Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet. Wir treten ein in die
Fragestunde
— Drucksache 9/407 —Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With wird das Ressort vertreten.
Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Bohl auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung sozialdemokratischer Landesjustizminister, die Streitwertgrenze in Zivilsachen für die amtsgerichtliche Zuständigkeit anzuheben, um die Landgerichte zu entlasten?
Eine Forderung sozialdemokratischer Landesjustizminister, die Streitwertgrenze in Zivilsachen für die amtsgerichtliche Zuständigkeit anzuheben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit einem Schreiben vom 30. Dezember 1980 die anderen Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz um eine Stellungnahme zu seiner Absicht gebeten, eine Bundesratsinitiative zur Anhebung der Wertgrenze in Zivilsachen von derzeit 3 000 DM auf 5 000 DM zu ergreifen. Zu dieser Absicht haben sich bisher die Länder Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein geäußert. Sie haben übereinstimmend die Erhöhung befürwortet. Auch das Bundesministerium der Justiz hat positiv Stellung genommen.
Der Geschäftsanfall bei den Landgerichten ist seit der letzten Wertgrenzenerhöhung im Jahre 1975 erheblich stärker als bei den Amtsgerichten angestiegen. Im Bundesdurchschnitt betrug der Anstieg allein in den letzten beiden Jahren bei den Landgerichten 18,6 %, bei den Amtsgerichten nur 7,8 %. Eine Erhöhung der Wertgrenze würde die Belastung der erstinstanzlichen Gerichte in Zivilsachen wieder in ein ausgewogeneres Verhältnis bringen.
Falls der Bundesrat die angekündigte Vorlage beschließt, wird die Bundesregierung ihre Auffassung im Gesetzgebungsverfahren darlegen.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand strafrechtlicher Ermittlungen gegen Teilnehmer an den Ausschreitungen gegen die Bundeswehr am Abend des 6. Mai 1980 in Bremen?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft Bremen auf Grund der Vorfälle vom 6. Mai 1980 insgesamt 332 Ermittlungsverfahren, vor allem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruchs und Körperverletzungsdelikten — das sind die §§ 113, 125, 125 a, 223, 223 a des Strafgesetzbuches —, eingeleitet. 250 Verfahren wurden eingestellt, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. Von den 82 gegen namentlich bekannte Beschuldigte gerichteten Verfahren sind 40 mangels Beweises nach § 170 Abs. 2 der Strafprozeßordnung und 10 wegen Geringfügigkeit nach § 153 der Strafprozeßordnung bzw. §§ 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes eingestellt worden. In 14 Fällen ist bislang Anklage erhoben worden; Urteile sind noch nicht ergangen. Kein Beschuldigter hat sich in Untersuchungshaft befunden.
Herr Abgeordneter Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob diese Verfahren nach dem nach unserer Rechtsordnung geltenden Legalitätsprinzip oder nach dem in neuerer Zeit in Mode gekommenen Verhältnismäßigkeitsprinzip, das man ja eher als ein Opportunitätsprinzip bezeichnen muß, durchgeführt worden sind?Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist kein erst neuerdings in Mode gekommenes Prinzip. Es ist ein Prinzip, auf das das Verfassungsgericht in vielen Entscheidungen hingewiesen hat.
Es ist ein geltender Bestandteil unserer Rechtsordnung.
Es ist ein Bestandteil, der überall und in jedwedem Verfahren — nicht nur im Strafverfahren — beachtet werden muß. Das ist das eine.
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1840 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Parl. Staatssekretär Dr. de WithDas zweite ist: Das Bundesministerium der Justiz und damit die Bundesregierung sind hier, wenn Sie so wollen, nur Boten. Die Zahlen, die ich genannt habe, beruhen auf Mitteilungen der Justizbehörden in Bremen. Die Bundesregierung hat Anlaß, davon auszugehen, daß alle Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen korrekt eingeleitet worden sind und ablaufen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie so verstehen, daß Sie nicht mit mir der Meinung sind, daß nach unserer Rechtsordnung bei der Verfolgung von Straftaten primär dem Legalitätsprinzip Geltung zu verschaffen ist?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Sie interpretieren etwas in meine Antwort hinein, was ich, wie ich meine, so nicht gesagt habe.
Ich darf zu Ihrer Frage folgendes klarstellen. Die Strafprozeßordnung geht grundsätzlich vom Legalitätsprinzip aus. Allerdings gibt es deutliche Durchbrechungen des Legalitätsprinzips; ich verweise z. B. auf die Antragsdelikte und darauf, daß es die Möglichkeit gibt, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Im übrigen aber gilt — um das noch einmal zu betonen — auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das vom Bundesverfassungsgericht nicht nur in letzter Zeit abgestützt, sondern generell als ein Prinzip ausgewiesen ist, das überall Bedeutung hat und zu beachten ist. Danach haben sich alle Staatsorgane, auch die Strafverfolgungsorgane, zu richten.
Ich gehe davon aus, daß diese Grundsätze auch von den Behörden in Bremen — wenn ich es so formulieren darf: wie es sich gehört — beachtet worden sind.
Zum Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit liegt nur die Frage 48 des Abgeordneten Dr. Hennig vor. Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung dieser Frage gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. — Damit können wir diesen Geschäftsbereich verlassen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Verfügung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner.
Zu Frage 71 hat der Fragesteller, der Herr Abgeordnete Borchert, um schriftliche Beantwortung gebeten. Es wird so verfahren. Das gleiche gilt für die Frage 72 des Abgeordneten Borchert. Beide Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 73 des Herrn Abgeordneten Dr. Lammert auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Vergabe öffentlicher Mittel zum Ausgleich laufender Betriebskosten der deutschen Stahlunternehmen nur gegen Abgabe von Kapitalanteilen sowie unter der Bedingung verbindlicher Personalplanung mit dem Ziel der Gründung einer Ruhrstahl AG?
Die von Ihnen genannten Forderungen sind bisher weder von Unternehmerseite noch von Arbeitnehmerseite an die Bundesregierung herangetragen worden. Es ist nicht vorgesehen, laufende Betriebskosten der deutschen Stahlunternehmen auszugleichen, auch nicht gegen Abgabe von Kapitalanteilen. Die Bundesregierung hält auch von der Gründung einer Ruhrstahl AG nichts; diese würde die Lösung der Stahlprobleme nicht erleichtern. Die deutschen Stahlunternehmen haben ebenso wie die IG Metall dasselbe erklärt.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Lammert? — Bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß Ihnen bisher die eindeutige Forderung eines Unterbezirksparteitags der SPD im Ruhrgebiet mit genau den in der Frage enthaltenen Bestandteilen unbekannt geblieben ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja: das ist mir unbekannt.
Bitte, eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich zweitens mit dem Dank für die präzise Beantwortung der Frage, was davon zu halten sei, die Zusatzfrage verbinden, ob die Bundesregierung die Erwartung verbindlicher Personalplanung als einer Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Mittel an betroffene Stahlunternehmen für realistisch und zumutbar hält, solange durch Fortdauer der vertragswidrigen Subventionierungspraxis anderer Länder die Wettbewerbsbedingungen der deutschen Stahlunternehmen nicht ebenso verbindlich geklärt sind?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich meine, eine generelle Aussage ist hier nicht möglich. Es ist selbstverständlich, daß alle Entscheidungen, die in der Stahlindustrie getroffen werden, auch die personellen Auswirkungen berücksichtigen müssen.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Jens? — Bitte schön!
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß die Wettbewerbsbedingungen der deutschen Stahlindustrie im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern erheblich durch Subventionierung in den anderen europäischen Ländern gestört sind und daß man unter Umständen daran denken muß, Hilfen für die deutsche Stahlindustrie zur Verfügung zu stellen, soweit diese Subventionen nicht beseitigt werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihnen das Vorhandensein dieser Wettbewerbsverzerrungen bestätigen. Sie wissen j a, Herr Kollege, daß wir Forderungen an die Kommission gestellt haben, die dazu beitragen sollen, diese Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Stahlindustrie zu beseitigen. An diesen Forderungen halten wir fest.
Deutscher Bundestag. — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1841
Herr Kollege Reuschenbach.
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung notfalls auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof mit dem Ziel, die EG-Kommission zu veranlassen, in geeigneter Weise jene vertragswidrigen Subventionstatbestände zu beseitigen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir werden keine uns gegebene Möglichkeit auslassen, um unser Ziel zu erreichen.
Herr Abgeordneter Urbaniak.
Herr Staatssekretär, wann könnten die Wettbewerbsverzerrungen nach Ihrer Meinung beseitigt sein, und wie werden die weiteren Verhandlungen beurteilt? Ist dabei möglicherweise der 31. Dezember 1981 im Gespräch?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Dazu kann ich Ihnen keine Aussage machen. Es ist im Augenblick vorgesehen, einen erneuten Stahlrat am 25. Mai abzuhalten.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin Steinhauer, bitte schön.
Herr Staatssekretär, würden Sie bei den Verhandlungen auch darauf hinweisen, daß es in der deutschen Stahlindustrie wesentliche Bereiche gibt, die schon modernisiert und saniert worden sind, und daß es den Arbeitnehmern nur sehr schwer begreiflich zu machen ist, daß sie ihre Arbeitsplätze zum Schutze unmoderner und nicht sanierter ausländischer Stahlunternehmen verlieren?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Hier liegt der Schwerpunkt unserer Argumentation. Ich teile Ihre Meinung.
Ich rufe die Frage 74 des Abgeordneten Dr. Jens auf:
Ist es richtig, daß ab 1. April 1981 der Export von Maschinen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Frankreich durch neue bürokratische, nichttarifäre Handelshemmnisse erheblich erschwert worden ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese möglichen EG-vertragswidrigen Praktiken in Zukunft zu unternehmen, um Wettbewerbsgleichheit wiederherzustellen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Jens, es trifft zu, daß ab 1. April 1981 für bestimmte Maschinen und Geräte in Frankreich neue arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Vorschriften in Kraft getreten sind. Maschinen und Geräte müssen danach auch von einer Konformitätsbescheinigung des in- und ausländischen Herstellers begleitet sein, aus der hervorgeht, daß die Fabrikate den französischen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen. Ferner sind an den Maschinen und Geräten Plaketten in genau beschriebener Weise anzubringen, aus denen neben der Konformitätsbescheinigung der Hersteller das Fabrikationsjahr und die Nummer der Registrierung ersichtlich sein müssen. Importierte Maschinen werden an der Grenze auf diese Erfordernisse hin überprüft.
Die materiellen Auswirkungen dieser Vorschriften für die deutsche Wirtschaft sind noch nicht voll übersehbar, insbesondere auch deshalb nicht, weil die französischen Durchführungsvorschriften gegenwärtig noch nicht vorliegen. Erst danach wird es möglich sein zu übersehen, ob sich die technischen Anforderungen französischer Vorschriften produktions- und exporthemmend auswirken werden. Die Prüfung der Vorschriften wird von den betroffenen Industriezweigen in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium vorgenommen. Gleichzeitig wird die Bundesregierung prüfen, ob die französischen Maßnahmen gemäß Art. 36 des EWG-Vertrages gerechtfertigt sind oder etwa eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. Diese Prüfung wird sich auch auf das Ausstellen der Konformitätsbescheinigung und das Anbringen der Plakette erstrecken.
Die Bundesregierung ist sich dabei bewußt, daß aus arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Gründen geschaffene einzelstaatliche Vorschriften in sehr vielen Fällen nur auf dem Wege der Rechtsvereinheitlichung beseitigt bzw. durch Gemeinschaftsrecht ersetzt werden können.
