negativer Polung, „Man sollte sich damit abfinden, daß es zwei deutsche Staaten gibt"?
Huonker, Staatsminister: Herr Kollege, ich will dazu zwei Bemerkungen machen. Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, methodische oder gar methodologische Untersuchungen und Fragestellungen zu erörtern. Dieses muß der Fachwelt überlassen bleiben, und die Fachwelt hat sich mit diesem Thema ja nicht zuletzt an Hand dieser Studie auseinandergesetzt. Zum zweiten möchte ich darauf hinweisen, daß diese Studie Einstellungen mißt und von daher natürlich diese Fragestellungen, auf die Sie verweisen, gerechtfertigt sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905102400
Zusatzfrage.




Graf Alois von Waldburg-Zeil (CDU):
Rede ID: ID0905102500
Herr Staatsminister, erscheint es Ihnen aber auch unter Berücksichtigung dieser Kriterien mit wissenschaftlicher Qualität vereinbar, wenn die Kriterien, die aus der Untersuchung gewonnen werden sollen, durch Auswahl der Stichprobengruppe vorweggenommen werden, z. B. bei der sogenannten Öko-Rechten, so daß Reaktionen wie die auf die Frage nach der Nützlichkeit von Atomkraftwerken oder ob man chemische Dungstoffe für sinnvoll hält, in der Ergebnisstudie die Ansicht der Öko-Rechten ergeben, die schon vorher ausgewählt worden ist?
Huonker, Staatsminister: Herr Kollege, wenn Sie diese Schrift lesen, werden Sie feststellen, daß die Fragestellungen so breit angelegt sind, daß Zweifel an der wissenschaftlichen Seriosität dieser Studie, wenn ich mir diese Wertung erlauben darf, obwohl ich vorhin gesagt habe, die methodischen Fragen sollte man der Fachwelt überlassen, nicht angebracht sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905102600
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Bötsch.

Dr. Wolfgang Bötsch (CSU):
Rede ID: ID0905102700
Herr Staatsminister, um auf die vorletzte Frage des Kollegen Waldburg-Zeil zurückzukommen: Sind Sie nicht auch der Meinung — ich frage das auf Grund der von Ihnen angeführten Zitate aus der Studie, die Sie als „sehr breit angelegt" bezeichnet haben —, daß der Slogan „Deutsche, ihr könnt stolz sein auf unser Land", der ja einmal vor einigen Jahren auf Wahlplakaten zu lesen war, auch so eingeordnet werden müßte?

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Huonker, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe den Eindruck, daß Sie sich auf den Bericht einer bedeutenden Tageszeitung über diese Studie beziehen. Einiges, was in jenem Artikel genannt worden ist, ist als Fragestellung und Gegenstand von Statements so in der Studie gar nicht enthalten.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

— Sie müssen den ganzen Zusammenhang sehen.
Ich empfehle Ihnen, daß Sie sich trotz aller zeitlichen Belastung, der wir alle unterworfen sind, die Zeit nehmen, diese Studie sehr sorgfältig zu lesen. Ich bin, wenn ich das hinzufügen darf, gern bereit, dann in einer weiteren Fragestunde detaillierter auf die Themen einzugehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905102800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0905102900
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir wenigstens darin zu, daß nicht die Breite als solche für Wissenschaftlichkeit zeugt, sondern die Logik und die Durchdachtheit der Fragestellung ihrerseits?
Huonker, Staatsminister: Diese Frage kann ich natürlich uneingeschränkt mit Ja beantworten. Wenn Logik irgendwo außerhalb der Politik einen Sinn hat, dann sicher auf dem Gebiet der Wissenschaft.

(Dr. Hennig [CDU/CSU]: Wieso „außerhalb der Politik"?)

— Dort ist sie selbstverständlich!

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905103000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0905103100
Herr Staatsminister, ist es ein Kennzeichen für wissenschaftliche Seriosität dieser Studie, wenn dort z. B. die Bereitschaft, an Demonstrationen an der Zonengrenze teilzunehmen — ein Vorhaben, an dem ja schon wichtige Mitglieder dieses Hauses aus allen Fraktionen teilgenommen haben —, als ein „typisches Merkmal rechtsradikaler Gesinnung" dargestellt wird?
Huonker, Staatsminister: Herr Kollege, ich bin jetzt fast versucht, meine Bitte zu wiederholen, sich mit der — ich gebe zu: umfänglichen — Studie sorgfältiger zu befassen. Dann werden Sie nämlich feststellen, daß die Vielzahl der Fragestellungen, die, wenn man sie vereinzelt herausnimmt und untersucht, mißverständlich sein könnten, nach einem komplizierten, methodisch-wissenschaftlich durchaus bewährten Raster ermittelt wurden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905103200
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Metz auf:
Hatte der Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, Staatssekretär Balling, den Auftrag, Herrn Bahr bei seinen Gesprächen in Ost-Berlin zu begleiten?
Bitte, Herr Staatsminister.
Huonker, Staatsminister: Herr Kollege Metz, Herr Kollege Bahr hat seine Gespräche am 4. September 1981 in Berlin (Ost) in engem Kontakt mit der Bundesregierung geführt. Daß der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Staatssekretär Bölling, bei den Gesprächen zugegen war, ist ein völlig normaler Vorgang.
Von einem Auftrag an Staatssekretär Bölling, Herr Kollege, kann selbstverständlich keine Rede sein; denn der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin kann natürlich ein Mitglied dieses Hohen Hauses nur dann zu Gesprächen begleiten, wenn dieses Mitglied es wünscht.
Im übrigen möchte ich nachdrücklich darauf hinweisen, daß jedes Mitglied dieses Hohen Hauses und auch andere wichtige Politiker von unserer Ständigen Vertretung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei Gesprächen in der DDR so gut wie irgend möglich betreut werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905103300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Metz.

Reinhard Metz (CDU):
Rede ID: ID0905103400
Herr Staatsminister, ist es denn so, daß es in das jeweilige Ermessen des Leiters der Ständigen Vertretung gestellt ist, wen er bei Reisen in die DDR oder nach Ost-Berlin begleitet?
Huonker, Staatsminister: Ich bitte um Nachsicht. Ich möchte mich nicht der Gefahr aussetzen, die Frage eines Kollegen zu kritisieren, aber ich mache deutlich, daß umgekehrt ein Schuh daraus wird. Wenn Sie, Herr Kollege, zu Gesprächen in die DDR fahren, bleibt es Ihrer freien Entscheidung — wie



Staatsminister Huonker
könnte es anders sein? — überlassen, ob Sie eine Begleitung durch Herrn Bölling oder durch einen anderen Mitarbeiter unserer Ständigen Vertretung wollen oder nicht.

(Dr. Hennig [CDU/CSU]: Das ist eben der Unterschied!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905103500
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 5 des Herrn Abgeordneten Metz auf:
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, Staatssekretär Bölling, an Gesprächen, die Herr Bahr u. a. mit SED-Chef Honecker in Ost-Berlin geführt hat, nicht oder nicht ständig teilgenommen hat?
Bitte, Herr Staatsminister.
Huonker, Staatsminister: Herr Kollege, Staatssekretär Bölling war bei dem Gespräch des Herrn Kollegen Bahr mit Herrn Axen ebenso zugegen wie bei dem Gespräch mit dem Generalsekretär der SED und Staatsratsvorsitzenden Honecker. Daß zum Abschluß der Begegnungen Gespräche unter vier Augen geführt werden, ist ein durchaus normaler Vorgang. Ich füge, ohne jetzt auf das Spezialthema einzugehen, hinzu: es ist auch ein international durchaus üblicher und normaler Vorgang. Sie können jedoch davon ausgehen, daß Herr Kollege Bahr die Bundesregierung über seine in Ost-Berlin geführten Gespräche sehr rasch und umfassend informiert hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905103600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Metz.

Reinhard Metz (CDU):
Rede ID: ID0905103700
Herr Staatsminister, teilen Sie nicht meine Auffassung, daß, wenn schon der Herr Staatssekretär Politiker aus der Bundesrepublik Deutschland aus solchen Anlässen begleitet, dann aber bei den Gesprächen teilweise nicht dabei ist, der Eindruck entstehen kann, seine durchgängige Anwesenheit sei nicht erwünscht?
Huonker, Staatsminister: Dieser Eindruck kann natürlich bei denjenigen nicht entstehen, die die Usancen bei solchen Gelegenheiten im Verhältnis hier, aber auch bei internationalen Begegnungen — kennen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905103800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0905103900
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, die von Ihnen erwähnte umfangreiche Berichterstattung von Herrn Bölling an Sie über den Inhalt der Gespräche von Herrn Bahr in Ost-Berlin dem zuständigen Fachausschuß — dem Innerdeutschen Ausschuß, vermute ich — unter. „Streng vertraulich" oder unter „Geheim" zur Kenntnis zu bringen?
Huonker, Staatsminister: Herr Kollege, dazu muß ich zwei Bemerkungen machen. Erstens ist es generell nicht üblich — wir haben vor geraumer Zeit in der Fragestunde schon einmal darüber geredet —,
über Gespräche, die auf Regierungsebene geführt werden, in dieser Form öffentlich zu berichten.

(Dr. Hennig [CDU/CSU]: Das ist ja wohl nicht öffentlich! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Noch nicht!)

Was Ihre Frage angeht, im Ausschuß einen Bericht entgegenzunehmen, so kann es doch nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein, über ein Gespräch, das ein Kollege dieses Hauses führt, zu berichten. Wenn Sie darüber Informationen haben wollen, Herr Kollege, dann müßte dies eine Bitte an den Abgeordneten dieses Hauses sein, der die Gespräche geführt hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905104000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0905104100
Herr Staatsminister, kann ich die Bundesregierung danach fragen, ob der Bundeskanzler auch über das Vier-Augen-Gespräch des Kollegen Bahr mit Herrn Honecker informiert worden ist?
Huonker, Staatsminister: Diese Frage beantworte ich mit einem eindeutigen Ja, Herr Kollege.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905104200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Herberholz.

Ralph Herberholz (SPD):
Rede ID: ID0905104300
Herr Staatsminister, ich war als Mitglied dieses Hauses vor 14 Tagen in Thailand, habe im Industrieministerium Gespäche geführt und mich dabei von Herren der deutschen Botschaft begleiten lassen und habe ein Gespräch mit dem deutschen Botschafter geführt. Ich hatte bisher nicht daran gedacht, die Bundesregierung darüber zu informieren. Habe ich mich da vielleicht falsch verhalten?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905104400
Wo liegt Ihre Frage, Herr Kollege?
Huonker, Staatsminister: Frau Präsidentin, ich habe, glaube ich, die Frage verstanden. — Ich möchte Sie deswegen nicht rügen, aber es ist immer gut, die Bundesregierung zu informieren, weil ein möglichst breiter Kenntnisstand über alles das, was im Ausland erfahren wird, nur zu einer weiteren Verbesserung der Politik der Bundesregierung beitragen kann. Ich darf noch weiterhin ergänzen, daß es natürlich auch umgekehrte Fälle gibt. Herr Kollege, Sie befinden sich insoweit in guter Gesellschaft, denn ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, daß das ganze Gespräch, das das damalige Mitglied dieses Hauses Herr Strauß mit Mao Zedong in China geführt hat, auch ohne Begleitung des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat.

(Dr. Hennig [CDU/CSU]: Der ist auch wesentlich vertrauenswürdiger!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905104500
Ich danke Ihnen, daß Sie die Geschäftsführung gleich mitübernommen haben, verehrter Herr Staatsminister. Es ging zwar ganz gut so, aber in Zukunft wollen wir das lieber nicht so handhaben.
Herr Kollege Jäger (Wangen).




Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0905104600
Herr Staatsminister, da der Bundesregierung nun sowohl der Bericht des Herrn Staatssekretärs Bölling als auch der Bericht des Kollegen Bahr, wie Sie eben sagten, bekannt ist, möchte ich Sie fragen: Ist denn der Bundesregierung bekannt, was nun in dem gesonderten Teil, an dem Herr Bölling dann nicht mehr teilgenommen hat, gesprochen worden ist, und gibt es eine Erklärung dafür, warum der Herr Staatssekretär Bölling justament an diesem Teil des Gesprächs nicht mehr teilnehmen durfte?
Huonker, Staatsminister: Den ersten Teil Ihrer Frage, Herr Kollege, beantworte ich, wie bereits erfolgt, mit Ja.
Im übrigen weise ich noch einmal darauf hin, daß es bei vielen solchen und ähnlichen Begegnungen gängiger Praxis entspricht, daß man am Ende bzw. gegen Ende eines Gesprächs, das in Anwesenheit mehrerer geführt wird, noch ein Vier-Augen-Gespräch anschließt. Ich sage noch einmal: Das ist ein völlig normaler Vorgang, ein Vorgang, der in vielen Fällen auch hier in Bonn praktiziert wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905104700
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Hürland.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0905104800
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, ob der Kollege, der nach Thailand gereist ist und dort die thailändische Regierung in Begleitung des deutschen Botschafters zu einem Gespräch aufgesucht hat, diesen während des Gesprächs herausgebeten hat?
Huonker, Staatsminister: Da ich mir die freundschaftliche Kritik der Frau Präsidentin nicht erneut zuziehen möchte, möchte ich Ihnen nur insoweit antworten, als ich sage, daß mir der Vorgang erst dadurch bekanntgeworden ist, daß der Herr Kollege ihn angesprochen hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905104900
Herr Kollege Weirich, Sie haben noch eine Zusatzfrage, bitte.

Dieter Weirich (CDU):
Rede ID: ID0905105000
Herr Staatsminister, darf ich Ihre Antwort auf die Frage des Kollegen Hennig, in der Sie von einer entsprechenden Gebräuchlichkeit bei Gesprächen auf Regierungsebene sprachen, so verstehen, daß Sie Herrn Bahr als einen Politiker der Bundesregierung betrachten?
Huonker, Staatsminister: Ich gehe davon aus, daß die gegenwärtigen Funktionen Herrn Bahrs in diesem Bundestag so bekannt sind, daß Ihre Frage natürlich mit einem schlichten Nein zu beantworten ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905105100
Danke. — Ich darf eine Bemerkung machen: Durch die Annahme dieser Fragen sind natürlich auch entsprechende Zusatzfragen möglich geworden. Man kann zwar darüber streiten, ob dies den Richtlinien genau entspricht, aber da sie nun einmal im Raum standen, habe ich so verfahren. — Danke schön, Herr Staatsminister.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Welche Auskunft wurde dem Bundesaußenminister nach der Erörterung der Störung deutscher und anderer Sendungen durch den bulgarischen Rundfunk während seines Aufenthaltes in Sofia erteilt?
Bitte, Frau Staatsminister.

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0905105200
Herr Kollege Dr. Hupka, die bulgarischen Gesprächspartner von Herrn Bundesminister Genscher haben zu der von Ihnen gestellten Frage nicht konkret Stellung genommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905105300
Zusatzfrage, Herr Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0905105400
Kann ich aber davon ausgehen, daß der Herr Bundesminister des Auswärtigen in seinen Gesprächen zu dieser Frage konkret Stellung genommen hat?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, Herr Bundesminister Genscher hat in seinen Gesprächen dazu Stellung genommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905105500
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0905105600
Frau Staatsminister, wie erklären Sie es sich, daß Bulgarien — im Widerspruch zu seiner durch die Unterschrift unter die Schlußakte von Helsinki eingegangenen Verpflichtung — nach wie vor gerade die Sendungen der Deutschen Welle stört, während die BBC durch Verhandlungen der britischen Regierung mit Sofia offenbar erreicht hat, daß deren Sendungen nicht mehr gestört werden?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, zu dieser Frage und zu diesem Zusammenhang hat mein früherer Kollege von Dohnanyi — ich glaube, es war im Dezember vorigen Jahres — schon einmal ausführlich Stellung genommen. Ich möchte gern darauf verweisen und im übrigen ergänzend sagen, daß die Frage der Störung von Rundfunksendungen in den Bereich der Warschauer-Pakt-Staaten wiederholt Gegenstand auch unserer Interventionen während der Madrider Nachfolgekonferenz gewesen ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905105700
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Stellungnahme des Bundeskanzlers zum Problem der Ausreise und Familienzusammenführung der Deutschen aus der Sowjetunion vom 3. Juli 1980 im Deutschen Bundestag, daß „die sowjetische Seite diese Anliegen wohlwollend prüfen wird", und der Tatsache, daß immer weniger Deutsche die Erlaubnis zur Ausreise aus der Sowjetunion erhalten?
Frau Staatsminister, bitte.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung ist darüber besorgt, daß die Zahl der deutschen Aussiedler aus der UdSSR in



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
der letzten Zeit, insbesondere aber in diesem Jahre, abgenommen hat. Diese Tatsache steht nicht im Einklang mit der sowjetischen. Erklärung, auf die der Herr Bundeskanzler vor dem Deutschen Bundestag am 3. Juli 1980 hingewiesen hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905105800
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0905105900
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung irgendwelche Gründe dafür, daß sich die Sowjetunion gerade bezüglich der Ausreise der Deutschen aus der Sowjetunion so restriktiv verhält, daß bei einer Hochrechnung der Zahlen für die acht ersten Monate dieses Jahres zum Ende dieses Jahres halb so viele Aussiedler hierher gekommen sein werden wie im Jahr 1976 — es war also noch nie so restriktiv wie jetzt —?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, Gründe dafür können wir im Augenblick nicht angeben; aber wir bedauern die Tatsache.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905106000
Die zweite Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0905106100
Trägt dieses Verhalten der Sowjetunion zu einer Verbesserung des Klimas bei, oder ist es nicht eine erhebliche Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland, daß sich die Sowjetunion in dieser Weise gegenüber den Ausreisewilligen in ihrem Staat verhält?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich möchte das hier nicht bewerten; aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß gerade dieser Punkt Gegenstand auch der bevorstehenden Gespräche anläßlich des Besuchs von Generalsekretär Breschnew sein wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905106200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0905106300
Frau Staatsminister, spricht nicht unsere Erfahrung dafür, daß die Zahl der Ausreisen jetzt deswegen gesenkt wird, damit man bei den Verhandlungen mit dem Versprechen größerer Ausreisezahlen wiederum größeres Entgegenkommen der Bundesrepublik heraushandeln kann?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, das ist Ihre Interpretation. Wir sind immer davon ausgegangen, daß nach der Zusage, auf die der Herr Bundeskanzler am 3. Juli hier im Bundestag zu sprechen gekommen ist, die Zahlen wieder hinaufgehen würden. Aber leider sind sie weiter heruntergegangen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905106400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0905106500
Frau Staatsminister, entspricht dieses Verhalten dem, was dem Bundesaußenminister bei seinem Besuch im April in Moskau zugesagt worden ist?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann jetzt auf das, was dem Herrn Bundesaußenminister im April gesagt wurde, nicht konkret antworten. Ich werde das schriftlich gern nachholen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905106600
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Hansen wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über die Verfolgung von Anhängern der Baha'i im Iran und welche Haltung nimmt sie dazu ein?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Löffler, die Bundesregierung weiß, daß die iranischen Mitglieder der Baha'i-Glaubensgemeinschaft seit der Revolution in Iran dort größten Schwierigkeiten ausgesetzt sind. Die schiitische Form des Islam, die in Iran Staatsreligion ist und in einer besonders orthodoxen Form die Regierungspolitik bestimmt, betrachtet die Baha'is als Abtrünnige. Dazu kommt, daß die Baha'is unter dem Schah eine Vorzugsstellung genossen. Die Verfolgungen und Hinrichtungen von iranischen Baha'is haben daher wohl nicht nur religiöse Gründe, sondern sind auch Teil der sogenannten revolutionären Justiz, die sehr viele Mitglieder der früheren Oberschicht trifft.
Bei den Baha'is in Iran handelt es sich um iranische Staatsangehörige. Unsere Möglichkeiten, etwas für sie zu tun, sind daher leider sehr beschränkt. Unser Botschafter in Teheran ist jedoch seit langem angewiesen, sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit für diese verfolgte Gruppe zu verwenden.
Nach den bisherigen Erfahrungen besteht allerdings wenig Aussicht, daß politische Bemühungen von seiten des Auslands das Verhalten der iranischen Führung gegenüber den Baha'is positiv beeinflussen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905106700
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages zu einem verbesserten Schutz der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (Drucksache 8/4288) in welchen Organisationen oder Gremien der Vereinten Nation eingebracht, und welches ist der Stand der Beratungen über diese Initiativen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Präsident! Herr Kollege Jäger! Im Hinblick auf eine sehr umfangreiche Frage, die eine sehr umfangreiche Berichterstattung erfordert, bitte ich um Nachsicht, daß meine Antwort etwas länger sein wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905106800
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege! Erstens. Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seinen Reden vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 1976 die Einrichtung eines internationalen Menschenrechtsgerichtshofs gefordert. Bisher hat sich der Gedanke jedoch auch bei manchen unserer Freunde noch nicht so weit



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
durchgesetzt, daß wir mit detaillierten Vorschlägen an die Vereinten Nationen herantreten können.
Zweitens. Die Initiative zur Schaffung eines Hohen Kommissars für die Menschenrechte verfolgt eine ähnliche Zielsetzung. Sie wird seit 1965 von Costa Rica betrieben, das wir dabei tatkräftig unterstützen. Leider war es auf Grund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse bisher noch nicht möglich, hier einen Durchbruch zu erzielen.
Drittens. In der VN-Menschenrechtskommission, der 43 Staaten angehören, wirken wir seit 1975 aktiv mit. Wir werden dabei durch Bundesminister a. D. Gerhard Jahn vertreten. Auf der diesjährigen Frühjahrssitzung des Wirtschafts- und Sozialrates haben wir uns zur Wiederwahl gestellt und wurden für die Jahre 1982 bis 1984 erneut gewählt. Wir treten zusammen mit anderen westlichen Ländern dafür ein, daß die Befugnisse dieses Organs der Vereinten Nationen weiter ausgebaut werden. Es tritt gegenwärtig alljährlich im Februar/März für sechs Wochen in Genf zusammen. Wir wollen gemeinsam mit anderen, insbesondere westlichen Mitgliedern erreichen, daß die Kommission oder zumindest ihr Büro in dringlichen Situationen auch zwischen den regulären Sitzungen zusammengerufen werden kann.
Viertens. Ferner wirken die westlichen Länder darauf hin, daß die Menschenrechtsabteilung des VN-Generalsekretariats in Genf zu einem Menschenrechtszentrum ausgebaut wird. Generalversammlung und Menschenrechtskommission haben 1979 bzw. 1980 Resolutionen verabschiedet, in denen der Generalsekretär aufgefordert wird, diese Frage zu untersuchen. Das Ergebnis soll er der kommenden Generalversammlung vorlegen.
Fünftens. Wir wollen außerdem den Menschen-rechtsausschuß nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte stärken. Die Bundesregierung hat ihn für den 19. bis 30. Oktober 1981 zu seiner Herbstsitzung hier nach Bonn eingeladen. Der Ausschuß hat 18 Mitglieder, darunter Professor Tomuschat, Bonn. Seine Hauptaufgabe ist es bisher, die Berichte der Mitgliedstaaten über die Verwirklichung der im Pakt niedergelegten Rechte zu überprüfen. Seit seiner Konstituierung hat er stets in New York oder Genf getagt. Er möchte künftig, um seiner Arbeit in der internationalen Öffentlichkeit mehr Rückhalt zu verleihen, auch an dritten Orten zusammentreten, und Bonn soll dabei den Anfang machen.
Sechstens. Die Bundesregierung möchte auch das ihre dazu beitragen, eine wirksame Prüfung der Staatenberichte nach dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu erreichen. Der Wirtschafts- und Sozialrat hat für diese Aufgabe eine 15köpfige Arbeitsgruppe gebildet, der wir — zusammen mit Spanien und Norwegen — für den Westen angehören. Im Frühjahr 1981 brachten wir in diesem Rat eine Resolution ein, die eine Konsolidierung dieser Arbeitsgruppe zum Ziel hat und die im Konsens angenommen werden wird. Wir werden auch weiterhin in dieser Richtung tätig sein.
Siebtens. Über alle diese Bemühungen hinaus hat der Bundesminister des Auswärtigen 1980 vor der Generalversammlung eine Initiative zur Todesstrafe angekündigt. Die Bundesregierung hat daraufhin ein Fakultativprotokoll zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte eingebracht, das inhaltlich auf eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinzielt. Die Generalversammlung hat 1980 beschlossen, diesen Entwurf 1981, also in diesem Jahr, auf der Grundlage der vom Generalsekretär einzuholenden Stellungnahmen der Mitgliedstaaten zu diskutieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905106900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0905107000
Frau Staatsminister, können Sie uns etwas mehr darüber sagen, woran es denn nun liegt, daß die Bundesregierung den Auftrag des Bundestages noch nicht ausführen konnte, eine Initiative für einen Menschenrechtsgerichtshof bei den Vereinten Nationen einzubringen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, wie Sie wissen, setzen sich die Vereinten Nationen aus über 150 Mitgliedstaaten zusammen. Hier besteht nicht der gleiche Konsens über diese Fragen wie beispielsweise in Europa. Es ist bisher einfach nicht gelungen — zu unserem großen Bedauern übrigens —, eine entspechende Initiative durchzusetzen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905107100
Noch eine Zusatzfrage?
— Bitte.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0905107200
Frau Staatsminister, ist die Bundesregierung auf Grund ihrer Beobachtungen der Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bereits zu einer Entscheidung gekommen, ob sie dem Deutschen Bundestag das Fakultativprotokoll dieses Internationalen Pakts zur Ratifikation vorlegen wird, was ja für die Bundesrepublik den individuellen Menschenrechtsschutz erheblich verbessern würde?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Zur gegebenen Zeit wird die Bundesregierung sicherlich bereit sein, diese Frage zu prüfen, um dem Hohen Hause dann eine entsprechende Antwort zuteil werden zu lassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905107300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf von Waldburg-Zeil.