Herr Abgeordneter Dr. Jens.
Herr Staatssekretär, denkt die Bundesregierung möglicherweise daran, ebenfalls durch neue Arbeits- oder Verbraucherschutzbestimmungen die Maschinenimporte in die Bundesrepublik Deutschland zu drosseln und damit quasi diesen Fluch der bösen Tat weiterwirken zu lassen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir denken nicht daran, etwa arbeitsmedizinische oder verbraucherpolitische Argumente vorzuschieben, um Export- oder Importhemmnisse aufzubauen. Wir hoffen zuversichtlich, daß die Überprüfung der französischen Maßnahmen zeigen wird, daß das auch nicht die Absicht der französischen Regierung gewesen ist. Die Bundesregierung hat zunächst erreicht, daß die französischen Behörden die Anwendung der Vorschriften ausgesetzt haben und deutsche Maschinenlieferungen nach Frankreich nicht mehr beim Zoll festgehalten werden.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jens.
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß die bei uns im Vergleich zu Frankreich wesentlich schlechter geregelte Produktenhaftung mit ein Grund gewesen sein kann, daß Frankreich diese neuen nichttarifären Handelshemmnisse eingeführt hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein. Einen Zusammenhang mit der Produktenhaftung vermag ich nicht zu erkennen.
Frau Abgeordnete Dr. Martiny.
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1842 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, das Problem des Aufbaus nichttarifärer Handelshemmnisse ist nicht nur ein bilaterales Problem zwischen der Bundesrepublik und Frankreich, sondern spielt im gesamten EG-Bereich eine Rolle. Ich frage Sie deshalb, ob die Bundesregierung erwägt, das internationale Normenwesen innerhalb des europäischen Raums zu unterstützen und vielleicht einen Vertrag, wie ihn die Bundesregierung mit dem Deutschen Institut für Normung abgeschlossen hat, auch auf europäischer Ebene zu erwirken.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der hier vorgetragene Sachverhalt macht deutlich, welch außerordentliche Bedeutung der Vereinheitlichung der Normen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zukommt. Wir werden diese Bestrebungen auch in Zukunft mit Nachdruck, auch finanziell, unterstützen.
Herr Abgeordneter Immer.
Herr Staatssekretär, sind diese Bemühungen der Bundesregierung auch darauf gerichtet, im Bereich der Landmaschinennormung dazu zu kommen, daß nicht in jedem Fall einer Zulassung etwa eines Ackerschleppers im europäischen Raum jeweils nationale Verfahren mit hohen Kosten durchgeführt werden müssen, die die Wettbewerbsfähigkeit der natürlich auf die Weltproduktion ausgerichteten Betriebe nachteilig beeinflussen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Unsere Bemühungen sind auf alle Bereiche ausgerichtet. Es ist eine der wichtigsten, wenn auch häufig unbemerkt durchgeführten Aufgaben der Europäischen Kommission, der sie sich mit Nachdruck annimmt, auf diesem Gebiet das Entstehen nichttarifärer Handelshemmnisse zu verhindern.
Ich rufe die Frage 75 des Abgeordneten Weirich auf:
In welchen von dem hohen Energiepreisniveau in der Bundesrepublik Deutschland betroffenen Branchen muß davon ausgegangen werden, daß neue Investitionen nur in Ländern mit einem günstigeren Energiepreis stattfinden, und in welchen Branchen ist zu befürchten, daß aus diesem Grund bestehende Anlagen verlagert werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Zu den energieintensiven Produktionsbereichen gehören vor allem die Nichteisenmetallerzeugung, bei der der Energiekostenanteil am Produktionswert 1978 bis über 70 Prozent betrug, die Steine und Erden und die chemische Industrie, die Papier- und Pappeindustrie sowie die Eisen- und Stahlindustrie. Investitionen zur Erzeugung energieintensiver Produkte bzw. die Verlagerung bestehender Kapazitäten ins Ausland orientieren sich allerdings nicht allein an der Höhe der Energiekosten. Maßgebend für Investitionen im In-und Ausland sind nach wie vor die allgemeinen Standortbedingungen wie Absatzpotential, Arbeitskräfte- und Technologiepotential, Infrastruktur und industrieller Verbund sowie die Stabilität der Rahmenbedingungen und der soziale Konsens. Es gibt allerdings Hinweise, daß bei Verhandlungen über die Ansiedlung von Industriebetrieben die Frage des Energiepreises mehr in den Vordergrund rückt. Aus den genannten Gründen, lassen sich Investitionsentscheidungen den einzelnen Standortfaktoren nicht isoliert zuordnen.
Abgeordneter Weirich.
Herr Staatssekretär, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Ihrer Antwort im Hinblick auf ihre Energiepolitik? Zum zweiten: Wie bewerten Sie die Tatsache, daß beispielsweise im Grenzland zu Frankreich, insbesondere in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz immer mehr Unternehmen sich dafür interessieren, an die günstigeren Energielinien im Nachbarland angeschlossen zu werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Derartige Entwicklungen hat es immer gegeben. Wir begrüßen diese Möglichkeit, sich so kostengünstig wie möglich mit Energie einzudecken. In unserer Energiepolitik haben wir durch eine breite Diversifikation des Energieangebots den Versuch gemacht, von der Energieseite her die Standortgunst für unsere Industrie nicht zu verschlechtern. Im übrigen haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Versuch machen soll, präziser und umfassender, als es in dieser Zwischenantwort durch mich möglich war, darzustellen, welche Auswirkungen die gestiegenen Energiepreise auf einzelne Produktionsstandorte haben könnten.
Herr Abgeordneter Weirich.
Herr Staatssekretär, eine abschließende Frage: Wie beurteilen Sie denn einen Brief aus dem hessischen Wirtschaftsministerium an das „Nuklearkabinett", der unter Hinweis auf die besondere energiepolitische Lage in der Bundesrepublik Deutschland und die Versäumnisse, die hier zustande gekommen sind, davor warnt — unter besonderem Hinweis auf die südhessische Nuklearindustrie —, es zu einer zunehmenden Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland kommen zu lassen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es hat immer wieder derartige Schwierigkeiten — ich erinnere etwa an die Aluminiumindustrie — gegeben. Ich weise darauf hin, daß es in vielen Ländern der Welt unvergleichlich bessere Möglichkeiten der Energiegewinnung gibt als hier in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist nicht etwa eine neue Entwicklung, sondern sie hat sich angesichts unserer Energieabhängigkeit, angesichts der Tatsache, daß wir nicht über genügend eigene Energierohstoffe verfügen und diese, soweit wir sie zur Verfügung haben, mit Steuerzahlergeldern subventionieren müssen, sowie angesichts des Umstandes, daß unser Standort hinsichtlich der Energierohstoffe im Vergleich zu vielen unserer — auch westlichen — Wettbewerber ein außerordentlich ungünstiger ist, lediglich verschärft.
Ich rufe die Frage 76 des Abgeordneten Dr. Czaja auf:Wie lautet im Pariser Abkommen über die Tilgung der westlichen Polenkredite die Klausel für den Fall „außergewöhnliche Umstände" ?
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1843
Grüner, Parl. Staatssekretär: Bei allen Umschuldungsregelungen besteht zwischen den Gläubigerländern untereinander sowie mit dem jeweiligen Schuldnerland Einvernehmen, daß sowohl das multilaterale Protokoll als auch die bilateralen Durchführungsabkommen vertraulich behandelt werden und über eine gemeinsam beschlossene Pressemitteilung hinaus nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, daß ich Ihre Frage hier nicht beantworten kann. Ich bin aber gern bereit, Einzelheiten im Zusammenhang mit der multilateralen Schuldenregelung mit der Volksrepublik Polen im persönlichen Gespräch zu erläutern.
Herr Abgeordneter Dr. Czaja.
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „außergewöhnliche Umstände"?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auch diese Frage würde ich gern im persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern.
Herr Dr. Czaja.
Können sie auch nicht Beispiele für „außergewöhnliche Umstände" nennen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, auch diese Frage würde ich gern persönlich mit Ihnen erörtern.
Die Frage 77 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Heyenn, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 78 des Abgeordneten Stockleben auf:
Ist die Absicht des niedersächsischen Ministers für Wirtschaft, keine Investitionszuschüsse für die Zonenrandstadt Peine aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung zu stellen, mit der Zielsetzung des Zonenrandförderungsgesetzes vereinbar, und ist diese Absicht angesichts der hohen Vorabquote für das Zonenrandgebiet im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe mit der regionalpolitischen Zielsetzung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Einklang?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Durchführung der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist Sache der Länder. Die in § 1 des Zonenrandförderungsgesetzes umschriebene Zielsetzung des Gesetzes sieht eine bevorzugte Stärkung der Leistungskraft des Zonenrandgebietes vor. Dennoch kann hieraus keine Verpflichtung zur Gewährung von Investitionszuschüssen im Einzelfall abgeleitet werden. Entsprechend ist die Vorabquote für das Zonenrandgebiet zweckentsprechend zu verwenden, wobei dem Land die regionale Verteilung im Zonenrandgebiet obliegt.
Herr Abgeordneter Stockleben.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß ein größeres Unternehmen im Raum Peine möglicherweise Industriearbeitskräfte ansiedeln will, daß die niedersächsische Landesregierung die hierfür notwendigen Zonenrandförderungsmittel bisher nicht zugesagt hat und daß dies eventuell zu einer Negativentscheidung führen könnte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Mir ist eine solche Ansiedlungsabsicht bekannt. Mir ist allerdings nicht bekannt, daß etwaige erbetene Zuschüsse für ein solches Vorhaben von der Landesregierung abgelehnt worden sind. Das heißt: Ich bin über diesen Sachverhalt nicht informiert und kann daher die Frage weder verneinen noch bejahen.
Herr Abgeordneter Stockleben.
Herr Staatssekretär, würden Sie Ihren Einfluß geltend machen bzw. ein Gespräch mit dem niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr suchen, damit diese Zonenrandförderungsmittel, wenn notwendig, der Zonenrandstadt Peine zur Verfügung gestellt werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube nicht, daß es dazu eines Gesprächs bedarf. Die niedersächsische Landesregierung ist sich ihrer Möglichkeiten und ihrer Verpflichtungen, insbesondere auch im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes, voll bewußt.
Ich rufe die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Stockleben auf:
Hat die niedersächsische Landesregierung in den Jahren 1978 bis 1980 die dem Zonenrandgebiet aus der Gemeinschaftsaufgabe zukommenden Fördermittel voll für die Zonenrandförderung genutzt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die niedersächsische Landesregierung war im Zeitraum von 1978 bis 1980 bestrebt, zuvor angelaufene negative Abweichungen von den in der Gemeinschaftsaufgabe für das Zonenrandgebiet bestimmten Mitteln auszugleichen. Das war ihr bis Ende Oktober 1980 noch nicht gelungen. Vollständige Angaben für das Jahr 1980 liegen derzeit noch nicht vor.
Herr Abgeordneter Stockleben zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie dem Hohen Hause mitteilen, wie hoch die Negativabweichung des Landes Niedersachsen etwa in den letzten sieben, acht Jahren, also etwa von 1973 bis 1980, gewesen ist?Grüner, Parl. Staatssekretär: Die niedersächsische Landesregierung hat sich seit 1972, insbesondere in den Jahren 1974 und 1980, darum bemüht, ihre in den Jahren 1972 bis 1979 auf 108,19 Millionen DM angewachsene negative Abweichung von dem laut Rahmenplan für das niedersächsische Zonenrandgebiet bestimmten Mittelvolumen abzubauen. Die positive Abweichung von 19,57 Millionen DM in den ersten drei Quartalen 1980 kompensiert dies jedoch nicht; denn von 1972 bis 1980 gibt es immer noch eine negative Abweichung von insgesamt 88,62 Millionen DM.
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1844 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Herr Abgeordneter Stockleben zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß diese hohe Negativabweichung mit Sicherheit dazu geführt hat, daß weniger Arbeitsplätze in der Zonenrandregion geschaffen werden konnten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, eine solche Schlußfolgerung möchte ich daraus nicht ziehen. Ich bin davon überzeugt, daß die niedersächsische Landesregierung die wirtschaftliche Dringlichkeit bei ihrer Zuschußgewährung jeweils berücksichtigt hat. Ich meine, daß diese bestehende Abweichung natürlich für jede Ansiedlung im Zonenrandgebiet eine zusätzliche Chance eröffnet, auch Fördermittel zu erhalten.
Herr Abgeordneter Kühbacher zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, den Fragestellern eine Liste über die jeweils jährlich aufgesummten Abweichungen zu geben, und ist in Ihrem Hause bekannt, in welchem Umfang die niedersächsische Landesregierung Anträge auf Investitionsfördermittel mangels Masse in den Jahren ablehnen mußte, in denen Abweichungen zuungunsten des Zonenrandgebietes zu verzeichnen waren?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann Ihnen die Liste, die Sie erbeten haben, zugänglich machen. Ich kann allerdings nicht die Frage beantworten, welche Anträge abgelehnt worden sind. Das ist ausschließlich Sache der niedersächsischen Landesregierung, und nur dort liegen detaillierte Informationen vor. Uns liegen nur Informationen über gewährte Mittel, nicht dagegen über die Entscheidungen vor, die im Einzelfall für Zusage oder Absage maßgeblich waren. Es müßte deshalb im Niedersächsischen Landtag nach diesen Zahlen gefragt werden.
Herr Abgeordneter Immer zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob bei der Fortschreibung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" das Zonenrandgebiet generell als Förderungsgebiet tabu ist. Oder ist es auch denkbar, daß die Gebiete, die mittlerweile einen höheren Standard als andere Gebiete in der Bundesrepublik haben, möglicherweise einmal herausgenommen werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Es ist richtig, daß der Deutsche Bundestag durch das Zonenrandförderungsgesetz festgelegt hat, daß das Zonenrandgebiet ein Fördergebiet ist. Dem Zonenrandgebiet ist im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe auch eine Vorabquote gesichert. Ob im Einzelfall ein Antrag auf Förderung durch das zuständige Landeswirtschaftsministerium mit einer Bezuschussung beantwortet wird, ist eine Einzelfallentscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen der Landesregierung liegt.
Frau Abgeordnete Simonis zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, mir zu erklären, warum es angesichts der von Ihnen geschilderten Tatbestände solche Schwierigkeiten bereitet hat, bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die sogenannte Förder- und Gebietskulisse zusammenzuschneiden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Unter anderem deshalb, weil natürlich durch die Ausweisung des Zonenrandgebietes als Fördergebiet eigener Art von vornherein eine sehr große Gebietskulisse festgelegt war und von daher natürlich die Schwierigkeit in der Beschränkung auf entsprechende Gebiete zusätzlich gegeben war.
Ich rufe die Frage 80 des Abgeordneten Heistermann auf:Kann die Bundesregierung die Summe beziffern, die aus Bundesmitteln im Rahmen der regionalen Wirtschafts- und sonstigen Förderung, auch im Rahmen von Gemeinschaftsaufgaben, in die Kreise Höxter und Lippe geflossen sind, und welche Maßnahmen dieser Art will die Bundesregierung weiterhin, auch gemeinsam mit der Landesregierung, ergreifen?Grüner, Parl. Staatssekretär: Vom Kreis Höxter gehören mit Ausnahme der Gemeinden Brakel, Bad Driburg und Willebadessen alle Gemeinden seit 1975 zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe sind seit dieser Zeit bis einschließlich 31. Dezember 1980 insgesamt 7,16 Millionen DM an Gemeinschaftsaufgabemitteln für die Errichtung, Erweiterung, Umstellung und Rationalisierung von Unternehmen bewilligt worden. Hiervon trug der Bund die Hälfte, das sind 3,58 Millionen DM. Daneben wurde noch die Investitionszulage gewährt, deren Höhe nicht bekannt ist. Sie dürfte sich aber mindestens auf rund 20 Millionen DM belaufen, wovon der Bund wiederum etwa die Hälfte, das sind rund 10 Millionen DM, getragen hat. Aus Mitteln des ERP-Regionalprogramms wurden Kredite in Höhe von 9,4 Millionen DM zugesagt.Im Rahmen der kommunalen Infrastruktur wurden Gemeinschaftsaufgabemittel in Höhe von 4,08 Millionen DM bewilligt. Der Bundesanteil betrug 2,04 Millionen DM. Aus dem ERP-Infrastrukturprogramm sind Kreditzusagen in Höhe von 0,3 Millionen DM erteilt worden.Vom Kreis Lippe gehören mit Ausnahme der Gemeinden Bad Salzuflen, Leopoldshöhe, Oerlinghausen und Schlangen alle Gemeinden seit 1975 zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Hier sind aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe bis 31. Dezember 1980 16,42 Millionen DM an Gemeinschaftsaufgabemitteln bewilligt worden, wovon der Bund 8,21 Millionen DM getragen hat. An Investitionszulagen sind hier mindestens 38 Millionen DM gezahlt worden, wobei der Bundesanteil 19 Millionen DM betrug. Aus ERP-Mitteln sind Kredite für 11,8 Millionen DM zugesagt worden.Auf dem Infrastruktursektor erhielt der Landkreis Lippe Gemeinschaftsaufgabemittel von 0,46
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1845
Parl. Staatssekretär GrünerMillionen DM, der Bundesanteil betrug 0,23 Millionen DM. Aus dem ERP-Infrastrukturprogramm wurden Kredite in Höhe von 1,3 Millionen DM zugesagt.Auch in Zukunft wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusammen mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bemüht sein, den Strukturproblemen des ostwestfälischen Raumes Rechnung zu tragen.
Herr Abgeordneter Heistermann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Kreis Höxter mit seinen Städten in vier Arbeitsmarktregionen aufgeteilt ist und daß, durch diese Aufteilung bedingt, eine einheitliche Strukturentwicklung im wirtschaftlichen Bereich nicht sichergestellt werden kann, weil die jeweiligen Bezugspunkte anders gesetzt werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, eine so weitgehende Schlußfolgerung würde ich aus den von Ihnen geschilderten Schwierigkeiten nicht ziehen wollen.
Herr Abgeordneter Heistermann.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, in Ihrem Hause prüfen zu lassen, welche möglichen negativen Auswirkungen die Zuordnung zu vier Arbeitsmarktregionen haben könnte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das wäre in erster Linie Sache der zuständigen Landesregierung.
Die Frage 81 der Frau Abgeordneten Geiger sowie die Fragen 82 und 83 des Abgeordneten Gerstein werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe jetzt die Frage 84 der Frau Abgeordneten Simonis auf:
Ist die Ausfuhr des Gastgeschenks des bayerischen Ministerpräsidenten an den pakistanischen Staatspräsidenten, eine automatische NeunMillimeter-Pistole deutscher Produktion, von der für Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Bundesbehörde genehmigt worden, und hat diese Behörde für die Vorderladermuskete, die als Gegengeschenk überreicht wurde, eine Importgenehmigung erteilt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Grundsätzlich bedarf die Ausfuhr von Pistolen nach § 5 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung der Genehmigung. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 14 der Verordnung gilt diese Bestimmung jedoch nicht für Geschenke, die Staatsoberhäupter, Regierungs- und Parlamentsmitglieder im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen von amtlichen Stellen erhalten. Auch die Einfuhr der von Ihnen genannten Muskete bedurfte keiner Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsrecht.
Frau Abgeordnete Simonis.
Herr Staatssekretär, wenn ich mich entscheiden würde, aus einem Wahlkreis, der in der Nähe meines Wohnortes liegt, ein bestimmtes Fahrzeug größeren Ausmaßes als Gastgeschenk mitzunehmen, dürfte ich es nach Ihrer Aussage ungenehmigt mitnehmen, z. B. einen Leo 2?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, mit Sicherheit dürften Sie das nicht, zumal sie auch kaum in der Lage wären, die Ausfuhr wirklich zu bewerkstelligen, fürchte ich.
Frau Abgeordnete Simonis.
Herr Staatssekretär, gilt die Ausnahme von der Einfuhrgenehmigung für alle Personen, die Sie genannt haben, auch dann, wenn diese Personen öffentlich erklären, sie hätten zu Hause bereits so viele Waffen, daß sie ganze Polizeistationen damit ausrüsten könnten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja, bei Gastgeschenken gilt das uneingeschränkt, wobei ich hinzufüge, daß ich nur von Pistolen gesprochen habe und nicht etwa von Kriegswaffen.
Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, gibt es eine zahlenmäßige oder größenmäßige Begrenzung für Gastgeschenke, oder ist Ihre Antwort auf die Frage dahin zu verstehen, daß Staatsoberhäupter zukünftig möglicherweise Kampfpanzer oder Flugzeuge in größeren Mengen als Gastgeschenke mitbringen und damit die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes oder des Kriegswaffenverbreitungsgesetzes umgehen können?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es besteht keinerlei Anhaltspunkt, daß in dieser Richtung eine Gefahr besteht. Es ist im Gegenteil so, daß diese Staaten möglichst verkaufen und nichts verschenken wollen.
Frau Abgeordnete Martiny.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, ist denn der Herr Strauß als Präsident eines Bundeslandes Staatsoberhaupt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja.
Herr Abgeordneter Gansel.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß die Möglichkeit besteht, daß Abgeordnete die deutschen waffenrechtlichen Be-
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1846 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Ganselstimmungen dadurch umgehen können, daß sie sich bei Besuchsreisen im Ausland von dortigen Politikern Waffen, z. B. Pistolen, überreichen lassen, und wissen Sie zufällig, ob bei der Rückkehr von Herrn Strauß noch die Regelung galt, daß Waffen aus Sicherheitsgründen bei dem Piloten der Maschine abgeliefert werden müssen?Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Einfuhr von Waffen unterliegt nicht außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen. Bei der in Rede stehenden Vorderladermuskete, die Herr Strauß als Gastgeschenk erhalten hat, handelt es sich nach Auskunft der Bayerischen Staatskanzlei um ein Steinschloßgewehr aus dem 17. Jahrhundert.
Antike Waffen bis zum Baujahr 1870 sind ausdrücklich von den Anforderungen des Waffengesetzes beim Erwerb von Schußwaffen ausgenommen.