Graf Alois von Waldburg-Zeil (CDU):
Rede ID: ID0905107400
Frau Staatsminister, Sie haben mitgeteilt, daß Sie die Arbeit des Menschenrechtsausschusses unterstützen möchten. Haben Sie auch etwas unternommen, um sein Sekretariat personell etwas zu verbessern, damit diese Arbeit erfolgreich abgewickelt werden kann?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich glaube, daß die Effektivität der entsprechenden Sekretariate immer auch für die Effektivität eines Ausschusses entscheidend ist. In diesem Sinne werden wir, wenn das Personal im Sekretariat nicht ausrei-



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
chen sollte, sicher gerne bereit sein, uns für eine Verstärkung einzusetzen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905107500
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Bötsch.

Dr. Wolfgang Bötsch (CSU):
Rede ID: ID0905107600
Liegen schon gewisse Erfahrungen mit einer Spruchpraxis des Menschenrechtsausschusses vor; wenn nein, ist damit in absehbarer Zeit zu rechnen? Hängt die Frage der vom Kollegen Jäger genannten Ratifikation vielleicht davon ab, wie solche Erfahrungen aussehen werden?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann diese Frage in all ihren verschiedenen Unterfragen hier nicht aus dem Handgelenk beantworten. Ich bitte um Verständnis. Ich werde das schriftlich nachholen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905107700
Eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID0905107800
Frau Staatsministerin, sind Sie bereit, im zuständigen Ausschuß, dem Auswärtigen Ausschuß, umfassender und eingehender zu diesem Komplex zu berichten?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Selbstverständlich. Ich glaube überhaupt, daß eine so differenzierte Frage besser und auch ausführlicher im Ausschuß behandelt werden kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905107900
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Manöver der Warschauer-PaktStreitkräfte in und um Polen als eine im Widerspruch zu Prinzip II der KSZE-Schlußakte stehende Gewaltmanifestation bei der nächsten Zusammenkunft der Delegation des KSZE-Folgetreffens in Madrid zur Sprache zu bringen und die beteiligten Staaten des Warschauer Pakts zur sofortigen Beendigung der friedensbedrohenden Charakter tragenden Manöver aufzufordern?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung wird bei der Koordinierung der westlichen Position für die Herbstrunde des Madrider Treffens dafür eintreten, daß diese Manöver in Madrid zur Sprache kommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905108000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0905108100
Frau Staatsminister, kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung diese Manöver nicht bloß insofern als Verstoß gegen die KSZE-Schlußakte betrachtet, als sie entgegen den dortigen Vereinbarungen nicht angemeldet worden sind, sondern auch als Gewaltmanifestation im Sinne von Prinzip II in Korb I der Schlußakte, wonach j a gerade solche Aufmärsche und Militärdemonstrationen mit dem Ziel, bestimmten Staaten zu zeigen, wozu man fähig ist, wenn sie nicht so funktionieren, wie der betreffende Demonstrant gerne möchte, verboten sind?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Jäger, wenn ich den Kern Ihrer Frage richtig verstanden habe, so kann ich nur bejahen, daß sich die Unterzeichnerstaaten in Prinzip II des Korbes I der Schlußakte verpflichten, sich — ich zitiere —
„jeglicher Handlung" zu „enthalten, die eine Gewaltandrohung oder eine direkte oder indirekte Gewaltanwendung gegen einen anderen Teilnehmerstaat darstellt". Es wäre genauer zu prüfen, ob eine solche Handlung mit diesen Manövern tatsächlich stattgefunden hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905108200
Eine zweite Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0905108300
Frau Staatsminister, da Sie das Zitat nun gerade an dem Punkt unterbrochen haben, wo es für mich besonders interessant geworden wäre: Wären Sie bereit, auch zu bestätigen, daß es im nächsten Satz der KSZE-Schlußakte heißt: „Sie werden sich gleichermaßen jeglicher Gewaltmanifestation, die den Zweck hat, einen anderen Teilnehmerstaat zum Verzicht auf die volle Ausübung seiner souveränen Rechte zu bewegen, enthalten" und daß dies auf Manöver dieser Art rund um die Volksrepublik Polen schon seit langem zutrifft?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich kann diese Frage mit Ja beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905108400
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Ist die Bundesregierung bereit, wie die Regierungen von Frankreich und Mexiko sowie Jugoslawien, die „Revolutionäre Demokratische Front" (FDR) und die „Nationale Befreiungsfront Farabundo Marti" (FMLN) von El Salvador als die repräsentative politische Kraft anzuerkennen, die den legitimen Anspruch hat, an Verhandlungen über eine politische Lösung des Konflikts in dem mittelamerikanischen Staat mitzuwirken?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Nein, Herr Kollege Thüsing, die Bundesregierung ist dazu nicht bereit.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905108500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0905108600
Frau Staatsminister, wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund Ihres Nein die mehrmaligen Aussagen beispielsweise des mexikanischen Staatspräsidenten, der noch gestern gesagt hat, daß es doch unmöglich sei, die Existenz der FDR und ihres militärischen Flügels zu verleugnen, wenn die Regierung von El Salvador gezwungen sei, extreme Methoden bei der Bekämpfung dieser Opposition anzuwenden und sogar die Intervention einer fremden Macht — gemeint sind wohl die Vereinigten Staaten — zu erlauben, um diese politische Kraft zu bekämpfen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat, wie Sie wissen, stets dafür plädiert, die Befriedung El Salvadors durch soziale Reformen und politische Lösungen unter Beteiligung aller demokratischen Kräfte herbeizuführen. Sie hat sich stets für die Notwendigkeit grundsätzlicher Veränderungen im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bereich ausgesprochen. Die Bundesregierung teilt auch die mexikanische und französische Besorgnis über die Gefahr einer möglichen Internationalisierung der Krise, die ein Risiko



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
für den Frieden und die Stabilität der Region beinhaltet.
Die Bundesregierung ist allerdings der Meinung, daß einseitige Stellungnahmen zugunsten einer der Konfliktparteien nicht die Verwirklichung der genannten Ziele fördern. Diese Meinung wird von der großen Mehrheit der lateinamerikanischen Staaten geteilt, insbesondere der demokratischen lateinamerikanische Staaten wie Kolumbien, Venezuela, Peru, Ecuador und der Dominikanischen Republik, der sich auch Costa Rica und in jüngster Zeit auch noch Brasilien angeschlossen haben; von den anderen Militärregimen möchte ich in diesem Zusammenhang gar nicht sprechen. Alle diese Länder haben erklärt, daß dieser Entschluß der mexikanischen und der französichen Regierung als eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten El Salvadors betrachtet werden muß.

(Dr. Hennig [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905108700
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0905108800
Frau Staatsminister, ich habe in dem zweiten Teil meiner Frage nach dem legitimen Anspruch der FDR und der FMLN gefragt, an Verhandlungen über eine politische Lösung teilzunehmen. Wie ist Ihr Nein vor dem Hintergrund dieses Teiles der Frage zu bewerten, wenn selbst die Vereinigten Staaten, wie man aus Presseberichten erfahren kann, inzwischen in direktem Kontakt zur FDR und zu ihrem militärischen Flügel stehen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Es ist ein großer Unterschied, ob man Kontakte hat und Gespräche führt oder ob man sie in irgendeiner Form anerkennt, Herr Kollege Thüsing.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905108900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sielaff.

(Sielaff [SPD]: Ich verzichte!)

Dann rufe ich die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig auf:
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, bisher noch nicht wieder einen Botschafter nach El Salvador zu schicken, und woran liegt es, daß die Sicherheitslage in der Hauptstadt dieses Landes von wichtigen Verbündeten, wie z. B. Italien, offensichtlich anders beurteilt wird?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Frage der erneuten Entsendung eines Botschafters nach El Salvador wird zur Zeit noch geprüft. Im Zusammenhang mit Ihrer Frage weise ich darauf hin, daß nur die Vereinigten Staaten und Italien ihre Botschafter ständig in El Salvador belassen haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905109000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0905109100
Frau Staatsminister, kann man heute noch sagen, daß die bisherige faktische Nichtentsendung eines Botschafters nach El Salvador ausschließlich mit der in der dortigen Hauptstadt gegebenen Sicherheitslage in Zusammenhang steht?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, das war mit der Sicherheitslage begründet. Auch heute ist die Sicherheitslage noch nicht absolut befriedigend. Aber aus dem Grunde, den ich vorhin nannte, nämlich, daß man die Beziehungen nach Möglichkeit durch Entsendung eines Botschafters voll wiederherstellen will, wird diese Frage zur Zeit geprüft. Ich gehe davon aus, daß die Frage in überschaubarer Zeit auch entschieden wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905109200
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0905109300
Frau Staatsminister, sind Sie denn bereit, Ihren Minister darauf anzusprechen, wann er diesen in Ihrem Hause wohl längst abschließend geprüften Vorgang zu entscheiden gedenkt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich bin immer bereit, meinen Minister in jeder Frage anzusprechen.

(Heiterkeit)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905109400
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig auf:
Begrüßt es die Bundesregierung, daß in sechs Monaten Wahlen in El Salvador stattfinden, und was kann sie tun, um diesen Wahlprozeß zu unterstützen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung begrüßt die Ankündigung der Regierung von El Salvador, im März 1982 Wahlen abzuhalten. Sie hat dies wiederholt erklärt und dabei ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich alle demokratischen Kräfte des Landes an den Wahlen beteiligen und so die Bildung einer demokratisch legitimierten Regierung erlauben. Nur auf diesem Wege werden nach Ansicht der Bundesregierung die blutigen Auseinandersetzungen und damit das Leiden der Bevölkerung beendet werden.
Die Bundesregierung nutzt jede sich ihr bietende Gelegenheit, den Beteiligten diese ihre Auffassung nahezubringen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905109500
Zusatzfrage, Herr Dr. Hennig, bitte.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0905109600
Ist die Bundesregierung bereit, auf den früheren Bundeskanzler Brandt einzuwirken oder ihn darauf anzusprechen, daß er beim bevorstehenden Kongreß der Sozialistischen Internationale — ich glaube, in Paris — auf die sozialdemokratische Partei dieses Landes, die Partei von Herrn Ungo, einwirkt, daß sie an dieser Wahl im März 1982 auch teilnimmt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Bundesregierung hält ehemalige Bundeskanzler für mündig und verantwortungsbewußt genug, um nicht auf sie einwirken zu müssen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905109700
Haben Sie noch eine Zusatzfrage? — Herr Dr. Hennig, bitte.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0905109800
Hat die Bundesregierung dann eine Erklärung, warum sich dieser Bundeskanzler nicht mehr im Amt befindet?

(Lachen bei der CDU/CSU)




Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich habe die Frage akustisch nicht verstanden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905109900
Diese Frage kann ich nun tatsächlich nicht zulassen, da sie nicht mehr im Sachzusammenhang steht.
Herr Abgeordenter Thüsing zu einer Zusatzfrage.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0905110000
Frau Staatsminister, wie beurteilt die Bundesregierung auch auf dem Hintergrund Ihrer Antwort die Feststellung der FDR zu den angekündigten Wahlen, daß in El Salvador die Mindestvoraussetzungen für Wahlen nicht vorhanden seien? In der Erklärung heißt es, das Land befinde sich seit 16 Monaten im Ausnahmezustand, seit Januar dieses Jahres sei das Kriegsrecht verhängt worden, und die Medien seien einer strengen Zensur unterworfen. Wie können nach Ihrer Auffassung in solch einer Situation freie Wahlen möglich sein?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich auch bei anderer Gelegenheit auf solche Fragen gesagt habe: Es ist eine innere Angelegenheit eines Landes, seine Wahlen demokratisch und legitim durchzuführen. Dazu kann man hier nicht auf Grund von Erklärungen von Parteien in dieser Auseinandersetzung Stellung nehmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905110100
Danke schön, Frau Staatsminister. Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Herr Staatssekretär Dr. Fröhlich steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf:
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß Bauwillige, die zum Zwecke des Baus eines Eigenheims in einem Baugebiet ein Grundstück erworben, kostenträchtige Bauvorbereitungen getroffen und den Bauantrag gestellt hatten, keine Erstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen erhalten, obwohl sie weder die Abgrenzung eines Lärmschutzbereichs noch den Zeitpunkt der Bekanntmachung voraussehen konnten und alle anderen Bewohner der Lärmschutzzone 1 die Erstattung erhalten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0905110200
Herr Abgeordneter, ich würde, diese und die darauf folgende Frage mit Ihrer Zustimmung gern gemeinsam beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905110300
Dann rufe ich auch die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf:
Ist es nach dem Fluglärmgesetz zwingend, daß Bauherren, deren Baugenehmigung zur Errichtung eines Eigenheims in der Lärmschutzzone 1 (zufällig) erst nach der Bekanntmachung über die Festsetzung der Lärmschutzzonen erteilt worden ist, keinen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen haben, und wird die Bundesregierung bejahendenfalls eine entsprechende gesetzgeberische Initiative ergreifen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich bedanke mich. — Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen der Eigentümer eines in der Schutzzone 1 gelegenen Grundstücks, auf dem bei Festsetzung des Lärmschutzbereichs
eine Wohnung errichtet ist. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 1 des Fluglärmgesetzes. Der Eigentümer einer Wohnung, die erst nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs in der Schutzzone 2 oder auf Grund einer Ausnahmeregelung in der Schutzzone 1 errichtet wird, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Der Gesetzgeber ging nämlich davon aus, daß die Errichtung von Wohnungen im Lärmschutzbereich nicht durch finanzielle Hilfen erleichtert werden soll und es dem Bauherrn zumutbar ist, den erforderlichen Schallschutz auf eigene Rechnung zu erstellen (§ 6 Fluglärmgesetz).
Wenn allerdings dem Bauherrn die Baugenehmigung bereits vor Festsetzung des Lärmschutzbereichs erteilt worden ist, steht ihm — das ist der Grundsatz des Schutzes des Vertrauens in die Bestandskraft der Genehmigung — gleichfalls ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen zu (§ 9 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes).
Die Bundesregierung verkennt nicht, Herr Abgeordneter, daß durch die Regelung, wonach für das Entstehen eines Erstattungsanspruchs darauf abgestellt wird, ob die Baugenehmigung vor der Festsetzung des Lärmschutzbereichs erteilt worden ist, im Einzelfall Härten entstehen können. Sie hält indessen eine Änderung des Gesetzes nicht für geboten, zumal sie die gesetzliche Regelung für sachgerecht hält und auch keine andere Regelung erkennbar ist, die Härten mit Sicherheit ausschließen würde.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905110400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Freiherr Spies von Büllesheim.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0905110500
Herr Staatssekretär, ich muß darauf hinweisen, daß ich einen Teil Ihrer Antwort rein akustisch nicht verstanden habe; aber nach dem Schlußsatz ergibt sich, daß die Bundesregierung die Regelung für richtig hält. Ich frage Sie, ob Sie nicht die Möglichkeit sehen, ein vor der Festsetzung der Lärmschutzzonen bereits gewährtes Baurecht — positive Bescheidung einer Bauvoranfrage — mit einer erteilten Baugenehmigung gleichzusetzen.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Bundesregierung hält eine solche Änderung der bestehenden Rechtslage nicht für notwendig und sachgerecht, Herr Abgeordneter, weil sich auch bei einer solchen Regelung Härten in der Abgrenzung nicht vermeiden lassen würden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0905110600
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß es eine ganz besondere Härte ist, wenn ein Bauwilliger, der von der Abgrenzung einer Lärmschutzzone zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs, zum Zeitpunkt der Erteilung des Architektenauftrages, zum Zeitpunkt der Bauvoranfrage überhaupt noch nicht wissen konnte, plötzlich von der Festsetzung überrascht wird und die ganzen Aufwendungen, die er gemacht hat, für ihn dann sinnlos werden bzw. er die Schallschutzmaßnahmen selbst bezahlen muß? Halten Sie dies nicht für eine besondere Härte?



Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer solchen exzeptionellen Fallgestaltung sicherlich mit im Auge gehabt, hat sich aber offenbar nicht in der Lage gesehen, eine andere Abgrenzung zu treffen, als dies gesehen ist, jedenfalls eine Abgrenzung, die Härten, die entstehen könnten, vermeidet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905110700
Dritte Zusatzfrage, Herr Kollege.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0905110800
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht angesichts der Tatsache, daß die finanziellen Schäden der Bauherren in die Größenordnung von einem Fünftel oder einem Sechstel des ganzen Bauvorhabens gehen können, irgendeine Möglichkeit, den so plötzlich von der Festsetzung einer Lärmschutzzone Betroffenen auf andere Weise zu helfen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, auf andere Weise könnte wohl nur geholfen werden, wenn der stringente Wortlaut des Gesetzes geändert würde. Ich darf wiederholen, daß Initiativen der Bundesregierung in dieser Hinsicht derzeit nicht beabsichtigt sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905110900
Gibt es noch eine Zusatzfrage?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0905111000
Herr Staatssekretär, darf ich dann aus Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung in dem von mir geschilderten Fall keinen Sonderfall besonderer Härte für den einzelnen erblickt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das Gesetz läßt keinen Raum dafür, Herr Abgeordneter.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905111100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0905111200
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in diesem Haus das Fluglärmgesetz bereits vor seiner Verabschiedung nur als ein erster Schritt bezeichnet worden ist, dem sehr bald eine weitergehende Novellierung folgen müsse?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Es ist zweifellos richtig, Herr Abgeordneter, daß das Gesetz noch nicht der Endstand aller Dinge sein wird, aber die Bundesregierung hat derzeit keine konkreten Pläne, Gesetzesinitiativen zu ergreifen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905111300
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0905111400
Ist damit Ihre Ankündigung — schon für die vorige Legislaturperiode —, eine Novelle vorzulegen, für die gesamte Dauer dieser Legislaturperiode hinfällig?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ja, Herr Abgeordneter, jedenfalls, was diesen Punkt betrifft.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905111500
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele verfolgte Anhänger der Baha'i-Religion in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht haben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, über Asylsuchende wird eine Geschäftsstatistik geführt, die lediglich nach Staatsangehörigen unterscheidet, nicht aber nach der Zugehörigkeit zu politischen oder religiösen Gruppierungen. Aus den dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vorliegenden Unterlagen ergibt sich aber, daß von den Iranern, die in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht haben, rund 10 % Anhänger der Baha'i sind. Würde ich das hochrechnen, käme ich für die Jahre 1980 und 1981 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf eine Zahl von etwa 120 bis 150 Personen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905111600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Löffler?

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0905111700
Danke schön.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905111800
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Kübler auf:
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Betrieb der Kompaktlager in Block A und Block B des Kernkraftwerks Biblis für andere in Betrieb befindliche Kernkraftwerke?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, nach Auffassung der Bundesregierung ergeben sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Betrieb der Kompaktlager in Block A und Block B des Kernkraftwerkes Biblis für andere in Betrieb befindliche Kernkraftwerke derzeit keine Konsequenzen.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegt worden. Es bleibt abzuwarten, ob die Interpretation des Atomgesetzes durch das Verwaltungsgericht Darmstadt rechtlich haltbar ist. Bisher liegt nur die Pressemitteilung des Gerichts vor. Die Urteilsgründe stehen noch aus und können deshalb im einzelnen noch nicht gewürdigt werden.
Ich darf im übrigen darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, daß der Verwaltungsgerichtshof München, also ein Gericht höherer Instanz, insoweit zu einer entgegengesetzten Beurteilung gelangt ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905111900
Zusatzfrage, Herr Dr. Kübler.