Ich rufe Frage 4 des Abgeordneten Heistermann auf:
Stimmt die Bundesregierung den vom Regierungspräsidenten in Detmold aufgestellten Berechnungen zu , wonach bis 1990 ein Arbeitsplatzdefizit in Gütersloh von 14 200, in Herford von 16 900, in Höxter von 8 800, in Lippe von 18 900, in Minden-Lübbecke von 23 100, in Paderborn von 17 600 und in Bielefeld von 15 400 zu erwarten ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist die zitierte Studie des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen bisher nicht vorgelegt worden. Die Bundesregierung hält jedoch Prognosen regionaler Arbeitsplatzdefizite bis 1990 generell für sehr problematisch. Bei der vor wenigen Wochen durchgeführten Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" haben Bund und Länder als einen von fünf Indikatoren den sogenannten Arbeitskräftereservequotienten herangezogen, der aus Regionalprognosen für Arbeitsplatzangebot und Arbeitsplatznachfrage für das Jahr 1985 errechnet wurde. Da dieser Indikator außerdem für gemeindescharf abgegrenzte Arbeitsmarktregionen berechnet wurde, sind die dortigen Prognoseergebnisse nicht mit den DGB-Prognosen auf Kreisebene für 1990 vergleichbar, so daß auch auf Grund unserer Untersuchungen ein Urteil über die Prognosen des Deutschen Gewerkschaftsbundes nicht möglich ist.
Herr Abgeordneter Heistermann.
Herr Staatssekretär, nachdem meine schriftlichen Anfragen vom April — Nummern 105 bis 107 — schon einmal mit der Stellungnahme Ihres Hauses versehen wurden, Ihnen sei die Broschüre nicht bekannt, frage ich Sie: Wären Sie in der Lage, zu veranlassen, daß sich Ihr Haus diese Broschüre beim DGB-Landesbezirk NordrheinWestfalen besorgt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja, Herr Kollege, das würde ich sehr gerne tun. Aber vielleicht wäre es noch einfacher, wenn Sie dem DGB eine entsprechende Anregung geben würden.
Herr Abgeordneter Heistermann.
Herr Staatssekretär, zuvor eine Bemerkung: Ich werde selbstverständlich einen reitenden Boten nach Düsseldorf in Bewegung setzen, damit Sie in den Besitz dieser Broschüre kommen.
Meine Frage, die ich anschließen möchte, ist aber: ist die Bundesregierung bereit — ich sage das ausdrücklich noch einmal —, den Raum OstwestfalenLippe einer speziellen Untersuchung zu unterziehen und, wenn die Ergebnisse mit den Feststellungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes übereinstimmen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, diese Konsequenzen sind für den ostwestfälischen Raum gezogen worden, nämlich im Rahmen der Neuabgrenzung der Fördergebiete. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die entsprechenden umfangreichen Untersuchungen für diesen Raum vorgelegt. Ich sehe keine Möglichkeit — etwa auf Grund von Arbeitsmarktdefizitprognosen für das Jahr 1990 —, die gerade getroffenen Entscheidungen etwa einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.
Selbstverständlich werden wir gemeinsam mit dem Land die Entwicklung im Gesamtbereich der Fördergebiete — und in der gesamten Bundesrepublik — beobachten und dabei auch den Versuch machen, im Rahmen unserer Zuständigkeit auf solche Entwicklungen, wie sie der DGB befürchtet, zu reagieren.
Herr Abgeordneter Thüsing.
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht angesichts der vom Kollegen Heistermann vorgelegten Zahlen, für die ja sicherlich vieles spricht, und der wohl grundsätzlich zu machenden Aussage, daß die Investitionen im Rahmen der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur auch Zukunftsinvestitionen sind, nicht für problematisch, daß das Kriterium „zukünftiger Bedarf an Arbeitsplätzen" so wenig oder nur so untergeordnet bei der Zuteilung der Förderung und der Abgrenzung der Förderungsgebiete berücksichtigt wird?Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie wissen, daß die Bundesregierung — in Übereinstimmung mit dem Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages — bei der Neuabgrenzung der Fördergebiete dem Arbeitsplatzdefizit eine höhere Gewichtung hat beimessen wollen. Das ist nicht auf die Zustimmung der Mehrheit der Länder gestoßen.Im übrigen weise ich darauf hin, daß mit Ausnahme der Arbeitsmarktregion Holzminden/Höxter, der die Gemeinden Marienmünster, Höxter und Beverungen aus dem Kreis Höxter zugeordnet sind, keine der von dem Herrn Kollegen angeführten Kreise zu Arbeitsmarktregionen mit besonders gravierenden prognostizierten Arbeitsplatzdefiziten gehören — nicht nach den von uns durchgeführten Untersuchungen. Es gibt also sehr viel problemati-
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1847
Parl. Staatssekretär Grünerschere Regionen, was das Arbeitsplatzdefizit anlangt.
Wir gehen über zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Verfügung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Penner.
Ich rufe Frage 7 — des Abgeordneten Conradi — auf :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Oberstleutnants P. H. Ebsen vom Amt für Studien und Übungen der Bundeswehr in seinem Aufsatz „Durch Revolutionären Kampf zum Allgemeinen Krieg" , der „zunächst berechtigte Protest" habe sich „zu einem kaum geleugneten Prokommunismus verschiedener Richtungen fortentwickelt" und eine „Massenbasis, im legalen Gewand ,Volkspartei' genannt", könne einen „demokratisch erscheinenden Machtwechsel ... im Rahmen der Parlamentsarbeit, mit Hilfe zumeist unterwanderter Gewerkschaften" erreichen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Conradi, der Autor äußert seine persönliche Meinung. Sie entspricht nicht der Auffassung der Bundesregierung.
Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung mein Befremden, daß in einer Zeitschrift des Bundesministers der Verteidigung die Möglichkeit unterstellt wird, die deutschen Gewerkschaften könnten — ich zitiere — „zumeist unterwandert werden" — Zitatende — und damit einen kommunistischen Machtwechsel in unserem Land bewirken?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, ich habe bereits zum Ausdruck gebracht, daß die in dem Aufsatz geäußerten Ansichten nicht die Ansichten der Bundesregierung sind.
Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch solche Äußerungen, mit denen für den Fall — ich zitiere noch einmal —, „daß die Interessen der Bevölkerung sich nicht mehr mit denen der staatlichen Macht decken" — Zitatende —, unverhüllt mit Gewaltanwendung gedroht wird, Zweifel an der demokratischen Zuverlässigkeit der Bundeswehr dann entstehen können, wenn der Bundesverteidigungsminister solchen Äußerungen in dieser Zeitschrift nicht energisch entgegentritt?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, ich hatte bereits zum Ausdruck gebracht, daß die Ansichten des Autors nicht die Ansichten der Bundesregierung sind. Damit ist das Notwendige dazu gesagt.
Ich rufe Frage 8 des Abgeordneten Conradi auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung Ebsens , radikale Kräfte hätten „eine Chance, wenn sich die Interessen der Bevölkerung nicht mehr mit denen staatlicher Macht decken und äußere Umstände, wie wirtschaftliche Schwierigkeiten, politischmilitärische Pressionen ideologischer Bezugsstaaten hinzukommen", und ein „aktiver, energischer und im Volk repräsentierter Staat" wird in der Lage sein, solche Bestrebungen so lange zu ersticken, wie er politische Handlungsfreiheit hat?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Der Autor hat „Prognosen möglicher zukünftiger Verhaltensformen" selber gekennzeichnet: sie seien „wesentlich durch Spekulationen bestimmt".
Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, ist aus der Forderung des Oberstleutnants Ebsen, Aufgabe der Soldaten sollte es sein, sich auf solche Entwicklungen einzustellen und Verfahren zu ihrer Abwehr rechtzeitig zu entwickeln, zu entnehmen, daß es in der Bundeswehr Offiziere gibt, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren — etwa gegen die „unterwanderten Gewerkschaften" — vorbereiten, und geben diese Äußerungen des Offiziers nicht Ansatz zu Zweifeln an seiner Verfassungstreue?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, ich habe bereits gesagt, daß es sich bei dem Beitrag des genannten Offiziers um eine persönliche Meinungsbildung handelt. Wir sind nicht der Auffassung, daß diese Meinungsbildung für die Bundeswehr repräsentativ ist.
Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, nachdem die Bundeswehr vor einiger Zeit einen Koch u. a. wegen dessen persönlicher Meinung, in der DDR würde mehr für den Sport getan als in der Bundesrepublik, entlassen hat, frage ich Sie, ob die Bundeswehr oder der Bundesdisziplinaranwalt gegen den Oberstleutnant Ebsen wegen seiner Äußerungen Vorermittlungen angestellt hat, um zu prüfen, ob hier eine Verletzung der Verfassungstreue des Offiziers vorliegen könnte, die ein Disziplinarverfahren rechtfertigen würde.
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, was den Bundesdisziplinaranwalt angeht, so ist die Frage nicht in mein Wissen gestellt. Ich wäre allerdings dankbar, wenn Sie mir den Fall des angesprochenen Kochs zur Verfügung stellen würden,
damit ich diesen Vorgang mit dem angesprochenen Vorgang vergleichen kann.
Abgeordneter Kühbacher.
Herr Staatssekretär, die Druckschrift, in der dieser bezeichnete Aufsatz verbreitet wurde, dient doch zur Information der Soldaten. Würden Sie meinen, daß der Herausgeber, nämlich das Bundesverteidigungsministerium, den Lesern durch entsprechende Zusätze deutlich machen kann, daß der Inhalt nicht mit der Auffassung des Bundesverteidigungsministeriums übereinstimmt?
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1848 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kühbacher, das ergibt sich aus der Sache selbst. Der Name des Autors steht ja über dem Beitrag. Im übrigen, so meine ich, dient diese Stunde dazu, klarzumachen, was Auffassung der Bundesregierung ist und was Auffassung des Autors ist.
Frau Abgeordnete Martiny.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung, das Protokoll dieser Fragestunde in der nächsten Nummer der bezeichneten Zeitschrift zu veröffentlichen?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Ich gehe davon aus, daß diese Fragestunde in der Truppe ohnehin zureichendes Interesse findet.
Abgeordneter Thüsing.
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für grundsätzlich problematisch, daß ein Aufsatz wie der erwähnte, für den der Verfasser sicherlich verantwortlich ist, der auch von Ihnen als extremistische Meinung eines einzelnen gekennzeichnet wird, in einer offiziellen Truppeninformation erscheint?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Thüsing, es handelt sich hier nicht um eine offizielle Truppeninformation. Im übrigen gilt das, was bezüglich dieses Aufsatzes gilt, auch für andere Aufsätze, bei denen andere vielleicht eine andere Meinung haben als Sie.
Abgeordneter Petersen.
Herr Staatssekretär, erfolgt eigentlich bei den Publikationen, die in Ihrem Hause herausgegeben werden, eine Art Vorprüfung oder Zensur oder werden bei Meinungsartikeln von Autoren ähnliche Maßnahmen vorgeschaltet?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Ich hoffe, daß das nicht der Fall ist. Im übrigen kann nicht geleugnet werden — wiewohl man über den Begriff streiten kann —, daß es sich bei diesem Artikel auch um eine wissenschaftliche Bemühung handeln könnte.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Kühbacher auf:
Sind der Bundesregierung Lagerstätten bekannt, in denen die NATO-Partner biologische oder chemische Kampfstoffe in der Bundesrepublik Deutschland bereithalten?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kühbacher, in der Bundesrepublik Deutschland sind keine biologischen Kampfmittel gelagert. In Übereinstimmung mit dem NATO-Truppenstatut und dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland wird ein geringer Teil des amerikanischen C-
Kampfstoffbestandes in der Bundesrepublik Deutschland gelagert. Der Bundesregierung ist bekannt, wo diese Lagerung erfolgt. Ortsangaben hierüber unterliegen jedoch strengen Geheimhaltungsbestimmungen.