Dr. Klaus Kübler (SPD):
Rede ID: ID0905112000
Herr Staatssekretär, betreibt die Bundesregierung zur Zeit für alle Fälle Überlegungen, ob das Lager in Asse für eine Übergangszeit — etwa in Form eines Zwischenlagers — wieder in Betrieb genommen werden sollte?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Situation, die sich aus dem Urteil ergibt, das Sie als Ausgangspunkt Ihrer Frage genommen haben, ist nicht so, daß sich die Bundesregierung genötigt sieht, Alternativüberlegungen zu betreiben. Wir glauben, daß das Urteil nicht in Übereinstimmung mit der durchaus herrschenden Meinung über die Interpretation des Sinnes des Atomgesetzes und seines Wortlauts steht.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905112100
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Dr. Klaus Kübler (SPD):
Rede ID: ID0905112200
Herr Staatssekretär, wäre es nicht trotzdem sehr zweckmäßig, da das Verfahren in der zweiten Instanz natürlich eine Weile dauern wird, Alternativüberlegungen in Richtung einer Zwischenlagerung im Hinblick auf den möglichen Zeitablauf anzustellen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß die Diskussion über Alternativüberlegungen zwischen den beteiligten Stellen von Bund und Ländern und innerhalb der Bundesregierung selbst rein prophylaktisch immer geführt wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905112300
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0905112400
Herr Staatssekretär, wird der Spruch des Darmstädter Verwaltungsgerichts, falls er Bestand haben sollte, im Zusammenhang mit einer möglichen Aussetzung des Cogéma-Vertrags nach Auffassung der Bundesregierung zu einer Reduzierung bis hin zu einer Stillegung der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke führen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, nach unserer Bewertung ist das zunächst eine sehr hypothetische Frage. Die Frage, ob der Darmstädter Spruch Bestand haben wird, wird von uns eher negativ beurteilt. Die letzte Entscheidung würde im Zweifelsfall vom Bundesverwaltungsgericht getroffen werden müssen. Die bisherigen Stimmen der Literatur und auch das von mir bereits zitierte höhergerichtliche Urteil des VGH München legen es nahe, daß das Darmstädter Urteil nicht die endgültige Position sein wird. Bei den Cogéma-Verträgen gehen wir derzeit immer noch von der Einhaltung bestehender Verträge aus.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905112500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bohl, bitte.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID0905112600
Herr Staatssekretär, schließt die Bundesregierung für den Fall, daß der Beschluß des Verwaltungsgerichts in Darmstadt bei der höchstrichterlichen Überprüfung Bestand haben sollte, eine gesetzgeberische Nachbesserung des Atomgesetzes aus?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, diese Frage wird zu gegebener Zeit zu beantworten sein. Bis das Bundesverwaltungsgericht zu einer abschließenden Beurteilung dieses Darmstädter Spruches kommt, wird sicher geraume Zeit vergehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905112700
Hiermit ist gleichzeitig Ihre Frage 19 angesprochen, die ich jetzt aufrufe:
Beabsichtigt die Bundesregierung für eine Übergangszeit eine entsprechende Gesetzesänderung, die es gesetzlich ermöglicht, eine Kompaktlagerung für einen längeren Zeitraum zuzulassen, bis Zwischenlager eingerichtet sind, und muß diese Gesetzesänderung nicht sofort erfolgen, um Stillegungen zu vermeiden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine diesbezügliche Änderung des Atomgesetzes, da sie der Meinung ist, daß die Kompaktlagerung abgebrannter Brennelemente im
Lagerbecken von Kernkraftwerken auch durch die bisherige Fassung des Gesetzes gedeckt ist. Es wird erwartet, daß eine dahin gehende Klärung vor den Verwaltungsgerichten erfolgt, bevor auf Grund fehlender Lagerkapazität zur Frage der Stillegung einzelner Kernkraftwerke Stellung genommen werden müßte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905112800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0905112900
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie die Ansicht des Darmstädter Verwaltungsgerichts, daß die Kompaktlagerung von ausgedienten Brennelementen weitgehend politisch motiviert sei und physikalisch-technisch nicht begründet werden könne?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, eine solche Beurteilung entspräche nicht der Auffassung, die in der Bundesregierung vertreten wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905113000
Keine weitere Zusatzfrage.
Der Herr Abgeordnete Gerlach (Obernau) hat rechtzeitig um schriftliche Beantwortung seiner Frage 20 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Bamberg auf:
Nimmt die Sportförderung durch die Bundesregierung darauf Rücksicht, daß die verschiedenen Sportarten durch die Fernsehanstalten derart ungleich behandelt werden, daß bei Fußballspielen und anderen Sportarten die Trikotwerbung zugelassen wird, hingegen beim Eishokkeysport dieselbe Trikotwerbung als Grund für die generelle Nichtübertragung gilt?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Nichtübertragung von Sportwettkämpfen hat nur dann Einfluß auf die Sportförderung der Bundesregierung, wenn sie vom Bund geförderte Sportverbände betrifft, da sich die Zuwendungen der Fernsehanstalten für Übertragungen auf die finanzielle Lage des betreffenden Verbandes auswirken; die finanzielle Lage eines Verbandes wiederum ist für die Frage von Bedeutung, ob und in welcher Höhe Bundeszuwendungen gewährt werden können.
Im Bereich des Eishockeysports werden von den Fernsehanstalten nur die Spiele der BundesligaVereine wegen der von diesen Vereinen betriebenen Trikotwerbung nicht übertragen. Dies ist für die Sportförderung des Bundes nicht von Belang, da der Bund Vereine nicht fördern kann. Dagegen werden Spiele des Deutschen Eishockeybundes, z. B. Länderspiele, vom Fernsehen übertragen. Der Deutsche Eishockeybund, der Sportförderungsmittel des Bundes erhält, betreibt bei seinen Spielen keine Werbung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905113100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bamberg.

Georg Bamberg (SPD):
Rede ID: ID0905113200
Herr Staatssekretär, gibt es für die Bundesregierung eine Möglichkeit, darauf einzu-



Bamberg
wirken, daß die Sportarten vom Fernsehen hinsichtlich der Übertragungen gleichbehandelt werden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Möglichkeit einer solchen Einwirkung besteht nicht, Herr Abgeordneter. Die Anstalten sind bei der Programmgestaltung absolut frei. Das entspricht der gegebenen verfassungsrechtlichen Lage. Weder die Bundesregierung noch gesellschaftliche Gruppen — also auch der Sport — können hierauf bestimmend Einfluß nehmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905113300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Bötsch.

Dr. Wolfgang Bötsch (CSU):
Rede ID: ID0905113400
Herr Staatssekretär, wieviel Mittel bekommen eigentlich Profifußballvereine — und nur um solche kann es sich ja bei Fernsehübertragungen handeln — aus der Sportförderung?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Profifußballvereine bekommen aus der Sportförderung keine Mittel, Herr Abgeordneter.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Eben!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905113500
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Hürland.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0905113600
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß die Frage von Sportübertragungen mit oder ohne Werbung in den Gremien der Fernsehanstalten gelöst werden kann, oder vertreten Sie die Auffassung, daß Sie hier eingreifen müßten?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, wir können in die Meinungsbildung der Gremien der Fernsehanstalten nicht eingreifen, jedenfalls nicht als Bundesregierung, weil es sich um einen Eingriff in die verfassungsrechtliche Autonomie der Anstalten handeln würde. Dagegen können selbstverständlich die in diesen Gremien tätigen Persönlichkeiten des politischen und sonstiger Bereiche diese Fragen in den Organen zur Sprache bringen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905113700
Dazu keine weiteren Wortmeldungen.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Bamberg auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Waffengesetz erst 1979 dahin gehend geändert wurde, daß jeder private Bürger in der Bundesrepublik Deutschland Geschosse und sonstige Gegenstände mit dem Reizstoff CS erwerben kann, und wenn ja, auf Grund welcher Initiative wurde das Waffengesetz dahin gehend geändert?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung kann das nicht bestätigen.
Seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes im Jahr 1973 sind vielmehr Geschosse und andere Gegenstände, mit denen der Reizstoff CS oder andere Reizstoffe zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können, verboten. Sie können im Einzelfall nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes erworben werden. Für CS ist eine solche Ausnahmegenehmigung noch nie erteilt worden.
Von diesem strengen Verbot gibt es nur eine generelle Ausnahme, nämlich für Geschosse und Geräte, mit denen CS und andere Reizstoffe in minimaler Menge auf eine Entfernung von nicht mehr als 2 Metern verwandt werden können. Solche Geräte und Geschosse, die nach dem Urteil vorher eingeholter wissenschaftlicher Gutachten völlig ungefährlich sind, können allerdings von Erwachsenen frei erworben werden. Die dazu erforderliche Ausnahme von dem strengen Verbot des Waffengesetzes enthält die 1. Durchführungsverordnung zum Waffengesetz von 1976.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905113800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bamberg.

Georg Bamberg (SPD):
Rede ID: ID0905113900
Herr Staatssekretär, gibt es auf Grund der jüngsten Diskussionen auf diesem Gebiet neuere Überlegungen der Bundesregierung hinsichtlich einer nochmaligen Änderung des Waffengesetzes?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Solche Überlegungen gibt es nicht, Herr Abgeordneter.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905114000
Keine weitere Zusatzfragen.
Die Fragen 83 und 84 des Herrn Abgeordneten Lenzer sind zurückgezogen worden.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Bohl auf:
Welchen finanziellen, personellen und sächlichen Aufwand erfordert insgesamt das vom Bundesjustizminister veranstaltete Forum „Alternativen zum zivilen Justizverfahren"?
Bitte, Herr Staatssekretär Dr. de With.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0905114100
Das Bundesministerium der Justiz veranstaltete in der Zeit vom 7. bis 9. September 1981 einen Workshop „Alternativen zum zivilen Justizverfahren" in Stolberg bei Aachen mit einem abschließenden Forum im Bundesministerium der Justiz in Bonn, auf dem die Arbeitsergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Bei der Arbeitstagung ging es um die Frage einer vorsorgenden und friedenstiftenden Rechtspflege, die bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen eine Konfliktlösung auch ohne Gerichtsverfahren möglich machen soll. Hieran nahmen ca. 40 Wissenschaftler und Praktiker aus Justiz, Anwaltschaft und Schlichtungswesen des In- und Auslandes teil, die in erster Linie Forschungsfragen aufgeworfen und Forschungskonzepte vorgeschlagen haben. Zu dem abschließenden Forum waren ca. 200 Rechtspolitiker, Verbands- und Parteivertreter, Vertreter der Bundes- und Landes-ressorts, Wissenschaftler und Praktiker aus Justiz-und Sozialwissenschaften sowie Journalisten eingeladen worden, von denen ca. 120 teilnahmen.
Die Kosten des Forums beliefen sich auf 90 DM. Die Kosten des Workshops betrugen 20 519 DM, einschließlich sämlicher Reise-, Unterkunfts- und Vor-



Parl. Staatssekretär Dr. de With
bereitungskosten. In diesen Beträgen nicht enthalten sind die personellen und sächlichen Mittel des Bundesjustizministeriums für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen, da sie im Rahmen des üblichen Geschäftsablaufes abgewickelt worden sind und daher insoweit kein zusätzlicher Aufwand erforderlich war.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905114200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bohl.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID0905114300
Herr Staatssekretär, können Sie mir etwas über den praktischen Nutzen des ganzen Unternehmens sagen?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ja. Es gab bisher in der Bundesrepublik keine zusammenfassende Darstellung der Möglichkeiten von Alternativen zur Justiz gegenüber der Konfliktlösung durch Gerichte. Wir haben mit diesem Workshop in Stolberg zum erstenmal eine Zusammenfassung — auch international — erhalten, wie sie in dieser Form bisher nicht vorhanden war.
Wir sind noch bei der Auswertung. Wir gehen davon aus, daß wir auf Grund dieser wissenschaftlichen Darstellungen und Leistungen — die Wissenschaftler haben im übrigen auf ihre Honorare verzichtet — bald Fragevorlagen fertigen können, um zu weiteren Gutachten zu kommen, damit deutlich wird, was im Vorraum des staatlichen Gerichtswesens an Konflikten lösbar erscheint, womit der Staat entscheidend entlastet werden könnte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905114400
Noch eine Zusatzfrage?
— Bitte, Herr Kollege.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID0905114500
Herr Staatssekretär, können Sie mir noch sagen, was ein Workshop ist?
Dr. de With, Pari. Staatssekretär: Ein Workshop ist
— das sollten Sie, so meine ich, wissen, nachdem Sie, wenn ich richtig informiert bin, an dem Forum teilgenommen habe — eine wissenschaftliche Auseinandersetzung über in diesem Falle zwei Tage, wo von verschiedenen Positionen aus versucht wird, die vorgegebenen Fragen zu klären.

(Bohl [CDU/CSU]: Kann man das nicht auf deutsch sagen?)

— Ich habe es auf deutsch gesagt, indem ich auch den Ausdruck „Veranstaltung" gebraucht habe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905114600
Trotzdem ist es sehr schwer, diesen Begriff so zu verstehen.
Ich rufe die Frage 24 der Frau Abgeordneten Geiger auf:
Hat die Bundesregierung genaue Erkenntnisse über die Anzahl und Arbeitsweise sogenannter unechter Verbraucherschutzvereine (Gebührenabmahnungsvereine), die oft wegen geringfügiger Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bei Gewerbetreibenden per Einschreiben Gebühren abmahnen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß einzelne Vereine unter dem Vorwand, unlauteres Wettbewerbsverhalten zu bekämpfen, die Klagebefugnis nach § 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb lediglich dazu benutzen, durch Geltendmachung von pauschalierten Abmahnkosten ihre eigenen finanziellen Interessen zu verfolgen. Solche Praktiken können die durchaus bewährte und wichtige Abmahn- und Klagetätigkeit seriöser Verbände im Rahmen des § 13 UWG in Mißkredit bringen.
Zur Arbeitsweise von sogenannten „Gebührenvereinen", die in jüngster Zeit vermehrt öffentlich diskutiert wurde und auch ein breites Echo in der Presse findet, liegt der Bundesregierung bereits umfängliches Material vor. Danach beschränken sich derartige Vereine in der Regel darauf, in zahlreichen gleichgelagerten Fällen offenkundiger Wettbewerbsverstöße von meist geringer Bedeutung Abmahnungen zu versenden oder einstweilige Verfügungen anzudrohen, scheuen aber das Klagerisiko und die ernsthafte Bekämpfung schwerwiegender Verstöße. Die Höhe der verlangten Abmahnkostenpauschale steht dabei in keinem angemessenen Verhältnis zum geringen zeitlichen Aufwand des Vereins bei der Bearbeitung der einzelnen Zuwiderhandlung.
Die Anzahl der Vereine ist Schwankungen unterworfen, da immer wieder über Neugründungen von Vereinen berichtet wird, andere Vereine dagegen — zum Teil als Folge gerichtlicher Entscheidungen — ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben. Die genaue Anzahl der Vereine, deren Vorgehen als mißbräuchlich eingestuft werden muß, kann die Bundesregierung daher nicht angeben, zumal sich auch sogenannte Gebührenvereine meist gegen tatsächlich gesetzwidriges Wettbewerbsverhalten wenden und auch die Gerichte in einzelnen Fällen nicht bestätigt haben, daß ein Mißbrauch der Befugnis nach § 13 UWG vorliegt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905114700
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Geiger.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID0905114800
In welcher Höhe bewegen sich die von diesen Vereinen bei der Abmahnung von Wettbewerbsverstößen geltend gemachten Gebühren im Durchschnitt?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Das läßt sich schwer feststellen; genaue Erkenntnisse liegen nicht vor. Die Abmahnkosten belaufen sich in der Regel auf 120 bis 200 DM. Aber dies ist nur ein Schätzwert.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905114900
Die zweite Zusatzfrage.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID0905115000
Welche sind die häufigsten Ursachen für die Abmahnungen durch diese Vereine?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Geiger, ich versuchte, dies schon anzudeuten. Es erscheint die Annahme gerechtfertigt, daß mehr das eigene Einkommen im Vordergrund steht als der Versuch, wettbewerbsrechtlich tätig zu werden, womit Mißbräuche abgestellt werden könnten.




Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID0905115100
Entschuldigung, vielleicht habe ich es falsch formuliert. Ich habe nach den Verstößen gefragt, die durch diese Vereine abgemahnt werden.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Die Verstöße betreffen ein weites Feld. Das geht von Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bis hin zu Verstößen gegen die Pflicht zur entsprechenden Preisgestaltung, wie sie in den Bestimmungen unserer Verordnungen vorgesehen ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905115200
Eine Zusatzfrage? — Bitte.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0905115300
Herr Staatssekretär, Sie haben zwar beredt geschildert, was da alles nicht in Ordnung ist, aber Sie haben nicht gesagt, was die Bundesregierung zu unternehmen gedenkt, damit das geändert und verbessert wird.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn Sie die zweite Frage der Frau Kollegin Geiger gelesen hätten, hätten Sie bemerkt, daß in der Beantwortung dieser zweiten Frage Ihrem Petitum entsprochen werden wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905115400
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 25 der Frau Abgeordneten Geiger auf:
Ist beabsichtigt, die Gesetzeslücke, die das Gebührenabmahnen nicht allein zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb, sondern hauptsächlich zum Gelderwerb der betreffenden Abmahnungsvereine ermöglicht, zu schließen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sie trotz der zum Teil schon erfolgreichen Bemühungen der Rechtsprechung, Mißbräuchen der Abmahn- und Klagebefugnis nach § 13 UWG entgegenzutreten, gesetzliche Maßnahmen für erforderlich hält. Sie hat dies u. a. in ihren Antworten auf die parlamentarischen Anfragen der Abgeordneten Lampersbach und Feile am 1. April dieses Jahres im Deutschen Bundestag deutlich gemacht.
Bereits im Jahre 1978 hat die Bundesregierung dazu im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eine Neufassung der §§ 13 ff. UWG vorgeschlagen, wonach die Verbandstätigkeit von strengeren Voraussetzungen abhängig gemacht werden sollte als bisher. Vorgesehen waren insbesondere eine Mindestmitgliederzahl für die Vereine sowie besondere Vorschriften über eine Registrierung und Aufsicht. Dieser Gesetzentwurf konnte in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr abschließend beraten werden.
Die Bundesregierung hält es aber nach wie vor für notwendig, den Mißbräuchen entgegenzutreten. Angesichts des vermehrten Auftretens sogenannter Gebührenvereine beabsichtigt sie, bei der von ihr bereits angekündigten Wiedereinbringung der UWG-Novelle Regelungen vorzuschlagen, die über die im Regierungsentwurf von 1978 vorgesehenen Bestimmungen noch hinausgehen. Damit soll sichergestellt werden, daß die Verbände ihre Befugnisse sachgerecht wahrnehmen. Darauf habe ich im übrigen,
Frau Kollegin Geiger, in der Bundestagsdebatte in der vorigen Woche zur Oppositionsvorlage einer Änderung des UWG hingewiesen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905115500
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Geiger.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID0905115600
Herr Staatssekretär, wie kann sich bei der derzeitigen Gesetzeslage ein Betrieb gegen die von diesen Vereinen bei der Abmahnung geltend gemachten Gebühren schützen? Wohin kann er sich wenden?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ein Betrieb, der glaubt, daß er ungerechtfertigt überzogen wird, kann es auf eine Klage ankommen lassen. Es gibt hierzu schon eine gefestigte Rechtsprechung. Ich mache ganz deutlich, daß die Rechtsprechung ihrerseits bereits Maßnahmen ergriffen hat, um Mißbräuchen entgegenzutreten. Das beginnt bei dem Versuch, Anwaltsgebühren ohne Not geltend zu machen, und hört auf bei überhöhten Abmahnkosten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905115700
Keine weiteren Zusatzfragen. Danke, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Böhme zur Verfügung.
Ich rufe zunächst die Fragen 26 und 27 des Herrn Abgeordneten Hauser (Krefeld) auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden nicht beantwortet.
Ich rufe die Fragen 28 und 29 des Herrn Abgeordneten Louven auf. — Der Abgeordnete ist ebenfalls nicht im Saal. Auch diese Fragen werden nicht beantwortet.
Ich rufe die Frage 30 der Abgeordneten Frau Hürland auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Unterhaltszahlungen von ausländischen Steuerpflichtigen in der Bundesrepublik Deutschland an ihre minderbemittelten Angehörigen im Ausland nicht überprüfbar sind und daher auch mißbräuchlich als steuermindernd genutzt werden können?
Wenn Sie die Frage bitte beantworten wollen, Herr Staatssekretär.

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0905115800
Gestatten Sie, Frau Abgeordnete, daß ich Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0905115900
Ja.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905116000
Dann rufe ich auch die Frage 31 der Abgeordneten Frau Hürland auf:
Sieht die Bundesregierung die Steuergerechtigkeit zwischen deutschen und ausländischen Mitbürgern dadurch als gefährdet an, daß ausländischen Steuerpflichtigen diese Unterhaltsleistungen fast uneingegrenzt, da nicht kontrollierbar, steuerabzugsfähig anerkannt werden, während bei deutschen Steuerpflichtigen diese Unterhaltszahlungen — ebenso nachweispflichtig — aber, da im eigenen Land auch kontrollierbar, nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen steuermindernd zuerkannt werden?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekreträr: Seit 1979 hat der Gesetzgeber die Anerkennung von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland abweichend von dem allgemein geltenden Höchstbetrag von 3 600



Parl. Staatssekreträr Dr. Böhme
DM jährlich auf den Betrag begrenzt, der nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats der unterhaltenen Person notwendig und angemessen ist. Damit ist die Grundlage für eine differenzierte und letztlich gerechte steuerliche Behandlung geschaffen worden.
Was den Nachweis angeht, ist es sicher schwieriger, die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen zu überprüfen, wenn sie ausländische Sachverhalte betreffen. Gleichwohl: Unmöglich ist es nicht.
Bei Sachverhalten im Ausland müssen sich die Steuerpflichtigen nach der Abgabenordnung in besonderem Maße um Aufklärung und Beschaffung geeigneter, in besonderen Fällen auch zusätzlicher sachdienlicher Beweismittel bemühen. Insoweit besteht für die ausländischen Steuerpflichtigen in der Bundesrepublik eine erhöhte Mitwirkungspflicht, wie es gerade auch vom Bundesfinanzhof für die Fälle der Anerkennung von Unterhaltsleistungen bestätigt wurde.
Die von den obersten Finanzbehörden der Länder für die Anerkennung von Unterhaltsleistungen herausgegebenen detaillierten Verwaltungsanweisungen zeigen, daß diese Grundsätze in der Praxis beachtet werden. Soweit darüber hinaus die Steuerermäßigung mißbräuchlich, z. B. durch falsche Angaben oder durch gefälschte Bescheinigungen, ausgenutzt wird, ist das ein allgemeines und damit nicht nur auf ausländische Steuerpflichtige beschränktes Problem.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905116100
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0905116200
Herr Staatssekretär, sehen Sie in diesem Bereich nicht eine ähnliche Entwicklung wie zu Beginn der Kindergeldzahlung an ausländische Arbeitnehmer, und wenn ja, haben Sie Vorstellungen, wie eine Steuergerechtigkeit zwischen deutschen und ausländischen Steuerpflichtigen herbeigeführt werden kann?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Wie ich Ihnen schon sagte, bestehen auf dem Gebiete des Nachweises sowohl für die Höhe als auch für die Angemessenheit detaillierte Verwaltungsvorschriften, die nicht der Bund, sondern die Länder erlassen haben. Ich kann Ihnen aus diesen Verwaltungsanweisungen der obersten Finanzbehörden der Bundesländer — also nicht des Bundes, sondern der Länder — einige Beispiele geben. So ist die Unterhaltsbedürftigkeit durch amtliche Bescheinigung der ausländischen Behörde nachzuweisen. Grundsätzlich ist nur der Nachweis der Unterhaltszahlung durch Postoder Bankbelege möglich; dies ist also anders, schärfer als bei deutschen inländischen Unterhaltspflichtigen. Eigene Erklärungen z. B. oder eidesstattliche Versicherungen reichen alleine nicht aus. Auch die Unterhaltsleistungen werden, was die Höhe angeht, nur insoweit anerkannt, als ein vernünftiges Verhältnis zu den Einkünften des Gebers besteht. All diese Vorschriften gibt es für deutsche inländische unterhaltende Personen nicht. Die Finanzverwaltungen bemühen sich also sehr, sowohl was die
Höhe als auch was den Nachweis angeht, differenziert vorzugehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905116300
Zusatzfrage, Frau Kollegin.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0905116400
Herr Staatssekretär, ich sehe ein, daß die Verwaltungsvorschriften für die Finanzämter in den Ländern ausreichend sind, wenngleich ich da meine Bedenken habe.
Könnten Sie sich eine Eingrenzung der abzugsfähigen Unterhaltszahlungen ausländischer Steuerpflichtiger und damit auch eine Vereinfachung etwa durch eine Pauschalierung vorstellen?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Das könnte man sicher diskutieren. Wir haben in § 33 a Abs. 1 Einkommensteuergesetz — das ist die betreffende Vorschrift — für unterhaltene Personen, die im Inland wohnen, auch einen Pauschbetrag von 3 600 DM. Bisher haben aber die Verwaltungsvorschriften, wie meine Antwort ergeben hat, die sowohl den Nachweis als auch die Höhe betrafen, ausgereicht, um eine sachgerechte Anwendung der deutschen Gesetze sicherzustellen. Daß es immer Mißbräuche geben wird, läßt sich bei der besten Steuerverwaltung und auch bei den besten Gesetzen nicht ausschließen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905116500
Keine weitere Zusatzfrage.
Frage 32 des Abgeordneten Biehle wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Der Parlamentarische Staatssekretär Grüner steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe Frage 33 des Herrn Abgeordneten Poß auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Wettbewerbs die von der Deutschen Shell für ihre letzte Benzinpreiserhöhung am 28. August 1981 gegebene Begründung, daß sie es sich nicht leisten könne, „wegen niedriger Preise leergekauft zu werden"?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0905116600
Die Deutsche Shell AG hat auf Rückfrage mitgeteilt, daß sie die in Frage stehende Äußerung nicht getan habe. Sie ist vielmehr einem ihrer Mitarbeiter unterschoben worden. Es erscheint unter diesen Umständen nicht sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905116700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Poß.