Abgeordneter Kühbacher.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung das Parlament darüber informieren, ob die örtlichen zuständigen Gebietskörperschaften, wie Kreistage, Landesparlamente, über die Lagerung solcher Kampfstoffe durch einen NATO-Partner informiert worden sind und ob es hierzu eine Zustimmung der örtlichen Instanzen gegeben hat?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Diese Frage richtet sich an unseren NATO-Partner. Die Bundesregierung sieht sich außerstande, an dieser Stelle auf diese Frage eine bündige Antwort zu geben.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kühbacher.
Herr Staatssekretär, hätte sich ein NATO-Partner, wenn er solch eine Lagerung in der Bundesrepublik erneut vorhätte, direkt an einen Kreistag zu wenden oder würde der übliche Weg über die Bundesregierung und dann nach unten über die Landesregierung an die Kreistage erfolgen, und sind Sie deshalb nicht in der Lage, etwas zu sagen, weil sich die USA zufällig direkt an die örtlichen Kreistage gewandt haben?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kühbacher, hier handelt es sich um Rechte der Alliierten — in diesem Fall der Vereinigten Staaten von Nordamerika —, die sie wahrnehmen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung irgendwelcher Stellen.
Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Kühbacher auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die NATO-Partner aufzufordern, diese Lager unverzüglich zu räumen, mit dem Ziel, daß keine B- bzw. C-Kampfstoffe mehr in der Bundesrepublik Deutschland gelagert werden?
Dr: Penner, Parl. Staatssekretär: Wie schon ausgeführt, lagern nur die USA einen geringen Teil ihres C-Kampfstoffbestandes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Lagerung geschieht in Übereinstimmung mit den genannten Verträgen, die die Anwesenheit amerikanischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Rechtsstellung regeln. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die USA aufzufordern, ihr in der Bundesrepublik Deutschland gelagertes C-Kampfstoffpotential abzuziehen.
Herr Staatssekretär, wie verträgt sich die Auffassung der Bundesregierung mit dem in der vergangenen Woche in diesem Parlament, ich glaube, einmütig gefaßten Beschluß, C-Kampfstoffe zu ächten, und sind Sie nicht der Meinung, daß eine solche Auskunft Zweifel in die Schlüssigkeit und Durchgängigkeit politischer Auffassungen nach sich ziehen müßte?Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Ich bin nicht dieser Auffassung; denn der Deutsche Bundestag hat beschlossen, daß das auf eine allgemeine Grundlage gestellt, insbesondere völkerrechtlich abgesichert
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1849
Parl. Staatssekretär Dr. Pennerwerden, aber keine einseitige Maßnahme sein sollte.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kühbacher.
Herr Staatssekretär, hat sich die Bundesregierung davon überzeugt, daß die Sicherheitsbedingungen, auf Grund deren die Lagerung der C-Kampfstoffe durch den NATO-Partner USA in der Bundesrepublik erfolgt, dem gleichen Standard unterliegen, den die USA ihren eigenen Bürgern zumutet?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Ich habe vorhin zum Ausdruck gebracht, daß die Lagerung dieser Kampfstoffe den besonderen Rechten im Verhältnis zu den Alliierten unterliegt. Deshalb ist die Möglichkeit der Bundesregierung, Einfluß zu nehmen, beschränkt. Ich bin aber überzeugt, die Bevölkerung kann sicher davor sein, daß durch diese Kampfstoffe irgendwelche Gefährdungen eintreten können.
Ehe ich die nächste Frage aufrufe, darf ich Ihnen eine Mitteilung machen. Ich werde den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung nach Beantwortung der Frage 12 verlassen, weil um 14 Uhr eine Sitzung des Verteidigungsausschusses beginnt. Die restlichen Fragen werden in der morgigen Fragestunde beantwortet.
Sofort im Anschluß an den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung wird der Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit aufgerufen. Es wäre nützlich, wenn die Kollegen, die zu diesem Geschäftsbereich Fragen gestellt haben, darüber informiert würden.
Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Kolbow auf:
Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium ein Beratungsunternehmen in München beauftragt hat, ein Modell zur Verbesserung der heimatnahen Einberufung von Wehrpflichtigen zu entwickeln?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kolbow, gestatten Sie, daß ich Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 12 des Abgeordneten Kolbow auf:
Wenn j a, welche Kriterien sind dieser Untersuchung zugrundegelegt, und wann ist mit einem diskutierbaren Ergebnis zu rechnen?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Erstens. Ich beantworte die Frage mit Ja. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft in Ottobrunn beauftragt, ein Modell zur Verbesserung der heimatnahen Einberufung zu entwickeln.
Zweitens. An die Stelle der für die Bewertung der Heimatnähe bisher maßgeblichen Entfernung zwischen Kreiswehrersatzamt und Truppenstandort sollen die Reisezeiten zwischen Standort und Heimatort des Wehrpflichtigen treten.
Mit Ergebnissen ist voraussichtlich Ende 1983 zu rechnen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kolbow.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob die betreffende Firma im Zuge der Erstellung des Modells Kontakt mit Kreiswehrersatzämtern im Wehrbereich VI aufgenommen hat?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Ich kann die Frage nicht mit der erforderlichen Sicherheit beantworten. Falls Sie Wert auf eine konsistentere Antwort legen, biete ich Ihnen an, diese Frage schriftlich zu beantworten.
Herr Staatssekretär, wenn sich herausstellen würde, daß das nicht der Fall ist, wären Sie dann bereit, im Interesse der Praxisnähe eimes solchen Modells darauf hinzuwirken, daß das geschieht?
Dr. Penner, Parl. Staatssekretär: Wenn es der Praxisnähe dient, werden wir die entsprechenden Hinweise von Ihnen gerne aufnehmen und weiterleiten.
Wir verlassen damit den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die restlichen Fragen werden in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Verfügung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander.
Ich rufe die Frage 21 des Abgeordneten Kirschner auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtenhilfe , daß die perinatale Kindersterblichkeit bzw. die folgenschweren Gesundheitsstörungen von Kindern erheblich reduziert werden könnten, wenn die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen von den schwangeren Frauen besser genutzt würden, und wenn ja, welche Gründe sieht die Bundesregierung in der ungenügenden Inanspruchnahme?
Herr Abgeordneter Kirschner, die Bundesregierung teilt die Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Im Auftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, daß in bezug auf perinatale Mortalität sowie einige Gesundheitsstörungen eine mehrfach höhere Gefährdung für die Neugeborenen der Mütter vorliegen, die die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen selten oder gar nicht in Anspruch nehmen. Die Nichtinanspruchnahme oder die unzureichende Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen betrifft hauptsächlich folgende Personengruppen: Frauen mit niedriger Schulbildung, alleinstehende Frauen, berufstätige Frauen mit geringem Qualifikationsniveau, Frauen, die in kleinen Gemeinden wohnen — insbesondere, wenn sie in der Landarbeit tätig sind —, Frauen, die bereits mehrere Kinder haben, und Ausländerinnen.
Abgeordneter Kirschner.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um diese von Ihnen geschilderten Problemgruppen besser über die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen zu infor-
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1850 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Kirschnermieren und aufzuklären, damit diese sich stärker an diesen Vorsorgeuntersuchungen beteiligen?Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung tut dies schon seit geraumer Zeit, insbesondere durch Veröffentlichungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ich darf nur auf die Schrift „Jede werdende Mutter hat ein Recht auf Hilfen" und die Schrift „Das Baby" hinweisen. Beide Schriften können bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder aber auch beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit kostenlos bezogen werden. Wir bemühen uns allerdings, in der Verteilung besonders an die Gruppen von Frauen heranzukommen, auf die ich eben hingewiesen habe, die über den Zusammenhang zwischen Vorsorgeuntersuchungen und Säuglingssterblichkeit nicht zureichende Informationen besitzen.
Abgeordneter Kirschner.
Herr Staatssekretär, können Sie auch sagen, wie sich der prozentuale Anteil der Kindersterblichkeit in den letzten Jahren entwickelt hat?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich habe im Moment dazu keine Zahlen aus den einzelnen Jahren zur Verfügung. Ich kann Ihnen allerdings aus der Erinnerung sagen, daß die Tendenz der Säuglingssterblichkeit in den letzten Jahren, insbesondere seit Einführung der Vorsorgeuntersuchungen, rückläufig ist. Er ist allerdings in der Bundesrepublik Deutschland immer noch relativ hoch.
Frau Kollegin Steinhauer.
Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit der Aufklärung der Schwangeren über die Säuglingssterblichkeit und über die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchungen auch über die Bundesverbände der Krankenkassen, außer den Institutionen, die Sie soeben angegeben haben?
Zander, Parl. Staatssekretär: Aber selbstverständlich. Jede Hilfe dabei ist nützlich. Ich glaube, daß gerade die von Ihnen genannten Institutionen auf diesem Gebiet auch bereits tätig sind.
Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Marschall auf:
Trifft ein Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 1. Mai 1981 zu, das Bundesgesundheitsamt habe dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ein Dossier mit der Beurteilung des Buchs „Gesunde Geschäfte — Die Praktiken der Pharma-Industrie" zugeleitet, und wenn ja, was sind die wesentlichen Feststellungen aus diesen Unterlagen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, wenn der Herr Abgeordnete einverstanden ist, möchte ich gern die beiden Fragen 22 und 23 zusammen beantworten.
Sind Sie damit einverstanden?
Ja.
Dann rufe ich auch die Frage 23 des Abgeordneten Marschall auf:
Trifft es zu, daß in dem Dossier Rechtsverstöße von Firmen und Ärzten aufgeführt werden, und wenn ja, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die jeweiligen Bundesländer von diesem Sachverhalt unterrichtet, damit die erforderlichen juristischen Schritte eingeleitet werden können, bzw. wenn nein, warum nicht?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Marschall, das Bundesgesundheitsamt hat die in dem Buch „Gesunde Geschäfte — Die Praktiken der Pharma-Industrie" enthaltenen Aussagen ausgewertet. Nach seiner Feststellung schildert das Buch eine Reihe von Sachverhalten, aus denen sich, wenn sie sich wie geschildert zugetragen haben, der Verdacht von Rechtsverstößen durch pharmazeutische Unternehmen und Ärzte herleiten läßt. Diese Sachverhalte sind unter Angabe der Fundstelle, der jeweils in Betracht kommenden Straftatbestände aus Strafgesetzbuch und Arzneimittelgesetz sowie des für die Überwachung und Verfolgung zuständigen Bundeslands in einer Übersicht zusammengestellt. Außerdem werden einige in dem Buch enthaltene Äußerungen kritisch kommentiert.
Schließlich enthält die Stellungnahme des Bundesgesundheitsamts Überlegungen zu eventuellen Folgerungen aus den geschilderten Sachverhalten für die Arbeit des Amts und im gesundheitspolitischen Bereich. Sie werden in den Bericht über Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz Eingang finden, der dem Bundestag noch in diesem Jahr vorzulegen ist, und damit Gegenstand der parlamentarischen Beratung werden.
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat den obersten Landesgesundheitsbehörden die vom Bundesgesundheitsamt erarbeitete Zusammenstellung übersandt und sie gebeten, die behaupteten Gesetzesverstöße zu prüfen und das Ministerium über das Ergebnis zu unterrichten.
Herr Abgeordneter Marschall.
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung auf Grund der bekanntgewordenen Praktiken gesundheitspolitische Konsequenzen insbesondere im Arzneimittelrecht für angebracht, gegebenenfalls welche?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, auf Grund dieser geschilderten Tatbestände — wobei ich unterstellen muß, daß sich das tatsächlich so zugetragen hat, was zu überprüfen wäre — wären natürlich Konsequenzen angebracht, insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit von Pharmaberatern, aber auch insgesamt zur Stärkung des Verantwortungsbewußtseins von Ärzten und pharmazeutischen Unternehmern. Ich muß aber darauf hinweisen, daß zunächst die Länder diese Angelegenheit zu überprüfen haben, auch in strafrechtlicher Hinsicht. Ich kann diesen Überlegungen weder in politischer noch. in strafrechtlicher Hinsicht vorgreifen.
Abgeordneter Marschall.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung von den Ländern Kenntnis über be-
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1851
Marschallreits eingeleitete oder beabsichtigte strafrechtliche Maßnahmen, die sich daraus ergeben würden?Zander, Parl. Staatssekretär: Mit sind zur Zeit keine Absichten bekannt. Ich muß dabei allerdings darauf hinweisen, daß die Zuleitung der genannten Übersicht erst wenige Tage zurückliegt und die zuständigen Behörden der Länder in eigener Verantwortung zu prüfen haben.
Ich rufe die Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Herkenrath auf. — Er ist nicht im Saal. Wir verfahren entsprechend der Geschäftsordnung.
Ich rufe Frage 26 des Abgeordneten Helmrich auf:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Anwendung von Chloramphenicol im veterinär-medizinischen Bereich zur hochgradigen Bildung resistenter Bakterienstämme geführt hat, so daß die Anwendung von Chloramphenicol beim Menschen in ihrer Wirksamkeit herabgesetzt wurde?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Helmrich, bei der Anwendung von Chloramphenicol kommt es wie bei allen anderen Antibiotika zwangsläufig zur Resistenzentwicklung bei Bakterien. Ob und inwiefern der Einsatz von Chloramphenicol in der Veterinärmedizin an dessen verminderter Wirksamkeit beim Menschen infolge der Entstehung von resistenten Stämmen beteiligt ist, läßt sich gegenwärtig nicht genau beziffern. Da Chloramphenicol für die Behandlung von Typhus und von durch andere Salmonellen hervorgerufenen Erkrankungen nach wie vor von großer Bedeutung ist, wird das Auftreten von chloramphenicolresistenten Fällen, die von Tieren bzw. von Tieren stammenden Lebensmitteln auf Menschen übertragen werden können, mit Sorge betrachtet. Obgleich sich das Niveau der Resistenz der aus Tieren isolierten Salmonellen gegenüber Antibiotika während der letzten zehn Jahre kaum verändert hat, stieg der Anteil innerhalb dieser Gruppe der gegen Chloramphenicol resistenten Stämme von 3 auf 60 %. Vergleichsweise fiel der Resistenzzuwachs gegenüber anderen antimikrobiell wirksamen Stoffen im gleichen Zeitraum geringfügiger aus. Demnach scheint dem Einsatz von Chloramphenicol in der tierärztlichen Therapie bei der Entstehung von resistenten Salmonellen eine größere Bedeutung als anderen Antibiotika zuzukommen.
Abgeordneter Helmrich.
Danke. — Ich habe eine Zusatzfrage: Können Sie sagen, welche schädlichen Wirkungen Rückstände oder das Medikament selbst bei Menschen haben?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich werde Ihnen in der Antwort auf Ihre nächste Frage sagen, welche Schritte die Bundesregierung beabsichtigt, diese Zusammenhänge aufzuklären. Daraus werden Sie entnehmen können, daß ich zur Zeit nicht in der Lage bin, bevor bestimmte Sachverständigenanhörungen beendet sind, dazu etwas zu sagen.
Herr Kollege Helmrich, Sie hatten zwei Fragen eingereicht.
Ich stelle dann, sobald die weitere Frage beantwortet ist, wobei zum Teil auf meine erste Frage eingegangen werden soll, meine Nachfrage.
In Ordnung. — Herr Abgeordneter Stutzer.
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die in Tierversuchen gewonnenen Erfahrungen nicht ohne weiteres auf Menschen zu übertragen sind?
Zander, Parl. Staatssekretär: Das gilt generell für alle Erfahrungen bei Tierversuchen. Es handelt sich hier aber darum, daß in der medizinischen Literatur einige Fälle unter anderem von Knochenmarkserkrankungen bekanntgeworden sind. Ich kann, bevor sich Sachverständige dazu geäußert haben, nicht zur Bewertung und auch nichts zum Umfang der Gefährdung sagen.
Ich ruhe die Frage 27 des Abgeordneten Helmrich auf:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Auswirkungen ein Verbot des Medikaments Chloramphenicol auf die Situation der pharmazeutischen Industrie hätte?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat zusammen mit anderen Vorschlägen zur Änderung arzneimittelrechtlicher und lebensmittelrechtlicher Vorschriften, die den Schutz des Verbrauchers vor Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung in Lebensmitteln verbessern sollen, ein Verbot des Chloramphenicol für eine Anwendung in der Veterinärmedizin zur Diskussion gestellt. Diese Vorschläge sollen im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit am 21. Mai mit Vertretern u. a. der Berufs- und Wirtschaftsverbände beraten werden. Dabei wird auch die Frage nach den Auswirkungen eines solchen Verbots zu erörtern sein.
Herr Abgeordneter Helmrich!
Chloramphenicol wird in der Bundesrepublik seit 1947 benutzt. Es ist in den Vereinigten Staaten seit ca. 20 Jahren verboten. Was hat die Bundesregierung bisher davon abgehalten, ein Verbot in der Bundesrepublik auszusprechen?Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wie in anderen ähnlichen Fällen war die Meinung der Sachverständigen, daß Chloramphenicol in bestimmten Erkrankungsfällen unverzichtbar ist und daß es in Abwägung zu den damit verbundenen Risiken in Kauf genommen werden kann.Wenn sich jetzt allerdings zeigt, daß sich die Risikofälle gehäuft haben, wird diese Abwägung erneut vorgenommen werden müssen. Diesem Zweck dient die Zusammenkunft am 21. Mai.
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1852 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Herr Abgeordneter Helmrich.
Können Sie mir sagen, welche schädlichen Nebenwirkungen — das ist die Frage, die ich vorhin gestellt hatte, von der Sie sagten, Sie würden sie bei Frage 27 zum Teil mitbeantworten; ich muß sie jetzt aber noch einmal stellen — beim Menschen bekannt sind?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe eben bereits erwähnt, daß es Schädigungen des Knochenmarks sind, darunter die zur aplastischen Anämie führende Knochenmarkaplasie.
Ich muß aber noch einmal darauf hinweisen, daß ich, bevor sachverständige Kreise dazu ihre Meinung dargestellt haben, nicht in der Lage bin, hier erschöpfend zu antworten oder jetzt die von Ihnen gewünschte Risiko-Nutzen-Analyse vorzunehmen. Zu diesem Zweck braucht die Bundesregierung den Rat von Sachverständigen.
Herr Kollege Helmrich, ich kann nach der Geschäftsordnung nur zwei Zusatzfragen zulassen. Sie hatten wohl die Möglichkeit, jede Frage in zwei Unterfragen zu gliedern; davon haben Sie keinen Gebrauch gemacht.
Die Frau Abgeordnete Geiger hat um schriftliche Beantwortung ihrer Frage 28 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 29 des Herrn Abgeordneten Sielaff auf:
Hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Übersicht darüber, welche Bundesländer die von ihr herausgegebene Broschüre „Alltag — Scenen einer Clique", in der es um die Aufklärung von Drogenproblemen geht, an den Schulen als Material bei der Aufklärung des Drogenproblems verwenden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Informationsschrift „Alltag — Scenen einer Clique" ist nicht für den Gebrauch in Schulen entwickelt worden, sondern als Informationsmaterial für Jugendliche allgemein, insbesondere für Jugendgruppen. Sie wurde deshalb auch nicht dem sonst üblichen Abstimmungsverfahren — einschließlich der Beteiligung der Vertreter aus den Kultusministerien der Länder, die bei allen für den Einsatz in Schulen gedachten Materialien beteiligt werden müssen — unterzogen.
Wenn die Broschüre dennoch in offenbar nicht unbeträchtlichem Umfang auch in Schulen eingesetzt wird, kann dies als ein Hinweis darauf gewertet werden, wie sie auch von Fachkräften in den Schulen beurteilt wird.
Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben sich offiziell gegen eine Verwendung dieser Broschüre in den Schulen ausgesprochen. Dies aber ist nicht gleichbedeutend damit, daß die Verbreitung dieser Broschüre in den genannten Ländern unterdurchschnittlich ist; andererseits kann aber auch nicht davon ausgegangen werden, daß sie in den Ländern, die sich nicht gegen sie ausgesprochen haben, in allen Schulen Verwendung findet.
Den außergewöhnlich großen Abrufzahlen ist jedenfalls zu entnehmen, daß diese völlig neu konzipierte Broschüre von der eigentlichen Zielgruppe gut angenommen worden ist. Damit hat sie das ihr gegebene Ziel offenbar erreicht.
Herr Abgeordneter Sielaff.
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung Gründe bekannt, aus denen die genannten Bundesländer es Lehrern verbieten, diese Broschüre beispielsweise bei der Behandlung der Drogenproblematik zu verteilen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es gibt eine ganze Reihe von aus dem Briefwechsel mit den genannten Bundesländern hervorgehenden Begründungen. Ich weiß nicht, ob ich sie alle hier im Rahmen der Fragestunde vortragen sollte. Beispielhaft will ich nur darauf hinweisen, daß das Bundesland Baden-Württemberg u. a. kritisiert hat, daß in dieser Broschüre für die Broschüre „Muß-Ehen muß es nicht geben" geworben wird. Das ist ein Argument. Andere Länder kritisieren darüber hinaus den „positivistischen Ansatz" und vermissen die Behandlung der Wertfrage in der Broschüre, ohne daß im einzelnen ausgeführt würde, was darunter zu verstehen ist.
Bitte schön.
Herr Staatssekretär, die Bundesregierung würde aber diese Bedenken, daß die Wertfrage zu wenig gestellt würde, nicht teilen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, man muß sehen, daß diese Broschüre Verwendung nicht in Schulen, sondern insbesondere in der allgemeinen Jugendarbeit finden soll. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt unter pädagogischen Gesichtspunkten spezielles Material — das auch von allen Ländern aufgegriffen wird — zur Behandlung des Drogenproblems in der Sekundarstufe I heraus.
Ich möchte mich jetzt nicht auf eine Bewertung dieser Begründung einlassen. Ich muß auch sagen, es sind mir zu wenige substantielle Argumente vorgetragen worden. Mit dem allgemeinen Hinweis, daß eine Wertfrage vernachlässigt wird, kann ich im Moment nichts anfangen.
Herr Abgeordneter Herberholz.
Herr Staatssekretär, wenn wir davon ausgehen, daß diese Broschüre an Jugendliche verteilt werden soll, die unter Umständen in der Gefahr stehen, mit Drogen in Kontakt zu kommen, und wenn Sie ferner bestätigen, daß diese Broschüre bei den Jugendlichen, wenn ich das so sagen darf, reißend Absatz findet, kann man dann davon ausgehen, daß sie in ihrer Neugestaltung von den Jugendlichen angenommen wird? Würden Sie mir dann zustimmen, daß ein mögliches Nichtverteilen an den Schulen in den drei genannten Ländern eine Behinderung der Arbeit der Bundesanstalt ist?