Joachim Poß (SPD):
Rede ID: ID0905116800
Unabhängig von dieser Einschränkung hinsichtlich der Bemerkung, wegen niedriger Preise leergekauft zu werden, die Sie jetzt beantwortet haben, lautet doch die Frage, inwieweit die Mineralölkonzerne nach Ihrer Auffassung ihre Preisgestaltung nach dem gefallenen Dollar-Kurs und dem sinkenden Rohölpreis ausrichten können, d. h. die Preise senken können?



Grüner, Parl. Staatssekretär: In der augenblicklichen Situation bestimmt der Wettbewerb den Preis. Nach unseren Unterlagen ist bei der Erzeugung von Benzin ein kostendeckender Preis für die bei uns tätigen Mineralölgesellschaften nach wie vor nicht erreicht. Trotzdem ist im Augenblick eine Preisbewegung nach unten im Gange, die den fallenden Dollar-Kurs und die nachlassende Nachfrage deutlich widerspiegelt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905116900
Bitte, noch eine Zusatzfrage.

Joachim Poß (SPD):
Rede ID: ID0905117000
Wie sehen Sie das, Herr Staatssekretär, im Hinblick auf einen Konzern wie die Shell AG, der mit gewinnbringenden deutschen 01- und Gasvorkommen ausgestattet ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Dessen Situation ist insgesamt sicher günstiger. Aber auch für diesen Konzern gilt nach den Unterlagen, die uns vorliegen, daß die Erzeugung von Benzin dort im Augenblick nicht kostendeckend ist und sich das Gesamtergebnis dann eben unter Umständen auf Grund anderer Gewinnquellen günstiger gestaltet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905117100
Herr Dr. Kübler, eine Zusatzfrage.

Dr. Klaus Kübler (SPD):
Rede ID: ID0905117200
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung tatsächlich der Auffassung, daß eine Senkung der Benzinpreise in erheblichem Umfang zur Zeit nur aus Wettbewerbsgründen und nicht auch von der Ertragslage her möglich ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nur der Wettbewerb und die vollen Lager können in einer solchen Situation zu einer Preissenkung führen, wie sie sich im Augenblick ja andeutungsweise abzeichnet.
Was die Kostenseite angeht, ist wegen der ja allgemein bekannten Unterauslastung der Raffinerien, aber auch aus anderen Gründen eine Kostendek-kung, speziell auf die Erzeugnisse leichtes Heizöl, Benzin und anderes bezogen — wenn auch in unterschiedlicher Höhe —, für die hier tätigen Mineralölgesellschaften im Augenblick nicht erreicht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905117300
Herr Abgeordneter Peter, ich dachte, Sie stünden schon wegen Ihrer nächsten Frage da. — Bitte, Sie haben jetzt die Zusatzfrage.

Horst Peter (SPD):
Rede ID: ID0905117400
Herr Staatssekretär, können Sie schon Aussagen darüber machen bzw. sind Sie bereit, festzustellen, wie sich die regionalen Preisnachlässe einiger Ölkonzerne auf die Entwicklung der Absatzmenge in diesen Bereichen ausgewirkt haben?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich habe keine Informationen darüber. Ich fürchte, es wäre auch sehr schwierig, sie jetzt schon zu beschaffen, aber ich werde mich gern darum bemühen. Wenn das möglich ist, werde ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zuleiten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905117500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Zeitler.

Werner Zeitler (SPD):
Rede ID: ID0905117600
Herr Staatssekretär, geht die Bundesregierung tatsächlich davon aus, daß das, was wir auf dem Benzinpreismarkt erleben, Wettbewerb ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie wissen ja, wie intensiv das Bundeskartellamt sich darum bemüht hat, festzustellen, ob dieses Oligopol, das hier auf unserem Markt ja ohne Zweifel tätig ist, seine Marktstellung mißbräuchlich ausnutzt. Sie wissen auch, daß wir sehr detaillierte Unterlagen des Energiewissenschaftlichen Instituts in Köln über die Kostensituation der hier tätigen Mineralölgesellschaften erhalten und daß sie dort objektiv geprüft werden — ein einmaliger Vorgang in unserer Wirtschaftsgeschichte.
Alles das, was ich hier ausgeführt habe, läßt sich auf diese Transparenz der Kostensituation zurückführen. Sonst könnte ich Aussagen dieser Art nicht machen. Der Umstand, daß wir den niedrigsten Benzinpreis in Europa haben, ergänzt dieses Bild, wobei Schwankungen — ich spreche jetzt auf der Basis der Umrechnung der Wechselkurse, wenn ich einen solchen Preisvergleich hier zitiere — im Einzelfall natürlich durchaus gegeben sind. Aber es ist überhaupt keine Frage, daß wir uns — auch und vor allem gegenüber Ländern, die Benzinpreise dirigistisch festlegen — in Europa jeweils im unteren Drittel befinden, was schon auf Wettbewerb hindeutet, trotz des Oligopols.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905117700
Eine Zusatzfrage, Herr Eigen.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0905117800
Herr Staatssekretär, haben Sie diese Berechnungen unter Außerachtlassung oder unter Berücksichtigung von Steuern in den jeweiligen Ländern angestellt, und halten Sie die letzte Steuererhöhung in bezug auf Kostendämpfung für besonders hilfreich?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Aussage gilt sowohl für die Berechnung unter Berücksichtigung als auch für die Berechnung unter Außerachtlassung von Steuern; die Berechnungen sind für beide Konstellationen angestellt worden. Natürlich ergeben sich daraus gewisse Differenzen. Aber da wir in der Bundesrepublik Deutschland auch hinsichtlich der Besteuerung des Benzins an der unteren Grenze liegen, ist das Ergebnis für beide Arten der Berechnungen zutreffend.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905117900
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Peter (Kassel) auf:
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, im Zusammenwirken mit anderen Ländern, die Preisgestaltung der multinationalen Ölkonzerne auf dem Benzinmarkt zu kontrollieren?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nach Auffassung der Bundesregierung fährt der Verbraucher am günstigsten, wenn sich die Tankstellenpreise wie in der Bundesrepublik Deutschland im freien Wettbewerb bilden können. Dies zeigen auch seit langem die Preisvergleiche mit Ländern, die staatlich kontrollierte Preissysteme praktizieren. Staatlich kontrollierte Preissysteme orientieren sich in aller Regel — bei im einzelnen unterschiedlichen Regelungen —



Parl. Staatssekretär Grüner
an den Kosten der anbietenden Mineralölgesellschaften, während in freien Preissystemen, insbesondere in Überangebotszeiten, Kostendeckung in sehr viel geringerem Umfang gewährleistet ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905118000
Zusatzfrage, bitte.

Horst Peter (SPD):
Rede ID: ID0905118100
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal die Frage der Anpassung an Wechselkursveränderungen dargestellt haben, Herr Staatssekretär. In welchen Zeiträumen wirken sich eigentlich auf dem internationalen Benzinmarkt solche Veränderungen aus?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Dazu ist eine generelle Aussage nicht möglich. In Zeiten einer sehr starken Nachfrage würde eine Verbesserung der Ertragslage der Unternehmen etwa bei uns durch einen rückläufigen Dollarkurs nicht zu Preissenkungen führen, wenn der Wettbewerb höhere Preise hergibt. Denn der Wettbewerbspreis ist j a nicht etwa von den Kosten bestimmt, sondern von der Marktlage, und zwar sowohl nach oben wie nach unten. Eine Aussage genereller Art auf Ihre Frage ist deshalb nicht möglich. Aber in Überangebotszeiten, wie wir sie im Augenblick haben, ist ganz zweifellos der Druck auf die Preise um so stärker, je „günstiger" sich der Dollarkurs für unsere Verbraucher entwickelt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905118200
Zusatzfrage, bitte, Herr Dr. Diederich.

Dr. Nils Diederich (SPD):
Rede ID: ID0905118300
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort soeben erneut den freien Wettbewerb angezogen, obwohl Sie bei der Beantwortung der vorigen Frage einräumen mußten, daß mindestens eine sehr starke Oligopolisierung dieses Marktes stattfindet. Ist die Bundesregierung nicht bereit, wenigstens von dieser terminologischen Fiktion des freien Wettbewerbs auf dem Erdölmarkt abzurücken?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege. Das hieße, einen wirtschaftlichen Tatbestand nicht richtig beschreiben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang zum Benzinmarkt gerade an den Beitrag der freien Tankstellen, der zwar nicht mehr so ausgeprägt ist, wie er vor den beiden Ölpreiskrisen war, der aber nach wie vor doch außerordentlich wirksam ist. Es zeigt sich deutlich, daß nachgebende Preise auf dem Rotterdamer Markt zu einer Ausweitung des Angebots der freien Tankstellen und zur Erhöhung der Marktanteile der freien Tankstellen führen. Das hat natürlich auf die Möglichkeiten der Öl2konzerne beim Absatz einen erheblichen Einfluß. Das bezeichne ich als Wettbewerb, und zwar auch dann, wenn ein Oligopolsystem den Verdacht mißbräuchlicher Ausnutzung von Marktmacht immer besonders nahelegt.
Alle Untersuchungen des Bundeskartellamts, das ja jede Möglichkeit des Eingriffs, auch des Eingriffs hinsichtlich der Informationsbeschaffung hat, haben immer wieder gezeigt, daß eine solche mißbräuchliche Marktausnutzung nicht nachgewiesen werden kann. Das hängt eng damit zusammen, daß
die Kostensituation der Unternehmen auf Grund der schon geschilderten Zusammenhänge ziemlich ähnlich ist und daher bei nicht ausreichender Kostendeckung der Druck zur Ausnutzung von Preiserhöhungsspielräumen für alle Unternehmen in gleichem Maß gegeben ist, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität von der Ertragslage des einzelnen Unternehmens her.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905118400
Zusatzfrage, Herr Dr. Kübler.

Dr. Klaus Kübler (SPD):
Rede ID: ID0905118500
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Sie bei Ihrer Aussage in der — ich glaube — vorigen Woche bleiben, daß für den Fall, daß die Benzinpreise nicht erheblich fallen, das Kartellamt erneut eine Prüfung vornehmen müßte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist eine Daueraufgabe für das Kartellamt, diesen Markt zu beobachten. Wenn es Anzeichen dafür gäbe, daß der Wettbewerb nicht funktioniert oder nicht mehr funktioniert oder daß Absprachen funktionieren, dann wäre das Kartellamt von Amts wegen verpflichtet, erneut zu einer Überprüfung zu schreiten. Ein Indiz für einen solchen Verdacht wäre in meinen Augen dann gegeben, wenn etwa sinkende Dollarkurse und damit sinkende Rohölpreise sich nicht in den Preisen der Produkte wiederfinden würden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905118600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Wie hat die Bundesregierung geprüft, ob die rund 5 000 Kraftfahrzeuge, die seit Verhängung des UN-Waffenembargos 1977 aus der Bundesrepublik Deutschland an die südafrikanische Armee geliefert wurden, tatsächlich nicht für militärische Zwecke konstruiert oder von den Herstellerfirmen für diese Zwecke besonders tauglich gemacht wurden, z. B. durch spezielle Halterungen, infrarotabweisende Speziallackierungen, militärische Beleuchtung, Vorrichtungen für Mittelsitzbänke, schußsichere Reifen, schußsicheres Führerhausglas, Führerhausdachschießluke u. ä. m.?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Ausfuhr von serienmäßigen Kraftfahrzeugen bedarf keiner Ausfuhrgenehmigung. Für die Bundesregierung bestand kein Anhaltspunkt dafür, daß genehmigungsbedürftige Fahrzeuge ungenehmigt nach Südafrika ausgeführt worden sind. Die Ausfuhr unterlag den üblichen Kontrollen durch die Zollstelle. Daneben werden — bei besonderen Verdachtsmomenten sowie routinemäßig — Betriebsprüfungen nach § 44 des Außenwirtschaftsgesetzes vorgenommen. Ein Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen konnte im Falle der Kraftfahrzeugausfuhr nach Südafrika nicht festgestellt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905118700
Zusatzfrage des Herrn Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID0905118800
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Resolution 418 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Erkenntnis verabschiedet wurde, daß die Stärkung der militärischen Potentiale und die anhaltenden Angriffshandlungen Südafrikas gegen die Nachbarstaaten die Sicherheit dieser Staaten ernsthaft be-



Jungmann
einträchtigen, und daß die Resolution feststellt, daß der Erwerb von Waffen und dazugehörigem Material durch Südafrika angesichts der Politik und der Handlungen der südafrikanischen Regierung eine Bedrohung für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens sein kann?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die von mir genannten ausfuhrrechtlichen Bestimmungen orientieren sich an der Resolution der Vereinten Nationen und umfassen diese; sie decken sie ab. Wir haben uns bei unserer Ausfuhrpolitik und Genehmigungspraxis voll an diese Resolution gehalten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905118900
Zusatzfrage, Herr Kollege Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID0905119000
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß, wenn von „militärischem Material" gesprochen wird, nicht nur Waffen gemeint sind, sondern daß auch solches Material gemeint ist, das zur Aufnahme von Waffen vorbereitet ist und das für militärische Aktionen geeignet ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, diese Auffassung teile ich nicht. Der Gesetzgeber hat eine solche Ausweitung der ausfuhrrechtlichen Bestimmungen auch nicht vorgesehen, sehr bewußt nicht vorgesehen, weil die Abgrenzung dann überhaupt nicht mehr möglich wäre.
Deshalb will ich noch einmal betonen, daß alle unsere Untersuchungen ergeben haben, daß die Ausfuhren, nach denen Sie gefragt haben, in voller Übereinstimmung mit den derzeit in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen erfolgt sind und daß diese Gesetze auch mit internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik in Übereinstimmung sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905119100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0905119200
Herr Staatssekretär, wie steht es — wenn Sie auf die Gesetze der Bundesrepublik hinweisen — dann mit der Beachtung der Entscheidungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der in seiner schon erwähnten Resolution 418 festgestellt hat, daß durch das gegen Südafrika verhängte Waffenembargo ausdrücklich auch die Lieferung von Militärfahrzeugen, Ausrüstungen sowie von Ersatzteilen für die vorgenannten Gegenstände untersagt werden soll? Müßte nicht deshalb auch der Export von Fahrzeugen der Bundeswehr, Kategorie III, verhindert werden, d. h. der Genehmigungspflicht und einer strikten Ausfuhrkontrolle unterliegen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Außenwirtschaftsverordnung zählt die militärischen Fahrzeuge auf, deren Ausfuhr einer Genehmigung bedarf. Neben verschiedenen Spezialfahrzeugen nennt Buchstabe J auch andere militärische Spezialfahrzeuge. Es ist also eine klare Bezeichnung der Fahrzeuge in der Ausfuhrverordnung festgehalten, deren Ausfuhr der Genehmigung bedarf.
Aus dieser Aufstellung ergibt sich, daß es für die Genehmigungsbedürftigkeit nicht auf die Verwendung eines Fahrzeugs im Militärbereich ankommt. Das Fahrzeug muß vielmehr speziell für militärische Zwecke konstruiert sein.
Herr Kollege, ich meine, man kann sich selbstverständlich darüber unterhalten, ob das richtig ist. Ich habe hier nur klarzulegen, daß wir in voller Übereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen handeln und daß das nirgends anders gehandhabt wird. Wir könnten das ändern — ich trete dafür nicht ein —, nur: hier geht es darum, deutlich zu machen, daß wir uns im Rahmen der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetze bewegen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905119300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Peter (Kassel).

Horst Peter (SPD):
Rede ID: ID0905119400
Herr Staatssekretär, Sie sagten, daß Ihre Nachprüfungen keine Anzeichen ergeben haben, daß an den betreffenden Fahrzeugen Veränderungen in der beschriebenen Art vorgenommen worden seien. Welche Möglichkeiten bestehen denn eigentlich von seiten der Bundesregierung, derartige Veränderungen zu überprüfen, bevor solche Fahrzeuge exportiert werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Durch Überprüfungen der Zollbehörden, durch entsprechende Untersuchungen im Betrieb selbst und selbstverständlich durch die Staatsanwaltschaft, wenn entsprechende Anzeigen vorliegen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905119500
Ich rufe Frage 36 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Mit welcher Begründung und rechtlichen Handhabe hat die Bundesregierung seinerzeit einen Antrag der Firma Magirus-Deutz, 10 000 nichtmilitärische Baustellenfahrzeuge in die UdSSR zu liefern, nur unter der Bedingung bewilligt, daß diese nicht mit Allradantrieb ausgestattet werden, und warum verzichtet sie auf eine Genehmigungspflicht z. B. für den Export der von Magirus-Deutz unter der firmeninternen Tarnbezeichnung „Projekt Schwalbe" für militärische Zwecke entwickelten Fahrzeuge mit Allradantrieb, NATO-Kupplung, Tarnbeleuchtung und Speziallackierung nach Südafrika zu Händen der südafrikanischen Armee?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Bei dem Lieferauftrag der Firma Magirus-Deutz „Projekt Schwalbe" handelt es sich um serienmäßige Allradantriebsfahrzeuge. Sie wurden zerlegt und ohne NATO-Kupplung, Tarnbeleuchtung sowie Speziallackierung nach Südafrika geliefert. Der Lieferanteil betrug zwischen 40 und 55 % eines vollständigen Fahrzeugs dieser Bauart. Der Rest wird in Südafrika selbst hergestellt. Technische Konstruktionsmerkmale, die einen militärischen Charakter haben könnten, sind nicht bekanntgeworden. Diese Tatsachen sind in einem Ermittlungsverfahren der OFD Stuttgart — Zollfahndung — bestätigt worden. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt.
Eine irgendwie eingeschränkte Bewilligung zur Lieferung von Lastkraftwagen in die UdSSR in dem von Ihnen genannten Sinne ist mir nicht bekannt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905119600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID0905119700
Herr Staatssekretär, kann es nicht sein, daß mit den Einzelheiten — wie Sie das



Jungmann
hier dargestellt haben — auch militärische Teile mitgeliefert worden sind, ohne daß darüber eine detaillierte Kontrolle stattgefunden hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich halte das für ausgeschlossen, da eine detaillierte Nachprüfung stattgefunden hat und diese detaillierte Kontrolle das hier vorgetragene Ergebnis gehabt hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905119800
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID0905119900
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß aber die Möglichkeit bestanden hat — ohne daß die Bundesregierung darauf Einfluß hatte —, die Voraussetzungen in Südafrika zu schaffen, um diese von Deutschland exportierten Fahrzeuge militärisch nutzen zu können?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja, diese Möglichkeit wird vermutlich bestanden haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905120000
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.

Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0905120100
Herr Staatssekretär, würden Sie es für eine Erleichterung der Nachprüfung halten, wenn man die Lkws bzw. die Fahrzeuge, die von der Firma Magirus-Deutz nach Südafrika exportiert wurden, an Hand der von der Firma selbst herausgegebenen Unterlagen, nämlich der Programmübersicht der Militärfahrzeuge, in der genau jene Lkws wieder auftauchen, prüfte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist geschehen, Frau Kollegin. Das Ergebnis ist kein anderes, als hier vorgetragen wurde.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905120200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0905120300
Herr Staatssekretär, ist es im Anschluß an die Frage meiner Kollegin Frau Simonis nicht mindestens überlegenswert, die von Ihnen genannten Kategorien zu überprüfen, da in einem Prospekt der Firma Magirus-Deutz zunächst als Adresse „Produktbereich Militärfahrzeuge" angegeben wird und es dann u. a. heißt: Motoren, die beschußsicher sind, gebaut nach den strengen Anforderungen militärischer Logistik, für die zuverlässige Versorgung der Truppe?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube deutlich gemacht zu haben, daß die Möglichkeit, Teile von Fahrzeugen für Militärfahrzeuge zu verwenden, durchaus gegeben ist und von der Außenwirtschaftsverordnung nicht mit einem Verbot belegt wird. Ich würde aber vorschlagen — bei dem Interesse, das an Ausfuhren nach Südafrika hier besteht —, einmal in einem Kreis der daran Interessierten sehr viel detaillierter, als das hier in der Fragestunde möglich ist, die Probleme in Rede und Gegenrede aufzuzeigen, die hier entstehen und die ja das Parlament ohnehin beschäftigen.

(Zustimmung bei der SPD)

Dann können Sie die einzelnen Problembereiche besser erkennen.

(Thüsing [SPD]: Die Anregung greifen wir dankbar auf!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905120400
Ich rufe die Frage 37 der Frau Abgeordneten Simonis auf:
Auf welche „geltenden international verabredeten Rechtsvorschriften" nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage von Frau Dr. Lepsius vom 24. Juli 1981 Bezug (Drucksache 9/722, Frage 17), und in welcher Weise rechtfertigen diese den Export von Fahrzeugen der Bundeswehr-Kategorie III (Wehrtechnik 11/78 Lkw tmil gl = teilmilitarisierte, geländegängige Kraftfahrzeuge), wie z. B. Unimogs mit Waffenhalterungen und Verstaukästen für Kfz-Ausstattungssätze, oder die
Lieferung der von der Firma Magirus-Deutz in ihrer „Programmübersicht der Militärfahrzeuge" aufgeführten Lkw der Typen 130 M 7 FAL und 192 D 12 AL nach Südafrika?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Bei den „geltenden international verabredeten Rechtsvorschriften" handelt es sich um das mit der Resolution 418 des UN-Sicherheitsrats gegen die Republik Südafrika verhängte Waffenembargo und die im COCOM vereinbarten Exportbeschränkungen, die durch Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste in nationales Recht umgesetzt worden sind.
Ausfuhrgenehmigungspflichtig nach der Außenwirtschaftsverordnung sind Fahrzeuge nur dann, wenn sie für militärische Zwecke besonders konstruiert sind. Das trifft auf die zivilen Normalausführungen des Daimler-Benz-Unimog nicht zu. Zur Kategorie III von ungepanzerten Transportkraftfahrzeugen bei der Bundeswehr gehören handelsübliche Fahrzeuge, die für den Einsatz bei der Truppe geringfügig abgeändert worden sind (z. B. durch Halterung/Verstaukästen für Kraftfahrzeug-Ausstattungssatz). Nach unseren Erkenntnissen handelt es sich bei den nach Südafrika gelieferten Unimogs um Fahrzeuge, die weder für militärische Zwecke besonders konstruiert noch hierfür abgewandelt worden sind und die auch sonst keinerlei spezifisch militärische Merkmale aufweisen. Aus diesem Grunde unterlagen die Fahrzeuge keiner Ausfuhrgenehmigungspflicht und unterfielen auch nicht dem Waffenembargo gegenüber Südafrika, das ein Ausfuhrverbot für „Militärfahrzeuge" vorsieht.
Auch die Magirus-Deutz-Lastkraftwagen der Typen 130 M 7 FAL und 192 D 12 AL sind nach den der Genehmigungsbehörde vorliegenden technischen Beschreibungen keine Fahrzeuge, die für militärische Zwecke besonders konstruiert sind, und unterliegen daher keiner Ausfuhrgenehmigungspflicht.
Ergänzend sei bemerkt, daß handelsübliche Fahrzeuge nicht schon deshalb zu ausfuhrgenehmigungspflichtigen Rüstungsgütern im Sinne der Außenwirtschaftsverordnung werden, wenn sie eventuell auch für militärische Zwecke einsetzbar sind oder vom Käufer eingesetzt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905120500
Zu einer Zusatzfrage Frau Simonis.

Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0905120600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt und wie bewerten Sie gegebenenfalls diese Tatsache, daß die amerikanische und die französische Regierung erklärt haben, sie würden diese Bestimmungen über die Ausfuhrgenehmigung sehr viel strenger fassen als die Bundesregierung, so daß



Frau Simonis
für die eben vom Kollegen Thüsing bezeichneten Fahrzeuge in diesen beiden Ländern keinesfalls eine Genehmigung zur Ausfuhr nach Südafrika hätte erteilt werden können?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist mir nicht bekannt. Ich muß hinzufügen: Das würde mich außerordentlich überraschen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905120700
Noch eine Zusatzfrage, Herr Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0905120800
Herr Staatssekretär, gibt es nicht auch Anlaß, erneut über die Frage nachzudenken, angesichts der von mir eben schon erwähnten, am 4. November 1977 einstimmig verabschiedeten Resolution 418 des Sicherheitsrats, nach der die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert werden, nicht nur keine Militärfahrzeuge und Ausrüstungen zu liefern, sondern auch auf die Bereitstellung aller Arten von Ausrüstungen und Materialien zu verzichten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Auch diese Resolution bezieht „Ausrüstungen" und „Materialien" auf militärisches Gerät. Ich will noch einmal sagen, daß wir uns mit unserer gesetzlichen Regelung in voller Übereinstimmung mit dieser UN-Resolution befinden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905120900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID0905121000
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade noch einmal ausgeführt, daß hier eine Obereinstimmung besteht, daß es aber durchaus möglich ist, daß Einzelteile, die in der Liste der Außenwirtschaftsverordnung nicht erfaßt sind, militärisch nutzbar sind und für militärische Nutzbarkeit vorbereitet sind und daß diese Einzelteile exportiert werden. Ist die Bundesregierung auf Grund Ihrer Aussage bereit, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß bei Ausfuhrgenehmigungen auch für solche Teile, die militärisch nutzbar sind, in Zukunft eine detailliertere Kontrolle möglich wird?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung ist im Augenblick in der Uberprüfung ihrer Rüstungsexportgrundsätze begriffen. Selbstverständlich werden alle Anregungen des Parlaments in diesem Zusammenhang besprochen und gewürdigt. Sie werden vor allem auch mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages besprochen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905121100
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Eigen.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0905121200
Ist die Bundesregierung bereit, den Arbeitnehmern in den Werken, in denen diese Lastkraftwagen hergestellt werden, mitzuteilen, was hier im Bundestag diskutiert worden ist?

(Zuruf von der SPD: Das ist doch öffentlich!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905121300
Ich möchte darauf hinweisen, daß es sich um eine der Öffentlichkeit zugängliche Plenarsitzung handelt. Eine Beantwortung der Zusatzfrage ist also nicht erforderlich, Herr Staatssekretär, es sei denn, Sie wünschen eine Antwort zu geben.

(Eigen [CDU/CSU]: Entschuldigen Sie, meine Frage bezieht sich darauf, daß den Mitarbeitern speziell diese Diskussion mitgeteilt werden sollte! Das ist etwas anderes als der Gesichtspunkt, daß die Plenarsitzungen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind!)

— Ich denke, diese Erörterung wird sich in der Tagespresse wiederfinden.
Die Fragen 38 und 39 des Abgeordneten Meininghaus werden nach den Richtlinien schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit ist die Behandlung der Fragen dieses Geschäftsbereichs beendet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 40 des Abgeordneten Stutzer auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit es durch größere Betriebe der Massentierhaltung zu einer Strukturveränderung im ländlischen Raum gekommen ist, und wie groß der Produktionsanteil bei Hühnern, Kälbern und Schweinen der Unternehmen ist, die nicht mehr als bäuerliche Betriebe anzusehen sind?

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0905121400
Herr Kollege Stutzer, der Bundesregierung ist bekannt, daß sich durch eine Zunahme der Betriebe mit Großbeständen die Struktur der landwirtschaftlichen Tierproduktion verändert hat. So ist beispielsweise im Zeitabschnitt von 1969 bis 1979 der Anteil der Legehennen in Beständen über 10 000 Tieren von 22,7 auf 53,3 %, des Mastgeflügels in Beständen über 25 000 Tieren von 35,9 auf 75,2 %, der Zuchtsauen in Beständen über 50 Tieren von 4,3 auf 26,4 % gestiegen. Bei Mastschweinen hat sich im Zeitabschnitt von 1973 bis 1979 der Anteil von Beständen mit über 400 Tieren von 6,8 % auf 13,2 % erhöht.
Der Konzentrationsgrad in der Milchviehhaltung ist in der Bundesrepublik Deutschland noch sehr gering, die Flächenbindung stark.
Genaue Zahlen über den Produktionsanteil bei Hühnern, Kälbern und Schweinen, die nicht mehr in bäuerlichen Betrieben gehalten werden, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Als Anhaltspunkt für den ausgesprochen gewerblichen Charakter der Legehennen- und Masthühnerhaltung kann dienen, daß 1979 38 % aller Legehennen in Betrieben mit weniger als 1 ha landwirtschaftlicher Fläche gehalten und 52 % der Masthühner in solchen Betrieben produziert wurden. Bei Mastschweinen spielt die gewerbliche Haltung eine untergeordnete Rolle, bei Zuchtsauen keine Rolle.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905121500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.




Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0905121600
Herr Staatssekretär, haben die Unternehmen der Massentierhaltung, die nicht mehr als bäuerliche Betriebe anzusehen sind, eine höhere Fremdkapitalausstattung als die landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, und inwieweit sind hier auch ausländische Kapitalgeber eingestiegen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, darüber liegen mir keine Zahlen vor. Ich bin aber der Meinung, daß bis jetzt kaum ausländische Kapitalgeber in der Bundesrepublik Deutschland eingestiegen sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905121700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0905121800
Herr Staatssekretär, Ihr Kollege, der Staatssekretär im hessischen Landwirtschaftsministerium, wies am 12. September in Wiesbaden in Ihrem Beisein auf den Plan seines Ministers hin, der Landwirtschaftspolitik auf europäischer und auf nationaler Ebene eine völlig neue Richtung zu geben, mit dem Ziel, eine gesunde ländliche Struktur wiederherzustellen und gleichzeitig von der Massentierhaltung wegzukommen, was nach Meinung dieses Ministers im Interesse der Bauern und der Tierschützer läge. Wäre das nach Ansicht der Bundesregierung ein gangbarer Weg, und wird sie diesen Vorschlag des Ministers aufgreifen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Grundsatz ist die Bundesregierung der Auffassung, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland zum Großteil — mit wenigen Ausnahmen — nach wie vor eine bäuerlich fundierte Landwirtschaft haben, aber über die Größenordnungen, darüber, was im Grundsatz unter einem bäuerlichen Familienbetrieb zu verstehen ist, und über die Definition der Massentierhaltung als solcher müßte man sich näher unterhalten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905121900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 41 des Herrn Abgeordneten Stutzer auf:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor. wieviel Hühner von den Bauern in Bodenhaltung, Freilandhaltung und Käfigen gehalten werden. und inwieweit die Bauern Wettbewerbsnachteile gegenüber den Firmen haben, die die Hühner wie in einem Industriebetrieb erzeugen und halten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, über die Zahl der Hühner in Käfigen, Boden- und Freilandhaltung liegen ebenfalls keine genauen Zahlenangaben vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß mehr als 80 % der Legehennen in Käfigen gehalten werden und die übrigen in Boden- und Auslaufhaltung. Mastgeflügel wird fast ausschließlich in Bodenhaltung gehalten. Nach Modellkalkulationen liegen die Erzeugungskosten je Ei in der Bodenhaltung um etwa 2 bis 4 Pfennig höher als in der Käfighaltung.
In einigen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, vornehmlich in Großbritannien und den Niederlanden, ist der Konzentrationsgrad in der
Schweine- und Hühnerhaltung noch weit höher als in der Bundesrepublik Deutschland.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905122000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0905122100
Herr Staatssekretär, wie unterscheiden sich die sogenannten „Hühnerfabriken" in ihrer Ertrags- und Aufwandsstruktur von den echten landwirtschaftlichen Betrieben mit Hühnerhaltung, und hat sich die Schere bei der Bewertung der betrieblichen Arbeitsleistung noch weiter geöffnet?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es muß hier eines ganz klar gesagt werden: In bäuerlichen Geflügelhaltungen — soweit sie zum Teil die Verbraucher direkt beliefern; bei denen ist es hauptsächlich der Fall — wird zum Großteil die gleiche Haltungsform gewählt wie in sogenannten „Eierfabriken" — wenn Sie so sagen wollen. Sie unterscheiden sich weniger hinsichtlich der Produktionsmethode als vielmehr im Verhältnis Bauer und Mensch auf der einen Seite zum Tier auf der anderen Seite.
Über den entsprechenden Kapitalaufwand kann ich keine Angaben machen. Ich bin aber der Meinung, daß die bäuerliche Landwirtschaft, die in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel zu wenig Flächenausstattung hat, auch in der Zukunft dringend der Veredelungsproduktion bedarf, und zwar einmal im Geflügel- und Eierbereich, soweit das noch möglich ist, insbesondere aber im Bereich der Schweine.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905122200
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0905122300
Herr Staatssekretär, inwieweit gibt es bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung Unterschiede zwischen den bäuerlichen Betrieben mit einer traditionellen Hühnerhaltung und den nichtbäuerlichen Betrieben mit Käfighaltung?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es gibt insofern keine Unterschiede, als die Eierproduktion seit Jahren überhaupt nicht mehr gefördert wird und der Situation des Marktes frei ausgeliefert ist außer in gewissen Einzelfällen bei Aussiedlungen, die, von staatlichen Behörden angeordnet, notwendig sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905122400
Herr Kollege Eigen, eine Zusatzfrage.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0905122500
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung darauf achten, daß alle Veränderungen in diesem Bereich der Tierhaltung — die wir alle ja wünschen — europäisch abgestimmt werden, damit nicht neuerliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen können?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir achten sehr darauf. Aber das allein wird natürlich nicht genügen. Man muß sich in Europa einmal grundsätzlich darüber unterhalten, wie der bäuerliche Fami-



Parl. Staatssekretär Gallus
lienbetrieb und eine gewisse Bindung der Veredelungsproduktion an den Boden erhalten werden kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905122600
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordenten Eigen auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß, nachdem die deutsche Produktion bei Naßkonserven auf unter 15 v. H. des deutschen Bedarfs zurückgegangen ist, nun auch die Produktion von Sauerkonserven -einem ruinösen Wettbewerb aus Ostblock-Drittländern ausgesetzt ist, und was gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der EG oder direkt zu unternehmen, um die Erzeugung deutscher Rohwaren für die Sauerkonservenherstellung zu schützen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Eigen, die Wettbewerbslage der deutschen Sauerkonservenindustrie ist mit der Lage der deutschen Gemüsenaßkonservenindustrie nicht vergleichbar. Während der Marktanteil der deutschen Gemüsenaßkonservenindustrie am einheimischen Verbrauch auf 17 % im Jahre 1980 gesunken ist — ich verweise insoweit auf die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Kollegen Müller (Schweinfurt) vom 6. August 1981 —, hat sich der Marktanteil der deutschen Industrie bei Gurkenkonserven auf 83 % ...

(Anhaltende Unruhe)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905122700
Eine Sekunde, Herr Staatssekretär! — Ich darf doch bitten, noch ein bißchen Ruhe zu geben. Das gilt auch für die Regierungsbank und für die Mitarbeiter. — Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gallus, Parl. Staatssekretär:... und bei Gemüse in Essig ohne Gurkenkonserven auf 84 % im gleichen Jahr gefestigt. Bei Sauerkrautkonserven, die gemeinhin zu den Sauerkonserven gerechnet werden, betrug der Marktanteil der deutschen Herstellung am einheimischen Verbrauch im Jahre 1980 sogar 93 %. Die Marktstellung der deutschen Erzeugung ist daher nach wie vor stark. Die sichtbar gewordenen Absatz- bzw. Preisprobleme sind nach meiner Überzeugung in erster Linie auf die Verbrauchsentwicklung in den letzten Jahren zurückzuführen, die mit den Produktionssteigerungen der. deutschen Industrie nicht mehr Schritt gehalten hat.
Der prozentual geringe Import hat im Gesamtbereich Gemüse in Essig im Jahre 1980 gegenüber den Vorjahren nachgelassen, wobei die Einfuhren aus den Staatshandelsländern bei Gurkenkonserven um 9 % und bei Gemüse in Essig um 18 % gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Gleichzeitig sind die Ausfuhren spürbar gestiegen.
Zur Stärkung der Wettbewerbskraft der deutschen Gemüsekonservenindustrie hat die Bundesregierung Hilfestellung geleistet. Soweit die Bundesländer entsprechende Programme nach der EG-Verordnung Nr. 355/77 erstellt haben und diese von der EG-Kommission genehmigt worden sind, ist eine Finanzierung von Investitionsvorhaben der Sauerkonservenindustrie in diesen Ländern aus Mitteln des EAGFL möglich und auch erfolgt, ergänzt durch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905122800
Herr Kollege, vielleicht können Sie sich mit einer Zusatzfrage begnügen. Die Zeit ist nämlich um, und Sie werden sich kaum
noch durchsetzen können, da es sehr laut ist. Aber bitte schön!

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0905122900
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung auch untersucht, wieviel Sauerkonserven fertig eingedost ohne Etiketten eingeführt worden sind, und sind dabei auch die pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutze des Verbrauchers ausreichend eingehalten worden?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, werden sämtliche Nahrungsmitteleinfuhren nach den Höchstbestandsverordnungen geprüft und von den Ländern überwacht. Hierunter fallen alle Nahrungsmittelimporte in die Bundesrepublik Deutschland.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0905123000
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Damit ist die Fragestunde beendet. Die Fragen 49 des Herrn Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin), 51 und 52 des Abgeordneten Horstmeier sowie 89 und 90 des Abgeordneten Müller (Wesseling) sind von den Fragestellern zurückgezogen worden. Die noch offenen Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich darf den Vorsitz abgeben.

(Vorsitz : Präsident Stücklen)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0905123100
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir die Behandlung der Tagesordnung fortsetzen, darf ich eine Begrüßung vornehmen. Auf der Diplomatentribüne hat der Minister für Wohnungsbau und Städteplanung der Vereinigten Staaten von Amerika, Herr Samuel R. Pierce, Platz genommen. Als Gast der Bundesregierung hält sich der Herr Minister zu einem offiziellen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland auf. Ich habe die Ehre und Freude, Herr Minister Pierce in dieser Plenarsitzung des Deutschen Bundestages recht herzlich zu begrüßen und ihm einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu wünschen.

(Beifall)

Ich rufe die Punkte 2 bis 10 der Tagesordnung auf:
2. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1982 (Haushaltsgesetz 1982)

— Drucksache 9/770 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
b) Beratung des Finanzplans des Bundes 1981 bis 1985
— Drucksache 9/771 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
3. Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines



Präsident Stücklen
Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz — HStruktG)

— Drucksache 9/795 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Haushaltsausschuß (federführend)

Innenausschuß
Finanzausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Verkehr
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
4. a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kiep, Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dr. Möller, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dr. Waffenschmidt, Dörflinger, Günther, Dr.-
Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Clemens, Erhard (Bad Schwalbach), Faltlhauser, Herkenrath, Kolb, Linsmeier, Dr. Pinger, Rühe, Sick, Repnik und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen zur Förderung des Wohnungsbaus
— Drucksache 9/467 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft
— Drucksache 9/796 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
5. Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982 — VStÄndG 1982)

— Drucksache 9/797 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
6. Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz — AFKG)

— Drucksache 9/799 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
7. Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG)

— Drucksache 9/800 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Finanzausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
8. Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV — 11. AnpGKOV)

— Drucksache 9/801 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
9. Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz — KVEG)

— Drucksache 9/798 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Verteidigungsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
10. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Lammert, Kiep, Dr. Waigel, Müller (Remscheid), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Müller (Wadern), Dr. Warnke, Frau Pack, Ganz (St. Wendel), Günther, Frau Hürland, Link, Löher, Prangenberg, Sauer (Salzgitter), Stutzer, Gerstein, Metz, Vogel (Ennepetal), Borchert, Kittelmann, Vogt (Düren), Frau Fischer, Frau Karwatzki, Reddemann, Schwarz, Breuer und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Strukturkrise der deutschen Stahlindustrie
— Drucksache 9/612 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Zur Einbringung des Haushalts hat der Herr Bundesminister der Finanzen das Wort.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0905123200
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Einbringung des ersten Haushaltsentwurfs dieser Legislaturperiode habe ich vor acht Monaten versucht darzulegen, wie ich die wirtschaftlichen Entwicklungsaussichten unserer Bundesrepublik in den 80er Jahren in neuen Gesamtzusammenhängen sehe:



Bundesminister Matthöfer
Ich verwies damals auf die weltweiten Strukturverschiebungen, die Folgen der Ölpreisexplosion, auf wachsende Leistungsbilanzdefizite in vielen Ländern mit zunehmenden Finanzierungsschwierigkeiten, auf die weltweiten Inflationstendenzen und Unsicherheiten im Währungsgefüge, auf den internationalen Wettbewerb bei hohem Kostengefälle zu unseren Ungunsten, auf die Forderungen der Völker der Dritten Welt, auf die vielfältigen Risiken im internationalen Wirtschaftsverlauf und schließlich auch auf die Frage, welches wirtschaftliche Wachsturn sich künftig bei verändertem Verbraucherverhalten, veränderten Wertvorstellungen und verändertem Arbeitsverhalten ergeben kann.
Die seit Januar vergangenen Monate haben für diese Darstellung zusätzliche Bestätigungen erbracht. Die internationalen Risiken erscheinen heute nicht in einem günstigeren Licht, und die Folgen weltweit höherer Zinsen hinterlassen immer stärkere Spuren. Unsere Wirtschaft hatte die nachteiligen Auswirkungen des starken Anstiegs des Dollarkurses zu bewältigen, insbesondere eine weitere kräftige Kostensteigerung bei der Öleinfuhr, zusätzliche von außen in unser Land hineinwirkende Preisauftriebskräfte und die durch das Leistungsbilanzdefizit entstehende Notwendigkeit, drohenden Kapitalabfluß mit hohen Zinsen zu verhindern.
Mit gewisser Verzögerung zeigen sich allerdings auch positive Seiten der DM-Abwertung im Verhältnis zum Dollarraum. Die deutschen Exporte sind im ersten Halbjahr kräftig gestiegen und haben unsere im übrigen nach wie vor ungewisse Konjunktur gestützt. Der Anstieg der Exporte hat die weitere Verschlechterung unserer Leistungsbilanz deutlich sichtbar beendet.
Schon diese in den letzten Monaten sichtbar gewordene Trendumkehr hat auf den internationalen Kapitalmärkten zu einem merklichen Vertrauensgewinn in die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, zu einer Stärkung der D-Mark und zu Kapitalzuflüssen geführt, die die Probleme der Finanzierung des Leistungsbilanzdefizits ganz merklich vermindern. Diese — noch nicht ausreichende und gewiß auch noch nicht dauerhaft gesicherte — Verbesserung zeigt aber, wie die Wiederherstellung des internationalen Vertrauens in die deutsche Leistungsfähigkeit zu einem Schlüssel für die weitere Entwicklung geworden ist.
Die Entwicklung im ersten Halbjahr 1981 konnte angesichts des hohen Zinsniveaus nicht die Voraussetzungen für einen Aufschwung im zweiten Halbjahr schaffen, der noch zu Beginn dieses Jahres von den meisten wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstituten, von der Bundesbank, vom Sachverständigenrat, vom Finanzplanungsrat und auch von der Bundesregierung vorhergesagt wurde.
Das reale Sozialprodukt hat im ersten Halbjahr 1981 gegenüber dem zweiten Halbjahr 1980 stagniert bzw. ist in dieser Zeit leicht zurückgegangen. Es gibt leider wohl nicht Gewißheit, jedoch durchaus die Chance, daß sich diese Entwicklung im zweiten Halbjahr oder auch zu Beginn des nächsten Jahres deutlich verbessern könnte. Es gibt keinen Grund, schwarzen Konjunkturpessimismus festzuschreiben; man muß aber darauf vorbereitet sein, daß die Wirtschaft weiter stagniert.
Wir müssen auf jeden Fall — und dies muß jeden, der sich verantwortlich fühlt, beunruhigen —, trotz des jetzt hohen Standes der Arbeitslosigkeit, aus saisonalen Gründen in den Wintermonaten noch mit einer weitersteigenden Arbeitslosigkeit rechnen. Wir haben z. B. bei den Vorausschätzungen berücksichtigen müssen, daß der Arbeitsmarkt 1982 aus demographischen Gründen zusätzlich mindestens — mindestens! — 120 000 Beschäftigungssuchende, vor allen Dingen Ausländer und Jugendliche, aufnehmen muß.
Wir werden also auch weiterhin einer wirtschaftlichen Lage gegenüberstehen, die uns die Diskussion von Antworten auf Fragen nach dem richtigen wirtschafts- und finanzpolitischen Kurs und nach den Möglichkeiten staatlichen Handelns mit großer Eindringlichkeit aufzwingen wird. In einem Land, das von der Arbeit seiner Menschen lebt, muß Vollbeschäftigung das erste Ziel der Finanz- und Wirtschaftspolitik sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich bin mit meinem DGB-Kollegen Alois Pfeiffer der Meinung, daß man Arbeitslosenzahlen nicht wie Verkehrsdurchsagen hinnehmen darf.

(Beifall bei allen Fraktionen — Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Es mag sein, daß die bisherige Diskussion darüber der Öffentlichkeit ein zeitweilig unklares Bild über die tatsächlichen Vorgänge vermittelt hat. Das muß in einer Demokratie mit freier und sich auf die Meinungsverschiedenheiten und Konflikte konzentrierender Berichterstattung wohl so sein, und man sollte das nicht beklagen. Aber das Ringen der die Bundesregierung tragende Kräfte um den bestmöglichen finanzpolitischen Kurs in einer ungewöhnlich schwierigen Lage sollte von keiner Seite als Rückzug aus der Verantwortung für die Erhaltung der Arbeitsplätze mißverstanden werden, ganz im Gegenteil.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir werden den Auftrag des Gesetzes erfüllen und alles tun, was uns realistisch möglich ist, um Beschäftigung zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Man kann in der gegenwärtigen Lage allerdings nicht mit abstrakten Patentrezepten, schon gar nicht mit ausländischen, arbeiten. Vielleicht wird mir der Hauptsprecher der Opposition den Gefallen tun und noch einmal ausführlich wiederholen, was er bisher Lobendes über die amerikanische und britische Wirtschafts- und Finanzpolitik gesagt hat.
Wir müssen uns bemühen, unserer sozialen und wirtschaftlichen Wirklichkeit gerecht zu werden. Zu dieser Wirklichkeit gehören für uns vor allem die Menschen unseres Volkes mit ihren Sorgen, Bedürfnissen, Meinungen und Antriebskräften, ihrem Leistungsvermögen und ihren unterschiedlichen Interessen und Einstellungen. Wir müssen unsere Geschichte, unsere Institutionen, unsere Strukturen und unsere Erfahrungen berücksichtigen.