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1853
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, dieser Bewertung kann ich nicht beitreten, weil a) die Broschüre nicht zur Verteilung an Schulen gedacht ist und b) die Entscheidung der genannten Länder das Verteilen der Broschüre selbst in der genannten Zielgruppe „allgemeine Jugendarbeit" selbstverständlich nicht behindert. Darüber hinaus liegen natürlich aus solchen Ländern auch Bestellungen von Lehrern vor. Ich bin überhaupt nicht in der Lage, nachzuprüfen, wo diese verteilt werden bzw. wie sie an junge Menschen herankommen.
Herr Abgeordneter Breuer.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß in den genannten Bundesländern nicht die Verteilung untersagt ist, sondern daß man sich gegen die Broschüre ausgesprochen hat?
Zander, Parl. Staatssekretär: Es gibt Schreiben aus Bundesländern, in denen sich diese weigern, sie an den Schulen zu verteilen. Ich messe dem aber keine große Bedeutung bei — ich wiederhole das noch einmal —, weil sie ohnehin der anderen Zielgruppe Jugendlicher in der allgemeinen Jugendarbeit selbstverständlich in allen Bundesländern zugänglich gemacht wird und es dafür auch keiner Genehmigung durch ein Bundesland bedarf. Wenn etwa ein freier Träger, ein Jugendverband oder ein Jugendring diese Broschüre bestellt, wird sie selbstverständlich ausgeliefert. Es geht nur darum, ob sie offiziell an den Schulen verteilt werden soll. Dagegen haben sich einige Bundesländer verwahrt; aber für diesen Zweck war die Broschüre überhaupt nicht konzipiert.
Herr Abgeordneter Immer.
Herr Staatssekretär, wenn ich von der Feststellung ausgehe, daß diese Broschüre z. B. im Lande Rheinland-Pfalz nicht von Lehrern an Schüler verteilt werden darf, also nicht Material für den Unterricht darstellen kann, dann möchte ich Sie auf Grund Ihrer vorigen Bemerkung fragen, worin sich dieses Material dann eigentlich muß unterscheiden können, wenn es, wie Sie sagen, für allgemeine Leserzwecke konzipiert war, aber für den Unterricht offenbar ungeeignet erscheint, wenn ich weiter davon ausgehe, daß in Schulen selbst Tageszeitungen, die Boulevardpresse im Unterricht Verwendung finden, wenn das die Lehrer für richtig halten.
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wenn ich ein Material zur Verwendung an Schulen, d. h. für den Unterricht, konzipiere, sieht das anders aus als eine Broschüre, die unter den Jugendlichen in der „Clique", wenn ich den Titel noch einmal nennen darf, diskutiert werden soll oder dem Gespräch der Jugendlichen in der Jugendverbandsarbeit dient; das wird dann eben anders konzipiert. Ich muß aber noch einmal — vielleicht ist das auch abschließend, wenn keine Frage mehr kommt — zu diesem Komplex sagen, daß mir die Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung zu wertvoll ist, als daß ich dies zum
Anlaß nehmen würde, in irgendeiner Weise die Kooperationsbereitschaft der Bundesländer auf diesem Gebiet zu kritisieren.
Für die Fragen 91 und 92 hat der Fragesteller, der Herr Abgeordnete Dr. Faltlhauser schriftliche Beantwortung erbeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind damit am Ende der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Verfügung steht Herr Staatssekretär Dr. Fröhlich.
Für die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Schröer hat der Fragesteller schriftliche Beantwortung beantragt. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 54 der Frau Abgeordneten Roitzsch auf:
Kann die Bundesregierung die Aussage des Mainzer Kriminologen Prof. Dr. Mergen bestätigen, daß ein Zusammenhang zwischen der zunehmenden Zahl von Verbrechen in den Großstädten und den Versäumnissen in Stadtplanung und Architektur besteht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung, Frau Abgeordnete, beschäftigt sich schon seit langer Zeit sehr intensiv mit der Frage, ob und inwieweit ein Zusammenhang zwischen Stadtplanung — insbesondere Hochhausplanung — und Kriminalität besteht.
Das Bundeskriminalamt hat im Jahre 1978 ein internationales Symposium veranstaltet. Es wertet ständig einschlägige wissenschaftliche Forschungsergebnisse aus und hat auch selbst Aufträge für entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen erteilt.
Nach den bisherigen empirisch abgesicherten Forschungsergebnissen kann angenommen werden, daß Architekturformen, insbesondere Hochhäuser, keinen unmittelbaren Einfluß auf die Kriminalitätshäufigkeit in einem Wohngebiet haben. Dies hat vor allem in jüngster Zeit die im Auftrag und mit Unterstützung des Bundeskriminalamts erstellte Untersuchung von Professor Rolinski von der Universität Regensburg zum Thema „Wohnhausarchitektur und Kriminalität" ergeben. Insbesondere wird allgemein eine monokausale Beziehung zwischen Städtebau und Wohnsituation einerseits und abweichendem Verhalten andererseits verneint. Städtebauliche Umwelt ist vielmehr im Rahmen der vielfältigen Entstehungsbedingungen von Kriminalität nur einer von vielen möglichen Faktoren, dem im Vergleich zu anderen, vor allem sozialen, Faktoren nach Ansicht der meisten Kriminologen keine vorrangige Bedeutung zukommt. Ich betone aber nochmals, Frau Abgeordnete, daß dieser nicht nur kriminalpolitisch, sondern auch gesellschaftspolitisch sehr bedeutsamen Frage weiterhin große Aufmerksamkeit geschenkt werden wird.
Frau Abgeordnete Roitzsch.
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1854 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung Zahlen vorlegen, aus denen ein Vergleich zu ziehen ist, ob die Kriminalität bei — sagen wir — Jugendlichen in Trabantenstädten höher ist als bei Jugendlichen in ländlichen Bereichen oder in Einfamilienhaus-Bereichen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, ein Vergleich zwischen der Kriminalitätshäufigkeit im ländlichen und im städtischen Bereich ist eine andere Frage. Hier geht es speziell um die viel diskutierte Frage, ob die neuen städtebaulichen Entwicklungen, voran der Hochhausbau, spezifische kriminalitätsförderliche Aspekte haben. Ich kann Ihnen, wenn Sie es wünschen, gern die Broschüre zukommen lassen, die aus der Arbeit von Professor Rolinski entstanden ist und in der Sie sehr detailliertes empirisches Material zu dieser Frage finden.
Frau Abgeordnete
Roitzsch.
Herr Staatssekretär, dann würden Sie also das Ergebnis der Untersuchungen des Mainzer Kriminologen Prof. Dr. Mergen in der dargestellten Form nicht unterstreichen, daß sich, wie er sagt, die Sicherheit in den deutschen Städten, insbesondere in den Trabanten- und Satellitenstädten, in den nächsten Jahren noch verschlechtern werde?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Professor Mergen gibt eine Prognose ab, Frau Abgeordnete. Ich habe dargestellt, daß die gegenwärtigen empirischen Untersuchungen nicht bestätigen, daß Hochhäuser für sich allein, also monokausal, kriminalitätshäufigkeitsfördernd wirken.
Ich rufe die Frage 55 des Abgeordneten Dr. Hupka auf.
Warum ist die Bundeszentrale für politische Bildung nicht bereit, die dreiteilige Fernsehreihe „Flucht und Vertreibung" der ARD ganz oder im Auszug in ihr didaktisches Programm aufzunehmen und eine für den historischen und politischen Unterricht bestimmte Begleitung in Auftrag zu geben?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Dr. Hupka, wie Ihnen bereits von der Bundeszentrale für politische Bildung mitgeteilt worden ist, hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Frage einer Nutzung der Fernsehserie „Flucht und Vertreibung" im Bereich der politischen Bildungsarbeit unmittelbar nach der Ausstrahlung dieser Serie geprüft.
Der Produzent dieser Serie hat der Bundeszentrale in einer Besprechung mitgeteilt, er beabsichtige nicht, der Bundeszentrale die nichtgewerblichen Nutzungsrechte anzubieten, da er eine kommerzielle Verwertung seiner Serie nicht gefährden möchte.
Gleichwohl hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Serie in die Gemeinsame Fachkonferenz mit den Filmreferenten aller Landeszentralen für politische Bildung vom 10. bis 14. März 1981 in Bremen eingebracht und um eine fachliche Prüfung gebeten. Dabei hat sich die Bundeszentrale davon leiten lassen, daß auch das Thema „Vertreibung" Bestandteil zeitgeschichtlicher Aufklärung sein muß.
Im vorliegenden Fall hat sich die Filmkonferenz jedoch gegen die Nutzung der Serie in der politischen Bildungsarbeit ausgesprochen und festgestellt, daß der bereits vorhandene, vom selben Produzenten hergestellte Film „Verfolgt, Verschleppt, Vertrieben" inhaltlich und methodisch besser für die politische Bildungsarbeit geeignet ist, zumal teilweise dasselbe zeitgeschichtliche Material verwendet worden ist. Dieser Film wird bereits seit 1977 in der politischen Bildungsarbeit eingesetzt.
Abgeordneter Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß die Herstellerfirma Chronos einen anderen Sachverhalt darstellt, indem sie schreibt:
Wir würden nie den Vertrieb und die Verbreitung der Serie „Flucht und Vertreibung" verhindern oder erschweren durch unsere Forderung. Aus diesem Grunde ist die Behauptung irreführend. Denn die Bundeszentrale hat sich bis jetzt noch nicht direkt mit uns in Verbindung gesetzt.
Der Brief datiert vom 22. April 1981.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, diese Darstellung widerspricht in allen wesentlichen Teilen der präzisen Information, die mir von der Bundeszentrale zur Verfügung gestellt worden ist. Aber ich werde mich gern bemühen, diesen Dissens aufzuklären.
Abgeordneter Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, es ist doch im allgemeinen üblich, daß man dann, wenn ein Thema bereits durch einen anderen Film dargestellt worden ist, auf das Material zurückgreift, das erst vor kurzem aktualisiert, aufgearbeitet worden ist. So ist es etwa bei der Darstellung der Bekämpfung des Antisemitismus oder der Verbrechen unter Hitler geschehen. Warum soll jetzt etwas dagegen sprechen, auch diese dreiteilige Serie der ARD „Flucht und Vertreibung" in die politische Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung aufzunehmen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wie ich ausgeführt habe, hat sich diese Frage für mich deswegen nicht gestellt, weil ich davon ausgehen mußte, daß der Produzent diese Serie für die Vorführung im nichtgewerblichen Bereich nicht freigeben wollte. Im übrigen habe ich ja auch gesagt, daß das Material — wenn auch in einer anderen Aufbereitung — im wesentlichen mit dem Film identisch ist, den die Bundeszentrale bereits seit mehreren Jahren einsetzt.