Bundesminister Matthöfer
In einer Gesellschaft, die wie die unsrige vom Wettbewerb und von einer großen Vielfalt von Selbständigen, Angehörigen der freien Berufe und Handwerkern, von kleinen und mittleren Unternehmen und großen Konzernen, von der Arbeitskraft, dem Geschick, der Qualifikation, der Motivation Millionen arbeitender Menschen aus allen sozialen Schichten lebt, nützen einfache Modellösungen nichts, die nicht die Bedürfnisse und Möglichkeiten dieser Menschen einschließen. Deshalb muß in unserem Lande immer wieder ein sozialer Konsensus gesucht und gefunden werden. Eine Störung des sozialen Friedens könnte auch gesamtwirtschaftlich zerstörerisch wirken.
Soziale Gerechtigkeit, Bestand und Verläßlichkeit sozialer Sicherheit in Notlagen sind unverzichtbar und für uns unantastbar.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Aber, wenn sich in schwierigen Zeiten bei denen, die das Sozialprodukt erarbeiten, ein Gefühl zu verbreiten beginnt, daß ihre Arbeit ausgenutzt wird, daß Menschen es fertigbringen, Leistungen der Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen, ohne eigentlich darauf angewiesen zu sein oder ohne einen angemessenen und zumutbaren Beitrag zum Gesamtertrag zu erbringen, dann kann auch von dieser Seite her sozialer Unfrieden entstehen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

In weiten Schichten unseres Volkes bis hin zu denen, die nun wirklich nicht im Überfluß leben, ist verstanden worden, daß die drastische Erhöhung der Ölrechnung nicht spurlos an unserem Lebensstandard vorbeigehen kann. Es gibt durchaus Bereitschaft, Einschränkungen hinzunehmen, wenn sich unser Gemeinwesen insgesamt vernünftig auf die neue Lage einstellt. Die Bürger erwarten, daß sich der Staat auf allen Ebenen — Bund, Länder und Gemeinden — einschränkt und an alle Ausgaben eine den neuen Umständen entsprechende Meßlatte anlegt.
Diese Bereitschaft, Verzichte hinzunehmen, ist nach meinem Eindruck bei den unmittelbar Betroffenen sogar noch ausgeprägter als bei denen, die sich in Verbänden oder Parteien zum durchaus legitimen Fürsprecher dieser Gruppen machen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei der FDP)

Es ist unsere Verantwortung in Regierung und Parlament, im Bund ebenso wie in Ländern und Gemeinden, die richtigen Schlußfolgerungen aus der neuen, uns durch die weltweite Entwicklung aufgezwungenen wirtschafts- und finanzpolitischen Lage zu ziehen, den Erwartungen in unserem Land gerecht zu werden und im In- und Ausland das Vertrauen in unsere wirtschaftliche Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit zu stärken.
Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen die Grundlagen für eine Einsparung von über 60 Milliarden DM im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung allein beim Bund gelegt. Darüber hinaus werden Länder und Gemeinden unabhängig von eigenen Sparanstrengungen, über die wir ja hoffentlich in den nächsten Wochen und Monaten noch rechtzeitig etwas Konkretes hören, um über 10 Milliarden DM entlastet. Wenn alle diese Anstrengungen mittragen, werden wir eine beachtliche Sparleistung vollbringen und Raum schaffen für private Initiativen und Investitionen.
Wir sollten diesen Erfolg nicht zerreden. Wir sollten auch nicht zulassen, daß er zerredet wird.

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU) Nichts, was Menschen machen, ist vollkommen.


(Erneute Zurufe und demonstrative Zustimmung bei der CDU/CSU)

— Also, ich kann mich j a über die Reaktionen der CDU/CSU-Fraktion nur wundern. Wenn ich Sie wäre, würde ich mit gesenktem Haupt dasitzen, wenn ich von den Sparleistungen anderer Leute höre.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Darüber werden wir zwei uns noch unterhalten! — Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Der größte Schuldenmacher sind Sie! Außer Schulden haben Sie doch nichts gemacht!)

— Herr Kohl, Sie werden doch die Hauptrede hier gar nicht halten; die Hauptrede werden nicht Sie halten und auch nicht der gestern von der „Süddeutschen Zeitung" als finanzpolitischer Hauptsprecher der unionsgeführten Länder im Bundesrat Bezeichnete, sondern die Hauptrede wird hier der Herr Ministerpräsident Strauß halten. Er wird uns mit seinen bekannten Bonmots und Klischees erheitern, ergötzen und ermuntern und alles, was er seit Sonthofen gesagt hat, wiederholen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

Nichts, was Menschen machen, ist vollkommen, gewiß nicht Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung und Gesetzentwürfe mit über 60 Einsparmaßnahmen. Aber es kann keiner politischen Kraft daran liegen, Geduld und Vertrauen der Bürger in die Verantwortungsbereitschaft und in die Handlungsfähigkeit der Institutionen des demokratischen Staates zu strapazieren. Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, daß sich jetzt die Organe unseres demokratischen Staats in der Zusammenarbeit als handlungsfähig bewähren.
Sparen ist für uns kein Selbstzweck. Die Überprüfung der Finanzierbarkeit öffentlicher Ausgaben in einer veränderten Lage darf kein Vorwand sein, jenen Kräften nachzugeben, die schon immer den Staat auf eine viel engere Rolle beschränken wollten, als dies in einem Sozialstaat der Fall sein darf.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Es geht nicht darum, die öffentliche Erfüllung bestimmter Aufgaben und Bedürfnisse der Gemeinschaft grundsätzlich in Frage zu stellen. Jetzt geht es ausschließlich darum, auf Umstände zu reagieren,



Bundesminister Matthöfer
die außerhalb unseres Einflußbereichs liegen, und den Notwendigkeiten einer veränderten wirtschaftlichen Lage Rechnung zu tragen, um die Voraussetzungen für die erforderliche Umstrukturierung unserer Wirtschaft und für einen neuen Aufschwung zu schaffen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist wahr! — Da wird es aber Zeit!)

Von 1973 bis 1980 haben sich die jährlichen Ausgaben für Öleinfuhren von 13 Milliarden DM auf 60 Milliarden DM mehr als vervierfacht. Allein von 1978 bis 1980 hat sich die Ölrechnung von 30 auf 60 Milliarden DM verdoppelt. In diesem Jahr werden wir wahrscheinlich 70 Milliarden DM ausgeben müssen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das zahlen aber die Bürger!)

Dieser Kaufkraftentzug muß den Verbrauch anderer Güter und Dienste vermindern. Das sich daraus ergebende Leistungsbilanzdefizit muß durch zusätzliche Leistungen finanziert werden. Dies ist mittel-und langfristig nur durch zusätzliche produktive Investitionen in der Wirtschaft möglich.
Von 1978 bis 1980 — also innerhalb von nur zwei Jahren — hat sich unsere Leistungsbilanz von einem 18-Milliarden-DM-Überschuß zu einem Defizit von 30 Milliarden DM verschlechtert, ein negativer Umschwung also von 48 Milliarden DM. 1978 hatten wir noch — nach den Japanern — den zweithöchsten Leistungsbilanzüberschuß aller Industriestaaten und 1980 das größte Leistungsbilanzdefizit aller westlichen Länder.
Zur Finanzierung dieses Defizits brauchen wir Nettokapitalimporte. Im letzten Jahr waren jedoch die privaten Kapitalabflüsse trotz unserer hohen Zinsen so groß, daß das Leistungsbilanzdefizit fast vollständig aus unseren Devisenreserven finanziert werden mußte, die freilich immer noch die größten der Welt sind. Aber der Rückgriff auf diese Reserven kann sich selbstverständlich nicht jedes Jahr wiederholen.

(Zuruf des Abg. Dr. Barzel [CDU/CSU])

Trotz unserer hohen Zinsen ist der DM-Kurs gegenüber dem Dollar seit dem Frühjahr 1980 um etwa 30 % gesunken. Wir spüren es negativ bei den Importpreisen, die binnen Jahresfrist um 20 % gestiegen sind, und positiv natürlich bei unserer Exportentwicklung und den Auftragseingängen aus dem Ausland.
Der Grad der Abhängigkeit vom amerikanischen Zinsniveau ist auch eine Frage des internationalen Vertrauens in die Leistungskraft der deutschen Wirtschaft und in die Stärke unserer Währung. Die nicht unbeachtliche Differenz zwischen DM- und Dollar-Zinsen spiegelt den Vertrauensbonus der D-Mark wider. Dieser aber ist heute kleiner als vor 1978. Er wird wieder wachsen, und damit auch der mögliche Abstand zwischen DM- und Dollar-Zinsen, wenn die klare Tendenz zum dauerhaften Abbau unseres Leistungsbilanzdefizits noch deutlicher wird. Eines muß aber deutlich verstanden werden: Solange dem Zinsabstand zu den USA nicht eine deutliche Aufwertungserwartung für die D-Mark gegenübersteht, gibt es für uns keine Möglichkeit der Abkopplung vom hohen amerikanischen Zinsniveau.

(Dr. Sprung [CDU/CSU] [auf die SPD weisend]: An Ihre Kollegen!)

— Ich meine die deutsche Wirtschaft, und ich meine unsere sehr starke Währung, deren inhärente Kraft, Herr Sprung, sich noch zeigen wird. The higher they rise, the harder they fall — sagen die Amerikaner.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Die jüngste Entwicklung unserer Leistungsbilanz und die sich langsam abzeichnende Erholung der D-Mark auf den Devisenmärkten zeigt, daß wir uns auf dem richtigen Wege befinden. Jetzt kommt es darauf an, nicht lockerzulassen. Die Zeichen stehen gut, und der Erfolg wird uns recht geben.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Sagen Sie: Auf welcher Seite stehen Sie eigentlich?

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Oder anders ausgedrückt: Which side are you on?

(Heiterkeit bei der SPD und der FDP — Lachen bei der CDU/CSU)

Aufschlußreich ist das japanische Beispiel. Der Ölpreisanstieg führte 1979 in Japan zunächst, wie bei uns, zu einem erheblichen Leistungsbilanzdefizit bis weit in das Jahr 1980 hinein. Der Kurs des Yen fiel, die Zinsen stiegen. Die Wende kam durch einen scharfen Ausfuhranstieg und einen deutlichen Einfuhrrückgang. Das Vertrauen in den Yen stieg schlagartig. Schon ab Frühjahr 1980 stieg sein Kurs deutlich. Dies verbesserte wiederum das Verhältnis der Ausfuhr- zu den Einfuhrpreisen. Dadurch wurde die japanische Leistungsbilanz zusätzlich entlastet, und zum Jahresende 1980 war das Leistungsbilanzdefizit abgebaut. Schon ab Jahresmitte 1980 ermöglichte dies eine weitgehende Abkopplung Japans von der amerikanischen Zinsentwicklung, was sich in größerem Wirtschaftswachstum und in höherer Preisstabilität auswirkt.
Nun ist es weder notwendig noch realistisch zu erwarten, daß wir, ähnlich wie Japan, in kurzer Frist unser Leistungsbilanzdefizit völlig abbauen. Das muß man nicht nur beklagen, denn es ist durchaus sinnvoll, OPEC-Geldern bei uns produktive Anlagemöglichkeiten zu bieten.
Aber das Niveau eines für die deutsche Volkswirtschaft und für ihre Währung vertrauensunschädlichen Leistungsbilanzdefizits liegt weit unter der gegenwärtigen Größenordnung. Um dort hinzukommen, muß vor allem die Wettbewerbs-, Leistungs-
und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft gestärkt werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Barzel [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Wir brauchen eine grundlegende Modernisierung unserer Wirtschaft, d. h. vor allem mehr Investitionen, um die Lösung wirtschaftlicher Strukturprobleme zu beschleunigen, z. B. im Hinblick auf 01- und Energieeinsparung. Die Wirtschaft muß mehr inve-



Bundesminister Matthöfer
stieren, um sich auf die neue weltweite Arbeitsteilung einzustellen, veränderten Nachfragestrukturen im In- und Ausland zu folgen, neue Technologien zu nutzen, den Umweltanforderungen besser gerecht zu werden und nicht zuletzt für eine noch für mehrere Jahre wachsende Zahl von Erwerbstätigen rechtzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es liegt auf der Hand, daß unser Sozialprodukt diese erhöhte Investitionsquote auch bei wieder zunehmendem Kapitalimport nicht hergeben kann, wenn die Wachstumsdynamik der konsumtiven Ausgaben unvermindert anhält.
Es ist allerdings keine einfache politische Führungs- und Gestaltungsaufgabe, über Jahrzehnte gewachsene und zum Teil in harten Auseinandersetzungen errungene Systeme der sozialen Sicherheit auf den Prüfstand zu stellen und über ihre solide Finanzierung unter veränderten Wachstumsbedingungen nachzudenken. Hier müssen Weichenstellungen erfolgen, die nachhaltig und weit über das einzelne Haushaltsjahr hinauswirken, denn wir haben es eben mit Problemen zu tun, die nicht allein kurzfristiger, konjunktureller Natur sind. Deshalb muß alles, was wir tun, mindestens in einer mittelfristigen Perspektive gesehen und beurteilt werden.
Obwohl dies in weiten Kreisen unbestritten ist, bleibt bei vielen die große Besorgnis, daß bei schon jetzt hoher Arbeitslosigkeit jeder zusätzliche Nachfrageentzug Konjunktur und Beschäftigung mit multiplikativen Wirkungen weiter belasten könnte. Nun kann man schon darüber streiten, ob bei einer Zunahme der Bundesausgaben in diesem Jahr um voraussichtlich 7,2 % und einer im Haushaltsplan '82 angesetzten Zuwachsrate von 4,2 %

(Dr. Barzel [CDU/CSU]: Voraussichtlich!)

von einem Nachfrageentzug gesprochen werden kann.
Bei dieser Frage wird aber übersehen, daß eine Ausweitung der öffentlichen Neuverschuldung bei der wegen der internationalen Zinskonstellation gegenwärtig erforderlichen Geldpolitik — bei gleichzeitiger Notwendigkeit, das Leistungsbilanzdefizit zu finanzieren — nicht zu einer Ausweitung der Gesamtnachfrage führen darf. Es ist ein Irrtum, zu glauben, durch eine Ausweitung der öffentlichen Defizite ließe sich in der gegenwärtigen Lage zusätzliche Nachfrage schaffen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es gibt allerdings Situationen — z. B. bei Leistungsbilanzüberschüssen, hohen Devisenvorräten, niedrigen Zinsen, unausgenutzten Kapazitäten —, in denen es unverantwortlich wäre, Arbeitslosigkeit nicht mit Hilfe öffentlicher Kreditaufnahme zu bekämpfen. Eine Ausweitung der öffentlichen Defizite in der augenblicklichen Lage würde jedoch mit dem sich aus den Umstellungsnotwendigkeiten ergebenden hohen Kapitalbedarf unserer Wirtschaft zusammentreffen. Die Folge wäre wahrscheinlich ein Zurückdrängen dieser für die Modernisierung unserer Wirtschaft eminent wichtigen Kreditnachfrage; die Folge davon wäre wiederum noch höhere Kapitalmarktzinsen, an denen wir in der gegenwärtigen Lage nun wirklich nicht interessiert sein können.

(Kolb [CDU/CSU]: Sie sind nicht in einer Fraktionssitzung!)

Ein Wort zur Warnung vor Einseitigkeit: Selbst wenn man wirtschaftliche Probleme zunächst vom Bedarf an Innovationen und Investitionen und von einer Belebung der Leistungskräfte her angehen will, kann man die notwendige Wechselwirkung mit Nachfrageerwartungen nicht beiseite lassen. Selbstverständlich investieren Unternehmer nur, wenn sie Märkte und Absatzchancen sehen. Beides, Investitionen und ausreichende Nachfrage, gehört zum gleichgewichtigen Wachstum.
Es wäre jedoch illusionär, zu glauben, wir könnten die Nachfrageerwartungen der Wirtschaft für den Planungs- und Produktionszeitraum neuer Investitionen heute mit zusätzlichen Haushaltsdefiziten stützen. Eine Ausweitung der öffentlichen Defizite über das gegenwärtige und gar nicht so unbeachtliche Maß hinaus würde positive Zukunftserwartungen vermutlich eher untergraben. Denn die für Investitionsentscheidungen in der Wirtschaft Verantwortlichen würden kaum Vertrauen in die Dauerhaftigkeit einer mit wachsender Verschuldung finanzierten öffentlichen Nachfrage haben.

(Beifall bei der FDP vereinzelt bei der SPD — Dr. Barzel [CDU/CSU]: Beifall bei der FDP!)

— Ich hatte eigentlich auch Ihren Beifall erwartet, Herr Kollege Barzel.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Da drüben sitzen sie, die Genossen!)

— Meine Fraktion hat schon in der letzten Fraktionssitzung Beifall gespendet.

(Große Heiterkeit bei der CDU/CSU — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Herr Matthöfer, für den Rest des Jahres! — Dr. Dregger [CDU/ CSU]: Haben Sie was anderes gedacht? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Wir leiden nicht unter Wiederholungszwängen, Herr Kollege.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Wir sind jetzt auf dem besten Wege, das durch das Leistungsbilanzdefizit verlorengegangene Vertrauen zurückzugewinnen; die traditionelle deutsche Exportstärke tritt wieder zutage, und die Einsparung von Erdöl schlägt sich in einem deutlichen Rückgang der eingeführten Mengen nieder. Wir dürfen uns durch unsere Erfolge aber nicht davon abhalten lassen, die Leistungsbilanz durch zusätzliche Maßnahmen und eine noch stärkere Einsparung von Öl langfristig zu verbessern.
Ich bin überzeugt, daß die Regierungsbeschlüsse dieses Sommers das internationale Vertrauen in die Entwicklung der deutschen Wirtschaft zusätzlich stärken. Sie verdienen auch das Vertrauen der deutschen Politik und der Bürger, denn sie sind gewiß



Bundesminister Matthöfer
wesentlich besser, als ihre Begleiterscheinungen sich öffentlich darstellten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das wird jeder erkennen, der sich die Mühe macht, die Originaldokumente sorgfältig zu studieren, und sich nicht auf Sekundärliteratur beschränkt.

(Lachen bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

— Das sollte man ja von einem Bundestagsabgeordneten erwarten können.
Wer die Beschlüsse der Bundesregierung und den Haushaltsentwurf für 1982 und ihre Auswirkungen für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Beschäftigungsaussichten objektiv beurteilen will, der darf nicht isoliert einzelne Maßnahmen herausgreifen und etwa den durch sie entstehenden Nachfrageausfall und dadurch scheinbar verursachte negative Beschäftigungswirkungen berechnen wollen.
Man kann die Beschäftigungswirkungen öffentlicher Ausgaben in Höhe von einer oder zwei oder — was weiß ich — wieviel Milliarden DM nicht abstrakt und isoliert von den wirtschaftlichen Gesamtzusammenhängen ermitteln. Es gibt gewiß Situationen, in denen ein Ausgabenprogramm mit multiplikativer Wirkung Nachfrage vermehrt und eine hohe Beschäftigungswirkung entfaltet. Es gibt andere Lagen, und die gegenwärtige ist eine solche, in denen der Versuch, mit kreditfinanzierten öffentlichen Ausgaben die Nachfrage über ein bestimmtes Maß hinaus auszuweiten, ins Leere läuft und die dadurch geschaffenen zusätzlichen Finanzierungsprobleme mehr Schaden anrichten, als an positiven Beschäftigungswirkungen vielleicht entsteht.
Unsere Beschlüsse entkräften in der Tat Besorgnisse im In- und Ausland, daß unser Land durch eine in unserer jetzigen Lage der Beschäftigungssicherung nicht mehr dienliche hohe öffentliche Kreditaufnahme die Kapitalbildung für Investitionen in der Wirtschaft erschwert, den von Leistungen unabhängigen Verbrauch weiter ausweitet und die Geldwertstabilität gefährden könnte. Sie sind deshalb nach meiner Überzeugung in ihrem Gesamtzusammenhang das beste zur Zeit Mögliche und Durchsetzbare, was wir zur Sicherung der Beschäftigung tun können.
Wir verbessern die Rahmenbedingungen der Wirtschaft, insbesondere für Innovationen und Investitionen. Wir erschweren durch die stärkere Bekämpfung von Schwarzarbeit und Leiharbeit und durch die Anrechnung von Lohnersatzleistungen bei der Besteuerung anderer Einkünfte die Möglichkeiten, sich durch ausgeklügelte Gestaltungen von Steuervorteilen und Leistungen außerhalb ordentlicher Arbeitsverhältnisse besserzustellen als jemand, der regelmäßig arbeitet.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir begrenzen die Dynamik von Ausgabenrisiken, die — wie bei bestimmten Kosten im Gesundheitswesen — sonst die Gefahr in sich bergen würden, unser Sozialprodukt zunehmend in unproduktiven Verwendungen aufzuzehren. Gleichzeitig wird erneut bekräftigt, daß die jetzt erreichten Grenzen der
Belastung der Löhne und Einkommen mit direkten Steuern und Sozialabgaben nicht mehr überschritten werden sollen.
Es wäre allerdings eine gefährliche Fehlvorstellung, zu glauben, man könne unter den Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland mit den uns zur Verfügung stehenden staatlichen Steuerungsinstrumenten jeden wirtschaftlichen Erfolg — Vollbeschäftigung, Wachstum, Wohlstandsmehrung, Preisstabilität und außenwirtschaftliches Gleichgewicht technokratisch garantieren — ungeachtet all dessen, was sonst in der Welt vorgeht. Das geht nicht.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das Sozialprodukt wird von Millionen von Erwerbstätigen erarbeitet. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, ohne Übertreibung den Menschen in unserem Lande zu sagen, daß wirtschaftlicher Erfolg, Zukunftsaussichten und Wohlstand buchstäblich in ihrer eigenen Hand liegen und daß es sich deshalb für jeden lohnt und lohnen muß, seine Leistungskräfte und seine Leistungsbereitschaft einzusetzen.
Hier liegt auch ein entscheidender Grund dafür, daß eine weitere Erhöhung des Anteils der direkten Lohn- und Einkommenbesteuerung und der Sozialabgaben wirtschaftlich nicht sinnvoll, sondern eher schädlich wäre. Der Grenznutzen zusätzlicher Arbeitsanstrengungen darf nicht noch weiter geschmälert werden, zumal wir schon jetzt bedenkliche Formen des Unmuts und des Ausweichens in Schwarzarbeit und Untergrundwirtschaft beobachten müssen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Die Eckdaten des Ihnen vorliegenden Entwurfs für den Bundeshaushalt 1982 sind nach unserer Auffassung gesamtwirtschaftlich und finanzpolitisch richtig. Der geplante Anstieg der Ausgaben um 4,2 %, der auf dem gegenüber den früheren Planungen erhöhten Sockel des Ausgabenzuwachses 1981 von 7,2 % zu sehen ist, ermöglicht eine Abbremsung der Neuverschuldung auf 26,5 Milliarden DM bei einer durch Gesetz geregelten Bundesbankablieferung von 6,1 Milliarden DM.
Die Bundesregierung hat sich von der Erwartung einer hohen Gewinnabführung der Bundesbank nicht verleiten lassen, in ihren Sparanstrengungen nachzulassen. Im übrigen ist der Gewinn der Bundesbank nur die Kehrseite des hohen Zinsniveaus, das den Bundeshaushalt zur Zeit in außergewöhnlicher Weise belastet. Wenn beides in den nächsten Jahren wieder zurückgeht, hohe Zinsen und Bundesbankgewinn, soll es dem Bundesfinanzminister mehr als recht sein.
Die Diskussion, wie eine „normale" Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte in „Normallagen" bemessen sein soll und inwieweit konjunkturabhängige Daten wie geringere Steuereinnahmen, höhere Ausgaben für Arbeitslosigkeit oder Zinsbelastungen in konjunkturschwachen Zeiten eine höhere Nettokreditaufnahme rechtfertigen, ist und bleibt ziemlich akademisch. Versuche des Sachverständigenrates, die Höhe eines konjunkturunabhängigen,



Bundesminister Matthöfer
„strukturellen" und folglich schädlichen Defizits zu errechnen, sind alles andere als überzeugend. Wenn wir — womit wir leider aus heutiger Sicht noch nicht eindeutig rechnen können — im nächsten Jahr einen kräftigen Aufschwung bekämen, könnte sich das Defizit des Bundes sehr rasch so zurückbilden, daß vom angeblich strukturellen Defizit wenig, wenn überhaupt irgend etwas übrigbliebe.
Bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs für 1981 hatte die Bundesregierung ähnliche Zielwerte — ein Ausgabenwachstum von 4,3 % und ein Defizit von 27,4 Milliarden DM -- angesetzt, die dann durch die konjunkturelle Entwicklung überholt wurden, die schlechter als erwartet verlief. Dies führte bis zur abschließenden Beratung des Haushalts im Juni zu einer Diskussion, in der sich die Sorge ausdrückte, das Vertrauen in die Solidität der Finanzpolitik könne bei solchen Veränderungen erschüttert werden, und unsere Entschlossenheit, die Neuverschuldung einzugrenzen, verliere an Glaubwürdigkeit. Zweifellos muß Finanzpolitik immer um Glaubwürdigkeit und Verläßlichkeit bemüht bleiben. Deshalb muß schon die Planung alle berechenbaren Risiken für die Ausgabenentwicklung nach Möglichkeit berücksichtigen. Auf der anderen Seite kann und darf die Haushaltsplanung aber nicht alle vielleicht möglichen oder sogar nur vermuteten negativen Entwicklungen vorwegnehmen wollen. Das wäre in diesen unruhigen Zeiten bei unserer großen Abhängigkeit von internationalen Entwicklungen auch gar nicht möglich.
Die Arbeitslosigkeit und die Zahl der Leistungsempfänger könnte sich angesichts der ungewissen Konjunkturaussichten und der zusätzlich auf den Arbeitsmarkt kommenden Jugendlichen und Ausländer schlechter entwickeln, als es bisher von den Fachleuten geschätzt wird. Hier besteht zweifellos ein nicht unbeachtliches, jedoch nicht quantifizierbares Haushaltsrisiko.
Risiken können auch bei der Zinsentwicklung liegen, bei den Tarifrunden im öffentlichen Dienst, bei der Deutschen Bundesbahn und — nach aller Erf ah-rung — im Bereich der äußeren Sicherheit. Internationale Lasten können neu auf uns zukommen. Es ist durchaus möglich, daß schon bei der nächsten Steuerschätzung die Erwartungen für die Steuereinnahmen des nächsten Jahres weiter nach unten korrigiert werden,

(Dr. Barzel [CDU/CSU]: Sehr wahrscheinlich!)

ohne daß wir dann wirklich schon wüßten, wie sich die Steuereinnahmen im nächsten Jahr tatsächlich entwickeln.
Aber ich sähe es nicht als die bestmögliche Finanzplanung an, im Hinblick auf höchst ungewisse Risiken schon heute weitere Ausgabenkürzungen oder Veränderungen auf der Deckungsseite vernehmen zu wollen. Dies könnte bekanntlich dazu beitragen, Entwicklungen hervorzurufen, die man gerade vermeiden will, und dies wäre unverantwortlich. Umgekehrt sind diese Risiken allerdings ein zusätzliches Argument dafür, wie richtig es ist, den Sockel der finanziellen Dauerbelastungen der öffentlichen
Hände abzubauen. Zudem wird es sich — gewiß zum Ärger unserer Kritiker — im Laufe des Jahres, vielleicht auch schon vorher, zeigen, daß auf der Einnahmeseite und auf der Ausgabenseite des Haushalts durchaus auch positive Entwicklungen zu erwarten sind.
Es bleibt in Zeiten so schwieriger und unvorhersehbarer wirtschaftlicher Daten gar nichts anders übrig, als bestimmte mittlere Wahrscheinlichkeitswerte anzusteuern, sonst aber insbesondere bei den steuerlichen Rahmenbedingungen der Wirtschaft, aber auch bei der privaten Einkommensbesteuerung Stetigkeit und Kontinuität zu wahren und jede unnötige Verunsicherung und Belastung der Steuerzahler zu vermeiden. Die öffentlichen Haushalte und die Systeme der Transferleistungen müssen dann künftig mehr als in der Vergangenheit Anpassungsfähigkeit an die jeweiligen wirtschaftlichen Erfordernisse und Möglichkeiten beweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Entlastung durch Maßnahmen auf der Ausgabenseite beträgt in dem Ihnen vorliegenden Entwurf allein beim Bund im Jahr 1982 12,9 Milliarden DM und steigert sich auf 17,7 Milliarden DM im Jahre 1984. Bei den Ländern und Gemeinden werden über 2 Milliarden DM jährlich eingespart. Dem stehen bei den Steuern Mehreinnahmen durch Abbau steuerlicher Subventionen oder Vergünstigungen in Höhe von 1,39 Milliarden DM 1982 gegenüber, die im Jahr 1984 auf 2,7 Milliarden DM ansteigen. Als Folge der Verbrauchsteuererhöhungen bei Tabak, Branntwein und Schaumwein rechnen wir fest mit Mehreinnahmen von 1,85 Milliarden DM im nächsten Jahr und 3,2 Milliarden DM 1984. Das Verhältnis von Ausgabenkürzungen zu Einnahmeverbesserungen beträgt bis 1985 insgesamt 3 zu 1. Die Einsparungen bei den öffentlichen Ausgaben überwiegen also bei weitem gegenüber den steuerlichen Mehreinnahmen.
Im übrigen dienen die Erhöhungen der drei Verbrauchsteuern auch der notwendigen Verbesserung der Steuerstruktur. So richtig es im letzten Jahr trotz Kritik von vielen Seiten war, den Anstieg der direkten Lohn- und Einkommensteuern durch kräftige Tarifkorrekturen zu bremsen, so muß umgekehrt das unterdurchschnittliche Wachstum der mengenabhängigen Verbrauchsteuern immer wieder nach oben angepaßt werden.
Daß es sich bei unseren Maßnahmen nicht um ein Steuererhöhungsprogramm handelt, wird vollends klar, wenn man die Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wirtschaft und die verbesserte Bauförderung berücksichtigt. Dieser Tatbestand wird nicht hinlänglich deutlich, wenn man die in den nächsten beiden Jahren unmittelbar zu erwartenden Steuermindereinnahmen in Betracht zieht; denn es ist ungewiß, in welchem Maße Wirtschaft und Wohnungsbau günstigere Abschreibungssätze schon im ersten Jahr realisieren. Viel wichtiger für die Beurteilung ist die nachhaltige Wirkung dieser Instrumente.
Kurzfristige Änderungen der Besteuerung sind meist nicht geeignet, die Wirtschaftstätigkeit dauerhaft anzuregen. Sie gehen oft an den wirklichen und in der Regel sehr zeitaufwendigen Planungs- und



Bundesminister Matthöfer
Kalkulationsabläufen vorbei und sind obendrein steuertechnisch oft nicht sinnvoll nachvollziehbar. Deshalb ist es ein Kernstück des Gesamtpaketes, die degressive Abschreibung dauerhaft zu verbessern. Wer die Bedeutung dieser Maßnahme ausschließlich daran messen will, welche zusätzlich, sonst nicht geplanten Investitionen sie im nächsten Jahr anregt, sieht die Wirkungsweise der degressiven Abschreibung zu eng.
Wesentlich ist, daß ein Besteuerungsgefälle vom entnommenen zum investierten Gewinn entsteht und daß der Vorteil auf Dauer nur durch Reinvestitionen erhalten bleiben kann. Deshalb wirkt die degressive Abschreibung langfristig und nachhaltig. Sie entspricht der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit einer technologischen Erneuerung der Investitionsgüterausstattung. Schließlich sind wir auch daran interessiert, Kapital aus dem Ausland in produktive Anlagen bei uns zu lenken. Eine Verbesserung der steuerlichen Abschreibungssätze macht Kapitalimporte nun einmal zusätzlich attraktiver.
Die Baukonjunktur leidet — zweifellos noch stärker als andere Bereiche — unter den hohen Zinsen. Diese Belastungen lassen sich durch kein Instrument ausgleichen, zumal ja die Zinspolitik der Bundesbank durch unsere Maßnahmen eben nicht unterlaufen werden soll. Dennoch können wir in den nächsten zwei Jahren von den sich gegenseitig verstärkenden Wirkungen der Verbesserung der Abschreibungssätze und der Abschaffung der Umsatzsteueroption im Bauherrenmodell zum 1. Januar 1984 eine gewisse Belebung der Baunachfrage und auch des Wohnungsbaus erwarten.
Ich weiß, daß sich gerade an diesen Beschlüssen Kritik entzündet. Es ist für viele geringer Verdienende, für viele, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, schwer nachvollziehbar, daß Einkommensschwachen Einschränkungen zugemutet, gleichzeitig aber Steuervergünstigungen beschlossen werden, die nach aller Erfahrung in erster Linie den besser Verdienenden und denen, die über größere Kapitalvermögen verfügen, zugute kommen.
Ob und wie die Lasten der Sparmaßnahmen sozial gerecht verteilt werden, ist zweifellos eine schwerwiegende und gar nicht leicht zu beantwortende Frage. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß es ungemein wichtig ist, den sozialen Frieden in unserem Land zu wahren, und daß dieser Frieden von vielen Seiten her gefährdet werden kann. Es wäre z. B. gefährlich, wenn bei der großen Zahl der Arbeitnehmer, bei kinderreichen Familien, auch bei alleinerziehenden Müttern und Väter, bei Jugendlichen, die sich um ihre Ausbildungs- und Berufschancen Sorgen machen, oder auch bei den vielen, die auf soziale Hilfen angewiesen sind, ein Gefühl entstehen würde, als ob wir ihre Belange schlechter verträten als die Interessen derjenigen, denen es sowieso schon gut geht.
Ich bitte dringend, die Frage wirklich sorgfältig zu prüfen, wie bei dem, was jetzt im Interesse der Beschäftigungssicherung geschehen muß, soziale Gerechtigkeit gewahrt werden kann, dann nach Prüfung dies draußen aber auch redlich zu vertreten und nicht um taktischer Vorteile willen in sozialen
Teilgruppen Stimmungen zu schüren, die eines Tages unserem Gemeinwesen insgesamt schaden könnten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es ist z. B. bemerkenswert, daß Landwirte aller Einkommensklassen in stürmischen Demonstrationen gegen den Rückgang ihrer Realeinkommen protestieren und zugleich andere darüber empört sind, daß dieser Teil unseres Volkes angeblich zu sehr geschont worden sei, oder daß Vertreter des öffentlichen Dienstes das Verfassungsgericht anrufen wollen, weil der Staat angeblich seiner Alimentationspflicht nicht mehr nachkomme, oder von einer Kampfansage gesprochen wird, die mit allen Möglichkeiten des Arbeitskampfes zu beantworten sei, und gleichzeitig große Teile unseres Volkes und auch der Mitgliedschaft der politischen Parteien, wie wir aus den Diskussionen wissen, den öffentlichen Dienst in dieser Zeit wachsender Arbeitslosigkeit für privilegiert halten — übrigens weitgehend zu Unrecht, wie ich glaube.
Was die sozial gerechte Verteilung der Lasten aber am schwierigsten macht, ist die Tatsache, daß es in unserem Land viele gut Verdienende gibt — hochbezahlte Angestellte in der Wirtschaft, gut verdienende Selbständige, seien es nun die so oft zitierten Zahnärzte, die ja als Berufsgruppe in der Tat an der Spitze der Einkommensstatistik stehen,

(Zurufe von der CDU/CSU)

seien es Anwälte oder andere Angehörige freier Berufe oder selbständige Unternehmer — —

(Erneute Zurufe von der CDU/CSU)

— Sie nennen die Minister. Ich will Ihnen eines sagen: Ich muß ja für die Banken, in denen der Bund den beherrschenden Einfluß hat, Vorstandsmitglieder einstellen oder zur Einstellung vorschlagen. Ich finde es nicht richtig, daß heute jüngere Leute in diese Vorstände nicht mehr zu einem Ministergehalt gehen wollen. Ein Volk, das auf sich hält, muß auch seine politischen Führungskräfte gut bezahlen; sonst kann nichts daraus werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es ist ausgeprägter Masochismus, der sich in Ihrem Zwischenruf bemerkbar machte.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Ich sprach von den gut verdienenden Selbständigen, seien es nun die so oft zitierten Zahnärzte, deren Durchschnittsgehalt ja weit über das des Bundeskanzlers hinausgeht, die als Berufsgruppe in der Tat an der Spitze der Einkommensstatistik stehen, seien es Anwälte oder Angehörige anderer freier Berufe oder selbständige Unternehmer oder Anteilseigner von größeren und kleineren Unternehmen. Diejenigen, die auf Wohngeld, BAföG, Kindergeld, kleine Renten, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe angewiesen sind, sehen zugleich, daß solche Einkommensgruppen keine oder kaum sichtbare Einschränkungen hinnehmen müssen. Oft genug müssen sie sogar beobachten, daß diese Bessergestellten noch



Bundesminister Matthöfer
verschiedenste Möglichkeiten wahrnehmen, von Leistungen zu profitieren, die für sie eigentlich gar nicht gedacht sind, und sich dann auch noch durch sogenannte Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Besteuerung entziehen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Es ist nur zu selbstverständlich, daß die Bundesregierung gefragt wird und daß das Parlament gefragt werden wird, wie es mit dem Beitrag dieser Schichten unseres Volkes zur gemeinsamen Sparbemühung denn eigentlich steht.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Ein Teil der Antwort auf diese Frage ist sicherlich ganz unbefriedigend, aber dennoch richtig: die sozial vorrangigste Frage ist zur Zeit die zunehmende Arbeitslosigkeit und der Verlust weiterer Arbeitsplätze. Wir können aber bei der Beschäftigungspolitik nur erfolgreich sein, wenn wir die Investitionsquote in der Wirtschaft wieder erhöhen und jedenfalls das Wachstum der konsumtiven Transferleistungen begrenzen. Bei der Begrenzung von Transferleistungen müssen wir übrigens alle Möglichkeiten ausschöpfen, nach der Dringlichkeit sozialer Bedürfnisse zu differenzieren, und mit dem Abbau dort beginnen, wo die Grauzone von vielleicht mißbräuchlicher oder jedenfalls sozial nicht unbedingt unterstützungsbedürftiger Inanspruchnahme am größten ist. Und wir halten allerdings um so nachdrücklicher fest am Kernbestand der sozialen Sicherung, und der wird nicht angetastet werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Auf der anderen Seite bedeutet eine Erhöhung der Investitionsquote in der Wirtschaft, daß der Wirtschaft — und dazu gehören nun einmal Selbständige und Freiberufler ebenso wie kleine und mittlere Unternehmer und große Konzerne — eben nicht investierbares Kapital entzogen werden sollte. Im Gegenteil, das für Investitionen verfügbare Kapital müßte eigentlich vermehrt werden. Die kurzfristig von uns nicht veränderbare ungleiche Verteilung des Produktivvermögens darf uns nicht daran hindern,

(Dr. Dregger [CDU/CSU]: Was haben Sie denn getan in den letzten zehn Jahren?)

unter den uns vorgegebenen Bedingungen das volkswirtschaftlich Notwendige zu tun, wenn wir wirklich Vollbeschäftigung anstreben wollen.
In diesen Tagen machen wieder Zahlen über eine Zunahme von Zahlungsunfähigkeit und Konkursen Schlagzeilen. Sie sind in hohem Maße Folge des andauernd hohen Zinsniveaus und fast immer mit dem Verlust von Arbeitsplätzen verbunden. Es wäre deshalb im Sinne einer Sicherung der Beschäftigung jetzt falsch, der Wirtschaft noch zusätzlich Liquidität und Kapital zu entziehen. Eine angemessene Beschäftigung schaffende Wachstumsrate verlangt nun einmal ausreichend Mittel für die Modernisierung und Erweiterung der Produktionsanlagen.
Es ist zweifellos unbefriedigend, wenn diese Zusammenhänge im Ergebnis oft dazu führen, daß Unternehmer, Selbständige und Freiberufler ihre Lebensführung völlig unbeeinträchtigt von jeglicher Konsumeinschränkung fortführen. Man sollte sich allerdings auch hier vor Pauschalurteilen hüten. Genauso wie es schlechte oder weniger vorsorgende Unternehmer gibt, gibt es auch zahlreiche Selbständige, deren Einsatzbereitschaft für ihre Unternehmung und die davon abhängigen Arbeitsplätze weit über das hinausgeht, was durchschnittlich im Arbeitsleben geleistet wird.
Die Bundesregierung hat sich bemüht, bei der Besteuerung der Selbständigen, der Angehörigen der freien Berufe und der höheren Einkommensschichten in der Wirtschaft die private Lebensführung, oder was in der Nähe der privaten Lebensführung ist, stärker zu besteuern und die im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung reinvestierten Erträge günstiger zu behandeln. Auch in diesem Licht muß die Verbesserung der degressiven Abschreibung für Investitionen gesehen werden. Der gegenüber steht der Wegfall des halben Mehrwertsteuersatzes für Freiberufler, die Beseitigung des Vorsteuerabzugs für Betriebs-Pkws, der Wegfall der Umsatzsteueroption beim Bauherrenmodell und auch die Einschränkung des § 6 b des Einkommensteuergesetzes.
Die soziale Ausgewogenheit des Gesamtpakets der Sparmaßnahmen und der steuerlichen Veränderungen kann also nicht isoliert von den gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeiten gesehen werden.
Das ist auch aus einem anderen Grunde zwangsläufig. Das Ausmaß, in dem die Menschen in unserem Lande Einschränkungen in ihrer Lebensführung hinnehmen müssen, hängt nicht allein davon ab, ob staatliche Transferleistungen in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Viel entscheidender ist, welche Löhne und Gehälter in den nächsten Jahren erwirtschaftet werden und wie sich die Lebenshaltungskosten entwickeln. Die Lebenshaltungskosten sind überall dort zwangsläufig unter Druck geraten, wo 01 und Energie beteiligt sind. Dieser ölkostenbedingte Preisanstieg ist unvermeidbar, und er muß von allen getragen werden.
Wer allerdings in unsere Nachbarstaaten schaut, der kann ermessen, wie die sozial Bedürftigsten unter Inflationsraten von 10 % und mehr leiden. Ein erfolgreicher Stabilitätskurs — das ist auch eine Erfahrung aus der Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik —, ein Kurs, der die Kaufkraft der DM stärkt, kommt letztlich gerade auch den Arbeitnehmerhaushalten mehr zugute, als eine Politik, die mehr verteilen will, als produziert wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die umfangreichsten Einsparungen haben wir im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Das ist darauf zurückzuführen, daß hier in letzter Zeit Ausgaben sprunghaft angestiegen sind und das Prinzip der Beitragsdeckung von Leistungen der Sozialversicherung in Frage gestellt wurde. Angesichts der Gefahr einer weiteren Zunahme der Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen zusätzlichen Haushaltsrisiken waren hier Einschnitte leider ganz unvermeidlich.



Bundesminister Matthöfer
Dies bedeutet nun keineswegs, daß die Finanzprobleme einseitig auf dem Rücken der Arbeitslosen abgeladen werden, die j a in ihrer überwiegenden Zahl schon durch den meist von ihnen nicht zu verantwortenden Verlust ihres Arbeitsplatzes die Risiken der schlechteren wirtschaftlichen Lage in voller Härte zu spüren bekommen. Lassen Sie mich betonen, daß die Bundesregierung nach wie vor der Meinung ist, daß Arbeitsmarktpolitik mehr sein muß als nur die Gewährung des notwendigsten Lebensunterhalts.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die vordringliche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß, der Erwerb zusätzlicher beruflicher Qualifikationen, möglicherweise Umschulungen können allerdings nur gelingen, wenn sie vom Willen zur Selbstbehauptung und der Einsicht getragen sind, daß der Arbeitsmarkt nicht für jeden individuellen Berufswunsch maßgeschneiderte Stellen bereithalten kann. Alle Menschen in unserem Lande, nicht nur die Arbeitslosen, sondern gerade auch die jungen Menschen, die sich heute in einem Ausbildungsgang befinden, die sich um ihre beruflichen Aussichten sorgen, müssen in der Zukunft eine hohe Bereitschaft zur Mobilität und Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Bedingungen aufbringen.
Deshalb ist es grundsätzlich richtig, auch in der Arbeitsmarktpolitik einige Anforderungen an die Eigenverantwortung und Zumutbarkeit erreichbarer Arbeitsplätze zu verstärken und sie vor allen Dingen wirkungsvoller durchzusetzen. Dies schließt auch die Praxis der Arbeitsämter ein, die sich wieder stärker am wirklichen gesetzlichen Auftrag und an dem Ziel der Rückführung der Arbeitslosen in ein Arbeitsverhältnis ausrichten müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Die Änderungen bei den Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz werden zu Einsparungen von rund 3,3 Milliarden DM führen. Durch die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,5 % werden weitere 3 Milliarden DM zur Deckung des Defizits der BfA auf gebracht, was bei gleichzeitiger Zurücknahme der Beitragserhöhung bei der Rentenversicherung zu keinen Belastungen der Arbeitnehmer und Betriebe führt. Ich stelle ausdrücklich fest, daß die Bundesregierung der Auffassung ist, daß es bei der beschlossenen Rentenerhöhung um 5,8 % am 1. Januar 1982 bleiben soll.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Der Kostenanstieg im Gesundheitswesen hat die Krankensicherungsbeiträge, insbesondere der Krankenkassen mit der schlechtesten Risikomischung, bis an die Grenzen der Belastung der Arbeitnehmer getrieben. Diese Entwicklung kann und darf so nicht weitergehen.