Ich rufe die Frage 57 des Abgeordneten Herberholz auf:Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, welche Wärme-und Chloridbelastung von Saar und Mosel durch das Kernkraftwerk Cattenom bewirkt wird, und wie beurteilt sie diese Belastung?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Umfang und Auswirkungen der zusätzlichen Wärme- und Chloridbelastung der Mosel durch das französische Kernkraftwerk Cattenom werden von
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1855
Staatssekretär Dr. Fröhlichder „Internationalen Ad-hoc-Arbeitsgruppe Wärmebelastung" der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung geprüft. Der auf Initiative der deutschen Delegation hin erarbeitete Entwurf des „Internationalen Wärmelastplanes Mosel" wird zur Zeit auf Grund der geänderten Planung bzw. Vergrößerung des Kernkraftwerkes Cattenom von 4 400 auf 5 200 Megawatt überarbeitet, so daß endgültige Angaben über die zusätzliche Belastung noch nicht vorliegen.Bezüglich der zusätzlichen Wärmebelastung hat die französische Seite jedoch ausdrücklich erklärt, daß die gegebenen Zusagen, die Mosel durch das Kernkraftwerk Cattenom um nicht mehr als 1,5° C zu erwärmen und die maximale Temperatur von 28° C einzuhalten, auch nach Vergrößerung des Kernkraftwerkes Cattenom eingehalten werden. Zur Einhaltung dieser Werte ist zusätzlich zu den im Kreislauf betriebenen Kühltürmen noch ein Kühlteich vorgesehen. Über die technischen Möglichkeiten, die durch den Kühlturmbetrieb verursachte zusätzliche Chloridbelastung möglichst gering zu halten, wird in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar zur Zeit noch beraten.Die Bundesregierung geht davon aus, daß die von der französischen Seite bisher gegebenen Zusagen zum Bau und Betrieb des Kernkraftwerks Cattenom eingehalten werden, und drängt darauf, daß alle noch offenen Fragen baldmöglichst abschließend geklärt werden. Sie geht weiterhin davon aus, daß die Arbeiten am Wärmelastplan abgeschlossen werden und die entsprechenden Nachweise geführt sind, bevor eine Genehmigung zum Bau der Blöcke 3 und 4 erteilt wird.Die Bundesregierung ist schließlich der Auffassung, daß nachteilige ökologische Auswirkungen und Beeinträchtigungen anderer Nutzungen am Unterlauf der Mosel vermieden werden können, wenn alle auf der Grundlage der Überarbeitung des Internationalen Wärmelastplanes und der Beratungen in der Internationalen Moselkommission zu berücksichtigenden Fakten Eingang in Planung und Betriebsabläufe des Kernkraftwerkes Cattenom finden und die Abwasserbelastung von Mosel und Saar entsprechend den von den Internationalen Kommissionen entwickelten Zielvorstellungen verringert wird.Eine zusätzliche Belastung der Saar tritt durch das an der Mosel gelegene Kernkraftwerk Cattenom nicht ein.
Herr Abgeordneter Herberholz.
Herr Präsident, war das die Beantwortung meiner beiden Fragen, also der Fragen 57 und 58?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das war nur die Beantwortung der Frage 57, Herr Abgeordneter.
Diese war auch nur aufgerufen, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär: Sie haben hier hinsichtlich der zusätzlichen Wärmebelastung die von der französischen Seite gegebene Zusage angeführt, die Mosel durch das Kernkraftwerk Cattenom um nicht mehr als 1,5°C zu erwärmen und die maximale Temperatur von 28 °C einzuhalten. Hinsichtlich der Chloridbelastung dagegen haben Sie keine Zahlen genannt. Könnten Sie mir die für die Bundesregierung gültigen Höchstwerte nennen? Wo sähe die Bundesregierung die Belastungsgrenze?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung geht davon aus, daß die von den Franzosen genannten Zahlen nicht überschritten werden und daß daher keine Prüfungsnotwendigkeit besteht.
Herr Abgeordneter Herberholz.
Herr Staatssekretär, sehen Sie in einer zusätzlichen Wärmebelastung von 1,5 °C bzw. in einer maximalen Temperatur von 28 °C die zulässige Höchstgrenze, um ökologische Auswirkungen zu verhindern?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann mich im Augenblick nur zu der konkreten Überlegung äußern, die in der Kommission angestellt wird und die davon ausgeht, daß diese Zahlen jedenfalls im Bereich des Oberlaufs der Mosel durch die technischen Maßnahmen eingehalten werden, die die französische Seite zugesagt hat.
Herr Abgeordneter Schreiner, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß der Vorsitzende der Energiekommission der Sozialistischen Partei Frankreichs vor etwa drei Wochen auf einer Pressekonferenz in Luxemburg erklärt hat, für den Fall der Wahl Mitterrands würde die neue Regierung das Atomkraftwerk in Cattenom mit einer vorgesehenen Ausbaukapazität von 5 200 Megawatt nicht zu Ende bauen, und würde die Bundesregierung diese Maßnahme, sofern es dazu kommt, vor dem Hintergrund unterstützen, daß deutsche Beteiligungsverhältnisse in Cattenom vorliegen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, diese Erklärung ist mir nicht bekannt. Die angesprochenen Entwicklungen in Frankreich sind sehr kurzfristig eingetreten. Ich glaube, man muß abwarten, wie die Franzosen nun in der Tat verfahren werden.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Herberholz auf:Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, mit Frankreich zu einer Übereinkunft zu gelangen, damit die Wärme- und Chloridbelastung von Mosel und Saar durch das Kernkraftwerk Cattenom unterbleibt bzw. in Grenzen gehalten wird, die keine negativen ökologischen Auswirkungen mit sich bringen?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung prüft zur Zeit die Möglichkeit und Notwendigkeit einer solchen Übereinkunft.
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1856 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981
Herr Abgeordneter Herberholz, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hinsichtlich der möglichen Wärme- und Chloridbelastung der Mosel sind Veränderungen klimatischer Art unter Umständen denkbar. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang geprüft, ob sich das hinsichtlich des Weinbaus an der Obermosel negativ auswirken könnte?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe bereits bei Ihrer vorhergehenden Frage darauf hingewiesen, daß zur Zeit der Internationale Wärmelastplan Mosel in einer sehr umfassenden und gründlichen Art und Weise erarbeitet wird, und ich bin sicher, daß in diese Prüfung auch die von Ihnen genannten Gesichtspunkte mit eingehen.
Herr Abgeordneter Schreiner, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wann ist ungefähr mit dem Abschluß der Arbeiten an der Neufassung des Wärmelastplanes zu rechnen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen und Forderungen aller Gemeinderäte im deutschen Grenzraum, daß das Bundesumweltamt und das dafür zuständige Landesumweltamt an der Saar und in Rheinland-Pfalz mit einer ständigen Überwachung beauftragt werden, und die darüber hinausgehende Forderung von den zuständigen Behörden eine unabhängige Institution im Grenzraum mit der Aufgabenstellung zu verlangen, die Umweltbelastungen, die durch Cattenom verursacht werden, ständig zu überprüfen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich möchte aus dem Stand nicht auf diese sehr diffizilen Zusammenhänge eingehen; aber ich bin gern bereit, Ihnen eine Stellungnahme zu dieser von Ihnen angesprochenen Frage zu übermitteln.
Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Niegel auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Kommunistische Partei mit Beratungshilfe seitens eines Bonner Bundesministeriums gegründet worden ist, wer waren der verantwortliche Bundesminister und der verantwortliche Staatssekretär?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wenn Sie es gestatten, Herr Abgeordneter, würde ich gern Ihre beiden Fragen im Sachzusammenhang zusammen beantworten.
Gern.
Dann rufe ich auch die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Unterlagen über die Beratungshilfe dem Innenausschuß des Bundestages vorzulegen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: In der zweiten Hälfte der 60er Jahre wurde in der politischen und juristischen Öffentlichkeit die rechtliche Problematik von Parteiverboten lebhaft erörtert, in erster Linie im Zusammenhang mit den Bestrebungen zur Gründung einer kommunistischen Partei. Dabei handelt es sich vor allem um die Frage, ob die Wiederzulassung einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei rechtlich möglich sei, sowie um die rechtliche Abgrenzung zwischen der — verbotenen — Fortsetzung einer verbotenen Partei oder einer Ersatzorganisation für eine solche Partei einerseits und andererseits der Gründung einer neuen Partei, die nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes bekanntlich frei ist.
Unter den zahlreichen juristischen Aufsätzen zu diesem Thema ist auch eine rechtliche Abhandlung des damaligen Bundesministers der Justiz in der „Juristenzeitung" vom 21. Juli 1967 zu nennen. Wenn man so will, kann man alle diese rechtlichen Expertisen als „Beratungshilfe" für die Gründung der DKP Ende des Jahres 1968 betrachten; denn sicher kann man davon ausgehen, daß sie von den Gründern der DKP und ihren juristischen Beratern gelesen, ausgewertet und bei der Konstituierung der DKP und der Abfassung ihres Programms berücksichtigt worden sind.
Der Bundesregierung ist auch bekannt, daß im Sommer 1968 ein Gespräch eines dafür kompetenten Mitglieds der damaligen Bundesregierung mit Beauftragten der später gegründeten DKP stattgefunden hat. Die Bundesregierung hat keine Nachforschungen bei den in Frage kommenden Ministerien darüber angestellt, welche Unterlagen über diese 13 Jahre zurückliegenden Vorgänge vorhanden sind. Sie hält es auch nicht für angebracht, etwaige Unterlagen der damaligen Bundesregierung vorzulegen oder die Namen der Beteiligten hier zu nennen.
Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, welche Personen waren an dem von Ihnen erwähnten Gespräch seitens der Führung des Ministeriums beteiligt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf wiederholen, was ich im Schlußsatz meiner vorhergehenden Aussagen ausgeführt habe: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Beteiligten an diesen Gesprächen aus dem Kreis der damaligen Bundesregierung jetzt und hier zu benennen.
Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, sind diese Gespräche mit Billigung des damaligen Bundesjustizministers Dr. Heinemann und des damaligen Staatssekretärs Professor Ehmke erfolgt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen, ohne hier zu dieser Frage konkret Stellung zu nehmen, sagen, daß die für diese Angelegenheit sachlich zuständigen politisch Verantwortlichen der damaligen Bundesregierung und der die damalige Bundesregierung tragenden politischen Kräfte informiert gewesen sind.
Herr Abgeordneter Niegel.
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Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Mai 1981 1857
Herr Staatssekretär, sind ähnliche „Beratungshilfen" bei der Gründung anderer Parteien links- oder rechtsradikaler Gruppierungen gewährt worden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Es ist mir nicht bekannt, daß eine solche „Beratungshilfe" von solchen Gruppen oder Personen erbeten worden ist.
Herr Staatssekretär, was können wohl die Gründe dafür gewesen sein, daß man solche Art von „Beratungshilfen" — ob es nun Aufsätze oder direkte Gespräche waren oder etwas ähnliches — bei der Neugründung einer kommunistischen Partei gewährt hat, und könnte die Möglichkeit bestehen, daß als Vorbedingung der ab 1969 dann eingetretenen neuen Ostpolitik die Wiederzulassung der DKP in dieser Form notwendig war?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Gründe könnten gewesen sein, daß es eine verfassungsrechtliche Institution der Parteifreiheit gibt und daß sich die Bundesregierung nicht dem Wunsch entziehen wollte, Auskünfte die über die verfassungsrechtliche Interpretation dieser Verfassungvorschrift erbeten werden, zu vermitteln.
Herr Abgeordneter Herberholz.
Herr Staatssekretär, könnte ich — unter der Voraussetzung, daß ich morgen auf die Idee käme, vielleicht eine Partei zu gründen — davon ausgehen, daß ich diese „Beratungshilfe" in Anspruch nehmen könnte?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wir würden Ihnen dies mit größtem Vergnügen vermitteln, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Löffler.
Herr Staatssekretär, können Sie mir aus Ihrem besonderen Aufgabenbereich heraus bestätigen, daß man gewisse Parteien lieber über der Oberfläche als darunter hat?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das kann ich bestätigen, Herr Abgeordneter.
Wir sind am Schluß der heutigen Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 14. Mai 1981, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.