(Beifall bei der SPD)

Die Kostendämpfung im Gesundheitswesen hat für die meisten Arbeitnehmer angesichts der jetzt schon erreichten Beitragsbelastung größere materielle Bedeutung als Einsparungen im übrigen Sozialbereich. Dem entspricht, jedenfalls teilweise auf
der anderen Seite, daß Einkommen im Bereich medizinischer und pharmazeutischer Leistungen in einer Weise am Kostenanstieg im Gesundheitswesen teilhaben, die, um das Mindeste zu sagen, nicht immer leistungsgerecht erscheint. Ein neuer Anlauf zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ist deshalb richtig und notwendig. Dies ist eine der Aufgaben, deren Einsparungswirkungen sich heute nicht in Heller und Pfennig beziffern lassen, die aber, wenn sie richtig durchgeführt werden, nachhaltige Wirkung zeigen kann.
Es ist kein Geheimnis, daß einer der schwierigsten und auch umstrittensten Teile des Sparpakets die Kürzung des Kindergeldes für das zweite und dritte Kind um je 20 DM war und noch immer ist. Die Bundesregierung sieht das Kindergeld nach wie vor als das wichtigste Element des Familienausgleichs an, da es dort, wo der Bedarf familien- und sozialpolitisch am größten ist, besser als jede steuerliche Entlastung wirkt. Der hohe Rang der Unterstützung der Familien und auch der alleinstehenden Mütter und Väter, die die Last der Kindererziehung auf sich nehmen, ist durch nichts gemindert. Deshalb wäre im großen Spektrum der familien- und kinderbezogenen steuerlichen Vergünstigungen und Transferleistungen eigentlich das Kindergeld für kinderreiche und einkommensschwache Familien eine Einsparmöglichkeit, die erst an letzter Stelle verfolgt werden sollte.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wenn sich die Bundesregierung dennoch gezwungen sieht, jetzt vorzuschlagen, die im letzten Jahr beschlossenen und am 1. Februar dieses Jahres in Kraft getretenen Kindergelderhöhungen zum Teil wieder rückgängig zu machen, so ist dies eine Folge der als unwiderruflich bezeichneten Absage der Bundesratsmehrheit,

(Zuruf von der SPD: Aha!)

irgendeine Begrenzung steuerlicher Tatbestände, sei es der Kinderadditive, sei es der sogenannten Betreuungskosten oder auch eine Modifizierung des Ehegattensplitting, in Betracht zu ziehen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Es hat für mich politisch keinen Sinn, Planungen zu verfolgen, die im Bundesrat keine Verwirklichungschance haben. Da muß man eben das vorschlagen, was schon eher zu verwirklichen ist. Die Abschaffung der Kinderadditive bei den Sonderausgabenhöchstbeträgen wäre z. B. ein beachtlicher Schritt auf dem Wege zur Steuervereinfachung. Wir haben hier bedauerlicherweise ein weiteres Beispiel dafür, wie Opposition und Bundesratsmehrheit das Steuersystem absichtlich verkomplizieren, ausschließlich um den oberen Einkommensschichten zu helfen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Immerhin wird auch die Bundesratsmehrheit irgendwann in nachvollziehbarer Weise klären müssen, wie sie es fertigbringen will, an steuerlichen



Bundesminister Matthöfer
Vergünstigungen festzuhalten, gleichzeitig Kindergeldkürzungen abzulehnen und dennoch insgesamt ein höheres Sparvolumen als die Bundesregierung zu erreichen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Herr Kiep, Sie lächeln mich so freundlich an. Ich sage „Bundesratsmehrheit", weil ich in Ihre Fraktion überhaupt keine Hoffnungen mehr setze, daß Sie etwas zustande bringen.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

Wer beim Kindergeld Einsparungen in einer sozial noch am ehesten erträglichen Weise vornehmen will, wird um die Frage nach einer einkommensabhängigen Staffelung nicht herumkommen. Vielen Menschen in unserem Lande, vielen Besserverdienenden, ja sogar Ministerpräsidenten, ist es wenig verständlich, daß Kindergeld auch an die gezahlt wird, die darauf nicht angewiesen sind.
Die Bundesregierung sah sich aber hier zwei Problemen gegenüber, die ihr letztlich nicht überwindbar erschienen. Verfassungsjuristen haben schwerwiegende Bedenken, ob bei einer einkommensabhängigen Staffelung des Kindergeldes die Besteuerung noch verfassungsgemäß sei, weil möglicherweise, nicht unbedingt, die Lasten der Kindererziehung dann nicht mehr genügend berücksichtigt seien. Zum zweiten aber waren die Fachleute der Auffassung, daß für einkommensabhängige Kindergeldlösungen erst einmal eine zusätzliche Bürokratie aufgebaut werden müsse und jährlich rund 200 Millionen DM allein für zusätzliche Verwaltungskosten verlorengehen würden.
Alle diese Fragen werden sicher zu gegebener Zeit noch einmal in größeren Zusammenhängen durchdacht werden müssen. Kurzfristig sehen wir keine realistische Alternative dazu, 1,7 Milliarden DM Ausgaben durch verschiedene kleine Änderungen und durch eine lineare Kürzung beim zweiten und dritten Kind einzusparen. Damit bleibt die Regelung — insbesondere für das vierte und weitere Kinder — immer noch besser, als sie es am 31. Januar dieses Jahres war. Es wird niemand schlechtergestellt, als er am 31. Januar dieses Jahres dagestanden hat. Aber wie die Lösung letztlich sein wird, darüber wird man wohl im Vermittlungsausschuß beraten müssen.
Es war von vornherein klar und ist in der Sache eigentlich unbestritten, daß eine Begrenzung der öffentlichen Ausgaben in Bund, Ländern und Gemeinden auch bei den hohen und ständig steigenden Personalausgaben stattfinden muß. Heute machen die Personalausgaben beim Bund etwa 15 %, bei den Ländern über 40 % und bei den Gemeinden rund 30 % der Gesamtausgaben aus. Überlegungen, die Dynamik der Personalausgaben zu begrenzen, müssen zwangsläufig bei der Stellenvermehrung einsetzen.
Ich kann an dieser Stelle nicht darlegen, wie die Stellen im öffentlichen Dienst seit 1970 jeweils in Bund, Ländern und Gemeinden vermehrt worden sind. Eindeutig hat es beim Bund nur bescheidene
Stellenvermehrungen gegeben. Gegenüber 1975 hat der Bund sogar 6 000 Stellen abgebaut. Richtig ist, daß ein nicht unerheblicher Teil der Stellenvermehrungen bei Ländern und Gemeinden darauf zurückzuführen ist, daß die öffentliche Hand früher vernachlässigten Aufgaben — z. B. in der Bildung, in der inneren Sicherheit, im Umweltschutz oder bei sozialen Diensten — zu Recht einen höheren Rang eingeräumt hat. An dieser Entwicklung haben alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte auf allen Ebenen unseres Staates mitgewirkt.
Wir erkennen heute aber, daß die Entwicklung so nicht weitergehen kann. Der Bund hat in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich Konsequenzen gezogen — und nicht nur in diesem eigenen. Ich erinnere an die Bemühungen, gemeinsam mit den Finanzministern der Länder die Zahlen im Bildungsgesamtplan auf ein mittel- und längerfristig sachgerechtes und finanzpolitisch verantwortbares Niveau zurückzuführen.
Grundsätzlich hat es wenig Sinn und auf Dauer auch wenig Überzeugungskraft, Einsparungsziele nur in abstrakten Größenordnungen zu formulieren. Die Bundesregierung wird in ihrem Zuständigkeitsbereich mit der erneuten Kürzung von 1 Prozent der Stellen das maximal Mögliche tun. Die Schwierigkeiten, die sich dabei ergeben, müssen unter anderem durch organisatorische Änderungen gelöst werden.
Eine Begrenzung der Personalkosten in den öffentlichen Haushalten kann aber auch nicht die Höhe und die Struktur der Besoldung und das Gesamtspektrum der Versorgungsleistungen und Vergünstigungen ausklammern.
Der öffentliche Dienst, insbesondere der Status der Beamten, dem aber die Angestellten kaum nachstehen, wird beherrscht von dem im Grundgesetz verankerten und vom Verfassungsgericht mit viel Leben erfüllten Alimentationsprinzip.

(Lachen bei der SPD)

Dieses Prinzip wird in Besoldungsfragen im allgemeinen zugunsten der Beamten gegenüber dem Staat angewendet, der eine lebenslange Versorgungspflicht zu tragen hat.
Es muß hier aber auch die andere Seite gesehen werden. Der öffentliche Dienst, der keinem oder fast keinem Arbeitsplatzrisiko ausgesetzt ist, steht in besonderer Beziehung zum Staat, der sein Arbeitgeber ist, und muß deshalb auch in besonderer Weise Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nehmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wenn es richtig ist, daß die Beamten nicht — wie andere Arbeitnehmer — zu den steigenden Kosten der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsmarktpolitik einen Beitrag leisten müssen, ist es wohl nur gerecht, diese Arbeitsplatzsicherheit bei der Ermittlung einer gerechten Besoldung zu berücksichtigen.

(Zuruf von der SPD: Da hat er recht!)




Bundesminister Matthöfer
Im übrigen stellt sich auch die Frage, welche Einkommensentwicklung im nächsten Jahr aus gesamtwirtschaftlicher Sicht überhaupt möglich sein wird. Das, was für den Arbeitnehmer in der Wirtschaft — ebenso wie im öffentlichen Dienst — letztlich zählen wird, ist die reale Einkommensentwicklung. Aus dieser Sicht appelliere ich an alle Beteiligten, die Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen auch weiterhin in ihre gesamtwirtschaftliche Verantwortung einzubetten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Auch die Landwirtschaft hat leider Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Aber sie kann nicht von der Ölverteuerung und von den Risiken wirtschaftlichen Wettbewerbs verschont bleiben. Es kann auf Dauer keine starren Einkommensgarantien geben, auch wenn wir mit den Agrarmarktordnungen leben müssen, die innerhalb der EG konsensfähig sind.
Der Versuch, hier alle mit den Haushaltsbeschlüssen verbundenen Einsparungen und steuerlichen Veränderungen im einzelnen vorzutragen und zu begründen, würde den Rahmen dieser Rede sprengen. Wichtig ist es an dieser Stelle, das Gesamtkonzept — die hinter den Haushaltszahlen stehenden finanz-
und wirtschaftspolitischen Überlegungen — zu erläutern und durch Betonung des Gesamtzusammenhangs allen Schichten unseres Volkes deutlich zu machen, daß nicht jeweils Sonderopfer abverlangt werden, sondern daß es sich hier um den Versuch handelt, gemeinsam die Probleme und Herausforderungen zu bewältigen, vor denen unser Volk jetzt steht.
Es gibt noch eine große Zahl von Leistungen, bei denen versucht worden ist und sicher im Verlauf der parlamentarischen Beratungen weiter versucht werden muß, das auch bei engeren finanzpolitischen Möglichkeiten Unabdingbare vom weniger Vorrangigen oder gar nicht mehr Zeitgerechten zu scheiden. So ist es sicher keine unzumutbare Belastung, wenn die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Anlagen im Schnitt um 10 Prozentpunkte gesenkt wird — übrigens mit einer Differenzierung zugunsten der Wohnungswirtschaft.
Bei der Beurteilung der öffentlichen Haushalte wird — grundsätzlich zu Recht und in der gegenwärtigen Lage in besonderem Maße — geprüft, ob die Struktur der Ausgaben gesamtwirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung trägt. Es hat sich leider gerade auch in die Haushaltsdebatten der Sprachgebrauch eingeschlichen, diese Struktur am Begriffspaar der „investiven" und der „konsumtiven" Ausgaben zu messen.
Diese formale Unterscheidung geht an der wirklichen Fragestellung vorbei, inwieweit öffentliche Ausgaben geeignet sind, die gesamtwirtschaftliche Produktivität zu erhöhen oder sonst zu Wachstum, Beschäftigung, Mobilität und Leistungsfähigkeit beizutragen. Viele sogenannte investive Ausgaben dienen einem Zweck, der gar nicht oder nur entfernt im Zusammenhang mit dem Ziel gesehen werden kann, die volkswirtschaftlichen Produktivkräfte zu stärken.
Die Folgekosten mancher Investitionen belasten als konsumtive Ausgaben die Haushalte dauerhaft und jährlich oft bis zu 50 % der Investitionskosten. Soweit die öffentliche Infrastruktur zur Erwirtschaftung des Sozialprodukts unmittelbar oder mittelbar beiträgt — z. B. im Bildungswesen, im Verkehr oder auch im Gesundheitswesen —, nähern wir uns zudem Sättigungsgrenzen, so daß der Grenznutzen bestimmter zusätzlicher Investitionen notwendigerweise immer geringer wird.
Umgekehrt haben wir natürlich öffentliche Investitionen — wissenschaftliche Laboratorien, Forschungsinstitute, Schulen, Krankenhäuser —, die nur dann einen gesamtwirtschaftlichen Sinn haben, wenn sie auch optimal betrieben und ausgelastet werden können, was natürlich die Finanzierung von Personal- und Sachkosten erfordert, die sich dann im Haushalt als sogenannte konsumtive Ausgaben niederschlagen.
Im übrigen steht allein auf Grund der Natur der Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes von vornherein fest, daß der Bundeshaushalt zu weit über 80 % aus „konsumtiven" Ausgaben bestehen muß. Große Blöcke — Ausgaben für die soziale Sicherung, Zuschüsse zur Bundesanstalt für Arbeit, Personalausgaben, Verteidigungsausgaben, internationale Verpflichtungen und nicht zuletzt steigende Zinsausgaben — sind nicht umstrukturierbar.
Wer dem Ziel, die Innovations- und Investitionstätigkeit in der Wirtschaft zu stärken, gerecht werden will, muß das Gesamtkonzept der Begrenzung der Dynamik einzelner Transferleistungen verbunden sehen mit einer investitionsfördernden Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen als die wirkliche und richtige Umstrukturierung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten sind eine Reihe von Haushaltsansätzen dort verstärkt worden, wo eine wachstumsfördernde oder arbeitsmarktpolitisch günstige Wirkung erwartet werden kann.
Bei der Planung und Aufstellung des Haushalts haben wir schon darauf geachtet, diejenigen Ausgaben zu schonen oder sogar zu verstärken, die geeignet erscheinen, die Wirtschaftstätigkeit anzuregen und neue Beschäftigungschancen zu eröffnen, z. B. Ausgaben für Wissenschaft, Forschung und neue technologische Entwicklungen, für die Innovationsförderung, zur besseren Verwendung von Energie — wie z. B. der Ausbau der Fernwärmeversorgung —, für Investitionen bei öffentlichen Verkehrsträgern im Nah- und Fernverkehr, wobei neben dem Leistungsangebot selbstverständlich auch die Betriebsergebnisse verbessert werden müssen.
Ende Juli hat das Kabinett eine Reihe besonderer Hilfen für die Stahlindustrie im Grundsatz beschlossen: Investitionszulagen zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in Stahlregionen, bessere Sozialhilfen nach Art. 56 des Montanvertrags, ein Stahlforschungsprogramm und eine allgemeine Investitionszulage für Stahlunternehmen.
Für den Zeitraum von 1982 bis 1985 sind Hilfen in einem Umfang von 1,7 Milliarden DM eingeplant. Hiervon entfallen knapp 1,3 Milliarden DM auf den Bund, der Rest auf die Länder.



Bundesminister Matthöfer
Außerdem hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die sich nach der Prüfung im August als erfolgversprechend erwiesen haben.
Wir werden den Ländern vorschlagen, nach dem Auslaufen des bisherigen Heizenergiesparprogramms ein neues, stärker auf die energiepolitisch noch subventionsbedürftigen Investitionen zugeschnittenes Folgeprogramm sowohl mit direkten Zuschüssen als auch mit einem steuerlichen Teil zu vereinbaren. Dabei geht es vor allem um die Förderung von Fernwärmeanschlüssen, von neuen Technologien, möglicherweise auch im Zusammenhang mit Umstellung des Heizsystems und baulichen Maßnahmen
Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen verstärken, den Baubestand des Bundes energiepolitisch besser auszurüsten. Dafür werden 1982 100 Millionen DM und 1983 bis 1985 jährlich 200 Millionen DM zusätzlich vorgesehen.
Für Investitionen im Verkehrsbereich werden zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen 1982 200 und 1983 160 Millionen DM bereitgestellt. Der Bundesverkehrsminister wird die Maßnahmen nach ihrer nachhaltigen Wirkung auswählen.
Der Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie wird erhöht für ein zusätzliches Programm „Mikroelektronik" 1982 bis 1984 um je 100 Millionen DM und für die Förderung der optischen Nachrichtentechnik 1982 bis 1984 um je 30 Millionen DM.
Der Bund wird der Kreditanstalt für Wiederaufbau von 1982 bis 1984 jeweils 200 Millionen DM zur Aufstockung ihres Eigenkapitals zuführen. Damit soll das Ausleihvolumen für volkswirtschaftlich wichtige Bereiche erhöht werden.
Der Rahmen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit für Verpflichtungsermächtigungen in der Kapitalhilfe wird um zusätzlich noch einmal 100 Millionen DM aufgestockt. Wir erwarten davon zusätzliche Finanzierungswirkungen für die deutsche Exportwirtschaft.
Für die Bekämpfung von Ölschäden an der deutschen Nordseeküste werden bis 1985 weitere 42 Millionen DM bereitgestellt. Das mag manchem vielleicht nicht als beschäftigungsrelevant erscheinen, aber es war der Bundesregierung wichtig, auch im Umweltschutz und insbesondere bei der Bekämpfung der immer bedrohlicheren Folgen der Meeresverschmutzung etwas Zusätzliches zu tun.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Über den finanziellen Umfang hinaus handelt es sich bei den erwähnten Maßnahmen um Elemente, die deutlich machen, in welche Richtungen die Anstrengungen unserer Wirtschaft gehen sollten: Erschließung neuer Wachstumschancen und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch Nutzung neuer Technologien, insbesondere durch frühzeitige Nutzung der bei weitem noch nicht ausgeschöpften Möglichkeiten der Mikroelektronik, ein Gebiet, auf dem andere Länder, z. B. Japan und USA, einen weiten Vorsprung haben; Überwindung der Strukturkrisen beim Stahl und auch im Schiffbau; Fortführung energiesparender Investitionen, Erschließung neuer Energiequellen und Umstrukturierung des Energieverbrauchs; kein Nachlassen im Umweltschutz, sondern — in Zusammenarbeit mit den Ländern — Fortführung umweltverbessernder Investitionen, insbesondere zur Gewässerreinhaltung, zur Abfallbeseitigung und zur Luftreinhaltung.
Die Planungen des Bundeshaushalts 1982 standen stärker als je zuvor unter der Zielsetzung, finanzpolitischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen und gleichzeitig zur Überwindung wirtschaftlichen Schwierigkeiten in unserem Lande beizutragen. Dennoch sollte nicht völlig in den Hintergrund treten, daß der Bundeshaushalt selbstverständlich auch anderen Aufgaben gerecht werden muß.
Insbesondere dürfen wir nicht vergessen, daß die Wahrung des Friedens und damit zusammenhängend sowohl die Erfüllung unserer Pflichten im westlichen Bündnis als auch unsere finanziellen Lasten für Europa, für die Völker der dritten Welt und gerade in diesem Jahr auch die finanzielle Zusammenarbeit mit der DDR, mit Polen und anderen Staaten des Comecon-Bereichs Grundvoraussetzung unserer Lebensmöglichkeiten und unseres Wohlstands sind.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Über die Krisenherde in der Welt und über unsere Friedens- und Sicherheitspolitik ist in der letzten Woche in diesem Hause debattiert worden. Mir liegt daran, hier nur folgendes zu sagen. Die Entscheidung des Präsidenten der USA, den Verteidigungshaushalt der USA mittelfristig um etwa 30 Milliarden DM weniger als ursprünglich geplant steigen zu lassen, weil sonst andere finanzpolitische Ziele nicht erreicht werden können, beantwortet noch nachträglich jene Kritik, die den deutschen Verteidigungshaushalt 1981 als unzureichend bewerten wollte.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es wäre um die Welt besser bestellt, wenn sich nicht nur in den USA und in der Bundesrepublik, sondern auch in der Sowjetunion und bei ihren Verbündeten und leider auch in vielen ärmsten Ländern dieser Welt die Erkenntnis durchsetzen würde, daß militärische Rüstung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zurücktreten muß gegenüber dem Ziel, allen Menschen Arbeit und Brot zu verschaffen und ihren Wohlstand zu mehren.

(Starker Beifall bei der SPD und der FDP)

Im Haushaltsentwurf 1982 muß auch der deutsche Verteidigungsetat Sparsamkeit beweisen. Ich bin an dieser Stelle dem Verteidigungsminister Hans Apel Dank und Respekt schuldig, daß er diese Beschlüsse loyal aus gesamtwirtschaftlicher Verantwortung mitträgt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Auch im Verteidigungsbereich haben wir übrigens eine Verbesserung der Ausgabenstruktur im Sinne eines — ich sage es mit aller Vorsicht; ich habe es vorhin beschrieben — höheren Investitions-



Bundesminister Matthöfer
anteils zu verzeichnen. Der Anteil der verteidigungsinvestiven Ausgaben — das sind insbesondere Ausgaben für Beschaffungen, Baumaßnahmen sowie militärische Forschung und Entwicklung — an den Gesamtausgaben steigt gegenüber 1981 von 33,4 auf 34,8 %. Ermöglicht wurde diese Verbesserung der Ausgabenstruktur durch Umschichtungen sowie durch eine Entlastung des Einzelplans 14 bei den konsumtiven Ausgaben, nämlich durch den Wegfall der Sparförderung für Wehrpflichtige und durch die Verminderung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Wehrdienstleistende von 100 auf 75 v. H. des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten. Das sind im nächsten Jahr immerhin Einsparungen von etwa 420 Millionen DM. Auch an dieser Strukturverbesserung zeigt sich übrigens wieder einmal die Fragwürdigkeit des Herumrechnens mit mechanistischen Zuwachsraten.

(Westphal [SPD]: Sehr wahr!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung versucht mit ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 1982, unserem Volk einen vielleicht nicht bequemen, aber dafür erfolgversprechenden Weg durch die großen internationalen Krisen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bahnen. Die Bundesregierung kann den Erfolg nicht versprechen. Sie muß alle Teile des deutschen Volkes, sie muß Verbände, Tarifvertragsparteien, Meinungsführer und Medien auffordern, an der gemeinsamen Aufgabe und an der gemeinsamen Verantwortung mitzuwirken.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es wäre ein historisches Versagen unserer gesamten Gesellschaft, wenn wir mit dieser — in geschichtlicher Sicht nun vergleichsweise wirklich geringen — Aufgabe aus Gruppenegoismus, mangelnder Einsichtsfähigkeit in die Realitäten, parteipolitischem Egoismus oder mangelnder Verantwortungsund Leistungsbereitschaft nicht fertig werden sollten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich bitte den Deutschen Bundestag im Namen der Bundesregierung, das Seine zu tun, unsere Vorschläge und Entwürfe konstruktiv aufzugreifen, in seinen Beratungen zu verbessern und dann als Gesetze zu verabschieden. Es wird keiner politischen Kraft zum Schaden gereichen, in dieser schwierigen Zeit zuerst an den Erfolg des Ganzen und erst später an Wählerstimmen zu denken.

(Beifall bei der SPD und der FDP— Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

Gemeinsam können wir das für das Wohl des deutschen Volkes Notwendige tun. — Ich danke Ihnen.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0905123300
Meine Damen und Herren, gemäß einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die Aussprache über den Haushalt 1982, den Finanzplan des Bundes 1981 bis 1985 sowie die Tagesordnungspunkte 3 bis 10 in den Plenarsitzungen am Donnerstag und Freitag dieser Woche stattfinden. — Ich sehe keinen Widerspruch. Das Haus ist damit einverstanden.
Wir sind damit am Schluß unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 17. September 1981, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.